Diskussion:Pulmonalstenose

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Ist eine angeborene Pulmonalstenose (valvuläre Pulmonalstenose), die nicht behandlungsbedürftig ist, als Krankheit einzuordnen? Ich interessiere mich insbesondere für versicherungsrechtliche Aspekte.

Man muss sie in jedem Falle beim Aufnahmeantrag in eine PKV angeben. Dann entscheidet die KK bzw. deren Vertrauensarzt, ob die Versicherung angenommen oder abgelehnt wird oder ob sich evtl. der Versicherungsbetrag erhöht. Schlimmstenfalls werden alle Behandlungen der PS aus der Leistungspflicht herausgenommen. Ein Kind mit einer PS muss in den ersten zwei Lebensmonaten in eine PKV aufgenommen werden wenn ein Elternteil dort länger als drei Monate versichert ist. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder anders sein als bei dem versicherten Elternteil.Ers 07:56, 22. Okt 2005 (CEST)

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