Diskussion:Reichsfluchtsteuer
Zahlung
[Quelltext bearbeiten]Die Judenvermögensabgabe mußten alle Juden zahlen, die sich 1938/39 noch im Reich aufhielten und nicht nur diejenigen, die auswanderten. Deswegen hab ich sie durch die Dego-Abgabe ersetzt, die auf das Vermögen gezahlt werden mußte, dass bei der Auswanderung mitgenommen werden sollte. Vgl. Glossar des Niedersächsischen Landesarchivs --PeterParker 13:26, 7. Okt 2006 (CEST)
- Die Formulierung "Im nationalsozialistischen Deutschland traf die Reichsfluchtsteuer dann insbesondere auswandernde Juden." ist logisch (und geschichtlich) falsch, da die Reichsfluchtsteuer alle deutsche Bürger betraff, die auswandern wollten und nicht Juden im Besonderen. --217.87.18.208 01:06, 8. Nov. 2007 (CET)
- Faktisch traf diese Abgabe jedoch zu 90% die jüdischen Emigranten (steht nun referenziert im Text). Damit war der Satz sinngemäß durchaus richtig. - Inzwischen habe ich das Lemma überarbeitet und referenziert. --Holgerjan 12:37, 3. Mai 2009 (CEST)
errata
[Quelltext bearbeiten]Bei * Susanne Meinl, Jutta Zwilling: Legalisierter Raub - Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen. Frankfurt/M 2004, ISBN 3-593-37612-1, S. 40 steht fälschlich: "Im Mai 1934 wurden die Freibeträge auf 50.000 RM und 10.000 RM drastisch gesenkt..." Tatsächlich wurde jedoch die Grenze von 20.000 RM des Jahreseinkommens nicht herabgesetzt - siehe Gesetzestext / auch Meinl selbst stellt dies auf Seite 299 anders (=richtig) dar. -
Derselbe Fehler findet sich bei * ↑ Alfons Kenkmann, Bernd-A. Rusinek: Verfolgung und Verwaltung - Die Wirtschaftliche Ausplünderung der Juden und die Westfälischen Finanzbehörden. Münster 1999, ISBN 3-00-004973-8, S. 18
-Holgerjan 12:45, 3. Mai 2009 (CEST)
Diss.
[Quelltext bearbeiten]Zwei der drei unter Literatur angegebenen Bücher (u. a. eine Dissertation von 2008) habe ich noch nicht eingesehen. Es bleibt also noch künftig etwas zu tun... --Holgerjan
- erledigt --Holgerjan 15:14, 7. Mai 2009 (CEST)
ha'avara
[Quelltext bearbeiten]Frage: wurde die Reichsfluchtsteuer auch auf juedisches Vermoegen erhoben das innerhalb des ha'avara Abkommens ins Ausland verbracht wurde?
Gerald 30.05.2009 (nicht signierter Beitrag von 152.78.178.242 (Diskussion | Beiträge) 18:08, 30. Mai 2009 (CEST))
Wortbildung
[Quelltext bearbeiten]Wurde das Wort Reichsfluchtsteuer aus Reichs+Fluchtsteuer gebildet, analog zu so vielen Reichs-Begriffen oder aus Reichsflucht+Steuer? Ist zwar nur eine Marginalität, macht aber z.B. bei der Aussprache einen Unterschied. --Studmult 14:48, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Vermutlich handelt es sich um eine "Reichsflucht", denn im Gesetz ist vom "Steuerpflichtigen" und seiner "Steuerschuld" (nicht "Fluchtsteuerschuld") die Rede. --Holgerjan 17:00, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Der Blick in historische Zeitungen wie den Deutschen Reichsanzeiger hilft bei dieser Frage auch nicht weiter, da sowohl Reichs-fluchtsteuer als auch Reichsflucht-steuer ziemlich häufig vorkommen, aber nur bei Trennung am Zeilenende. --Stefan Weil (Diskussion) 13:01, 26. Feb. 2024 (CET)
Fehler (erl.)
[Quelltext bearbeiten]Im ersten Satz fehlt ein Paar Anführungszeichen.
- Im Gegenteil, vor "inneren ist falsch - s. Weblink zum Gesetz - erledigt. --Holgerjan (Diskussion) 12:27, 6. Nov. 2013 (CET)
„um Kapitalflucht einzudämmen“ - wie bitte???
[Quelltext bearbeiten]Kapitalflucht würde bedeuten, dass die Juden wegen des Geldes („Werterhaltung oder ansonsten die Umgehung inländischer Steuern“) geflüchtet wären. Das deckt sich wohl mit keiner wissenschaftlichen Literatur. --Häferl (Diskussion) 01:12, 7. Mär. 2016 (CET)
- Es geht darum, warum die Steuer 1931, also noch zu Weimarer Zeiten, eingeführt wurde, und da war genau das der Grund, siehe auch Abschnitt zum geschichtlichen Rahmen. --Studmult (Diskussion) 17:52, 7. Mär. 2016 (CET)
Deutscher Reichsanzeiger als Quelle
[Quelltext bearbeiten]In der Digitalausgabe der Universitätsbibliothek Mannheim finden sich Hunderte von Fällen, in denen diese Reichsfluchtsteuer gefordert wurde, fast ausschließlich aus der Zeit ab 1933 und dann in der Regel mit Beschlagnahmung des gesamten Vermögens der Betroffenen. --Stefan Weil (Diskussion) 11:21, 4. Jul. 2023 (CEST)