Diskussion:Pfarrei

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Lizenzhinweis

[Quelltext bearbeiten]

Diesen Hinweis bitte nicht entfernen oder archivieren und immer an erster Stelle auf dieser Diskussionsseite belassen.

Die Artikel Pfarrei und Parochie haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Parochie einige Textpassagen übernommen und in Pfarrei eingefügt.

  • hier findet sich der Artikel Parochie zum Zeitpunkt der Übernahme
  • hier findet sich die zusammengefasste Versionsgeschichte des Artikels Parochie.
Damit werden die Lizenzbestimmungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU FDL) und der CC-BY-SA 3.0 gewahrt.
mag678 (Diskussion) 16:41, 28. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Überarbeiten

[Quelltext bearbeiten]

Aus der Disk. Kirchengemeinde:

Der Text des Artikels ist unübersichtlich, verworren und teils auch widersprüchlich. Noch größer ist das Durcheinander bezieht man die synonymen Begriffe Pfarrei, Parochie, Pastorat, Kirchspiel in die Betrachtung mit ein. Es sollte nun endlich einmal Klarheit geschaffen werden, nachdem hier so viele Wikipedisten mitgefummelt haben.

Einige Vorschläge zur Bearbeitung: Zunächst muss eine theologisch orientierte allgemeine Definition erfolgen. Dann sollte auf die Unterschiede bei den Kirchen hingewiesen werden. Schließlich muss eine zweite Definition die staatskirchenrechtliche Situation klar umreißen. Hernach kann man dann die einzelnen Aspekte weiter ausbauen. Die Schweizer tabelle sollte unbedingt raus. Das verwirrt alle (also die meisten Nutzer), die nicht gerade nach etwas Schweizerischem suchen.Decius 16:18, 12. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Zu der Einordnung der Begriffe "Pfarrei", "Pfarrgemeinde", "Diözese", "Kirchspiel", "Bistum", etc. schlage ich eine Übersichtsgrafik vor, wie sie beispielsweise für den Begriff "Gemeinde" (http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinde) existiert. obelisque 22:55, 18. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Kann man machen, aber den Sinn sehe ich nicht. Das kommunale System ist etwas verzweigter, weswegen sich eine grafische Darstellung lohnt. Hier könnte man nur darstellen, dass sich ein Bistum in Pfarreien gliedert. Eine Beschäftigung mit dem Thema Kirchspiel/Filialgemeinde/Pfarrrektorat etc kann man im Prinzip vergessen, weil diese Begriffe nicht kodifiziert sind und daher regional unterschiedlich verstanden werden. Außerdem existieren sie auch nicht überall.--Moguntiner 12:11, 25. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Den Sinn sehe ich darin, Laien (und selbst mich als einigermaßen regelmäßigen Kirchgänger benenne ich so) einen Eindruck davon zu geben, wie die Begriffe in etwa einzuordnen sind. "Ist ein Kirchspiel in der Regel größer als ein Bistum?", um ein völlig übertriebenes Beispiel zu nennen. Gibt es irgendwelche Faustregeln, wie die Hierarchien zu 80% aussehen? Ich erwarte von dieser Grafik nicht, alle möglichen Konstellationen mit allen regionalen Besonderheiten dargestellt zu bekommen. Und wenn es Pfarrrektorate irgendwo nicht gibt, reicht auch eine entsprechende Fußnote. obelisque 23:53, 04. März 2012 (CEST)
Ich verstehe das Anliegen, aber mE ist nicht mit einer simplen Grafik erklärbar. Eine Fußnote für einen Sonderfall ist kein Problem, aber für etliche der Begriffe wird es keinen Regelfall geben, so dass man schnell bei 20 Fußnoten ist. Meines Erachtens funktionierte das nur so, dass man die Sonderfälle gemäß dem geltenden Recht allesamt unter den Begriff der Quasipfarrei subsumiert, was der Artikel auch tut. Diese stehen auf derselben Stufe wie eine Pfarrei, sind also niemals Untergliederung einer solchen (wobei es auch nicht verwunderlich wäre, wenn es selbst dafür irgendwo einen Ausnahmefall gäbe...). Nur so wäre die Grafik darstellbar, aber eben auch nicht wirklich notwendig: (Quasi-)Pfarreien => Dekanate => Bistum. Nicht allzu komplexer Sachverhalt also, aber wer's grafisch darstellen will, der kann's natürlich tun.--Moguntiner (Diskussion) 00:23, 5. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Der Artikel beschreibt nur sehr unvollständig, was eine Pfarrei ist. --Decius 10:20, 17. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich würde mir weiterhin ein grobes Mengengerüst wünschen. Wieviel Pfarreien der verschiedenen Kirchen gibt es denn etwa in Deutschland? (Österreich, Schweiz, Europa, ...) Eine ungefähre Größenordnung würde ja schon reichen. obelisque 22:59, 18. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Die protesantischen Kirchen in D verwenden diesen Begriff mW gar nicht. Eine Übersicht über die katholischen Pfarreien wäre machbar, aber kompliziert, weil derzeit überall Fusionsprozesse laufen. Um aktuelle Zahlen zu haben müsste man ständig die Amtsblätter aller 27 Diözesen durchforsten.--Moguntiner 12:11, 25. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Eine ungefähre Größenordnung würde... (aber ich wiederhole mich). Kann man wenigstens eine Zehnerpotenz benennen, oder sind die Fusionsprozesse dermaßen dynamisch? obelisque 23:41, 04. März 2012 (CEST)

Erneuter Überarbeiten-Baustein

[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel ja ein wenig voreilig auf die rk Ausgabe der Pfarrei fixiert, weil es hier keine anderen Pfarreien gibt. Nun gibt es ja noch Pfarreien in der Church of England, den Methodisten und den Presbyterianern(?). Sollte man die Artikel trennen oder alles unter einem Lemma abhandeln?--Moguntiner 00:51, 23. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Überarbeiten: Rätselbild

[Quelltext bearbeiten]
Gemauertes Objekt mit Steinrelief, an der Grenze zwischen Grouville und Saint Clement auf der Insel Jersey.

Welchem Leser wird bei diesem Bild (oben im Artikel) der Zusammenhang zur Pfarrei klar? Auch der Bildtext hilft da nur wenig. Nun ist eine Pfarrei als etwas eher abstraktes auch schwer abzubilden, doch Kirche mit Pfarrheim gibt dann doch eher eine Ahnung. Daher ändere ich das mal – ohne Baustein. --Haigst-Mann (Diskussion) 13:51, 7. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Begriff PfarreREI

[Quelltext bearbeiten]

Ist mir heute zum ersten mal begegnet, obwohl ich lange mit Kirchens zu tun hab. Wird wohl auch von einigen so geführt. Kann das jemand klären? (nicht signierter Beitrag von 88.78.92.199 (Diskussion) 17:19, 2. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Wo ist dir der Begriff denn begegnet?--Moguntiner 20:24, 2. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Geschichte

[Quelltext bearbeiten]

(Erst) Karl der Große soll die Pfarrei gedacht als Personenverband in ein Territorium gewandelt haben.

--Karl-Hagemann (Diskussion) 21:21, 12. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Pfarrei - Pfarrstelle

[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma Pfarrstelle verweist fälschlicherweise auf diesen Artikel, meint aber etwas anderes. In der ev. Kirche ist eine Pfarrstelle eine von der Landeskirche eingerichtete Arbeitsstelle mit festgelegtem Umfang (Volle, halbe, dreiviertel Stelle) für Pfarrer/innen, die einer Pfarrei oder Kirchengemeinde zugewiesen sein kann, aber nicht muß. Es gibt auch Pfarrstellen in Funktionsbereichen wie Krankenhaus, Gefängnis, Militär, Öffentlichkeitsarbeit, denen keine Pfarrei zugeordnet ist. Darüber hinaus ist der Begriff Pfarrei in der ev. Kirche eher unüblich (Google findet Einzelbelege v. a. in überwiegend katholisch geprägten Gegenden). Wie verhalten sich "Pfarrei" und "Pfarrstelle" im kath. Bereich? --Anfeld (Diskussion) 12:54, 11. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Wenn ich das recht sehe, ist im rk Beritt "Pfarrstelle" eher umgangssprachlich und wird eher im laufbahnrechtlichen Sinn gebraucht (zB "er bleibt da und da, bis eine Pfarrstelle frei wird"). Einen "(kanonischen) Pfarrer" gibt es in jeder "Pfarrei" ja nur einmal, die anderen Priester dort haben andere Bezeichnungen oder höchstens den Pfarrertitel (zB als Studentenpfarrer), ohne kanonischer Pfarrer einer Pfarrei zu sein. Im evgl. Bereich kann eine Pfarrei ja durchaus 2 oder 3 Pfarrstellen haben.--Der wahre Jakob (Diskussion) 13:45, 11. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Danke. Was folgt daraus? Sollte man für den Begriff "Pfarrstelle" einen eigenen Artikel anlegen oder ihn lieber im Artikel "Pfarrei" genauer erklären? Oder was ganz anderes`--Anfeld (Diskussion) 20:55, 11. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Eigenes Lemma: Sehe ich nicht. Wenn du das aus dem ev. Bereich mit Belegen und Literatur unterfüttern kannst, ist ein Abschnitt im Artikel Pfarrei oder Pfarrer denkbar incl. Redirect von Pfarrstelle dorthin. Aus kath Sicht sehe ich keinen Bedarf.--Der wahre Jakob (Diskussion) 21:11, 11. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Unabgestimmte Umschichtungen

[Quelltext bearbeiten]

@Wischmat: @Artregor: Ich widerspreche ausdrücklich diesen eigenmächtigen, unabgestimmten Umschichtungen und bin Benutzer:Artregor dankbar für das Rückgängigmachen. Der Weg ist in Wikipedia der umgekehrte, nämlich dass zu komplexen Allgemeinbegriffen Spezialartikel entstehen, in denen dann enzyklopädisch in die Breite und Tiefe gegangen werden kann, wodurch der allgemeinere Artikel entfrachtet wird; dort wird dann auf den Hauptartikel verwiesen. (Beispiel: Ekklesiologie (Römisch-katholische Kirche) ex Ekklesiologie - das war vorher breit diskutiert und konsensuell.) Jetzt den umgekehrten Weg zu gehen und die Spezialthemen in den Oberbegriffs-Artikel zu packen, ist kontraproduktiv und als Alleingang ärgerlich.--Der wahre Jakob (Diskussion) 20:09, 29. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Urheberrechtsverletzung

[Quelltext bearbeiten]

Die Abschnitte Territorialpfarrei, Personalpfarrei und Quasipfarrei sind fast 1 : 1 Übernahmen aus den Einzelartikeln. Hier liegt eine gravierende Urheberrechts-Verletzung vor, da die History nicht angegeben wurde.--Der wahre Jakob (Diskussion) 13:40, 31. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Ich habe diese Passagen jetzt entfernt.--Der wahre Jakob (Diskussion) 17:49, 1. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Die evangelischen Begrifflichkeiten und kirchenrechtlichen Verhältnisse fehlen

[Quelltext bearbeiten]

Der Einleitung nach will der Artikel anscheinend beiden Bereichen gerecht werden, tut es aber nicht. Der Begriff "Pfarrei" existiert in beiden christlichen Konfessionen mit leicht unterschiedlichen Bedeutungen und starken kirchenrechtlichen Unterschieden. Der Artikel behandelt fast ausschließlich den katholischen Bereich, ohne dass auch nur erwähnt wird, dass im evangelischen was anderes gilt. Das fängt schon mit der Definition in der Einleitung an: "... ist in der Gliederung vieler christlicher Kirchen eine rechtlich abgegrenzte Gemeinschaft von Gläubigen, der ein Pfarrer vorsteht." Bei den Katholiken ist das so, bei den Evangelischen ist die Pfarrei nur das Gebiet und das Pfarreivermögen (also eine Sache). Die "Gemeinschaft der Gläubigen" (also die Menschen) sind hier die "Kirchengemeinde". Ihr steht auch nicht ein Pfarrer vor (im Sinne eines obersten Leitenden), sondern ein Kirchenvorstand oder ein Presbyterium.

Der Abschnitt "Kirchenrechtlicher Status" ist insofern irreführend als er offenbar allein katholisches Kirchenrecht berücksichtigt. Das evangelische Landeskirchenrecht sieht vollkommen anders aus, wird aber nicht mal erwähnt.

Ich schlage vor, den Artikel umzustrukturieren und getrennte Unterabschnitte für evangelisch und katholisch zu spendieren.--Vingerhuth (Diskussion) 19:03, 9. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis! Eine erste Ergänzung einer Zwischenüberschrift habe ich vorgenommen und ferner das Anliegen im Projekt Christentum eingebracht. --Der wahre Jakob (Diskussion) 21:16, 9. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Mein Verdacht ist, dass in verschiedenen evangelischen Kirchen Unterschiedliches oder auch gar nichts mit dem Begriff verbunden wird Ich bin jahrzehntelang in Deutschland Pfarrer gewesen, habe den Begriff in evangelischem Umfeld aber erst in Österreich kennengelernt, und dort ist er praktisch gleichbedeutend mit Kirchengemeinde. Wo ist es so, dass das Vermögen als Pfarrei bezeichnet wird? --Zweioeltanks (Diskussion) 21:41, 9. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Das kann man hier für die Landeskirchen, EKD, UEK usw. durchspielen.--Ktiv (Diskussion) 08:42, 10. Jan. 2022 (CET)Beantworten
(BK) Gestern war ich nur am Smartphone, heute konnte ich richtig suchen. In der EKKW (Grundordnung, § 32.2) und der EKM (Grundstücksgesetz § 9) scheint der Begriff tatsächlich vermögensrechtliche Stiftungen zu bezeichnen (übrigens keine "Sachen", sondern juristische Personen); ähnlich in Baden, wo sie nicht mehr bestehen, aber mit den ehemaligen Pfarrpfründen gleichgesetzt werden; in der Siegelordnung der badischen Landeskirche scheint der Begriff dagegen gleichbedeutend mit "Pfarrstelle" gebraucht zu werden. In Bayern ist Pfarrei das, was in anderen Landeskirchen Kirchspiel, Pfarrverband (der Artikel hat nur rk Beispiele, vgl. aber z.B. Braunschweig, Pastorat o.ä. heißt, nämlich "der räumlich bestimmte Seelsorge- und Verwaltungsbereich, für den einem Pfarrer ... der Dienst der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung übertragen ist"; dieser Bereich kann mehrere Kirchengemeinden umfassen. Ich halte es für kaum möglich, den evangelischen Sprachgebrauch übersichtlich und erschöpfend darzustellen, und plädiere deshalb eher dafür, schon im Intro zu sagen, dass der Artikel die Verhältnisse in der rk Kirche darstellt.--Zweioeltanks (Diskussion) 09:04, 10. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Oh sorry, jetzt habe ich eure Diskussion zu spät gesehen und schon die evangelische Perspektive (aus Bayern) eingefügt. Könnt es gerne rückgängig machen. Fände es übrigens spannend zumindest im Überblick eine Idee zu kriegen, was im Evangelischen Bereich existiert. Sonst meint jedeR, Pfarrei sei was katholisches. Gerhardbeck (Diskussion) 20:54, 10. Jan. 2022 (CET)Beantworten
@Gerhardbeck: Ich hätte auch nichts dagegen, dass es bleibt, aber dann müsste erstens klar werden, dass dies nur eine der möglichen Bedeutungen im evangelischen Bereich ist, und zweitens müsste es klarer formuliert sein. Was heißt "Im evangelischen Kirchenrecht ist die Pfarrei ein räumlich bestimmter Seelsorge- und Verwaltungsbereich, der ein Pfarrer zugeteilt wurde. Sind mehrere Pfarrer in einer Pfarrei tätig, so kann die Pfarrei in Pfarrsprengel unterteilt werden."? Wenn eine Pfarrei ein Bereich ist, dem [müsste ja wohl auch korrigiert werden] ein Pfarrer zugeteilt wurde, wie können dann mehrere Pfarrer in einer Pfarrei tätig sein? --Zweioeltanks (Diskussion) 07:12, 11. Jan. 2022 (CET)Beantworten
@Zweioeltanks Danke für den Hinweis. Hier war meine Umformulierung von Hübner schlecht. Wörtlich heißt es: "Diese [Dekanate] sind wiederum unterteilt in Pfarrerien als räumlich bestimmte Seelsorge- und Verwaltungsbezirke, für die Pfarrern und Pfarrerinnen, der Dienst zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentverwaltung übertragen ist [Gesetzesangaben]; wenn in einer Pfarrei mehrere Pfarrer und Pfarrerinnen tätig sind, ist diesen jeweils ein eigener Pfarrersprengel zugewiesen, [Erklärung des Pfarrrsprengels]
Und auf S. 96: "Von der Kirchengemeinde zu unterscheiden ist die Pfarrei. Darunter ist der örtlich abgegrenzte Seelsorge- und Verwaltungsbereich zu verstehen, für den ein Pfarrer/eine Pfarrerin oder mehrere Pfarrer/Pfarrerinnen zuständig sind. Jedem Pfarrer... wird ein Sprengel zugeteilt..... --Gerhardbeck (Diskussion) 08:52, 11. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Danke für die Bemühungen, die evangelische Seite zu berücksichtigen. Irgendwie ist das so aber noch nicht wirklich befriedigend. Die Abschnitt-Überschrift "Im evangelischen Kirchenrecht" scheint mir die irrige Vorstellung zu fördern, es gäbe - analog zum katholischen - "das eine" evangelische Kirchenrecht. Dem ist nicht so. Es gibt in Deutschland 20 eigenstandige Landeskirchen mit jeweils eigenständigem Kirchrecht und eigenständigen Begrifflichkeiten und Amtsbezeichnungen. Die gleichen Bezeichnungen tauchen zwar oft gleichlautend in verschiedenen Landskirchen auf, haben aber dort jeweils unterschiedliche Bedeutungen. Beispiel "Propst". Der Propst steht in der EKKW einem Sprengel vor, wovon es mehrere gibt. In der EKBO ist er/sie die zweite theologisch leitende Person nach dem Bischof. Die etwa gleiche Funktion heißt in der EKKW "Prälat", eine Bezeichnung, die es m.W. in der EKBO widerum nicht gibt. Der oben von Hübner beschriebene "Sprengel" ist bei ihm offenbar die geografische Unterteilung einer Kirchengemeinde mit mehreren Pfarrern. In welchen Landeskirchen das so ist, weiß ich nicht. In der EKKW jedenfalls heißt dies "Pfarrbezirk" und ein Sprengel ist ein großes Gebiet aus mehreren Kirchkreisen die wiederum aus vielen Kirchengemeinden bestehen. Ich versuche mich mal, etwas offenere Formulierungen zu finden, die zumindest der Uneinheitlichkeit vielleicht etwas besser gerecht werden. --Vingerhuth (Diskussion) 14:47, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
@Gerhardbeck: Noch ein Hinweis: Der Titel von Hübners Publikation lautet "Evangelisches Kirchenrecht in Bayern". Bayern ist nicht die Welt und schon an der Grenze zu Hessen ist Vieles anders. --Vingerhuth (Diskussion) 22:30, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Ja, da hast du recht.. --Gerhardbeck (Diskussion) 22:43, 15. Okt. 2023 (CEST)Beantworten