Diskussion:Republik Arzach/Archiv
Staat?
Im "Siehe auch" steht schon ein Link zur Montevideo-Konvention, wo die völkerrechtlichen Kriterien definiert wurden, ob ein Gebiet ein Staat ist oder nicht. Die Bezeichnung "Stabilisiertes de-facto-Regime" trifft auch zu, ist aber mehr Beamtendeutsch (bzw. UN-isch). Leider gibt der Artikel wenig Auskunft über Regierungsform, tatsächliche Machtausübung etc. - ist also die Monteviedeo-Definition erfüllt und man kann Bergkarabach als Staat bezeichnen, oder nicht? Ähnliche Diskussion gab es zu Türkische Republik Nordzypern, wo wir nach einiger Diskussion die Formulierung "Die TRNZ ist ein Staat im Norden der..." als Konsens stehen ließen und erst im Nachsatz das "Stabilisierte de-facto-Regime" hinzufügten. --Emaraite 16:18, 14. Feb. 2007 (CET)
Ich habe nichts gegen "Staat" einzuwenden. Ich sehe ein, das der Artikel noch unvollständig ist, ich habe leider im Moment nicht genug Zeit dazu, aber spättestens in drei Wochen werden ich den Artikel ausbauen (es wurde gerade eine Verfassung angenommen). Kuddeldaddeldu 16:01, 16. Feb. 2007 (CET)
Entwicklungshilfe von den USA?
Das mit der Entwicklunghilfe von den USA hat ein anonymer Benutzer einmal hineingeschrieben. Der angegebene, später hinzugefügte Link unterstützt das nicht. Ich halte es für sehr zweifelhaft. 193.171.121.30 10:55, 15. Apr. 2007 (CEST)
- Da der Artikel in Russisch ist und ich leider kein Russisch kann, habe ich nur nach "Амер" gesucht - jetzt sehe ich, da steht allerdings schon "США" (USA) und etwas von 150 tausend Dollar - allerdings könnten da nur der Betrag von 150.000 US-$ gemeint sein, und es steht auch was von 2007 und nicht 2006 wie im Wikipedia-Artikel. 193.171.121.30 11:02, 15. Apr. 2007 (CEST)
Da steht, dass es sich um einen Kredit aus dem Jahr 2006 handelt, der im Jahre 2007 zurückgezahlt werden muss. Die Quelle und das Zitat sind korrekt. Gruß, Kuddeldaddeldu 18:16, 15. Apr. 2007 (CEST)
- Allerdings scheint da nirgends was von 5 Millionen zu stehen. 193.171.121.30 19:26, 30. Mai 2007 (CEST)
Integrieren in den Artikel Bergkarabach?
In der englischen und russischen Wikipedia gibt es keine gesonderten Artikel über die RB mehr. Dies entspräche den üblichen Standards, man findet die Bundesrepublik ja auch nur unter Deutschland. Meinungen?
- nein. Zum einen ist das Gebiet nicht komplett deckungsgleich, zum anderen gibt das nur wieder (verzichtbare) Streitereien mit den hier rumlaufenden Aserbaidschanern. Vergleiche dazu Taiwan. --TheK ? 13:35, 21. Jul. 2007 (CEST)
Integraler Bestandteil? Aserbaidschan betrachtet es als Besatzungsgebiet! Wie gut, dass der Artikel nicht über die ethnischen Säuberungen, Massaker, Vertreibung und illegale, völerrechtswirdige Besetzung des Gebiets sagt!--Danyalova ☪ 16:46, 29. Jan. 2008 (CET)
Letzter Versuch
Ich denke, es ist eigentlich schon alles gesagt. Meine Veränderungen haben sich am Artikel zum Kosovo orientiert. Als Zeichen des guten Willens habe ich die Anmerkung sogar fett gemacht (im Unterschied zum Vorbild). Ich finde die Arroganz unerträglich, mit die eigene Position zur einzig wahren, objektiven und neutralen erklärt wird. Ich finde es skandalös, die Weltsicht von dissidenten Völkerrechtlern und ganzen Völkern, die in umstrittenen Staaten leben, auszugrenzen und herabzuwürdigen. Der Gipfelpunkt ist, wenn mit Quellen belegte Fakten, die ich einfüge, entfernt werden, weil sie nicht in das Weltbild mancher Autoren passen. Kuddeldaddeldu 11:42, 7. Sep. 2008 (CEST)
Bergkarabach und Kosovo sind nicht wirklich vergleichbar. Da wäre eher schon der Vergleich mit den Gemeinschaft der Gemeinden der Autonomen Provinz Kosovo und Metochien angebracht. Die Republik Bergkarabach wird schließlich von keinem Staat anerkannt. Faktisch ist die Republik Bergkarabach nichts weiter als armenisch besetztes Territorium von Aserbaidschan. Durch die Besetzung eines Gebiets entstehen aber noch keine völkerrechtlichen Fakten. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Auch die Anerkennung durch einzelne Länder ändert noch nichts am Status. Alles weitere hat der Artikel auszusagen, nicht die Infobox. MBxd1 12:47, 7. Sep. 2008 (CEST)
- Und das Kosovo ist nix anderes, als ein von der NATO besetztes Territorium von Serbien! Die UNO Resolution 1244 und der Vertrag von Kumanovo (beide aus dem Jahre 1999; sie beendeten den Krieg) sichern das Kosovo Serbien zu. Abgesehen davon hat Serbien (trotz der Okkupation und einseitigen Anerkennung des Kosovos durch bedeutende Länder wie die USA) im Kosovo mehr Einfluss, als Aserbaidschan in Bergkarabach! Zudem haben die Armenier in Bergkarabach größere Souveränität, als die Albaner im Kosovo. Also stelle ich mir wirklich die Frage, nach welchen Kriterien beurteilt wird! Oder haben einseitige Entscheidungen der westlichen Staaten mehr an Gewichtung und stehen über der UNO und sogar über der tatsächlichen Lage vor Ort? --78.51.131.169 08:35, 28. Nov. 2009 (CET)
Ich habe nie behauptet, dass Kosovo und Bergkarabach ein und dasselbe wären. Es geht um Neutralität gegenüber einem Konflikt. Sie verweigern sich einer Diskussion darüber, dass Sie eine Ihnen genehme Meinung verabsolutieren. Sie weichen ständig dem Kern der Diskussion aus. Vermutlich begreifen Sie gar nicht, worum es überhaupt geht. Lesen Sie bitte Wikipedia:Neutraler Standpunkt. Kuddeldaddeldu 14:41, 7. Sep. 2008 (CEST)
Ja, es geht um Neutralität. Die wird sichergestellt, indem die Fakten wiedergegeben werden. Hier stehen auf der einen Seite die Landnahme durch Armenien und auf der anderen Seite die de jure weiterbestehende Zugehörigkeit des Gebiets zu Aserbaidschan. Es wäre ein Verstoß gegen die Pflicht zur Neutralität, wenn man den faktischen Zustand tatsachenwidrig als völkerrechtlich anerkannt darstellen würde. MBxd1 15:08, 7. Sep. 2008 (CEST)
- Offenbar ist ihnen nicht klar, dass der Krieg nicht von Armenien geführt wurde, sondern von der lokalen armenischen Bevölkerung in Aserbaidschan bzw. in Bergkarabach! Also kann man nicht von einer "Landnahme durch Armenien" sprechen! So bekommt man den Eindruck, die Republik Armenien hätte das Nachbarland Aserbaidschan angegriffen und einen Teil davon besetzt. Was überhaupt nicht den Tatsachen entspricht! --78.51.131.169 08:39, 28. Nov. 2009 (CET)
Wikipedia:Vermittlungsausschuss/Problem_zwischen_MBxd1_und_Kuddeldaddeldu. Kuddeldaddeldu 19:54, 12. Sep. 2008 (CEST)
Der letzte Versuch ist beendet. Kuddeldaddeldu 17:43, 19. Sep. 2008 (CEST)
"Stabilisiertes" De-facto-Regime
Hallo Kuddeldaddeldu, Darf ich mal fragen, wieso du bei deinem "letzen Versuch" meine Änderung ohne Begründung gleich mit geändert / zurückgesetzt hast? --Valentim 18:46, 19. Sep. 2008 (CEST)
Der Artikel zum Thema hieß erst so, dann wurde aber „stabilisiert“ gestrichen, weil de facto ja schon impliziert, dass es Herrschaft auch ausübt, wofür es stabil sein muss (anders als bei einer „destabilisierten“ Exilregierung). Ich habe mich insofern nur an das etablierte Lemma gehalten. Das ist aber keine Grundsatzfrage für mich. Kuddeldaddeldu 13:56, 20. Sep. 2008 (CEST)
- Wenn das die allgemeine Auffassung hier in der wiki für de-facto ("nach Tatsachen") ist, dann ist der Revert in Ordnung. Allerdings dachte ich immer, dass Wörtchen "stabil" bezieht sich eher darauf, wie sicher ein Regime "im Sessel" sitzt. Aber genauso wie bei dir, so passe ich mich bei dieser Fragestellung gerne der Mehrheit an. Grüße --Valentim 15:26, 20. Sep. 2008 (CEST)
Sperrung
Church of emacs,
ich kann diese Sperrung nicht hinnehmen. Und ich werde mich nicht mundtot machen lassen. Die Grundsätze der WIkipedia werden mit Füßen getreten.
Kuddeldaddeldu 14:03, 20. Sep. 2008 (CEST)
- Ich habe nicht dich gesperrt, sondern die Seite. Ich habe keine Meinung dazu, wer von euch beiden recht hat (dazu müsste ich mich erst in die Materie einarbeiten); ich habe allerdings die Meinung, dass ein Editwar keine Konfliktlösungsmöglichkeit darstellt. Daher klärt das bitte hier, oder holt euch eine dritte Meinung, aber wenn das Hin- und Her nach Ablauf der Sperre genau so weiter geht, wie es durch die Sperre aufgehört hat, dann muss der Artikel eben länger gesperrt werden, oder auch die Benutzer wegen Beteiligung an Editwars. Gruß, --Church of emacs D B 21:15, 20. Sep. 2008 (CEST)
Erst darf der Genosse meine Änderungen rückgängig machen und dann wird die Seite gesperrt. Immer in dieser Reihenfolge. Dass er sich dem Vermittlungsausschuss verweigert hat, spielt keine Rolle? Es ist auch völlig nutzlos, ohne Moderator mit ihm zu dikutieren, weil mit Quellen belegte Änderungen entfernt und herrschende Meinung zu Tatsachen verklärt. Was soll ich denn tun, mich der rohen Gewalt beugen?
Im Bereich der Namenskonvention hatte ich einmal einen ähnlich hartnäckigen Gegner, aber der argumentierte immerhin. Er argumentierte eher pragmatisch und ich eher prinzipiell. Irgendwann habe ich dann einfach aufgegeben, weil sich kaum jemand anderes für das Thema interessierte. Im Ergebnis gibt es Lemmata wie Teymur Rəcəbov (statt Teymur Räcäbov), womit viele Computer und Leser Probleme haben. Gut, hat er sich eben durchgesetzt. Aber das hier ist zu wichtig.
Gruß, Kuddeldaddeldu 11:11, 21. Sep. 2008 (CEST)
- Siehe Wikipedia:Die falsche Version. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 11:14, 21. Sep. 2008 (CEST)
- Schlechter Versuch. Ich habe seit dem letzten Wochenende die POV-Version nicht angetastet. Ich wartete, bis der Vermittlungsausschuss etwas zustande bringt. Wenn sich eine Seite dem Vermittlungsausschuss verweigert, sollte doch wohl klar sein, welche Version geschützt werden muss. Kuddeldaddeldu 13:48, 21. Sep. 2008 (CEST)
Einwohner/Fläche
Mir ist aufgefallen dass das hier nicht stimmen kann:
Fläche 11.458 km² Einwohnerzahl 138.800[1] Bevölkerungsdichte 114 (2005) Einwohner pro km²
Eine der drei Zahlen MUSS falsch sein. (nicht signierter Beitrag von 195.140.123.22 (Diskussion) 15:19, 23. Jul 2010 (CEST))
- Die Einwohnerzahl stimmt (siehe Einzelnachweis, diese Zahl wird von Der NKR angegeben). Bei der Fläche kommts natürlich darauf an, welche Ausdehnung man zugrunde legt ... --Don-kun • Diskussion Bewertung 15:41, 23. Jul. 2010 (CEST)
Status
Ja das Thema ist wohl schon mal durch. Nur kann ich aus den angegebenen Belegen durchaus nicht herauslesen, das Bergkarabach ein integraler Bestandteil von Aserbaidschan ist. Gerne hätte ich da einen genaueren Beleg. Vielmehr lese ich überall, dass sich Armenien aus den besetzten Gebieten zurückziehen soll. Nur eben für die Lösung des Bergkarabachprobelms sollen sich beide eine Lösung einfallen lassen. Und da gerade wird Aserbaidschan aufgefordert alle Vorbedingungen zu unterlassen. Also die Darstellung hier in WP scheint mir dann nicht neutral sondern einseitig belastet. --Paule Boonekamp 21:37, 30. Mai 2011 (CEST)
- Nachsatz: Die Situation zu Nachitschewan ist wohl weniger belastet und der zugehörige WP-Artikel gibt die Situation doch wesentlich besser wieder. --Paule Boonekamp 21:39, 30. Mai 2011 (CEST)
Das Gebiet der Republik Bergkarabach war Teil der Aserbaidschanischen SSR. Alle SSR sind ohne irgendwelchen territorialen Änderungen zu vollständig unabhängigen Staaten geworden (nach der Konstruktion der SU als Staatenbund waren sie es pro forma schon vorher). Somit besteht hinsichtlich der völkerrechtlichen Zugehörigkeit Bergkarabachs kein Diskussionsbedarf. Deine Tatsachenverdrehung zum Status zur Sowjetzeit hatte dankenswerterweise bereits ein unangemeldeter Nutzer entfernt. MBxd1 15:30, 31. Mai 2011 (CEST)
Nanu? - wie wäre es denn mal nachzulesen. Nachitschewan war die aserbaidshanische Exklave von Armenien getrennt, und Bergkarabach gehörte organisatorisch zur ArSSR und war nun wiederum als Exklave von aserbaidshanischen Gebiet umgeben. Und wer die Resolutionen dann im Wortlaut liest findet nur einen Hinweis, dass sich die beiden Parteien um eine friedliche Lösung bemühen sollten. --Paule Boonekamp 18:01, 26. Jun. 2011 (CEST)
- Das ist falsch, Bergkarabach war seit Bestehen der Sowjetunion Teil Aserbaidschans, es bestand nie als armenische Exklave. Um Nachitschewan geht es hier nicht, darum gibt es auch keinen Konflikt. Insofern ist es unklar, warum du Nachitschewan hier überhaupt erwähnst. --Don-kun • Diskussion Bewertung 18:18, 26. Jun. 2011 (CEST)
@MBxd1: Magst Recht haben, aber Deine persönliche dämliche Bemerkung hättste Dir schenken können - oder eben genauso dorthin können. --Paule Boonekamp 18:22, 26. Jun. 2011 (CEST)
- Na ja, Du hast hier klar unwahre Aussagen in den Artikel eingebracht. Das finde ich tatsächlich nicht wirklich lustig. Ich gebe aber zu, dass bei der Berichterstattung im Westen Deutschlands (im Osten dürfte das totgeschwiegen worden sein) zum Konflikt von 1988 immer wieder der Anschein erweckt wurde, Bergkarabach wäre eine armenische Exklave (Formulierungen wie "überwiegend von Armeniern bewohntes Gebiet innerhalb von Aserbaidschan" hört sich für mich zumindest nach Exklave an). Präzise Aussagen hierzu wurden aber nicht gemacht, so dass der Vorwurf falscher Faktendarstellung dafür unzutreffend wäre. MBxd1 18:40, 26. Jun. 2011 (CEST)
Diskussion zur möglicher neuer Karte
Bei der Vereinheitlichung der Karten, die die Position der Staaten im internationalen Umfeld zeigen, wurden auch schon einige De-facto-Regimes gestreift. Da die Frage der Darstellung für De-facto-Regimes nicht trivial ist, gibt es auf der Diskussionsseite zu Abchasien eine Diskussion hierzu, deren Ergebnis dann auch Diskussionsgrundlage für eine Karte in diesem Artikel darstellen kann. Im Interesse einheitlicher Darstellung aller De-facto-Regimes bitte ich um, Beteiligung an der Diskussion. MBxd1 18:58, 22. Jul. 2011 (CEST)
- Als erstes möchte ich aufgrund von oben verlinkter Diskussion darauf hinweisen, dass Karten zur rein-aserbaidschansichen Sicht auf die Verwaltung ihres Landes in Commons:Category:SVG locator maps of Azerbaijan (location map scheme) zu finden sind. Dort gibt es aber auch jeweils eine Variante die das von der NKR kontrollierte Gebiet darstellt. Wer will mag diese KArten nutzen falls ie ihm geeignet erscheinen. Zu einer Karte für eine großräumlichere Einordnung des de-facto Staates Bergkarabach werde ich mich in Kürze äußern. Bitte um Geduld.--TUBS 14:57, 9. Aug. 2011 (CEST)
- Zweitens. Eine Lagekarte, die Bergkarabach in einem größeren Zusammenhang zeigt, halte ich weiterhin sinnvoll. Schließlich nähert sich nicht jeder über den Artikel Aserbaidschan sondern teils auch wie jedem anderen normalen Staat über Länderlisten. Gefragt ist quasi eine Länderlagekarte ähnlich wie für andere "normale" Staaten. Die Karte soll aber nicht die anderen Detailkarten ersetzen. Wie bei der Diskussionsseite zu Abchasien vorgeschlagen, gibt's nun auch für Bergkarabach drei Kartenvorschläge:
-
Das ist quasi die Variante halb-halb. Durch die Schraffur wird deutlich, dass Rest-Aserbaidschan halb Ausland, halb Inland ist.
-
Das ist die Variante: Bergkarabach ist Teil von Aserbaidschan. Höchstens der weitgefasste Bildausschnitt zeigt, dass Bergkarabach in Teilen auch so wie ein "normaler" Staat betrachtet werden kann, weil die Karte so ähnlich aussieht
-
Hier ist Bergkarabach quasi unabhängig. Höchstens die fehlende Staatsgrenze ist ein zarter Hinweis darauf, dass Bergkarabach nicht wie jeder anderer "normaler" Staat ist
Insgesamt ist der Fall ähnlich wie bei Transnistrien gelagert. Es handelt sich hier um einen de-facto Staat (oder wie man das nennen möchte), der von keinem UN-Staat anerkannt wird. Ich baue daher auch hier die zweite Variante (quasi nicht-unabhängig) ein. Übrigens: das eingezeichnete Gebiet ist das de-facto Gebiet unter Kontrolle NKR. Deren Gebietsansprüche würde man in dem Maßstab vermutlich eh nicht sehen und sind einigermaßen unklar. Wer eine andere Karte bevorzugt, möge die bitte einbauen. Wer eine weitere Variante wünscht, möge sich direkt bei mir melden und mir beschreiben wie seine Wunschkarte aussieht. Es wird sich sicher was machen lassen.--TUBS 18:35, 9. Aug. 2011 (CEST)
Demokratie
Ist Bergkarabach eigentlich ein demokratisches Land? --TegetthoffstrasseNr43 19:45, 8. Feb. 2012 (CET)
- Bergkarabach ist überhaupt kein Land, sondern je nach Sichtweise Teil Asberbaischans oder armenisch besetztes Gebiet. Bei einem solchen auf Völkermord und Vertreibung aufgebauten Gebilde erübrigt sich schon mangels Legitimation die Frage nach demokratischen Verhältnissen. Faktisch herrschen dort ähnliche Verhältnisse wie in Armenien, das an der Trennlinie zwischen Demokratie und Defekter Demokratie einzuordnen ist. MBxd1 20:52, 8. Feb. 2012 (CET)
- Zumindest aus eigener Sichtweise ist es ein souveräner Staat. Und aus solcher wohl auch demokratisch. Im Übrigen ist "Teil Aserbaidschans" und "armenisch besetztes Gebiet" beides die aserbaidschanische sowie internationale Sicht. Da die Frage aber sicher darauf zielte, wie die NKR organisiert ist, spielt das eigentlich keine Rolle. --Don-kun • Diskussion Bewertung 22:06, 8. Feb. 2012 (CET)
- Die fehlende Legitimation ist schon ein Thema, weil diejenigen, die dort immer noch einen Wohnsitz beanspruchen, ihn aber aufgrund "ethnischer Säuberungen" nicht nutzen können, von der demokratischen Mitwirkung ausgeschlossen sind. Das ist keineswegs egal.
- Die eigene Sichtweise ist die eines Staats, das ist aber weder der de-jure-Status noch faktische Realität. Faktisch ist die Republik Bergkarabach so eng mit Armenien verbunden, dass man nicht von einem eigenen Staat sprechen kann. MBxd1 23:36, 8. Feb. 2012 (CET)
- Das Prädikat "auf Völkermord und Vertreibung aufgebaute Gebilde" kann man bei sachlich-menschlicher Betrachtung der Geschichte wohl eher der Türkei und Aserbaidschan verleihen als der Republik Bergkarabach, in der - wie der englische Wikipedia-Artikel treffend vermerkt - laut der amerikanischen Nicht-Regierungsorganisation Freedom House demokratischere Verhältnisse herrschen als in der Republik Armenien und der Diktatur Aserbaidschan als den offiziellen Konfliktparteien.
- Nach den grausamen Pogromen durch aserbaidschanische Mobs und der jahrzehntelangen Diskriminierung durch die dortigen Behörden können die Bewohner von Bergkarabach ebenso auf ihr Recht auf demokratische Selbstbestimmung beharren wie die Kosovo-Albaner. Wenn man als Steuerzahler schon die dortige Botschaft in Priština finanzieren darf, kann man auch eine Vertretung in Stepanakert noch verkraften. Was hat Deutschland denn bisher schon getan, um den Opfern des Völkermords an den Armeniern, in den das damalige Deutsche Reich doch mitverwickelt war, auch nur annähernd Gerechtigkeit widerfahren zu lassen? --Voyageur (Diskussion) 09:24, 8. Mär. 2012 (CET)
- Wow, einseitiger und nationalistischer (das ist das Gegenteil von sachlich-menschlich) gehts auch nicht mehr. Was ist denn mit den Progromen und der jahrzehntelangen Diskriminierung gegen Aserbaidschaner in Armenien? Und der Tatsache, dass auf dem Gebiet der NKR vor 22 Jahren noch deutlich über die Hälfte Aserbaidschaner waren, die nun alle Vertriebene sind? Gestehst du denen kein Recht auf Selbstbestimmung zu? Und wie kommst du dazu, dann einfach mal vom Thema abzulenken? Ziemlich schwache Vorstellung. Dass die NKR demokratischer ist als ein Polizeistaat und autoritäres Regime ist schön, macht sie aber nicht gleich zur Demokratie.
- Billige Propaganda und äußerst schwache deutsche Vorstellung, würde ich da mal anmerken wollen. Gott sei Dank ist die Russische Föderation die militärische Schutzmacht Armeniens. In der Bundesrepublik Deutschland dürfen faschistische Türken bei Demonstrationen noch öffentlich den Völkermord an den Armeniern leugnen - unglaublich, unfassbar. Nur weil Armenien kein Öl besitzt und kein NATO-Aufmarschgebiet ist, ist das Leben armenischer Bürger doch nicht weniger wert. Belehrungen von deutscher Seite zu Demokratie und Menschenrechten in Armenien sind angesichts der deutschen Völkermordkollaboration geradezu unverschämt.
- Die einseitige Darstellung hat einen sachlichen Kommentar herausgefordert. Dass die Geschichte dieser Region blutgetränkt ist und beide Konfliktparteien Schuld auf sich geladen haben, bestreitet niemand. Der Völkermord an den Armeniern bleibt trotzdem eine Tatsache und kann auch bei der Beurteilung der Legitimität von Bergkarabach nicht ausgeklammert werden. Dass letztlich immer die Armenier für irgendeinen politischen Irrsinn büßen sollen, belegt der Autor eines angesehenen deutschen Nachrichtenmagazins kurz und prägnant: Der Spiegel 13/1992.
- Sollen wir denn überall, wo es Vertreibungen gab, auf Grenzrevisionen bestehen? Welches Selbstbestimmungsrecht haben polnische, deutsche, ... Vertriebene? --Voyageur (Diskussion) 18:41, 8. Mär. 2012 (CET)
- Der Völkermord an den Armeniern ist keineswegs das singuläre Ereignis, als das er von interessierter Seite gelegentlich dargestellt wird. Seine politische Bedeutung hat er heute eigentlich nur noch durch die fortgesetzte Leugnung durch die Türkei. Mit Bergkarabach hat er nichts zu tun, und er taugt auch nicht als Rechtfertigung für von den Armeniern begangenen Völkermord und die Vertreibung der Aserbaidschaner aus den besetzten Gebieten (dazu zählt auch das historische Bergkarabach). Die Republik Bergkarabach ist das Ergebnis von Völkermord und Vertreibung, es gäbe sie sonst nicht. Das ist schlichtweg historische Tatsache.
- Die Legitimität der Republik Bergkarabach wird nicht hier entschieden. Sämtliche Länder der Erde sind sich darin einig, dass die Republik Bergkarabach kein Staat ist. Das können wir dann nur so wiedergeben. Der Völkermord an den Armeniern hat damit nichts zu tun. Der steinalte Bericht im Spiegel gibt nur dessen journalistische Linie wieder. Der Spiegel ist insgesamt keineswegs politisch einseitig, aber in den einzelnen Artikeln wird durchaus auf das Stilmittel der Dramatisierung durch Einseitigkeit gesetzt. Die Pogrome zwischen Aserbaidschanern und Armeniern gingen weitgehend 1:1 auf Gegenseitigkeit, auch 1988 schon. Das wird im Spiegel-Artikel nur konsequent ausgeblendet, weil es einseitig so schön passt.
- Zu den Grenzrevisionen: Derzeit sind es die Armenier, die Grenzen verändern wollen. Die "Grenzen" der Republik Bergkarabach sind lediglich eine erstarrte Frontlinie. MBxd1 (Diskussion) 19:46, 8. Mär. 2012 (CET)
- Wow, einseitiger und nationalistischer (das ist das Gegenteil von sachlich-menschlich) gehts auch nicht mehr. Was ist denn mit den Progromen und der jahrzehntelangen Diskriminierung gegen Aserbaidschaner in Armenien? Und der Tatsache, dass auf dem Gebiet der NKR vor 22 Jahren noch deutlich über die Hälfte Aserbaidschaner waren, die nun alle Vertriebene sind? Gestehst du denen kein Recht auf Selbstbestimmung zu? Und wie kommst du dazu, dann einfach mal vom Thema abzulenken? Ziemlich schwache Vorstellung. Dass die NKR demokratischer ist als ein Polizeistaat und autoritäres Regime ist schön, macht sie aber nicht gleich zur Demokratie.
- Zumindest aus eigener Sichtweise ist es ein souveräner Staat. Und aus solcher wohl auch demokratisch. Im Übrigen ist "Teil Aserbaidschans" und "armenisch besetztes Gebiet" beides die aserbaidschanische sowie internationale Sicht. Da die Frage aber sicher darauf zielte, wie die NKR organisiert ist, spielt das eigentlich keine Rolle. --Don-kun • Diskussion Bewertung 22:06, 8. Feb. 2012 (CET)
- Also diese Falschinformation kann ich nicht so stehen lassen. "auf dem Gebiet der NKR vor 22 Jahren noch deutlich über die Hälfte Aserbaidschaner waren" … Das ist eine Falschaussage. 1926 betrug der Anteil der armenischen Bevölkerung in Bergkarabach nachweislich 93,5 % und 1989 immerhin noch 77 %. (Daher ist auch die Entscheidung Stalins, Bergkarabach trotz fast ausschließlich armenischer Bevölkerung 1921, diese Tatsache ignorierend, dennoch Aserbaidschan zuzuordnen nicht nachvollziehbar und einer der Hauptgründe für diesen Konflikt.) --Markus2685 (Diskussion) 14:11, 29. Okt. 2012 (CET)
- Die Falschaussage kommt hier von dir. Die 73 (nicht 77) % beziehen sich auf das ehemalige autonome Bergkarabach, nicht das Gebiet der NKR. Denn zu dem gehört auch nochmal so viel Fläche, die vor dem Krieg nahezu ausschließlich von Aserbaidschaner bewohnt war. Und die sind nun alle vertrieben. Grob geschätzt leben auf dem Gebiet der NKR also nur noch 73% von damals 200%, über die Hälfte wurde vertrieben. --Don-kun • Diskussion 16:29, 29. Okt. 2012 (CET)
- Bitte seien sie vorsichtig mit ihren faktischen Falschaussagen die sie hier niederschreiben. Es existiert nicht ein einziger Bericht der von "von Armeniern begangenen Völkermord an Aserbaidschanern" berichtet! Die einzigen die weltweit diese Meinung vertreten, sind Aserbaidschan selbst, und die ohnehin Völkermord-leugnende Türkei. Daher ist ihre Aussage dies sei eine "historischer Tatsache" mehr als unverschämt und dreist. Ich würde dies gar als mutwillige Verdrehung von Tatsachen betrachten. Bitte informieren sie sich in Zukunft besser und unterlassen sie derartig offensichtliche Falschaussagen (oder belegen Sie ihre Aussagen mit nicht-aserbaidschanischen und nicht-türkischen Quellen). Danke --Markus2685 (Diskussion) 14:11, 29. Okt. 2012 (CET)
- Also diese Falschinformation kann ich nicht so stehen lassen. "auf dem Gebiet der NKR vor 22 Jahren noch deutlich über die Hälfte Aserbaidschaner waren" … Das ist eine Falschaussage. 1926 betrug der Anteil der armenischen Bevölkerung in Bergkarabach nachweislich 93,5 % und 1989 immerhin noch 77 %. (Daher ist auch die Entscheidung Stalins, Bergkarabach trotz fast ausschließlich armenischer Bevölkerung 1921, diese Tatsache ignorierend, dennoch Aserbaidschan zuzuordnen nicht nachvollziehbar und einer der Hauptgründe für diesen Konflikt.) --Markus2685 (Diskussion) 14:11, 29. Okt. 2012 (CET)
Löschung des Abschnittes „Internationale Anerkennung“
Aufgrund der Formulierung „Bergkarabach, das von der internationalen Gemeinschaft nicht anerkannt wird“ ist diese aktuelle Information durchaus wichtig und nicht unbedeutend. Schon alleine deswegen, weil es solch eine Resolution seit der 20-jährigen Unabhängigkeit der Republik Bergkarabakh bislang noch nicht gegeben hat.
Es handelt sich hierbei um eine internationale Anerkennung, und in diesem Zusammenhang ist es daher irrelevant ob es sich explizit um eine „Völkerrechtliche Anerkennung“ handelt oder nicht. Es ist faktisch eine per Resolution manifestierte Anerkennung (eine Völkerrechtliche Anerkennung ist nur eine von unterschiedlich vorhandenen Anerkennungformen) die es bis dato in dieser Form seitens Dritter in der Geschichte der Unabhängigkeit der Republik Bergkarabach nicht gegeben hat. Und auch da der Bundesstaat New South Wales als Teil der internationalen Gemeinschaft zu sehen ist, kann diese einstimmig per Resolution verabschiedete Anerkennung nicht außer Acht gelassen werden. (unparteiische Quellen wurden hinzugefügt) --Markus2685 (Diskussion) 16:08, 25. Okt. 2012 (CEST)
- Ein Bundesstaat Australiens ist als nicht-Völkerrechtssubjekt auch nicht Teil der internationalen Gemeinschaft. Und da diese Resolution praktisch keine Folgen hat, ist sie eben auch nicht bedeutend. Erwähnen kann man es vielleicht, aber sicher nicht mit eigener Überschrift, die die Anerkennung durch ein Völkerrechtssubjekt suggeriert. --Don-kun • Diskussion 17:37, 25. Okt. 2012 (CEST)
- Die Begriffserklärung (im übrigen gibt es hier keine offizielle Definition) laut Wikipedia für den Begriff „internationale Gemeinschaft“ besagt: Die Existenz einer „internationalen Gemeinschaft“ wird meist an gewissen aus der Rechtsordnung ableitbaren Gemeinschaftswerten festgemacht (Menschenrechte, Umweltschutz). In diesem Fall ist der Bundesstaat New South Wales und seine politischen Entscheidungen in Sachen Menschenrechte (im Fall Bergkarabakh: Das grundlegende Menschenrecht – das Recht auf Selbstbestimmung der armenischen Bevölkerung) als Teil der internationalen Gemeinschaft anzusehen. Der Tagesspiegel definiert den Begriff übrigens wie folgt: „Er funktioniert immer dann als globale Sehnsuchtsvokabel, wenn Menschenrechte, Freiheit und Demokratie eingeklagt werden“. Das ist hier der Fall. --Markus2685 (Diskussion) 18:32, 25. Okt. 2012 (CEST)
- In einer Enzyklopädie sind "Sehnsuchtsvokabeln" aber nicht von Belang. Die Bundesstaaten Australiens sind nicht souverän, also können sie auch nichts international anerkennen oder als Teil einer internationalen Gemeinschaft auftreten. --Don-kun • Diskussion 16:25, 29. Okt. 2012 (CET)--Don-kun • Diskussion 16:25, 29. Okt. 2012 (CET)
- Die Begriffserklärung (im übrigen gibt es hier keine offizielle Definition) laut Wikipedia für den Begriff „internationale Gemeinschaft“ besagt: Die Existenz einer „internationalen Gemeinschaft“ wird meist an gewissen aus der Rechtsordnung ableitbaren Gemeinschaftswerten festgemacht (Menschenrechte, Umweltschutz). In diesem Fall ist der Bundesstaat New South Wales und seine politischen Entscheidungen in Sachen Menschenrechte (im Fall Bergkarabakh: Das grundlegende Menschenrecht – das Recht auf Selbstbestimmung der armenischen Bevölkerung) als Teil der internationalen Gemeinschaft anzusehen. Der Tagesspiegel definiert den Begriff übrigens wie folgt: „Er funktioniert immer dann als globale Sehnsuchtsvokabel, wenn Menschenrechte, Freiheit und Demokratie eingeklagt werden“. Das ist hier der Fall. --Markus2685 (Diskussion) 18:32, 25. Okt. 2012 (CEST)
Schluss mit der Parteilichkeit
Man kann die Armenier meinetwegen für böse Seperatisten halten. Solche Ansichten gehören aber in den Abschnitt, der die Sichtweisen der Konfliktparteien und Dritter darstellt. In der Box Dinge wie „Staat: Aserbeidschan“ unterzubringen ist Propaganda. Wir sind hier nicht die Erfüllungsgehilfen der Auswärtigen Amtes, das ganz bestimmt die Wahrheit gepachtet hat, wenn sie sagt „völkerrechtlich ein Teil Aserbeidschans“ usw. usf. Kuddeldaddeldu 23:10, 26. Aug. 2008 (CEST)
Völkerrechtlich gesehen ist es ein Teil von Aserbaidschan, und nur das bringt der Eintrag in der Infobox zum Ausdruck. Eine Parteinahme ist damit nicht verbunden. MBxd1 23:12, 26. Aug. 2008 (CEST)
Völkerrechtlich waren auch die Deutschen Ostgebiete bis 1991(sogar so vereinbart damals-also mehr als nur Völkerrecht) Deutsche Gebiete unter Polnischer/Russischer Verwaltung.Natürlich nicht die im Krieg eroberten Gebiete denn nach dem 1 WK einigten sich die Staaten darauf das kein Land sein Staatsgebiet durch Krieg erweitern kann. BK ist allerings ein neuer Staat und wer das Kosovo anerkennt muss es woch auch bei KB machen wenn er kein Heuchler sein will. (nicht signierter Beitrag von 91.54.167.237 (Diskussion) 03:40, 10. Aug. 2013 (CEST))
Bitte was? Es gibt beim Völkerrecht keine oberste Instanz (wie in der BRD das BVerfG). Es gibt hier einen KONFLIKT und verschienene Interpretation des VR – und zwar nicht von irgendwelchen Idioten, sondern auch von Juristen. In der Schlussakte von Helsinki stehen das Selbstbestimmungsrecht der Völker und das Recht auf territoriale Integrität nämlich gleichberechtigt nebeneinander. Dieses „völkerrechtlich Teil von…“ ist eine gern wiederholte Phrase, die üblicherweise auf völliger Unkenntnis der Materie (Journalisten) oder nationale Interessen (Politiker) hinweist. (Haben Sie schon einmal vom Kosovo gehört?) Nennen Sie mir doch eine von allen Konfliktparteien anerkannte Rechtsgrundlage und beweisen Sie Ihre Ansicht. Und wenn Sie mir dann beweisen, dass es keine Interpretationsspielräume gibt, können Sie gern alles ändern. Kuddeldaddeldu 00:03, 27. Aug. 2008 (CEST)
Maßgebend ist z. B., dass die Republik Bergkarabach von keinem Staat als Staat anerkannt wird. Sein Gebiet wird als Teil von Aserbaidschan angesehen. Dazu gibt es außerhalb von Armenien und Bergkarabach auch keine Differenzen. Alles weitere hat der Artikel abzubilden. MBxd1 00:13, 27. Aug. 2008 (CEST)
Ihre Logik folgend war das Kosovo "völkerrechtlich" solange ein Teil Serbiens, bis andere Staaten es als unabhängig anerkannten. Und Taiwan wird solange "völkerrechtlich" kein Teil Chinas sein, wie ein paar Inselstaaten es offiziell anerkennen? Und Abchasien ist seit der Anerkennung durch Russland "völkerrechtlichg" souverän? Was Sie hier als "maßgeblich" bezeichnen, ist die in der Welt vorherrschende öffentliche Meinung. Ich habe Sie bewusst nach einer Rechtsgrundlage gefragt, also z.B. ein Abkommen, einer Unabhängigkeitserklärung oder meinetwegen auch VN-Resolutionen (darüber kann man lange streiten). Oder in Ihrem Falle ein Abkommen, wo z.B. steht: "Wird ein Staat von 40 VN-Mitgliedern anerkannt, ist er souverän." Ich bin gespannt. Wenn ich einmal frech werden darf: was Sie "maßgeblich" nennen ist die Brille, durch die Menschen im Westen diesen Konflikt betrachten. Und diese Brille halten Sie für die Wahrheit. Kuddeldaddeldu 08:43, 27. Aug. 2008 (CEST)
Kosovo wird nicht als unabhängiger Staat dargestellt. Und natürlich sind Abchasien und Südossetien auch nach der Anerkennung durch Russland noch keine Staaten. Maßgebend ist z. B. die UNO. Im übrigen ist die Meinung "des Westens" im Falle Bergkarabchs längst nicht so eindeutig wie bei den georgischen Separatisten. Ich würde mal behaupten, dass die Mehrheit der mitteleuropäischen Bevölkerung gefühlsmäßig auf Seite der Armenier steht, allein schon aus Gründen der Religion. Manch einer wird sich auch erinnern, dass der Konflikt mit Pogromen gegen Armenier in Aserbaidschan angefangen hat, dass diese von der sowjetischen Zentralregierung geduldet (wenn nicht sogar gebilligt) wurden und Russland erst später "die Seiten gewechselt" hat. All das darf aber nicht ausschlaggebend sein, hier ist Neutralität gefragt. MBxd1 08:58, 27. Aug. 2008 (CEST)
Beim Kosovo steht eben "umstritten" und nicht "Staat: Serbien". Es sollte aus meiner Sicht auch gar nicht dastehen "ist kein Teil Serbiens" o.ä., das wäre genauso wenig neutral. Genau das soll ja vermieden werden. Wenn das, was die VN sagen, maßgeblich ist - war dann die Kontrolle ("Besetzung") von Osttimor durch Indonesien aus Ihrer Sicht in Ordnung? Oder nur bis zu dem Zeitpunkt, als der Sicherheitsrat zu Gunsten der Timoresen eingriff? Wenn ja, dann beglückwünsche ich Sie zu Ihrem Vertrauen in die fünf Großmächte dort, die Wahrheit unumstößlich festzulegen, so dass die Wiedergabe dieser Wahrheit in der Wikipedia "neutral" ist. Osttimor, Ruanda, Kosovo usw. usf. sind Beispiele, die zeigen, dass die Wikipedia nicht blind die Ansicht der VN übernehmen darf. Nochmal: es liegt ein Konflikt vor, und durch "Staat: Aserbeidschan" schlägt sich die Wikipedia auf eine Seite. Die Welt ist kompliziert. Fahren Sie doch einmal nach Karabach und suchen dort nach dem aserbeidschanischen Staat - Sie werden nichts finden. "Staat: Aserbeidschan" ist ein juristische Fiktion, die von einer Seite des Konflikts hochgehalten wird. Sollen sie tun, dürfen sie ja auch. Aber das ist eine Ansicht, kein Faktum. vKuddeldaddeldu 11:00, 27. Aug. 2008 (CEST)
- Dann zitiere doch mal einige völkerrechtliche Veröffentlichungen, die die Ansicht vertreten, dass Bergkarabach ein eigener Staat ist. --08-15 21:55, 28. Aug. 2008 (CEST)
Die aus meiner Sicht besten Artikel sind diese hier:
- http://www.deutsch-armenische-gesellschaft.de/dag/vorr.htm%7C„Republik Armenien, Karabach und Europa
- endlose Frustrationen?“ Von Prof. Dr. Otto Luchterhandt / Universität Hamburg
Dieser Artikel bezieht sich konkret auf Karabach.
- http://www.regnum.ru/news/776775.html?forprint%7CВладимир Казимиров: "Политический атлас" этно-политических конфликтов и два хельсинкских принципа
Der zweite Artikel behandelt das Problem des Dualismus von Intgrität und Selbsbestimmung eher abstrakt, nimmt aber mehrfach auf Karabach als Beispiel Bezug. Er ist von Wladimir Kasimirow, der 1992-1996 der Vertreter Russlands in der Minsker Kontaktgruppe der OSZE war. Ich nehme an, dass hier nicht alle russisch können. Ich übersetze daher den ersten Absatz, um einen Eindruck vom Text zu vermitteln: „Die Seiten bewaffneter Konflikte, die ‚gelöscht‘, aber noch nicht endgültig gelöst sind, berufen sich standhaft auf das ihnen am angenehmste völkerrechtliche Prinzip. Die einen auf die territoriale Integrität der Staaten, die anderen auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Und sie lassen nicht locker bei dem Versuch, ihm Priorität vor allen anderen zuzuschreiben. Das alles überzeugt nicht sehr, wie häufig und lautstark die Verweise auf das ‚Lieblingsprinzip‘ auch sein mögen. Es ist höchste Zeit, die Integration dieser beiden Prinzipen der Schlussakte von Helsinki vertieft (in erster Linie juristisch, aber nicht nur) auszuarbeiten. Die Thematik ist sensibel und delikat, was ihre allumfassende und detaillierte Durchdringung nötig macht.“ Kuddeldaddeldu 22:40, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Beide Staaten sind Mitglied der UNO, wo ist also das Problem einer "von beiden Konfliktparteien anerkannten Rechtsgrundlage"? Die Infobox sollte man aus solchen "Propaganda"-Geschichten raushalten, die kann am wenigsten dafür. Besser im Artikel den Konflikt aufzeigen und dem Leser seiner Meinung überlassen, statt sie ihm aufzuzwingen... --Braveheart Welcome to Project Mayhem 22:54, 28. Aug. 2008 (CEST)
- P.S.: "De-facto Regime" ist eine Definition der UNO und als solche abzubilden, da gibts keinen Weg herum - alternativ vielleicht die andere Kategorie hinzufügen? --Braveheart Welcome to Project Mayhem 22:56, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Grundsätzlich: Dieses Lemma ist unakzeptabel, weil parteiisch. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Gründen, die Beschlüss der VN nicht für unantastbar zu halten. Z.B. hat die Vollversammlung der VN hat eine Reihe (v.a. anti-israelischer) Resolutionen verabschiedet, für die Kofi Annan Jahrzehnte später die Opfer um Entschuldigung bat. Der Sicherheitsrat hat Osttimor Jahrzehnte lang ignoriert, bis die westlichen Fernsehkameras das unmöglich machten. Die Position zum Kosovo ist eher zufällig entstanden. Im Falle Eritreas hat die VN ihre Meinung radikal verändert (statt „Teil von Äthiopien“ nun „unabhängig“) usw. usf. Natürlich habe ich nicht das Geringste dagegen, die Meinung der VN als Ansicht der VN auch an prominenter Stelle darzustellen. Kuddeldaddeldu 23:08, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Nette Theoriefindung. Würde die UNO aber wirklich so ein "Fähnchen im Wind" sein, hättest du genug reputable Quellen darlegen können, die das behaupten. Das Lemma kommt daher, dass es bereits die Region mit dem gleichen Namen gibt (vgl. auch Taiwan, etc.) - d.h. das beste Unterscheidungsmerkmal ist die jetzige Bezeichnung. Welche hättest du denn sonst gern? --Braveheart Welcome to Project Mayhem 09:59, 29. Aug. 2008 (CEST)
- Grundsätzlich: Dieses Lemma ist unakzeptabel, weil parteiisch. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Gründen, die Beschlüss der VN nicht für unantastbar zu halten. Z.B. hat die Vollversammlung der VN hat eine Reihe (v.a. anti-israelischer) Resolutionen verabschiedet, für die Kofi Annan Jahrzehnte später die Opfer um Entschuldigung bat. Der Sicherheitsrat hat Osttimor Jahrzehnte lang ignoriert, bis die westlichen Fernsehkameras das unmöglich machten. Die Position zum Kosovo ist eher zufällig entstanden. Im Falle Eritreas hat die VN ihre Meinung radikal verändert (statt „Teil von Äthiopien“ nun „unabhängig“) usw. usf. Natürlich habe ich nicht das Geringste dagegen, die Meinung der VN als Ansicht der VN auch an prominenter Stelle darzustellen. Kuddeldaddeldu 23:08, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Ich muss sagen, dass ich wirklich erschüttert bin. Wir haben zwei Seiten. Die eine sagt: Dieses Land gehört uns! Die andere sagt: Dieses Land gehört uns! Beide führen nicht nur politische und historische Argumente ins Feld, sondern auch rechtliche. Und dann kommen hier ein paar Deutsche daher und wollen schreiben: „Wir, die weisen deutschen Rechtsgelehrte, haben beschlossen, dass die Seite A Recht hat und die Seite B Unrecht.“ Und darüber hinaus wissen sie nicht nur, wer Recht hat, nein, sie sind auch noch neutral! Nicht schlecht, meine Herren, wahrlich nicht schlecht. Es ist nur folgerichtig, dass ich mich als Theoriefinder hinstellen lassen muss, nur weil darauf bestehe, dass es einen Konflikt gibt, der auch auf rechtlicher Ebene mit nicht völlig unsinnigen Argumenten geführt wird, und die VN dabei der einen Seite Recht geben, also nicht neutral sind. Alle Quellen, die Ihre Meinung nicht widerspiegeln, sind natürlich „nicht reputabel“. Ich habe ja extra einen deutschen Professor und einen russischen Diplomaten zitiert, um Eindruck zu machen (armenische Völkerrechtler habe ich gar nicht erst zitiert, sie sind natürlich allesamt minderwertige ungebildete Schreiberlinge, die Gefälligkeitsgutachten erstellen). Dafür gibt es nur ein Wort: Komplette Realitätsverweigerung. Sie erinnern mich an Menschen, die im 19. Jahrhundert das Gottesgnadentum verteidigten. Willkommen im 21. Jahrhundert! Kuddeldaddeldu 16:57, 29. Aug. 2008 (CEST)
Europarat
Es wäre interessant zu ergründen, warum sich der Europarat out-of-area äußerte. Das Gebiet liegt nach allen Definitionen in Asien. --Schoggibanane (Diskussion) 08:28, 19. Jan. 2014 (CET)
- Aserbaidschan und Armenien sind beide Mitglied des Europarates. Beide verstehen sich zumindest zeitweise als Teil Europas (den Grand Prix in Baku nicht mitbekommen?). --Don-kun • Diskussion 08:59, 19. Jan. 2014 (CET)
- Israel singt dort ja auch mit. --Schoggibanane (Diskussion) 09:02, 19. Jan. 2014 (CET)
Religion fehlt
Gebiet im (islamischen) Aserbaidschan mit (christlich) armenischer Bevölkerung?--Wikiseidank (Diskussion) 08:15, 15. Jun. 2015 (CEST)
- WP:SM. Haben vmtl. die bisherigen Autoren/Beobachter (inkl. mir) übersehen, weil dieser Fakt *sowas von* selbstverständlich ist, dass... (in Bergkarabach und Bergkarabachkonflikt klingt das Thema zumindest an). -- -- AMGA (d) 13:30, 15. Jun. 2015 (CEST)
Status?
Die Anerkennung bzw. Aufrufe zur Anerkennung von Bergkarabach durch Parlamente der einzelnen U.S.-Bundesstaaten ändern weder de-facto noch de-jure etwas am völkerrechtlichen Status der selbst ernannten Republik. Die Anerkennung durch einen Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen könnte die Republik Bergkarabach z.B. zu einem nicht-Mitglied der Vereinten Nationen mit eingeschränkter internationaler Anerkennung (wie z.B. Abchasien oder Palästina) machen. Bis dato war das nicht der Fall. Derzeit befindet sich die Bergkarabach-Republik unter den "staatlichen und staatsähnlichen Gebieten ohne die gewünschte internationale Anerkennung". Somit stellt sich die Frage, inwiefern Beschlüsse von lokalen Parlamenten einzelner US-Bundesstaaten bzw. föderaler Subjekte anderer Staaten für den Status von Bergkarabach relevant sind und ob der folgende Absatz überhaupt zum "Status" gehört. Man könnte es anders betiteln, wie z.B. "Bemühungen zur Anerkennung im Ausland".
"Am 17. Mai 2012 verabschiedete das Repräsentantenhaus von Rhode Island eine Resolution, in der das Gebiet von Bergkarabach als historisch armenisches Territorium anerkannt wurde. Darin wurde US-Präsident Barack Obama sowie der US-Kongress dazu aufgefordert, die Unabhängigkeit der Republik Bergkarabach anzuerkennen und Bemühungen der Republik Bergkarabach, sich als eine freie und unabhängige Nation zu entwickeln, wurden befürwortet und bestärkt.[1][2] Am 6. August folgte das Parlament von Massachusetts.
Am 25. Oktober 2012 verabschiedete der australische Bundesstaat New South Wales einstimmig eine Resolution, in der die unabhängige Republik Bergkarabach sowie das Recht auf Selbstbestimmung ihrer armenischen Bevölkerung anerkannt wurde.[3]
Am 10. April 2013 verabschiedete der US-Bundesstaat Maine eine Resolution, in der die Unabhängigkeit der Republik Bergkarabach sowie das Recht auf Selbstbestimmung anerkannt wurden und der US-Präsident sowie der US-Kongress aufgefordert wurden, dies ebenfalls zu tun.[4][5] Am 30. Mai folgte der Senat Louisianas mit der Anerkennung durch Resolution 151.[6] Am 8. Mai 2014 folgte schließlich Kalifornien, so dass nun fünf US-Bundesstaaten und ein australischer Staat die Anerkennung fordern." --OSR (Diskussion) 23:44, 12. Okt. 2015 (CEST)
- Das ist Teil der politischen Debatte um den Status und Ausdruck von abweichenden Ansichten oder Initiativen innerhalb von UN-Mitgliedsstaaten. Passt da durchaus hin. --Don-kun • Diskussion 18:37, 13. Okt. 2015 (CEST)
- Am Status ändern solche regionalen Wortmeldungen nichts (wie übrigens auch die völkerrechtliche Bedeutung sich durch eine einzelne Anerkennung (oder auch einige wenige) nicht nennenswert ändert, auch wenn das gelegentlich so dargestellt wird). Das ist alles genau so witzlos wie Anerkennungen durch Gagausien. Es sagt eher etwas über den Einfluss von Auslandsarmeniern aus. Und das von der Republik Bergkarabach kontrollierte Gebiet wird auch nicht dadurch zu historisch armenischem Gebiet, dass das irgendjemand beschließt. Das historische Bergkarabach macht schließlich nur einen Teil davon aus. Das merken die Leute in den Regionalparlamenten wahrscheinlich nicht mal. MBxd1 (Diskussion) 19:57, 13. Okt. 2015 (CEST)
- Ist doch egal, wir bilden die politischen Prozesse und Debatten hier nur ab. --Don-kun • Diskussion 20:01, 13. Okt. 2015 (CEST)
- Ja, aber in einer Weise, die die Relevanz solcher Meinungsäußerungen von politischen Einheiten, die definitionsgemäß keine Außenpolitik betreiben, berücksichtigt. MBxd1 (Diskussion) 20:08, 13. Okt. 2015 (CEST)
- Danke für Eure Feedbacks. Mein Gedanke war, die politischen und öffentlichen Debatten zur Frage der Unabhängigkeit von Bergkarabach, sobald diese keine Auswirkungen auf den völkerrechtlichen Status der Region haben können, getrennt darzustellen. Der Argumentation von MBxd1 schließe ich mich an. Sonst könnte der falsche Eindruck entstehen, dass die Anerkennung durch ein Regionalparlament etwas am völkerrechtlichen Status der Republik Bergkarabach ändert, was nicht der Fall ist --OSR (Diskussion) 11:30, 14. Okt. 2015 (CEST)
- Ja, aber in einer Weise, die die Relevanz solcher Meinungsäußerungen von politischen Einheiten, die definitionsgemäß keine Außenpolitik betreiben, berücksichtigt. MBxd1 (Diskussion) 20:08, 13. Okt. 2015 (CEST)
- Ist doch egal, wir bilden die politischen Prozesse und Debatten hier nur ab. --Don-kun • Diskussion 20:01, 13. Okt. 2015 (CEST)
- Am Status ändern solche regionalen Wortmeldungen nichts (wie übrigens auch die völkerrechtliche Bedeutung sich durch eine einzelne Anerkennung (oder auch einige wenige) nicht nennenswert ändert, auch wenn das gelegentlich so dargestellt wird). Das ist alles genau so witzlos wie Anerkennungen durch Gagausien. Es sagt eher etwas über den Einfluss von Auslandsarmeniern aus. Und das von der Republik Bergkarabach kontrollierte Gebiet wird auch nicht dadurch zu historisch armenischem Gebiet, dass das irgendjemand beschließt. Das historische Bergkarabach macht schließlich nur einen Teil davon aus. Das merken die Leute in den Regionalparlamenten wahrscheinlich nicht mal. MBxd1 (Diskussion) 19:57, 13. Okt. 2015 (CEST)
Quellen sind erwünscht
Meine sehr verehrten Herren,
nachdem ich Sie auf den Grundsatz der Neutralität hingewiesen habe, möchte ich Ihnen noch einen weiteren vorstellen: Behauptungen mit Quellen zu belegen. Wer „völkerrechtlich Teil Aserbeidschans“ hinschreiben möchte, soll verdammt noch mal eine Quelle angeben, oder es gibt einen Edit-War.
Kuddeldaddeldu 14:00, 6. Sep. 2008 (CEST)
- Einen solch eingeschlafenen Edit-War habe Ich noch nicht gesehen. Weiter so. Quark (Diskussion) 23:25, 2. Sep. 2016 (CEST)
Artikel für Konflikt
Ich habe unter Portal:Aserbaidschan/Werkstatt/Bergkarabachkonflikt (es hätte auch Portal:Armenien sein können, aber zwei Vorlagen wären albern -.-) mal einen Artikel über den Konflikt selbst vorbereitet. Es wäre schön, wenn der noch etwas ausgebaut würde (besonders was den Krieg selbst betrifft), bevor er raus kommt. Dieser Artikel hier kann sich dann ganz der Region widmen, momentan nimmt der Konflikt unverhältnismäßig viel Raum ein. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 14:27, 1. Dez. 2008 (CET)
- Scheint nicht mehr aktuell. Quark (Diskussion) 23:28, 2. Sep. 2016 (CEST)
Republik Arzach
Der Staat nennt sich mittlerweile auch offiziell Republik Arzach, wie es ja im Artikel auch vermerkt ist. Auf dem Visum steht nichts mehr von Nagorny Karabach. "Republik Arzach" sollte daher m.E. das Lemma für den Staatsartikel sein. --j.budissin+/- 11:47, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Ich bin da jetzt nicht so auf Anhieb begeistert. Bei den De-facto-Regimes (es ist nun mal kein Staat, eher noch armenische Besatzungsverwaltung - bei keinem anderen De-facto-Regime greift die "Schutzmacht" so tief ein und kein anderes De-facto-Regime ist derart ausgeprägt nur Fassade) gelten faktisch etwas andere Maßstäbe. Der Ursprung liegt im autonomen Gebiet der Sowjetunion, dem folgt der Name. Ich habe auch Bedenken, dass wir dann auch Transnistrien umbenennen müssten. Ich habe jetzt erst mal die Weiterleitung angelegt, die hätte es sowieso schon lange geben sollen. Wenn die jetzt niemand mehr anfasst, steht die auch einer Verschiebung nicht im Weg. MBxd1 (Diskussion) 12:08, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Nun sind ja die Autonome Republik von damals und die selbsternannte Republik von heute zwei verwaltungstechnisch und auch territorial unterschiedliche Gebilde. Dein Transnistrien-Argument halte ich da schon eher für bedenkenswert, wobei es sich da eher um eine Frage der Übersetzung handelt, während Arzach und Bergkarabach ja tatsächlich zwei verschiedene Namen sind. Da sich dieser Artikel hier nur mit dem heutigen Konstrukt beschäftigt, wäre eben aus meiner Sicht auch dessen Eigenname angebracht. Deiner Einschätzung über dessen "Unabhängigkeit" schließe ich mich nach eigenem Erlebnis ohne weiteres an. --j.budissin+/- 12:58, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Wir haben ja sogar drei getrennte Artikel, für die autonome Oblast, für die Region und für die Republik. Das ist bei Transnistrien nicht der Fall. Dass es jetzt nur um den Artikel zur Republik geht, ist schon klar. Trotzdem bin ich da skeptisch, weil "amtlich" bei einem illegalen Konstrukt eben doch geringeren Stellenwert hat. MBxd1 (Diskussion) 13:11, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Illegal hin oder her, das Gebilde besteht ja nun einmal nur aus den hier beschriebenen Strukturen. Nur innerhalb derer kann es überhaupt einen offiziellen Namen haben. Mit der völkerrechtlichen Anerkennung hat das nicht viel zu tun. Artikel über nicht anerkannte staatsähnliche Gebilde haben wir hier ja nun genug, was auch vollkommen richtig so ist. De facto hat dieses Land Ministerien und Büros, an denen Republik Arzach steht. So wie auf dem Visum auch. --j.budissin+/- 13:17, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Wir müssen bei solchen illegalen Gebilden aber nicht der Binnensicht folgen, auch nicht bei der Nomenklatur. Tun wir ja bei Transnistrien auch nicht, und das ist nicht nur eine Übersetzungsfrage. Das heißt nun nicht, dass ich Deinen Vorschlag ablehne; ich bin aber skeptisch. Ich würde Deinen Vorschlag jetzt einfach mal stehenlassen, das braucht eh noch ein paar weitere Stellungnahmen. MBxd1 (Diskussion) 13:28, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Illegal hin oder her, das Gebilde besteht ja nun einmal nur aus den hier beschriebenen Strukturen. Nur innerhalb derer kann es überhaupt einen offiziellen Namen haben. Mit der völkerrechtlichen Anerkennung hat das nicht viel zu tun. Artikel über nicht anerkannte staatsähnliche Gebilde haben wir hier ja nun genug, was auch vollkommen richtig so ist. De facto hat dieses Land Ministerien und Büros, an denen Republik Arzach steht. So wie auf dem Visum auch. --j.budissin+/- 13:17, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Wir haben ja sogar drei getrennte Artikel, für die autonome Oblast, für die Region und für die Republik. Das ist bei Transnistrien nicht der Fall. Dass es jetzt nur um den Artikel zur Republik geht, ist schon klar. Trotzdem bin ich da skeptisch, weil "amtlich" bei einem illegalen Konstrukt eben doch geringeren Stellenwert hat. MBxd1 (Diskussion) 13:11, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Nun sind ja die Autonome Republik von damals und die selbsternannte Republik von heute zwei verwaltungstechnisch und auch territorial unterschiedliche Gebilde. Dein Transnistrien-Argument halte ich da schon eher für bedenkenswert, wobei es sich da eher um eine Frage der Übersetzung handelt, während Arzach und Bergkarabach ja tatsächlich zwei verschiedene Namen sind. Da sich dieser Artikel hier nur mit dem heutigen Konstrukt beschäftigt, wäre eben aus meiner Sicht auch dessen Eigenname angebracht. Deiner Einschätzung über dessen "Unabhängigkeit" schließe ich mich nach eigenem Erlebnis ohne weiteres an. --j.budissin+/- 12:58, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Ich bin ebenfalls skeptisch. Wenn man will, kann man es auch hier als unterschiedliche Übersetzungen betrachten. Denn Arzach und Bergkarabach beschreiben als Regionen nahezu das gleiche. Man hat sich von Seiten der Republik nun dafür entschieden, die "armenischere" Bezeichnung von beiden zu wählen. Ich tendiere dazu, abzuwarten ob die deutschsprachige Presse diesen neuen Namen aufgreift. --Don-kun • Diskussion 13:34, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Ist der überhaupt neu? Ist das nicht eher ein Präferenzwandel innerhalb sowieso schon existierender "amtlicher" Namen? Gibt es einen Beleg für eine explizite Umbenennung? MBxd1 (Diskussion) 13:40, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Dieses Problem gibt es ja öfters, Elfenbeinküste/Cote d'Ivoire oder Moldawien/Moldau oder beim schon erwähnten Transnistrien, und es ist letztlich eine Gratwanderung. Würde da Don-kun zustimmen, denn die WP bildet nun mal gesichertes Wissen ab, und dementsprechend sollte man hier etwas zurückhaltend sein bei solchen Änderungen, die nicht in (mehr oder weniger) amtlichen Datensätzen eingetragen werden.--Antemister (Diskussion) 13:42, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Die Vergleiche sind ungünstig, da es dort nur um die Übertragung eines Namens ins Deutsche geht. Hier haben wir den Fall, dass die Republik Bergkarabach sich offenbar umbenannt hat. --j.budissin+/- 19:05, 15. Okt. 2017 (CEST)
- "Bergkarabach" ist aber sowieso ein Exonym, und Exonyme können durchaus unberührt von Umbenennungen bleiben. Ich würde mich nicht restlos gegen eine Verschiebung sträuben, aber einen Zwang sehe ich ganz sicher nicht. MBxd1 (Diskussion) 19:16, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Die Vergleiche sind ungünstig, da es dort nur um die Übertragung eines Namens ins Deutsche geht. Hier haben wir den Fall, dass die Republik Bergkarabach sich offenbar umbenannt hat. --j.budissin+/- 19:05, 15. Okt. 2017 (CEST)
- @MBxd1: vlg. [1] Die neue Verfassung ist eigentlich das interessantere für den Artikel, nicht der Name ... --Don-kun • Diskussion 18:29, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Danke. Ja, das müsste eigentlich sowieso in den Artikel. Mich täte mal interessieren, was das mal wieder für Beobachter aus Europa waren. Mal wieder FPÖ-Politiker dabei? MBxd1 (Diskussion) 19:16, 15. Okt. 2017 (CEST)
Liebe Freunde, ich habe diese Diskussion nicht bemerkt. Bitte gehen Sie zurück in mein Leitartikel und benennen Sie es um, wenn die Zeit gekommen ist. Es kann uns helfen--Omicroñ'R (Diskussion) 09:29, 23. Dez. 2017 (CET)
fremdsprachige Karten?
Nicht-deutschsprachige Karten in der deutschsprachigen Wikipedia? Da muss ich doch fragen: заче́м? Por quê? 为什么 ? --109.91.36.236 23:31, 3. Aug. 2020 (CEST)
- Wenn du eine geeignete deutschsprachige Karte unter freier Lizenz findest, darfst du die gerne ersetzen. Ansonsten ist das jetzt nicht so ungewöhnlich. Grüße, j.budissin+/- 01:15, 4. Aug. 2020 (CEST)
- Oder du könntest auch selber eine erstellen. --AMGA (d) 05:54, 4. Aug. 2020 (CEST)
Präsident - Jahreszahlen
Präsident
Mit dem Verfassungsrefendum am 20. Februar 2017 wurde ein Präsidialsystem eingeführt. Bako Sahakjan wurde am 19. Juli <---2007 zum Präsidenten gewählt und wurde am 7. September ->2007 Präsident. Bei den allgemeinen Wahlen ---->>2020 (erste Runde am 31. März 2020, 2. Runde am 14. April ->2020) wurde Arajik Harutjunjan zum Präsidenten gewählt und trat das Amt am 21. Mai ->2020 an.
Müssten die beiden Jahreszahlen 2007 nicht eigentlich 2017 sein? Erschiene logischer, obwohl Bako Sahakjan ja vielleicht tatsächlich schon vor Einführung des Präsidialsystems Präsident war?! Das sollte dann jedoch etwas ausführlicher beleuchtet werden - eventuell muss ja auch nur der erste und der zweite Satz getauscht werden. In der angegebenen Quelle [38] konnte ich nichts Klärendes finden. 93.243.132.101 09:39, 24. Nov. 2020 (CET)
- Sahakjan war Präsident von 2007–2020, 2017 wurde ein Präsidialsystem eingeführt. Das widerspricht sich nicht und ist korrekt so. --j.budissin+/- 11:10, 24. Nov. 2020 (CET)
- Ich wollte auch nicht andeuten, der Abschnitt wäre falsch oder in sich nicht schlüssig ... es liest (las) sich nur etwas verwirrend: 2017->2007->2020 ... da in der neuen Version der zweite und dritte anstelle des zweiten und ersten Satzes getauscht (und erweitert) wurden, ist der "lesbare" Zeitstrahl nun 2017->2020->2007 ... aber mit mehr Erklärung "drumherum", insofern besser :)93.242.41.89 09:31, 26. Nov. 2020 (CET)
- Ich dachte, es würde den Leser u.U. mehr verwirren, wenn ich erst den Präsidenten von 2007 erwähne und dann die Einführung des Präsidialsystems 2017. Außerdem wird in diesen Abschnitten in der Regel der aktuelle Amtsinhaber zuerst genannt, was ich auch für sinnvoll halte. Wie auch immer, danke jedenfalls für den Hinweis! Grüße, j.budissin+/- 11:11, 26. Nov. 2020 (CET)
Stimmt das noch?
"Das Gebiet Bergkarabach liegt im Südwesten von Aserbaidschan und ist umgeben von sieben aserbaidschanischen Bezirken, die sich heutzutage zum großen Teil ebenfalls unter armenischer Kontrolle befinden" - ich denke, das ist seit Mitte Dezember obsolet, da Aserbaidschan größere Teile seines dortigen Territoriums wieder unter eigene Kontrolle gebracht hat. 176.198.72.105 19:35, 17. Dez. 2020 (CET)
- Stimmt, könnte man mal aktualisieren. -- Perrak (Disk) 19:36, 17. Dez. 2020 (CET)
- Habe das vorerst mal kurz der aktuellen Situation angepasst, mittelfristig könnte man den Absatz mal neu formulieren. --j.budissin+/- 10:35, 18. Dez. 2020 (CET)
Status
Hallo Don-kun, deine Löschungen sind leider nicht nachvollziehbar.
- Warum löschst du den Inhalt zur Anerkennung des französischen Parlaments? Wo ist der Unterschied, etwa zur Anerkennung durch New Jersey oder Kalifornien? Die französische Anerkennung wiegt sogar höher, weil es die erste Anerkennung durch ein Parlament eines EU-Staates ist.
- Warum löschst du die Anerkennung durch das Europäische Parlament 1988? Ist das für dich eine irrelevante Institution? Dass das EU-Parlament 1988 eine Wiedervereinigung Bergkarabachs mit der Armenischen SSR unterstützte, ist ein wichtiger Abschnitt wenn es um den dort beschriebenen Status 1988 während der UdSSR geht. Was hat das denn mit „überholt“ zu tun?
- Warum löschst du die Abschnitte zu Otto Luchterhandt sowie Günther Baechler oder auch die SWR2-Quelle? Luchterhandt und Baechler sind beide unbestreitbar namhafte Personen in ihren Fachbereichen. Ist die Bundeszentrale für politische Bildung, die etwa den Text von Luchterhandt veröffentlichte, für dich eine irrelevante Quelle? Baechler war zudem Spezialgesandter im Südkaukasus für den OSZE-Vorsitz, also der Organisation die sich seit Jahren um die Lösung des Bergkarabachkonflikts bemüht. Wir sprechen hier somit nicht von irgendwelchen unbedeutenden Personen die auf unwichtigen Seiten irrelevante Texte veröffentlicht hätten. In dem Fall wären diese Meinungen definitiv irrelevant und zu löschen. Auf Luchterhandt und Baechler trifft dies allerdings nicht zu.
--Markus2685 (Diskussion) 12:13, 24. Feb. 2022 (CET)
- Zunächst mal ist es ganz offensichtlich, dass du hier einseitig eine Sichtweise einbringst. In die historische Einordnung oben gehören keine Einschätzungen/Meinungen von Einzelpersonen, schon gar nicht so einseitige. Das vom Europ. Parlament ist hier irrelevant, weil es zur NKAO beschloss und nicht zur Republik Arzach, die es damals garnicht gab. Den Beschluss vom franz. Parlament habe ich darunter nicht gesehen. Könnte man drin lassen, aber auch hier handelt es sich nicht um eine Anerkennung, sondern nur um eine Initiative. --Don-kun • Diskussion 12:23, 24. Feb. 2022 (CET)
Ist die Republik jetzt Geschichte?
Jedenfalls ist sie seit dem 20. September kein de-facto-Staat mehr, und wird in Aserbaidschan “integriert” - was immer das genau heißen soll. Sollte es deshalb nicht jetzt
- Die Republik Arzach (armenisch Արցախի Հանրապետություն Arzachi Hanrapetutjun), bis 2017 Republik Bergkarabach, war ein De-facto-Staat in Bergkarabach.
heißen?. --Helmut w.k. (Diskussion) 05:21, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Noch nicht ganz, sie sind noch gezwungen in Yevlax (Stadt) über ihre „Integration“ zu verhandeln. Aber die Karabach-Armenier haben „die Pistole auf der Brust“ und zugestimmt, ihre Waffen abzugeben, weshalb die Waffenstillstandsvereinbarung als „Kapitulation“ gewertet wird. Es würde an ein Wunder grenzen, wenn diesmal nach einigen Monaten ein anderes Ergebnis herauskommen würde, als schon im „Testfall“, dem Drittel Bergkarabachs, der schon im Herbst 2020 an Aserbaidschan gefallen war: Nach wenigen Monaten waren alle Armenier geflüchtet, die Zurückgebliebenen wurden ausgewiesen und nicht wieder rein gelassen. Also eine „ethnische Säuberung“, die in der Hadrut (Provinz) und einigen weiteren Ortschaften schon damals stattfand. Das Ende von 1700 wissenschaftlich nachgewiesener armenischer Besiedlung.--WajWohu (Diskussion) 08:10, 24. Sep. 2023 (CEST) Es sei denn, der aserbaidschanische Außenminister Bajremow meint ernst, was er da sagt, aber das wurde zu Hadrut auch schon beteuert und nicht eingehalten. Es geht auch nicht wirklich. Die öffentliche Meinung in Aserbaidschan ist durch jahrzehntelange Hasspropaganda sehr bedrohlich aufgeheizt (natürlich nicht alle Aserbaidschaner), und AZ hat ein Gesetz, alle Männer, die nach Alter im Ersten Bergkarabachkrieg 1988-94 gekämpft haben könnten, als Kriegsverbrecher zu verdächtigen und es gibt Tendenzenx, alle Mitglieder der Streitkräfte von Arzach (also alle bergkarabach-armenischen Männer) wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ zu belangen (natürlich ohne die Täter auf eigener Seite wirklich nachhaltig zu belangen). (Wäre alles allein schlimm genug, aber es gibt in aserbaidschanischen Medien und Reden deutliche Indizien, dass sich das bei der Richtung der Grenzattacken gegen Armenien im Süden, in Sjunik, wiederholen könnte...)--WajWohu (Diskussion) 08:25, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Die Strukturen des De-facto-Regimes sind schon noch da. Sicher ist es bei einem De-facto-Regime nicht zwingend nötig (wohl aber möglich), dass sein Erlöschen von ihm selbst offiziell verkündet wird. Insofern kann es sein, dass man kein klares Enddatum nennen kann. Dass das Ende kommen wird, ist aber sicher.
- Der Bewertung kann ich mich nicht so recht anschließen. Letztlich sind die Armenier selbst schuld, weil sie sich in der Position der Stärke ab 1994 realistischen Verhandlungen mit Aserbaidschan verweigert haben. Es musste eigentlich immer klar sein, dass Aserbaidschan sich Bergkarabach und die sonstigen besetzten Gebiete wiederholen würde und dazu auch in der Lage sein würde. Ein Autonomiestatus wäre sicher drin gewesen und hätte auch nach internationalem Recht abgesichert werden können. Ein unter massiver ethnischer Säuberung errichtetes De-facto-Regime nicht. 1994 hat sich das bis dahin einigermaßen ausgeglichene Schuldverhältnis beider Seiten klar verschoben, Armenien ist zur Täternation geworden. Sollte man auch nicht übersehen.
- Nun ist Armenien verarmt, alles ausverkauft an Russland, und das einzige Ziel, dass man damit erreicht hatte, ist nun auch verlorengegangen. MBxd1 (Diskussion) 09:06, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Das widerspricht alles nicht wirklich dem zuvor geschriebenen. Natürlich gab es auf beiden Seiten Verbrechen, auf armenischer 1994 mehr. Aber jetzt geht es zu 95 % wieder "andersrum" und das ist sehr trostlos. Ich fand das vorher genauso schlimm und finde es jetzt auch. Niemand hat sich ausgesucht, als Armenier oder Aserbaidschaner geboren zu werden. Die übergroße Mehrheit auf beiden Seiten hat sich auch prsönlich nie etwas zu Schulden kommen lassen, die Kinder ohnehin nicht. Deshalb finde ich auch solche Charakterisierungen, wie "Täternation" oder "Opfernation" gruselig. Ich kenne übrigens hier in Deutschland zwei junge Armenier, einer davon mit Familie in Karabach und Jerewan und einen jungen Aserbaidschaner mit Familie in Baku, die eng miteinander befreundet sind. Ich hatte diese Woche befürchtet, sie würden sich zerstreiten, aber bei denen besteht keine Gefahr. Ob du es glaubst oder nicht, ich hätte es vorher selbst nicht geglaubt, weil oft genug anders erlebt. Das sind echte Helden, nicht die, die aktuell durch die Medien gehen.
- Aber welche Macht soll denn aktuell die Möglichkeiten und auch den Willen haben, das ausgeglichene Nebeneinder von Armeniern und Aserbaidschanern zu garantieren? Die westlichen, demokratischen Länder? Russland? Die Türkei? Der Iran? Armenien? Aserbaidschan?--WajWohu (Diskussion) 12:34, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Die Chance auf eine Lösung hat Armenien vertan. Bis wann sie bestand, ist schwierig zu sagen, vor dem Angriff von 2020 wohl eher schon nicht mehr. In den 90er Jahren, als Aserbaidschan schwach war, hätte man einen Kompromiss mit Autonomie innerhalb Aserbaidschans aushandeln können. Armenien wollte nicht, man hat an der Maximalforderung des eigenen Staats festgehalten. Man wird nun mit vollständiger Vertreibung der Armenier rechnen müssen. Die aktuelle "rote Linie" ist nur noch die armenische Staatsgrenze. Wenn Aserbaidschan die respektiert, wird ihnen niemand ernsthaft reinreden.
- Die "Täternation" muss man in diesem Fall so benennen, weil sich Armenien seit der Unabhängigkeit (faktisch wohl schon davor, da blieb es nur unter der sowjetischen Decke) als Opfernation inszeniert hat, in eigentlich unglaublichem Ausmaß. Diese institutionalisierte Opferrolle musste für alles herhalten, vor allem als Rechtfertigung für Völkermord und Vertreibung an den Aserbaidschanern.
- Es geht jetzt nur noch um Armenien selbst, es wird Hilfe brauchen. MBxd1 (Diskussion) 13:07, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Wie du oben geschrieben hast, gab es im ersten Krieg bis 1994 deutlich mehr aserbaidschanische Vertreibungsopfer (ca. 724.000), aber auch AZ hat seine ca. 300.000 armenischen Bewohner genauso ausnahmslos vertrieben, wie Armenien und Arzach ihre aserbaidschanischen. Und der eigene Opferkult wird in Aserbaidschan auch gigantisch zelebriert. Beispielsweise ist das ein Bild des bis 1994 armenisch dominierten Ortes Gülüstan/Gjolestan, wie er 2011 aussah. Wie er heute aussieht, kann man sich hier bei Google Maps Satellite ansehen, das ist der Unterzeichnungsort des historischen Friede von Gulistan. Die Orte der bis 1994 armenisch dominierten Umgebung sehen mehrheitlich bis heute so aus (wenn mit Neubauten für Aserbaidschaner teilweise überbaut). Es sind weniger Beispiele, als die viel zahlreicheren einst aserbaidschanisch besiedelten Orte weiter südlich, aber moralisch nicht besser. Deshalb finde ich solche nationalen Pauschalisierungen falsch, unnutz und immer einseitig. Tatsächlich sind beide Nationen Opfer und Täter. Aber sehr viel mehr Menschen beider Seiten haben das alles nicht gewollt und tragen persönlich keine Schuld.--WajWohu (Diskussion) 14:54, 24. Sep. 2023 (CEST) (PS: Übrigens weiß ich nicht, wer über ein autonomes Bergkarabach in Aserbaidschan verhandelt hat, Aserbaidschan wohl nicht, denn das hat dessen Autonomie de jure schon im Krieg bis 94 abgeschafft, was administrativ bis heute gilt.)
- Wir müssen nicht entscheiden, wer mehr Schuld auf sich geladen hat und wer mehr Leid zu tragen hatte, denke ich. Auf beiden Seiten sind Politiker schuldig geworden, und einfache Menschen haben gelitten, wie in allen Kriegen. -- Perrak (Disk) 16:34, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Danke, sehe ich auch so.--WajWohu (Diskussion) 16:51, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Niemand hat verhandelt. Armenien wollte nicht, weil man ja alles hatte, was man wollte, auch wenn es illegal war. Aserbaidschan hatte nichts zu verhandeln.
- Mir ist das zu schlicht mit der angeblich unschuldigen Bevölkerung. Armenien hat in beispielloser Weise eine Opferrolle kultiviert, unabhängig vom Konflikt um Bergkarabach und schon vorher. Das war keine Angelegenheit nur der Politik. MBxd1 (Diskussion) 18:34, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Na und? Mit dem Artikel hier hat das trotzdem nichts zu tun. -- Perrak (Disk) 19:16, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Bereits gleich nach Klärung der Frage am Anfang wurde der unmittelbare Artikelbezug verlassen. MBxd1 (Diskussion) 19:34, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Richtig. Ich hätte das alles auch entfernen können, mir schien eine abschließende Bemerkung dazu das sanftere Mittel. Warum schreibst Du hier trotzdem weiter? -- Perrak (Disk) 19:40, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Weil es unangebracht ist, gezielt mich dafür zu kritisieren. Wir können es jetzt auch einfach dabei belassen. MBxd1 (Diskussion) 19:43, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Richtig. Ich hätte das alles auch entfernen können, mir schien eine abschließende Bemerkung dazu das sanftere Mittel. Warum schreibst Du hier trotzdem weiter? -- Perrak (Disk) 19:40, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Bereits gleich nach Klärung der Frage am Anfang wurde der unmittelbare Artikelbezug verlassen. MBxd1 (Diskussion) 19:34, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Na und? Mit dem Artikel hier hat das trotzdem nichts zu tun. -- Perrak (Disk) 19:16, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Danke, sehe ich auch so.--WajWohu (Diskussion) 16:51, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Wir müssen nicht entscheiden, wer mehr Schuld auf sich geladen hat und wer mehr Leid zu tragen hatte, denke ich. Auf beiden Seiten sind Politiker schuldig geworden, und einfache Menschen haben gelitten, wie in allen Kriegen. -- Perrak (Disk) 16:34, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Leugnest du gerade den Völkermord an den Armeniern? --2A0A:A541:64B6:0:C961:D51F:6F6B:B723 01:10, 29. Sep. 2023 (CEST)
- ...weil sich Armenien seit der Unabhängigkeit... - wann war der Völkermord noch gleich? --AMGA 🇺🇦 (d) 11:42, 29. Sep. 2023 (CEST)
- Wie du oben geschrieben hast, gab es im ersten Krieg bis 1994 deutlich mehr aserbaidschanische Vertreibungsopfer (ca. 724.000), aber auch AZ hat seine ca. 300.000 armenischen Bewohner genauso ausnahmslos vertrieben, wie Armenien und Arzach ihre aserbaidschanischen. Und der eigene Opferkult wird in Aserbaidschan auch gigantisch zelebriert. Beispielsweise ist das ein Bild des bis 1994 armenisch dominierten Ortes Gülüstan/Gjolestan, wie er 2011 aussah. Wie er heute aussieht, kann man sich hier bei Google Maps Satellite ansehen, das ist der Unterzeichnungsort des historischen Friede von Gulistan. Die Orte der bis 1994 armenisch dominierten Umgebung sehen mehrheitlich bis heute so aus (wenn mit Neubauten für Aserbaidschaner teilweise überbaut). Es sind weniger Beispiele, als die viel zahlreicheren einst aserbaidschanisch besiedelten Orte weiter südlich, aber moralisch nicht besser. Deshalb finde ich solche nationalen Pauschalisierungen falsch, unnutz und immer einseitig. Tatsächlich sind beide Nationen Opfer und Täter. Aber sehr viel mehr Menschen beider Seiten haben das alles nicht gewollt und tragen persönlich keine Schuld.--WajWohu (Diskussion) 14:54, 24. Sep. 2023 (CEST) (PS: Übrigens weiß ich nicht, wer über ein autonomes Bergkarabach in Aserbaidschan verhandelt hat, Aserbaidschan wohl nicht, denn das hat dessen Autonomie de jure schon im Krieg bis 94 abgeschafft, was administrativ bis heute gilt.)
- Zur Ausgangsfrage: Prinzipiell ja, aber wir könnten auch erst einmal abwarten, was die nächsten Wochen passiert. -- Perrak (Disk) 16:34, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Die 6 Agreements der aktuellen Verhandlungsrunde sehen jedenfalls noch kein Ende der Institutionen von Arzach vor, sondern konzentrieren sich auf Entwaffnung und humanitäre Notwendigkeiten. Der Rest wird noch weiter verhandelt. --Don-kun • Diskussion 17:27, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Die Strukturen eines De-facto-Regimes lösen sich nicht spontan von allein auf. Aus Belegsicht wäre ein offizielles Statement die einfachste Lösung. Wenn es das nicht gibt, müssen wir u. U. Fachliteratur abwarten. MBxd1 (Diskussion) 18:38, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Diese Strukturen agieren und regieren ja auch noch, soweit es die Situation vor Ort zulässt. So, wie das jetzt über Verhandlungen in geordneten Bahnen läuft, gehe ich tatsächlich davon aus, dass es eine Art offzielle Erklärung dazu geben wird. Es ist auch möglich, dass die Institutionen in Autonomie-Institutionen übergehen, auch wenn das inzwischen sehr unwahrscheinlich ist. --Don-kun • Diskussion 18:56, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Die Strukturen eines De-facto-Regimes lösen sich nicht spontan von allein auf. Aus Belegsicht wäre ein offizielles Statement die einfachste Lösung. Wenn es das nicht gibt, müssen wir u. U. Fachliteratur abwarten. MBxd1 (Diskussion) 18:38, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Die 6 Agreements der aktuellen Verhandlungsrunde sehen jedenfalls noch kein Ende der Institutionen von Arzach vor, sondern konzentrieren sich auf Entwaffnung und humanitäre Notwendigkeiten. Der Rest wird noch weiter verhandelt. --Don-kun • Diskussion 17:27, 24. Sep. 2023 (CEST)
- Auflösug zum 1. Januar 2024: https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-09/separatistische-regierung-von-bergkarabach-kuendigt-aufloesung-an --Mirmok12 (Diskussion) 09:24, 28. Sep. 2023 (CEST)
Lemma
- Der De-facto-Staat ist spätestens am 1.1.24 am Ende. Was nicht zu Ende ist, ist die - gelinde gesagt - seltsame Praxis des Umgangs mit Namen von solchen Gebilden und auch von diktatorisch regierten Ländern in der deutschsprachigen Wikipedia. Nur hier kann man auf der Hauptseite Artikel lesen, deren Bezeichnung nicht "Berg-Karabach" usw. lautet, sondern "Republik Arzach". Darin dokumentiert sich eine ganz bestimmte Geisteshaltung der Deutsch-Wikipedianer, m.E. Mehr will ich hier nicht dazu sagen. --Cabanero (Diskussion) 11:17, 29. Sep. 2023 (CEST)
- Ja, die "Geisteshaltung" ist, sich mit solchen Fragen tiefergehender zu beschäftigen, als durchschnittliche Politiker*innen, Journalist*innen und (teils!) sogar Wissenschaftler*innen. Re "Deutsch-Wikipedianer" - wie heißt der Artikel noch gleich auf Englisch? --AMGA 🇺🇦 (d) 11:47, 29. Sep. 2023 (CEST)
- Ich kann mich ja verzählt haben, aber in Sprachen, die mit dem lateinischen oder kyrillischen Alphabet geschrieben werden, liegt nach meiner Zählung Arzach vor Karabach. --Helmut w.k. (Diskussion) 15:22, 30. Sep. 2023 (CEST)
- Bei denen in arabischer Schrift auch (Arabisch, Ägyptisch-Arabisch, Zentralkurdisch, Persisch, Masandaranisch, Paschtu, Sindhi und Urdu gegenüber Südaserbaidschanisch und Westpunjabi, die "Arzach" nicht verwenden). Einfach nicht ernst nehmen und drauf eingehen. Es ist herzlos vor der aktuellen humanitären Situation einen möchtegern-ideologischen Lemmastreit vom Zaun brechen zu wollen. Auch noch mit vollkommen falschen Behauptungen.--WajWohu (Diskussion) 15:50, 30. Sep. 2023 (CEST)
- Ich kann mich ja verzählt haben, aber in Sprachen, die mit dem lateinischen oder kyrillischen Alphabet geschrieben werden, liegt nach meiner Zählung Arzach vor Karabach. --Helmut w.k. (Diskussion) 15:22, 30. Sep. 2023 (CEST)
- Ja, die "Geisteshaltung" ist, sich mit solchen Fragen tiefergehender zu beschäftigen, als durchschnittliche Politiker*innen, Journalist*innen und (teils!) sogar Wissenschaftler*innen. Re "Deutsch-Wikipedianer" - wie heißt der Artikel noch gleich auf Englisch? --AMGA 🇺🇦 (d) 11:47, 29. Sep. 2023 (CEST)
- Der De-facto-Staat ist spätestens am 1.1.24 am Ende. Was nicht zu Ende ist, ist die - gelinde gesagt - seltsame Praxis des Umgangs mit Namen von solchen Gebilden und auch von diktatorisch regierten Ländern in der deutschsprachigen Wikipedia. Nur hier kann man auf der Hauptseite Artikel lesen, deren Bezeichnung nicht "Berg-Karabach" usw. lautet, sondern "Republik Arzach". Darin dokumentiert sich eine ganz bestimmte Geisteshaltung der Deutsch-Wikipedianer, m.E. Mehr will ich hier nicht dazu sagen. --Cabanero (Diskussion) 11:17, 29. Sep. 2023 (CEST)
de facto und de jure
- AUFLÖSUNG = 28. September 2023 (de facto)
1. Januar 2024 (de jure)
Das wurde revertiert, allerdings sollten diese beiden Daten durchaus in den Artikel. Ich denke, mit
- AUFLÖSUNG = 28. September 2023 (de facto)
1. Januar 2024 (offiziell)
ist das Problem gelöst, dass sich bei »de jure« ergibt - schließlich wurde Arzach ja von fast niemandem anerkannt.
--Helmut w.k. (Diskussion) 11:53, 2. Nov. 2023 (CET)
- Das ist auch Quatsch. Am 28. September ist gar nichts de facto passiert. Die Ankündigung einer Auflösung ist de facto erstmal nichts. Die Vertreter von Arzach agieren ja weiterhin, also gibt es die Entität de facto auch weiter in irgendeiner Weise. "Im Artikel" sind die Daten ohnehin schon. In die Infobox gehört die Auflösung, wenn sie dann passiert ist. --Don-kun • Diskussion 12:27, 2. Nov. 2023 (CET)
- De facto ist passiert, dass die Macht an die azerische Regierung ging. Aus einem de-facto-Staat wurde ein de-jure autonomes Gebiet, weswegen die Bevölkerung fast vollständig floh. Die »Vertreter von Arzach« existieren noch (bis zum Jahresende), aber agieren wär das falsche Wort dafür.
- --Helmut w.k. (Diskussion) 12:45, 2. Nov. 2023 (CET)
- Wie kommst du darauf, dass Ex-Arzach nun ein "autonomes Gebiet" sei? --j.budissin+/- 23:23, 3. Nov. 2023 (CET)
- Das ist einfach komplett falsch. --Don-kun • Diskussion 12:49, 2. Nov. 2023 (CET)
- @Helmut w.k.: Ich würde von den Begriffen "de jure / de facto" in dem Fall wegkommen wollen, weil die sich in dem Zusammenhang zumeist auf das Völkerrecht beziehen. International wurde Arzach
aber nur von Armenien anerkannt,von keinemanderenUN-Mitglied anerkannt und völkerrechtlich war die Sezession und Vertreibung des aserbaidschanischen Bevölkerungsanteils (wobei diese Gräueltaten in Ersten Bergkarabachkrieg von beiden Seiten ohne Ausnahme in irgendeiner Region oder gegenüber irgendwelchen Familien betrieben wurden) nicht anerkannt und zu Recht heftig angeprangert. Um Autonomie geht es aber leider auch schon lange nicht ve mehr, denn Aserbaidschan hat im Ersten Bergkarabachkrieg die Autonomie des armenisch dominierten Bergkarabach 1991 einseitig aufgehoben und sich seither kompromisslos geweigert, sie wieder einzuführen, was übrigens seinerseits international als Verstoß gegen das Völkerrecht gewertet wird. - Wenn du es einbauen willst, würde ich ähnlich, wie mit Belegen in Auflösung der Republik Arzach beschrieben ist: "Selbstauflösung am 26. September mit Wirkung ab 1. Januar 2024, faktisch ganze Bevölkerung und Verwaltung bis Anfang Oktober 2023 nach Armenien geflüchtet und vertrieben". Ob die sich das im Exil nochmal anders überlegen sollten, finde ich unter diesen Umständen irrelevant.
- Der wirkliche völkerrechtliche Skandal ist die politisch auch schon attestierte ethnische Säuberung gegen die Bergkarabach-Armenier, die Aserbaidschan zwar gegenüber der Weltöffentlichkeit als "freiwillige Auswanderung" zu kaschieren versucht, aber das täuscht international niemanden, denn es war immer gewünscht, ab 2020 beobachtbar, in der Geschichtsideologie, Staatspropaganda und Kriegsverbrechen des Alijew-Regimes immer angelegt und vprbereitet. Weil das aus Erdgas-Gründen und Gründen der Beschäftigung mit vielen anderen Konflikten und räumlicher Entfernung von Bergkarabach von den Staaten, denen das Völkerrecht wichtig ist (Alijew-Aserbaidschan, Erdoğans Türkei, der Iran und Putins Russland gehören natürlich nicht dazu) nicht ausreichend durchgesetzt werden kann und will, hat eine Neue Zürcher Zeitung schon geschrieben "So wird das Völkerrecht zum Völker-Unrecht" und der belarussische Friedensnobelpreisträger Ales Bjaljazki prägte nach Meduza bereits den Begriff "Aserbaidschanisierung", um den Reflex von NATO-Mitgliedern zu beschreiben, lieber ihre Augen von schweren Völkerrechtsverletzungen abzuwenden, wenn es ihren Interessen widerspräche, hinzusehen: [2]. Ethnische Säuberungen und Vertreibungen gehören immerhin zu den schwersten Verletzungen des Völkerrechtes.--WajWohu (Diskussion) 22:28, 2. Nov. 2023 (CET)PS: der Vollständigkeit halber: Russland hat natürlich in seiner selbst auferlegten Rolle als Friedensmacht in Bergkarabach und als Schutzmacht, die den Grenzschutz Armeniens übernimmt, am deutlichsten versagt. Ob aus Unfähigkeit oder politischem Kalkül, ist schwer zu entscheiden, es gibt für beides Hinweise.--WajWohu (Diskussion) 18:47, 3. Nov. 2023 (CET)
- Auch Armenien hat Arzach nicht anerkannt. --Don-kun • Diskussion 22:59, 2. Nov. 2023 (CET)
- Hast recht, hatte das falsch in Erinnerung, hab's geändert.--WajWohu (Diskussion) 12:51, 3. Nov. 2023 (CET)
- Da die Zurücksetzung durch mich vorgenommen wurde, muss ich mich wohl doch noch melden. Mich störte in erster Linie die Einbringung von "de jure" bei einem De-facto-Regime. De jure hat die Republik Arzach nie existiert, de jure war und ist das alles Aserbaidschan. Zu den mal wieder einseitig proarmenischen Kommentaren äußere ich mich mal lieber nicht, das gehört hier nicht zur Frage. MBxd1 (Diskussion) 04:39, 4. Nov. 2023 (CET)
- Zu schreiben, dass die "Vertreibung des aserbaidschanischen Bevölkerungsanteils...[völkerrechtlich] zu Recht heftig angeprangert wurde", aber "seinerseits" die unnachgiebige Beseitigung der autonomen Selbstbestimmung durch Aserbaidschan 1991 gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker verstößt und die Vertreibung einer kompletten Bevölkerungsgruppe ebenfalls "zu den schwersten Verletzungen des Völkerrechts gehört", ist nicht einseitig proarmenisch. Das ist einfach der neutrale Standpunkt, dass es nicht normal und rechtlich extrem daneben ist, dass immer wieder eine der beiden Bevölkerungsgruppen vertrieben wird, egal ob Aserbaidschaner oder Armenier, beides ist gleich schlimm. MBxd1, ich hab frühere Äußerungen von dir zu dem Thema gelesen, versuche mal bitte nicht die Neutralität anderer bei diesem Thema zu taxieren.
- @Helmut w.k.: Die Beurteilungen müssen natürlich nicht in den Artikel, die hab ich geschrieben, weil ich es rechtlich und humanitär sehr besorgniserregend finde, wie dieser Konflikt immer wieder "gelöst" wird, aber eine Formulierung wie "Selbstauflösung am 26. September mit Wirkung ab 1. Januar 2024, faktisch ganze Bevölkerung und Verwaltung bis Anfang Oktober 2023 nach Armenien geflüchtet und vertrieben" oder ähnlich eine Alternative.--WajWohu (Diskussion) 08:48, 4. Nov. 2023 (CET)
- Das Selbstbestimmungsrecht der Völker begründet weder einen Anspruch auf Autonomie noch auf Separation. Die Armenier haben ihren Staat. Die Republik Arzach war auf Völkermord und Vertreibung gegründet, und zwar einseitig. Es ist übelster Whataboutism, hier von "immer wieder eine der beiden Bevölkerungsgruppen" zu sprechen. MBxd1 (Diskussion) 09:36, 4. Nov. 2023 (CET)
- Naja, so eine Diskussion führt zu nichts. "Einseitig", nachdem "andererseits einseitig" die Autonomie aufgekündigt worden war, nachdem wiederum einseitig die "Souveränität" (oder so) erklärt worden war, nachdem es irgendwie einseitig mit der Autonomie à la UdSSR doch nicht so weit her war, nachdem... usw. usf. bis in die graue Vorzeit... --AMGA 🇺🇦 (d) 12:03, 4. Nov. 2023 (CET)
- Whataboutism ist der Versuch, mit komplett anderen Themen ablenken zu wollen, hier geht es aber um die beiden Konfliktparteien des selben Konflikts. Da heißt das (Versuch einer) fairen Betrachtung des Gesamtkonflikts. Armenier leben auch schon nachweisbar seit mind. 1500 Jahren in Bergkarabach. Es ist kein "übelster" Whataboutismus, es nicht in Ordnung zu finden, dass im ersten Bergkarabachkrieg ca. 724.000 Aserbaidschaner vertrieben wurden, und es ebenfalls nicht in Ordnung zu finden, dass damals auch ca. 300.000 Armenier vertrieben wurden, zu denen 2020 und 2023 zusammen nochmal 140.000 kamen. Es ist hoffentlich nicht so exotisch, beides falsch zu finden. Pogrome gab es 1988-94 ebenfalls sowohl gegen Armenier wie auch gegen Aserbaidschaner und alle waren gleichermaßen Verbrechen, ohne Unterschied.
- Nicht neutral ist es dagegen, um nur ein Beispiel zu nennen, die Vertreibung der armenischen Zivilbevölkerung 2020 so zu rechtfertigen: „und da ist es naheliegend, dass man nach dem Teilerfolg keine U-Boote duldet.“ (wohlgemerkt ging es um Zivilbevölkerung, Frauen, Kinder usw.). Das hatte ich damals auch geantwortet, dass ich das nicht gut und moralisch und humanitär nicht mehr glaubwürdig finde.--WajWohu (Diskussion) 12:47, 4. Nov. 2023 (CET)
- Das Beseitigen der Autonomie (übrigens ohne weitere Konsequenzen) ist ganz sicher kein Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker steht nicht über der territorialen Integrität, und es gibt auch kein arzachisches Volk, sondern nur ein armenisches. Und das hat seinen Staat. Völkerrechtlich ist auch aus 1500 Jahren armenischer Besiedlungsgeschichte nichts abzuleiten. Auf solchen vermeintlichen armenischen Ansprüchen rumzureiten ist proarmenischer POV, und ich werde mir nicht verbieten lassen, ihn als solchen zu benennen.
- Es ist einer neutralen Darstellung nicht dienlich, alles in einen Topf zu schmeißen. Es hat die Pogrome seit 1988 gegeben (die tatsächlich zuerst von Aserbaidschanern ausgingen), die aber kein Vergleich zur armenischen Aggression von 1991 bis 1994 waren. Damals hat sich Armenien (und dabei ist es egal, ob die als Armenien oder als Bergkarabach aufgetreten sind) durch seinen Angriffskrieg gegen Aserbaidschan ganz klar ins Unrecht gesetzt. Einseitig. NPOV erfordert, das genau so zu benennen. Die Republik Bergkarabach/Arzach war das Ergebnis davon, und dieses Unrecht ist keineswegs 2020 geheilt worden. Dass Armenien sich durch seine uralte Rolle als Opfernation seit dem türkischen Völkermord dazu berechtigt sah, ist natürlich zu erwähnen.
- NPOV zwingt auch dazu, festzuhalten, dass die jüngsten Auseinandersetzungen ausschließlich auf aserbaidschanischem Boden erfolg(t)en. Dass Aserbaidschan sich nach wiedergewonnener Herrschaft sich sehr genau ansieht, wer da was getan hat und tut, ist selbstverständlich. Dabei ging es in erster Linie um Funktionsträger der Republik Arzach. Dass das Fluchtbewegungen auslöst, ist naheliegend, dass dabei die Familien mitgenommen werden, ebenso. Der Verweis auf die "U-Boote" ist daher sachlich korrekt. Und man sollte schon genau hinsehen, in welchen Fällen die Leute die Region verlassen, weil es ihr illegales De-facto-Regime nicht mehr gibt, und in welchen Fällen es tatsächlich zu Vertreibung gekommen ist. MBxd1 (Diskussion) 07:16, 5. Nov. 2023 (CET)
- Ich habe auch nicht behauptet, dass es (das mit der Autonomie) ein "Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker" war. Muss ja nicht immer der ganz große Hammer sein, der die Situation eskalieren lässt, und das *war*, ja, mit anderen ebenfalls eskalierenden Aktionen auch Armeniens(!), überhaupt einer der konkretesten Auslöser für die Entwicklung ab 1991. Dass "Aserbaidschan <...> sich sehr genau ansieht, wer da was getan hat", bezweifle ich. Unter dem Drecksregime(!) hat eher kein Armenier etwas zu lachen, egal ob "Familie von Funktionsträgern" oder nicht. (Ähm, kann es sein, dass du in der ganzen Sache einen "georgischen Bias" hast, durch Ziehung weitgehend substanzloser Parallelen zur Abchasien/Südossetien-Situation? Habe da sowas (Persönliches/Familiäres?) von (nach) 2008 im Hinterkopf - oder täuscht meine Erinnerung? --AMGA 🇺🇦 (d) 08:43, 5. Nov. 2023 (CET)
- Ich habe auch nicht direkt Dir geantwortet, der proarmenische POV kommt von WajWohu. Ich habe hier auch keine Parallelen zu Abchasien und Südossetien gezogen, obwohl die zweifellos existieren und keineswegs substanzlos sind. Nein, es gibt keinen entsprechenden familiären Hintergrund. MBxd1 (Diskussion) 09:13, 5. Nov. 2023 (CET)
- Auch wenn du es in starrer Unverbesserlichkeit mehrfach wiederholst, hab ich oben schon geschrieben, warum ich keinen "proarmenischen POV" habe: dass ich Verbrechen an Aserbaidschanern genauso schlimm finde, wie an Armeniern, dass ich Aserbaidschaner persönlich kenne, darunter sogar welche, die mit Armeniern gut befreundet sind. Aber ich muss das nicht immer und immer wieder wiederholen, was nicht reinpasst, kommt nicht an. Übrigens ist "proarmenisch" in meiner Welt ebenso normal, wie "profranzösisch", "proitalienisch" oder "proaserbaidschanisch", ich hab Zweifel, dass das von allen von jedem so empfunden wird, wenn ich so lese. Auch bin ich oben nirgendwo auf "vermeintlichen armenischen Ansprüchen rumgeritten", woraus du "proarmenische POV" abzuleiten glaubst. Die Zukunft der Administration der Republik Arzach liegt mir überhaupt nicht besonders am Herzen. Sie haben sich selbst aufgelöst und dann ist es so.
- Was mich aber wirklich aufregt, ist, dass die komplette Zivilbevölkerung geflüchtet und vertrieben wurde. Da hab ich pro-Menschenrechts-POV. Wenn es wirklich nur politische oder Kriegsverbrecher-"U-Boote" wären (ich bleibe dabei: diese Wortwahl ist sehr entmenschlichend, wie ich es hier fast noch nie gelesen habe), die ihre Familien mitgenommen haben, und einige, die in ihrem Hass feststecken, sonst aber niemand sich vor der Zukunft zu fürchten braucht, dann wären viele Arzach-Armenier noch da. Sind sie aber nicht. Es gibt wahrscheinlich nur noch etwas über 100 übrig von über 100.000, die im Sommer noch da waren. Wie du oben schreibst "man sollte schon genau hinsehen, in welchen Fällen die Leute die Region verlassen, weil es ihr illegales De-facto-Regime nicht mehr gibt, und in welchen Fällen es tatsächlich zu Vertreibung gekommen ist". Dann machen wir das doch, sehen wir genau hin. Die Ursachen der fast vollständigen Flucht sind neben den eben genannten:
- 1. kein Selbstbestimmungsrecht der Völker, weil kein Recht auf irgendeine Selbstverwaltung und kulturelle Selbstentfaltung. (Lies mal den Artikel genau, besonders die Kapitel 2 und 3... Ich hab absichtlich nicht geschrieben, dass alle Völkerrechtler allgemein fehlende Autonomie als Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht werten, wie du verstanden hast, womit ich auch meinte, dass es nur einige sind, aber irgendeine Selbstentfaltung muss sein. AZ argumentierte zuletzt, die Armenier könnten sich ja trotzdem in ihren Gemeinden selbst entfalten. Aber da wird der Weltöffentlichkeit (wie immer) was "vorgeseift". Denn zum einen gibt es garantierte Selbstverwaltung der Gemeinden in vielen Ländern der Welt nicht, besonders nicht in diktatorisch-zentralistischen, auch nicht in Aserbaidschan. Zum zweiten entlarvt das eine einzige Meldung in aserbaidschanischen Medien das als fette Lüge. Nämlich diese Meldung, nach der Parlament und Zentralregierung in Baku festgelegt haben, dass neben anderen eine zentrale Straße in Stepanakert ab 10. Januar 24 nach Enver Pascha (letzter Personenname in der Meldung), dem Haupttäter des Völkermord an den Armeniern benannt wird. Das zeigt zum ersten, dass die Gemeindeautonomie selbst bei Straßennamen ein Märchen ist, die Zentrale legt es fest. Und es zeigt, dass für Armenier unhaltbare, bedrohende Kulissen aufgezogen werden, die sie am Bleiben hindern sollen.).
- 2. gab es im Krieg 2020 und kurz danach einige Verbrechen an armenischen Zivilisten und Kriegsgefangenen, darunter 2 Enthauptungen durch marodierende aserbaidschan. Einheiten, 2 Erschießungen von Gefangenen in Hadrut, die Entführung eines Zivilisten aus Moskau, der eigentlich nur seine Eltern in Hadrut besucht hatte, tagelang von einer Einheit gedemütigt (alles bisher Erwähnte in sozialen Medien auch von mir gesehen) und dann ermordet wurde, sowie sage und schreibe über 240 weitere belegte Fälle (siehe WP-Link). Das sind eindeutig zu viele, sie als Exzessee ohne Systematik zu begreifen.
- 3. Hat sich die von oben geschürte Hasspropaganda in Aserbaidschan auch nach den Siegen 2020 und 2023 kein bisschen gebessert. Auch behauptet die aserbaidschanische Staatspropaganda bis heute steif und fest, aber wahrheitswidrig, erst Russland hätte vor 200 Jahren überhaupt die ersten Armenier im Gebiet des heutigen Aserbaidschan und Armenien aus Persien und dem Osmanischen Reich angesiedelt, davor habe es dort keine gegeben, womit Armenier zu fremden Invasoren erklärt werden.
- 4. Wurde auch nach 2020 (ab Mai 2021) im Zuge des armenisch-aserbaidschanischen Grenzkonflikts nicht nur Schusswechsel zwischen beiden Armeen ausgetauscht, sondern auch sehr oft armenische Zivilisten in Arzach und auch in Armenien selbst, die sich in Grenznähe aufgehalten hatten, "einfach mal so" von aserbaidschanischen Scharfschützen getötet oder verletzt oder auch entführt und danach gefoltert. Siehe z.B. aktueller Artikel mit Beispielen, neben dem verlinkten langen WP-Artikel selbst. Auch das sind Kriegsverbrechen, die u.a. für armenische Zivilisten eine Bedrohungskulisse aufrecht erhalten sollten.
- 5. Es betonten mehrere westliche Regierungen, das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung des Europarats u.a. dass die Blockade der Republik Arzach 2022–23 ab 12. 12. 22 die Bedrohungs- und Einschüchterungslage weiter verschärften, wobei spätestens ab Juni nicht einmal mehr medizinische Lieferungen reingelassen wurden und die oben genannten, werten schon allein aus diesem Grund als "ethnische Säuberung" oder "mögliche ethnische Säuberung".
- 6. Haben gerichtsmedizinische Untersuchungen an mitgeführten Leichnamen von zivilen Opfern der vernichtenden Offensive gegen Arzach Spuren von Folter und Verstümmelung festgestellt, was auch dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag als Beweismittel vorgelegt werden wird.
- Das sind die Ursachen, warum nicht nur einige, möglicherweise sogar die Mehrheit der Bergkarabach-Armenier, sondern fast alle weg sind. Damit wurde die nach aserbaidschanischen Angaben angeblich "freiwillige Flucht" schon vom Europäischen Parlament, von mehreren internationalen Regierungen und vom Parlamentarischen Rat des Europarates als "begründeter Verdacht" einer "ethnischen Säuberung" eingestuft. Dazu braucht es eine Berohungskulisse mit genozidalen Elementen, die Zivilbevölkerungen zur vollständigen Flucht zwingen. Die Punkte 2, 4, 6 und vielleicht 5 sind Genozid-Elemente, die übrigen eher die ideologische Bedrohung. Wenn ich das abstoßend finde (und das sind die aktuellen Ereignisse im Konflikt), bin ich nicht "proarmenisch", sondern pro-Menschenrechte.--WajWohu (Diskussion) 21:47, 5. Nov. 2023 (CET)
- Ich unterstelle dir tatsächlich eine einseitige und nichtneutrale proarmenische Haltung, denn dafür lieferst du genug Gründe. Es bringt hier nichts, 1991/4 mit 2023 in einen Topf zu schmeißen. Du argumentierst hier nur mit letzterem. Da sich aber zuvor die Armenier mit ganz massiven Menschenrechtsverletzungen hervorgetan haben, wohlgemerkt einseitig, und darauf die Republik Arzach aufgebaut haben, kann man nur entweder mit 1991/4 (eher ersterem) argumentieren, weil es bis dahin zwar Pogrome und Auseinandersetzungen gab, die Armenier aber noch nicht die riesige Schuld auf sich geladen hatten. Der Vergleich wird dich sicher wieder stören, aber 1945 hat im Sudetenland auch niemand mehr nach dem Selbstbestimmungsrecht der Deutschen gefragt. Sicher gilt die Vertreibung der Deutschen dort als Kriegsverbrechen, aber wer sie isoliert ohne 1938 thematisiert, gilt zu recht als Nazi.
- Da nun also Fragestellungen auf Friede-Freude-Eierkuchen-Level für die aktuelle Situation der Aserbaidschaner nicht so recht treffen, kann man Fragen wie z. B. nach dem Selbstbestimmungsrecht der Völker nur auf 1991 anwenden. Und hier stoße ich bei dir auf deutliche Überinterpretationen. Das Selbstbestimmunfsrecht der Völker beinhaltet kein Recht auf Sezession und auch kein Recht auf Autonomie. Z. B. die Sorben in Deutschland haben keine autonome Region, trotzdem wird die Realisierung des Selbstbestimmungsrechts für sie nicht ernsthaft in Frage gestellt. Insofern ist auch aus der Aufhebung der Autonomie keine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts abzuleiten.
- Nach fast 30 Jahren illegaler Besatzung ist es schlichtweg unrealistisch und überzogen, von den Aserbaidschanern perfekt korrektes Verhalten zu erwarten. Die Armenier hatten ihre Chance auf einen Kompromiss vor 2020, und die armenische Führung hat es versemmelt. Dort liegt die Schuld für das, was jetzt in Arzach passiert.
- Es wäre möglicherweise besser, sich konsequenterweise auf Artikelbezug zu beschränken. Auch diesmal habe nicht ich mit der Diskussion darüber hinaus angefangen. MBxd1 (Diskussion) 21:37, 7. Nov. 2023 (CET)
- Hm. Der Nazivergleich ist aber ganz dünnes Eis. Armenien ist zwar keine Musterdemokratie, aber Aserbaidschan ist hier das totalitäre Regime, und zwar schon seit Jahrzehnten. Und so gebärdet es sich auch. --AMGA 🇺🇦 (d) 23:10, 7. Nov. 2023 (CET)
- Genau, Aserbaidschan kann eher mit Nazideutschland vergleichen werden als Armenien. Aber auch der Vergleich wäre noch schief … --Helmut w.k. (Diskussion) 11:43, 8. Nov. 2023 (CET)
- Es geht beim Völkerrecht nicht darum, wer Demokratie und wer Diktatur ist. Im Mittel sind zwar autokratische Systeme agressiver, aber auch Demokratien können als Aggressor gegenüber Diktaturen auftreten. So eben auch Armenien gegenüber Aserbaidschan. Das Besetzen und Besetzthalten von Bergkarabach und weiteren Teilen Aserbaidschans war eine fortgesetzte armenische Aggression. Da sind schon Vergleiche mit dem Sudetenland passend. MBxd1 (Diskussion) 23:13, 8. Nov. 2023 (CET)
- Genau, Aserbaidschan kann eher mit Nazideutschland vergleichen werden als Armenien. Aber auch der Vergleich wäre noch schief … --Helmut w.k. (Diskussion) 11:43, 8. Nov. 2023 (CET)
- Hm. Der Nazivergleich ist aber ganz dünnes Eis. Armenien ist zwar keine Musterdemokratie, aber Aserbaidschan ist hier das totalitäre Regime, und zwar schon seit Jahrzehnten. Und so gebärdet es sich auch. --AMGA 🇺🇦 (d) 23:10, 7. Nov. 2023 (CET)
- Ich habe auch nicht direkt Dir geantwortet, der proarmenische POV kommt von WajWohu. Ich habe hier auch keine Parallelen zu Abchasien und Südossetien gezogen, obwohl die zweifellos existieren und keineswegs substanzlos sind. Nein, es gibt keinen entsprechenden familiären Hintergrund. MBxd1 (Diskussion) 09:13, 5. Nov. 2023 (CET)
- Ich habe auch nicht behauptet, dass es (das mit der Autonomie) ein "Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker" war. Muss ja nicht immer der ganz große Hammer sein, der die Situation eskalieren lässt, und das *war*, ja, mit anderen ebenfalls eskalierenden Aktionen auch Armeniens(!), überhaupt einer der konkretesten Auslöser für die Entwicklung ab 1991. Dass "Aserbaidschan <...> sich sehr genau ansieht, wer da was getan hat", bezweifle ich. Unter dem Drecksregime(!) hat eher kein Armenier etwas zu lachen, egal ob "Familie von Funktionsträgern" oder nicht. (Ähm, kann es sein, dass du in der ganzen Sache einen "georgischen Bias" hast, durch Ziehung weitgehend substanzloser Parallelen zur Abchasien/Südossetien-Situation? Habe da sowas (Persönliches/Familiäres?) von (nach) 2008 im Hinterkopf - oder täuscht meine Erinnerung? --AMGA 🇺🇦 (d) 08:43, 5. Nov. 2023 (CET)
- Das Selbstbestimmungsrecht der Völker begründet weder einen Anspruch auf Autonomie noch auf Separation. Die Armenier haben ihren Staat. Die Republik Arzach war auf Völkermord und Vertreibung gegründet, und zwar einseitig. Es ist übelster Whataboutism, hier von "immer wieder eine der beiden Bevölkerungsgruppen" zu sprechen. MBxd1 (Diskussion) 09:36, 4. Nov. 2023 (CET)
- Auch Armenien hat Arzach nicht anerkannt. --Don-kun • Diskussion 22:59, 2. Nov. 2023 (CET)
- Wer so mit Anwürfen und Whataboutismen um sich wirft, kann sich nicht unter Verweis auf das Artikelthema plötzlich entziehen wollen. Die vertriebene Zivilbevölkerung von Arzach hat Artikelbezug.
- Ich hab nicht behauptet, dass aus dem Selbstbestimmungsrecht der Völker ein zwangsläufiges Recht auf Sezession oder Autonomie hervorgeht, es gibt da verschiedene, konkretere Interpretationen gibt, siehe Selbstbestimmungsrecht der Völker. Das schreibe ich aber jetzt auch schon zum zweiten mal, angekommen ist es natürlich nicht. Auch hab ich nie bezweifelt, dass es 1991/94 massive "ethnische Säuberungen" und auch genozidale Verbrechen von armenischer Seite gegen Aserbaidschaner gab, in geringerer Zahl, moralisch aber nicht besser, damals von aserbaidschanischer Seite gegen Armenier. Das schreibe ich schon zum dritten oder vierten mal. Dieser Sudetenvergleich bei dir ist ein deutlicher Whataboutism, auf den ich hier nicht eingehe, ebenso nicht auf anderes unten.
- Wenn ich deinen vorletzten Absatz gerade eben ("Nach fast 30 Jahren...Die Armenier hatten ihre Chance... und die armenische Führung hat es versemmelt. Dort liegt die Schuld für das, was jetzt in Arzach passiert.") lese: Kann es sein, dass du die alleinige Schuld für die "ethnische Säuberung" 2023 allein bei den Opfern suchst, selbst wenn sie 1994 noch nichtmal geboren waren oder nichts damit zu tun hatten, statt bei den Tätern? (siehe auch das mit "Friede-Freude-Eierkuchen für die aktuelle Situation der Aserbaidschaner nicht so recht treffen" drüber und der Behauptung dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker allein 1991 gegolten hat, 2023 nicht mehr) Das würde ja die oben verlinkte Rechtfertigung „und da ist es naheliegend, dass man nach dem Teilerfolg keine U-Boote duldet." als Rechtfertigung der Vertreibung und ethnischen Säuberung einer kompletten Zivilbevölkerung verständlicher machen. So gesehen könnte man ja dein zum 4. mal trotz erklärendem Widerspruch wiederholten Vorwurf "proarmenisch" sogar als Auszeichnung empfinden, weil näher an der fairen, beidseitigen, unvoreingenommenen, neutralen Sicht...--WajWohu (Diskussion) 23:35, 7. Nov. 2023 (CET)
- Du bist es, der hier mit völlig kaputten Thesen zum Selbstbestimmungsrecht der Völker um sich schmeißt, und auch derjenige, der die Diskussion unsachlich emotionalisiert. Immer schön mit Frauen und Kindern "argumentieren", wo es in Wirklichkeit um Entscheidungsträger geht. Tatsache ist, dass die Republik Arzach illegal war, auf Völkermord und Vertreibung gegründet war, sich nicht auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker berufen konnte und Aserbaidschan jederzeit das Recht hatte, sich sein Gebiet auch mit Gewalt wiederzuholen. De-facto-Regimes haben keinen völkerrechtlichen Bestandsschutz, es gelten lediglich die gleichen Kriterien zum Schutz der Zivilbevölkerung wie für Einwohner von Staaten (nur das ist mit dem Gewaltverbot gemeint, mehr nicht). Insofern war die Blockade nicht in Ordnung, die Besetzung aber schon.
- Wenn die Zivilbevölkerung flieht, weil sie nicht unter aserbaidschanischer Herrschaft leben will, ist das keine Vertreibung. Der größte Teil der arzachischen Bevölkerung ist nicht vertrieben worden. Von systematischer Vertreibung kann keine Rede sein.
- Auch bei den Funktionsträgern der Republik Arzach ging und geht es Aserbaidschan nicht um Vertreibung, sondern um strafrechtliche Belangung. Das ist nun keineswegs weniger schlimm, eher im Gegenteil, aber auch das ist rein sachlich eben keine Vertreibung.
- Es ist in gewissem Ausmaß verständlich, wenn eine christlich geprägte Demokratie mehr Sympathie als eine islamisch geprägte Diktatur hat. Aber mit Emotionen wird man den Sachfragen nicht gerecht, und du bist ganz massiv zugunsten Armeniens voreingenommen. Ist so, und ich lasse mir nicht verbieten, das so festzustellen. MBxd1 (Diskussion) 23:34, 8. Nov. 2023 (CET)
- Wie jetzt zum 3. mal gesagt, werten nur einige Völkerrechtler und Experten (Otto Luchterhandt und Stefan Meister z.B.) die Abschaffung der Autonomie als Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker, bei weitem nicht alle, aber ich sehe schon, es hat keinen Zweck, das dir zu schreiben, weil es nicht verstanden wird. Aber irgendeine Selbstbestimmung muss sein und die ist für Armenier im Alijew-Regime schlicht nicht vorhanden.
- Das mit den "Frauen und Kindern" sollte nicht emotionalisieren, sondern die Menschen betonen, die nun wirklich keine Täter 1991-94 sind, aber trotzdem Opfer der Flucht und ethnischen Säuberung werden (deshalb hab ich "Alte" und "Männer" weggelassen, weil unter denen einzelne Täter sind, unter den anderen nicht).
- Mit der christlichen Konfession der Armenier hat meine pro-Menschrechts- und pro-Völkerrechts-NPOV nichts zu tun, auch das ist wieder so eine von vielen freihändigen Unterstellungen. Vielmehr wäre es sinnvoll, wenn Armenier und Aserbaidschaner endlich aus der Spirale gegenseitiger Kriegsverbrechen, Massaker und ethnischer Säuberungen rausfinden, die sich schon 1905–06, 1917–20 und 1988/91/94–2020/23 notorisch weiterdreht. Die Alijew-Diktatur hat den Ausweg aus dieser Spirale auch nicht genommen. Wie auch? Dafür sind sie viel zu Freund-Feind-nationalistisch, viel zu aggressiv und viel zu militaristisch (ein russischer Analyst einer inzwischen dort verbotenen westlichen Organisation sagte 2020 einmal, das "der Militarismus der aserbaidschanischen Elite aus allen Poren quillt".)
- Aber ich sehe schon, den wirklich interessanten Fragen zuvor bist du ausgewichen.--WajWohu (Diskussion) 00:19, 9. Nov. 2023 (CET)
- Ich weiche überhaupt nicht aus, aber bei deinem schrägen Verständnis vom Völkerrecht wird es sehr mühsam. "Aber irgendeine Selbstgbestimmung muss sein und die ist für Armenier im Alijew-Regime schlicht nicht vorhanden." Gab es Selbstbestimmung für die aserbaidschanische Bevölkerung in der Republik Arzach? Nein, die war ja vertrieben worden. Nix gabs. Du forderst etwas für die Armenier, was sie selbst nicht mal in kleinsten Ansätzen praktiziert haben - was dich komischerweise auch nicht gestört hat. Man richtet nicht Autonomieregelungen innerhalb militärischer Auseinandersetzungen ein. Ich würde auch nicht davon ausgehen, dass Aserbaidschan Autonomieanstrengungen für die armenische Bevölkerung vorhatte. Andererseits sind die weitaus meisten Leute eh weg, ohne vertrieben worden zu sein.
- Durch die strikte ethnische Trennung weitestgehend entsprechend den Staatsgrenzen ist jetzt eigentlich eine Basis für ein Ende der Auseinandersetzungen gegeben. Mit der Republik Arzach war das nicht möglich. MBxd1 (Diskussion) 07:55, 9. Nov. 2023 (CET)
- Doch du weichst aus, hast die Fragen nicht beantwortet.
- Doch, es wurden auch Armenier vertrieben, so wird das international inzwischen mehrheitlich gewertet und auch weiter untersucht. Dass vorher den Aserbaidschanern nichts dergleichen geboten wurde, hat mich sehr gestört und war mindestens genauso falsch, sogar humanitär noch schlimmer.
- Aber das "Ende der Auseinandersetzungen" ist so eben nicht gegeben, denn parallel schreibst du selbst weiter unten, "Aserbaidschan könnte höchstens noch einen Landzugang nach Nachitschewan rausholen" und außerdem kochen aserbaidschanische Staatsmedien aktuell die Frage ihrer Enklaven sehr propagandistisch hoch. Also ist eben kein Ende und schon erst recht nicht eine völkerrechtlich akzeptable Lösung in Aussicht (die es vorher natürlich auch nicht war).--WajWohu (Diskussion) 14:28, 9. Nov. 2023 (CET)
- PS Apropos Parallelen: "Völkerrechtlich ist auch aus 1500 Jahren armenischer Besiedlungsgeschichte nichts abzuleiten." Versuch mal (öffentlich), so einen Satz auf auf die Gründung Israels 1947 anzuwenden. Viel "Spaß". --AMGA 🇺🇦 (d) 08:45, 5. Nov. 2023 (CET)
- Die Gründung Israels geht nicht auf völkerrechtliche Ansprüche zurück, sondern auf das Einvernehmen mit der britischen Mandatsverwaltung. Die hatten die legale Verfügungsgewalt. Ohne dieses Einvernehmen gäbe es Israel heute nicht. MBxd1 (Diskussion) 09:13, 5. Nov. 2023 (CET)
- Völkerrechtlich beruht die Gründung des Staates Israel auf einem UN-Beschluss (Teilungsplan von 1947), den die Zionisten akzeptierten, die Araber nicht. Dass der Plan so nicht Realität wurde, liegt an dem Angriff auf den neu proklamierten Staat Israel, der aber am Ende das Gegenteil von dem bewirkte, was damit erreicht werden sollte. --Helmut w.k. (Diskussion) 11:43, 8. Nov. 2023 (CET)
- Ein Beschluss der gerade zwei Jahre alten UN, der zwar eine Mehrheit fand, aber keine überwältigende, und gegen den vor allem *alle* Nachbarn bzw. damaligen regionalen UN-Mitglieder stimmten. Eigentlich keine Überraschung, dass das nicht funktionieren würde, und geradezu ein Paradebeispiel, wie Völkerrecht nicht "gemacht" werden sollte. (Beweis: die Entwicklung seither. Theoretisch "gut gemeint", praktisch Müll.) Aber genug OT, meinerseits. --AMGA 🇺🇦 (d) 13:42, 8. Nov. 2023 (CET)
- Völkerrechtlich beruht die Gründung des Staates Israel auf einem UN-Beschluss (Teilungsplan von 1947), den die Zionisten akzeptierten, die Araber nicht. Dass der Plan so nicht Realität wurde, liegt an dem Angriff auf den neu proklamierten Staat Israel, der aber am Ende das Gegenteil von dem bewirkte, was damit erreicht werden sollte. --Helmut w.k. (Diskussion) 11:43, 8. Nov. 2023 (CET)
- Und die Idee, das genau dort zu gründen, kam woher? Aber OK, tatsächlich off-topic. Aber die Parallele zu "britischen Mandatsverwaltung" wäre dann ja wohl - so ähnlich - die Sowjetunion: hätte die ("Moskau", "Stalin", ...) Bergkarabach nicht zur Autonomie innerhalb Aserbaidschans gemacht, sondern zur Exklave Armeniens, oder aber auch die Grenzen von vornherein (willkürlich) völlig anders gezogen, wie es vielerorts ja geschah, dann wäre "völkerrechtlich" alles ganz anders... hm... naja, da sieht man halt die Grenzen des Völkerrechts. --AMGA 🇺🇦 (d) 09:32, 5. Nov. 2023 (CET)
- Die Gründung Israels hat keinen völkerrechtlichen Hintergrund, nur einen historisch-politischen. Die britische Mandatsverwaltung hatte freie Verfügungsgewalt (bitte die Mandatsverwaltung nicht mit den ehemals deutschen treuhänderisch verwalteten Völkerbundsmandaten verwechseln). Und ja, wäre die sowjetische Zentralregierung 1988 eingeknickt und hätte die AO Bergkarabach der Armenischen SSR zugeordnet, wäre die völkerrechtliche Situation eine ganz andere. Die sowjetische Zentralregierung stand aber eher auf Seite der Aserbaidschaner. MBxd1 (Diskussion) 10:22, 5. Nov. 2023 (CET)
- Ich würde eher sagen, die sowjetische Zentralregierung stand auf der Seite des Status quo. Moskau war weder speziell pro Aserbaidschan noch speziell pro Armenien. Gorbatschow wollte einfach nicht die Büchse der Pandora öffnen, die eine Änderung der Republikgrenzen mit sich gebracht hätte. Die Sowjetunion war eh schon genug am Brodeln Ende der 80er, da hatte er keine Lust, ein weiteres Fass aufzumachen. --Informatico (Diskussion) 03:51, 8. Nov. 2023 (CET)
- Das ist kein Widerspruch. Das Hüten des Status quo kam den Aserbaidschanern entgegen. Allerdings wurden Republikgrenzen durchaus neu zugeschnitten. Das Dreiländereck Usbekistan/Kirgisistan/Tadschikistan sieht heute ziemlich anders aus als auf den letzten sowjetischen Karten. Natürlich in völlig anderer Größenordnung, da wurden ein paar Dörfer umsortiert. Zu wenig, um international Aufsehen zu erregen, zu viel, als dass eine postsowjetische nichteinvernehmliche Grenzänderung nicht irgendwie berichtet worden wäre. Einzige Erklärung: Da wurden kurz vor dem Ende der SU die Grenzen verschoben, zu den Änderungen in den Karten kam es nicht mehr. Somit bezüglich Umordnung der AO Bergkarabach: Sie hätte die völkerrechtliche Situation grundlegend geändert, aber eine realistische Option war sie eher nicht. Und diese Maßnahme hätte ziemlich sicher den Konflikt eskaliert. MBxd1 (Diskussion) 22:50, 8. Nov. 2023 (CET)
- Schon klar, wenn man das Resultat betrachtet, war "pro Status quo" logischerweise "pro Aserbaidschan", eben weil Bergkarabach im Status quo zu Aserbaidschan gehörte. Mir ging es bei meiner Anmerkung aber weniger um das Resultat, sondern um die Motivation.
Was die zentralasiatischen Republiken angeht, so ist dort das Problem primär darin begründet, dass die Festlegung der Grenze teilweise nur sehr ungenau war. Zu Sowjetzeiten war das nicht so dramatisch, weil alles innerhalb der Sowjetunion war, aber nach der Unabhängigkeit führte das dann immer wieder zu Problemen, insbesondere zwischen Tadschikistan und Kirgisistan. Das betraf aber, wie du richtig schreibst, "nur ein paar Dörfer", d.h. nur kleinere Gebiete. Kein Vergleich mit Bergkarabach, wo die Zuordnung zu Aserbaidschan vollkommen eindeutig war. Eher vergleichbar mit der sonstigen armenisch-aserbaidschanischen Grenze, wo ja auch gewisse Uneindeutigkeiten aus der Sowjetzeit Alijew als "Rechtfertigung" dienen, einige Quadratkilometer "echten" armenischen Gebiets besetzt zu halten. Real wohl eher als Faustpfand für künftige Verhandlungen z.B. über die Verkehrsanbindung zu Nachitschewan. Ein Rückzug aus diesen Gebieten wäre für Aserbaidschan, wenn es ansonsten bei Verhandlungen genug für sich rausschlagen kann, ohne Gesichtsverlust möglich. Kein Vergleich mit Bergkarabach, das für beide Seiten eine vollkommen andere Bedeutung hatte.
Letztlich gibt es jetzt zwei Möglichkeiten. Endweder Armenien und Aserbaidschan einigen sich auf eine Art "kalten Frieden", ggf. auch unter Einschluss der Türkei. Sodass nach und nach die Grenzen für Handel usw. geöffnet werden würden und nach und nach ein einigermaßen "normales" Verhältnis entstehen könnte. Wirkliche "Freundschaft" ist wahrscheinlich mindestens für Jahrzehnte ausgeschlossen, nach allem was die 3 Länder sich in der Vergangenheit gegenseitig angetan haben, aber zumindest bietet die aktuelle Situation, so schlimm sie für die (de facto) vertriebenen Karabach-Armenier auch ist, den "Vorteil", dass jetzt Armenien und Aserbaidschan (von den oben erwähnten Grenzgeplänkeln abgesehen) beide genau über ihr international anerkanntes Territorium die Kontrolle haben. Für Armenien wäre diese Entwicklung definitiv das Beste, und genau das scheint Paschinjan ja auch anzustreben. Für Armenien kann man nur hoffen, dass Paschinjan sich mit seiner Linie durchsetzt.
Die andere Möglichkeit wäre, dass Alijew jetzt die "Gunst der Stunde" nutzt und in Armenien selbst großflächig einmarschiert. Rational wäre das idiotisch, weil es Aserbaidschan sämtliche verbliebenen Sympathien kosten würde, und die einmalige Chance einer Friedenslösung, die sich jetzt auftut, zunichtemachen würde. Andererseits ist Alijew, anders als Paschinjan, ein Diktator, bei dem man nie ganz genau wissen kann, was er macht. Man kann nur hoffen, dass er jetzt nicht einen auf Putin macht, dessen Überfall auf die Ukraine ja ebenfalls rational komplett idiotisch war. --Informatico (Diskussion) 01:51, 9. Nov. 2023 (CET)- Die Grenzen waren eigentlich schon eindeutig, Vermessungswesen und Kartographie hatten in der Sowjetunion einen hohen Stellenwert. Die Grenzen folgten nur mitunter nicht den ethnischen Verhältnissen, oft absichtlich nicht. Und es gab und gibt diverse kleine Ex-/Enklaven, sowohl in Zentralasien als auch zwischen Armenien und Aserbaidschan. Letztere gibt es faktisch nicht mehr, die wurden gegenseitig besetzt. Es wäre ein Zeichen von Normalisierung, das auch offiziell und einvernehmlich so festzuschreiben. Bei der (sehr wahrscheinlich erfolgten) kleinen Neuordnung in Zentralasien sind die Ex-/Enklaven übrigens unberührt geblieben, möglicherweise mit einer kleinen Ausnahme.
- Sehr viel hängt jetzt von den innenpolitischen Konsequenzen in Armenien ab. Mit Aserbaidschan gibt es nicht viel zu verhandeln, keine der beiden Parteien hat noch ernsthaft etwas zu gewinnen oder zu verlieren. Aserbaidschan könnte höchstens noch einen Landzugang nach Nachitschewan rausholen; da man aber nun jahrzehntelang gelernt hat, ohne einen solchen auszukommen, wird man dafür keine großen Zugeständnisse machen.
- Ein Angriff Aserbaidschans gegen Armenien wäre völlig unplausibel. MBxd1 (Diskussion) 08:13, 9. Nov. 2023 (CET)
- Da steht in Kirgisisch-tadschikischer Grenzkonflikt#Umstrittene_Gebiete aber was anderes drin. Es gab zu Sowjetzeiten immer wieder kleinere Verschiebungen, aber das wurde eher laissez-faire behandelt, weil es ein Land war. Es gab verschiedene Karten, die sich teilweise widersprachen. Nach der Unabhängigkeit wurde das dann zum Problem, weil aus internen Verwaltungsgrenzen plötzlich Staatsgrenzen wurden. Analog dasselbe in Armenisch-aserbaidschanischer Grenzkonflikt.
Wie ich schon schrieb, wäre ein Angriff auf Armenien rational unsinnig und man kann nur hoffen, dass Alijew letztlich auch zu dieser Erkenntnis kommt. Seine Aussagen zu "West-Aserbaidschan" (en:Western Azerbaijan (irredentist concept)) sprechen eine andere Sprache, aber das können natürlich auch einfach nur Muskelspiele sein, um den Druck auf Armenien aufrechtzuerhalten. Es stellt sich halt die Frage, wie Alijew sich den "Sangesur-Korridor" vorstellt, von dem er immer redet. Da gibt es ja mehrere Möglichkeiten. Eine Öffnung der Grenze für Transit zwischen Mainland-Aserbaidschan und Nachitschewan unter armenischer Hoheit ist für Armenien sicherlich kein Problem. Einen exterritorialen Korridor, in dem Aserbaidschan die Kontrolle hätte, wird Paschinjan aber kaum akzeptieren, denn damit wäre er politisch erledigt. Von einem tatsächlichen Gebietstransfer mit Angliederung an Aserbaidschan mal ganz zu schweigen. --Informatico (Diskussion) 03:15, 10. Nov. 2023 (CET)- Hinsichtlich Kirgisistan/Tadschikistan steht im verlinkten Artikel nicht wirklich was anderes. Wenn die eine Seite (eigentlich beide) uralte Karten verwendet, dann ist das kein Synchronisationsproblem, dann stehen da Absichten dahinter. Dort liegt das Problem aber auch anders als im Fall des Dreiländerecks. Beim Konflikt geht es mal wieder in erster Linie um die Ex-/Enklaven (die dort bekanntlich für beide Seiten ein Problem sind, weil sie den äußersten Westen Kirgisistans zur funktionellen Exklave machen), beim Dreiländereck um ganze Dörfer. Und da kann es zwar Änderungen gegeben haben, aber keine Unschärfen. MBxd1 (Diskussion) 22:30, 10. Nov. 2023 (CET)
- Da steht in Kirgisisch-tadschikischer Grenzkonflikt#Umstrittene_Gebiete aber was anderes drin. Es gab zu Sowjetzeiten immer wieder kleinere Verschiebungen, aber das wurde eher laissez-faire behandelt, weil es ein Land war. Es gab verschiedene Karten, die sich teilweise widersprachen. Nach der Unabhängigkeit wurde das dann zum Problem, weil aus internen Verwaltungsgrenzen plötzlich Staatsgrenzen wurden. Analog dasselbe in Armenisch-aserbaidschanischer Grenzkonflikt.
- Schon klar, wenn man das Resultat betrachtet, war "pro Status quo" logischerweise "pro Aserbaidschan", eben weil Bergkarabach im Status quo zu Aserbaidschan gehörte. Mir ging es bei meiner Anmerkung aber weniger um das Resultat, sondern um die Motivation.
- Das ist kein Widerspruch. Das Hüten des Status quo kam den Aserbaidschanern entgegen. Allerdings wurden Republikgrenzen durchaus neu zugeschnitten. Das Dreiländereck Usbekistan/Kirgisistan/Tadschikistan sieht heute ziemlich anders aus als auf den letzten sowjetischen Karten. Natürlich in völlig anderer Größenordnung, da wurden ein paar Dörfer umsortiert. Zu wenig, um international Aufsehen zu erregen, zu viel, als dass eine postsowjetische nichteinvernehmliche Grenzänderung nicht irgendwie berichtet worden wäre. Einzige Erklärung: Da wurden kurz vor dem Ende der SU die Grenzen verschoben, zu den Änderungen in den Karten kam es nicht mehr. Somit bezüglich Umordnung der AO Bergkarabach: Sie hätte die völkerrechtliche Situation grundlegend geändert, aber eine realistische Option war sie eher nicht. Und diese Maßnahme hätte ziemlich sicher den Konflikt eskaliert. MBxd1 (Diskussion) 22:50, 8. Nov. 2023 (CET)
- Ich würde eher sagen, die sowjetische Zentralregierung stand auf der Seite des Status quo. Moskau war weder speziell pro Aserbaidschan noch speziell pro Armenien. Gorbatschow wollte einfach nicht die Büchse der Pandora öffnen, die eine Änderung der Republikgrenzen mit sich gebracht hätte. Die Sowjetunion war eh schon genug am Brodeln Ende der 80er, da hatte er keine Lust, ein weiteres Fass aufzumachen. --Informatico (Diskussion) 03:51, 8. Nov. 2023 (CET)
- Die Gründung Israels hat keinen völkerrechtlichen Hintergrund, nur einen historisch-politischen. Die britische Mandatsverwaltung hatte freie Verfügungsgewalt (bitte die Mandatsverwaltung nicht mit den ehemals deutschen treuhänderisch verwalteten Völkerbundsmandaten verwechseln). Und ja, wäre die sowjetische Zentralregierung 1988 eingeknickt und hätte die AO Bergkarabach der Armenischen SSR zugeordnet, wäre die völkerrechtliche Situation eine ganz andere. Die sowjetische Zentralregierung stand aber eher auf Seite der Aserbaidschaner. MBxd1 (Diskussion) 10:22, 5. Nov. 2023 (CET)
- Die Gründung Israels geht nicht auf völkerrechtliche Ansprüche zurück, sondern auf das Einvernehmen mit der britischen Mandatsverwaltung. Die hatten die legale Verfügungsgewalt. Ohne dieses Einvernehmen gäbe es Israel heute nicht. MBxd1 (Diskussion) 09:13, 5. Nov. 2023 (CET)
- PS Apropos Parallelen: "Völkerrechtlich ist auch aus 1500 Jahren armenischer Besiedlungsgeschichte nichts abzuleiten." Versuch mal (öffentlich), so einen Satz auf auf die Gründung Israels 1947 anzuwenden. Viel "Spaß". --AMGA 🇺🇦 (d) 08:45, 5. Nov. 2023 (CET)
- Wow, was alles passieren kann, wenn ich eine Woche woanders als auf Wiki bin …
- Vom Begriff »de jure« wollte ich auch weg, als ich den Abschnitt erstellte.
- Was de facto passiert ist, wurde hier ja schon von anderen genügend erläutert.
- So, wie seinerzeit Präsident Wilson das Selbstbestimmungsrecht der Völker formuliert hat, kann man natürlich sagen, dass Autonomie damit nicht begründet werden kann, Aber inzwischen wird ja auch Minderheitenschutz als Thema des Selbstbestimmungsrecht der Völker gesehen. Und damit kann auch eine nationale Minderheit, die kein eigenes Volk ist (etwa die Deutschen in Nordschleswig) Anspruch auf Autonomie haben.
- Die hier oft zitierte Begründung für die ethnische Säuberung (U-Boot-Vergleich) erinnert mich doch sehr an die Begründung für den Völkermord von 1915.
- Wie man das am besten im Artikel formuliert, ist leider völlig aus dem Blick geraten …
- Soweit meine 4 Cent ;) fürs Erste.
- --Helmut w.k. (Diskussion) 11:35, 8. Nov. 2023 (CET)
- Minderheitenschutz ist die modernere Form des Selbstbestimmungsrechts als territoriale Autonomie. Wie bereits erwähnt: Die autochthonen anerkannten Minderheiten in Deutschland (Friesen und Sorben) haben keine Autonomie, sondern lediglich soliden Minderheitenschutz. In der Schweiz gibt es auch keine Autonomiegebiete im eigentlichen Sinne (gut, das Tessin könnte man gewissem Sinne so auffasen, aber die Rätoromanen haben keinen eigenen Kanton). Für rustikalere Umfelder funktioniert das so nicht. Aber zumindest für 1991 ist nicht belegt, dass Aserbaidschan den Minderheitenschutz abschaffen wollte.
- Es hat 2020/3 keine systematische Vertreibung und somit keine ethnische Säuberung gegeben. Wenn die Leute fliehen, weil ihr De-facto-Regime zusammenbricht und sie nicht in Aserbaidschan leben wollen, ist das zwar keineswegs freiwillig, aber eben auch keine Vertreibung und somit keine ethnische Säuberung. MBxd1 (Diskussion) 23:02, 8. Nov. 2023 (CET)
- Sicher ist ein großer Teil aus Arzach aus dem zuletzt geschriebenen Grund geflohen. Aber es gab auch nicht wenige Verbrechen, die die Angst schüren sollen, womit sie Ethnische Säuberung#Formen der Gewalt entsprächen. Die Einordnung als "ethnische Säuberung" das hat auch das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung des Europarates (mit Vorbehalt) und einige weitere Regierungen so begründet vorgenommen. Da läuft auch ein Prozess vor dem IGH in Den Haag. Die Ergebnisse müssen wir beobachten. Außerdem gibt es eine Hasspropaganda gegen Armenier als "nationale Feinde" seit dem Ersten Bergkarabachkrieg und unter der Diktatur der beiden Alijews. Siehe oben von mir aufgezählt am 5. November 21:47 (CET), Nummer 1-6 dort, oder Offensive Aserbaidschans gegen Arzach (September 2023)#Flucht der armenischen Zivilbevölkerung Arzachs und „ethnische Säuberung“ mit Belegen.--WajWohu (Diskussion) 23:20, 8. Nov. 2023 (CET)
- Solche Zurückholungen laufen nie sauber ab, dafür sind auch vor Ort die Emotionen zu heftig. Man konnte von Aserbaidschan auch nie erwarten, dass es freundlich lächelnd der Besatzung eines großen Teils seines Territoriums zusieht. Falls es der Ukraine gelingen sollte, die russisch besetzten Gebiete zurückzuholen, wird das auch nicht anders ablaufen. MBxd1 (Diskussion) 23:40, 8. Nov. 2023 (CET)
- Jawohl, wenn es der Ukraine gelingen sollte, russisch besetztes Gebiet zu befreien, wird die jetzt dort lebende Zivilbevölkerung "auch nicht anders" komplett und nahezu ohne Ausnahme nach Russland geflüchtet oder vertrieben sein. Das haben wir in der Umgebung von Kiew, Tschernihiw, Sumy und Charkiw und in Cherson und Umgebung auch schon exakt genauso beobachtet. Also: alles ganz normal in Bergkarabach gelaufen und völkerrechtlich gibt es nichts dran auszusetzen. Gut, dass du mich hyperkritischen Geist auf den Boden der Normalität zurückgeholt hast.--WajWohu (Diskussion) 14:28, 9. Nov. 2023 (CET)
- Ich dachte da eher an die Südukraine mit russischsprachiger Mehrheit (teilweise auch durch Flucht gefestigt) als an die kurzzeitig besetzten Gebiete. Nach deinem Verständnis wäre die Ukraine verpflichtet, dort stante pede Autonomieregionen einzurichten. Das wird sie aber ganz sicher nicht tun.
- Wenn nun schon die Diskussion manipuliert wird, indem ein Diskussionsabschnitt, auf den bereits geantwortet wurde, inhaltlich siginifikant nachbearbeitet wird [3] und bemängelt wird, dass Aserbaidschan keine freundliche Haltung gegenüber der Besatzungsmacht aufgebaut hat (die ganz sicher niemals nicht Propaganda gegen Aserbaidschan betrieben hat), können wir die Diskussion wohl einstellen. Von mir kommt hier nichts mehr, aber ich bin vorgewarnt, dass ich hinsichtlich POV in Artikeln bei dir aufpassen muss. MBxd1 (Diskussion) 22:44, 9. Nov. 2023 (CET)
- Ähm die Ukraine hat in der "Südukraine mit russischsprachiger Mehrheit...[eher] als ...die... kurzzeitig besetzten Gebiete" die Autonome Republik Krim faktisch eher für die russische Bevölkerungsmehrheit, als die krimtatarische Minderheit eingerichtet und hat sie im Gegensatz zu Aserbaidschan nach 2014 niemals für aufgelöst erklärt, aber das nur am Rande.
- Du darfst auch wissen, dass es hier Leute gibt, die vollständige Flucht, teils Vertreibungen, bewiesene Einschüchterungen und Kriegsverbrechen gegen Aserbaidschaner und Armenier gleichermaßen nicht mit dem Völkerrecht konform, verwerflich und keine Lösung des Konflikts finden. Ich hab ja auch gelesen, dass es User gibt, die festzurren wollen, dass sich im ersten Bergkarabachkrieg allein eine Seite Unrecht beging, obwohl es erwiesenermaßen beide waren, wenn auch die armenische mehr, der Verständnis für Vertreibung und Flucht der Zivilbevölkerung 2020 hat, weil AZ "keine U-Boote duldet", jetzt "kein perfekt korrektes Vorgehen" von AZ erwartet, a priori und ohne kritische Prüfung wie die Pressestelle von Alijew festzulegen versucht, dass es 2020/23 keine Vertreibungen gab, obwohl es Gegenbeweise gibt und es von EU-Parlament, Europarat und mehreren Regierungen auch so eingestuft wurde und der der Meinung ist, dass mit der Vertreibung und Flucht "...jetzt eigentlich eine Basis für ein Ende der Auseinandersetzungen gegeben" sei, dabei aber noch weitere erwartet und diesen Standpunkt dann auch noch zu NPOV erklärt.--WajWohu (Diskussion) 23:46, 9. Nov. 2023 (CET)
- Jawohl, wenn es der Ukraine gelingen sollte, russisch besetztes Gebiet zu befreien, wird die jetzt dort lebende Zivilbevölkerung "auch nicht anders" komplett und nahezu ohne Ausnahme nach Russland geflüchtet oder vertrieben sein. Das haben wir in der Umgebung von Kiew, Tschernihiw, Sumy und Charkiw und in Cherson und Umgebung auch schon exakt genauso beobachtet. Also: alles ganz normal in Bergkarabach gelaufen und völkerrechtlich gibt es nichts dran auszusetzen. Gut, dass du mich hyperkritischen Geist auf den Boden der Normalität zurückgeholt hast.--WajWohu (Diskussion) 14:28, 9. Nov. 2023 (CET)
- Solche Zurückholungen laufen nie sauber ab, dafür sind auch vor Ort die Emotionen zu heftig. Man konnte von Aserbaidschan auch nie erwarten, dass es freundlich lächelnd der Besatzung eines großen Teils seines Territoriums zusieht. Falls es der Ukraine gelingen sollte, die russisch besetzten Gebiete zurückzuholen, wird das auch nicht anders ablaufen. MBxd1 (Diskussion) 23:40, 8. Nov. 2023 (CET)
- Sicher ist ein großer Teil aus Arzach aus dem zuletzt geschriebenen Grund geflohen. Aber es gab auch nicht wenige Verbrechen, die die Angst schüren sollen, womit sie Ethnische Säuberung#Formen der Gewalt entsprächen. Die Einordnung als "ethnische Säuberung" das hat auch das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung des Europarates (mit Vorbehalt) und einige weitere Regierungen so begründet vorgenommen. Da läuft auch ein Prozess vor dem IGH in Den Haag. Die Ergebnisse müssen wir beobachten. Außerdem gibt es eine Hasspropaganda gegen Armenier als "nationale Feinde" seit dem Ersten Bergkarabachkrieg und unter der Diktatur der beiden Alijews. Siehe oben von mir aufgezählt am 5. November 21:47 (CET), Nummer 1-6 dort, oder Offensive Aserbaidschans gegen Arzach (September 2023)#Flucht der armenischen Zivilbevölkerung Arzachs und „ethnische Säuberung“ mit Belegen.--WajWohu (Diskussion) 23:20, 8. Nov. 2023 (CET)
Tempus
In der Einleitung heißt es derzeit: "Die Republik Arzach [...] ist ein De-facto-Staat [...]". Ein De-Facto-Regime benötigt laut dem verlinkten Artikel Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt.
Weiter heißt es in der Einleitung: "Seit dem [...] September 2023 [...] kontrolliert Arzach kein Territorium mehr." Somit fehlen gleich zwei der für ein De-Facto-Regime zwingend benötigten drei Elemente: Staatsgebiet und Staatsgewalt.
Ich schlage daher vor, den ganzen Artikel ins Präteritum zu setzen, da die Republik Arzach als De-facto-Staat nicht mehr existiert; oder den Artikel auf eine andere Art und Weise widerspruchsfrei zu gestalten. --eNight (Diskussion) 17:48, 11. Nov. 2023 (CET)
- Darüber können wir uns unterhalten, wenn wir wissen, ob das Auflösungsdatum in der Vergangenheit oder in der Zukunft liegt. Vorher nicht. Und dann sollten wir überlegen, in wieweit eine weiter bestehende Exilregierung etwas daran ändert. Komm doch dafür einfach im Januar wieder. Staatsgewalt gibts ja ein bisschen noch, nur im Exil. --Don-kun • Diskussion 20:17, 11. Nov. 2023 (CET)
- Der Artikel behandelt den gesamten ehemaligen Staat, nicht nur dessen Regierung. Und ein Staat braucht notwendigerweise ein Staatsgebiet. Da er dieses nicht mehr besitzt, existiert er nicht mehr.--Vergänglichkeit (Diskussion) 02:55, 14. Nov. 2023 (CET)
Zur Selbstauflösung Arzachs am 28. September 2023 mit Wirkung ab 1. Januar 24
Hi @Don-kun: Ich weiß nicht ganz, wie der Revertkommentar genau gemeint war, aber am 28. September war schon etwas passiert. An dem Tag hat Samwel Schahramanjan in Abstimmung mit russischen Truppen und aserbaidschanischer Unterhändlerdelegation per Präsidialdekret die Selbstauflösung Arzachs mit Wirkung ab 1.1.2024 signiert, siehe Caucasus Watch, Der Spiegel, Eurasianet, Le Progrès u.v.a. Gruß--WajWohu (Diskussion) 20:40, 10. Nov. 2023 (CET)
- Das ist aber kein de-facto-Ereignis. Es ist nur ein Verwaltungsakt für ein zukünftiges Ereignis. Das Regime bestand an dem Tag genauso wie einen Tag davor und einen Tag danach. Was umseitig geändert wurde, ist u.A. eine grundsätzlich falsche Verwendung der Begriffe. Und das genannte Datum ist für die tatsächlichen Ereignisse bedeutungslos. --Don-kun • Diskussion 21:19, 10. Nov. 2023 (CET)
- Es ist der de-facto-Beschluss bald folgender Selbstauflösung, eine verbindliche Ankündigung per Dekret. Ich glaube auch nicht wirklich, dass das noch geändert wird, denn in den folgenden 2 1/2 Wochen hat sich die gesamte Verwaltung und Regierung nach Armenien ins Exil bewegt. Am 16. Oktober kam die Nachricht, dass Schahramanjan und die Reste von Regierung und Verwaltung ihren Exilsitz in der ehem. arzachischen Vertretung für Armenien in Jerewan genommen hat [4]. Dort gab es in den folgenden Tagen aus verschiedenen Gründen heftige Proteste arzachischer Flüchtlinge gegen die Exilregierung.--WajWohu (Diskussion) 21:47, 10. Nov. 2023 (CET)
- Dann wäre bspw der 16. Oktober ein passenderes Datum. Oder die Kapitulation am 20. September. Kann aber genau momentan nicht sagen. Aber ein Beschluss allein ist keine de-facto-Auflösung. Ein Beschluss allein ist de-facto noch nichts. Sonst hätte es Arzach/Bergkarabach überhaupt nie gegeben, auch de-facto nicht. Denn Aserbaidschan hat ja Anfang der 1990er schon die Auflösung beschlossen. --Don-kun • Diskussion 22:19, 10. Nov. 2023 (CET)
- Naja, nein, das ist die de-jure-Ebene, die hier MBxd1 immer so ausschließlich vertritt. International war Arzach ja von keinem Staat anerkannt und AZ hat nur die Autonomie intern aufgelöst, nachdem es sich de-facto unabhängig erklärte. Am 28. September 2023 war aber der verbindliche de-facto-Beschlusstag der Selbstauflösung zum 1.1. 24 per Präsidial-Dekret. Benutzer:Helmut w.k. hat ja genau das einarbeiten wollen, nur die Begriffe "de jure" und "de facto" ungünstig verwendet, wie er oben auch schrieb. Aber das ist ein verbindliches de-facto-Datum, zusammmen mit dem 1.1. 24, sozusagen das Ende der Geschichte der Republik Arzach, aber imho so wichtig, wie das Gründungsdatum am 2. September 1991 (das ja auch international nicht anerkannt war).
- Der 16. 10. hat mit der Selbstauflösung formaljuristisch nicht viel zu tun, nur dass sie eben real nicht mehr in Bergkarabach sind. (Nebenbei wäre es mal interessant zu erfahren, warum von den führenden Politikern und Beamten es doch einige nach Jerewan geschafft haben, obwohl AZ eine Fahndungsliste mit 300 führenden arzachischen Politikern herausgegeben hat, aber offenbar längst nicht alle im Latschin-Korridor verhaften konnte. Arzachische Protestierer in Jerewan vermuteten, dass bei der nach ihrer Meinung frühen Kapitulation am 20. 9., dem frühen Selbstauflösungsbeschluss am 28.9. und der Flucht führender arzachischer Politiker Garantien und Deals der russischen Friedenstruppen liefen. Wie sie danaben auch Fragen hatten, wer jetzt ihre Renten und staatlichen Zuwendungen zahlen soll. Schahramanjan verweigerte in Jerewan gegenüber der Presse und Öffentlichkeit immer jede Stellungnahme. In der derzeitigen politischen Situation könne er nichts sagen.)--WajWohu (Diskussion) 23:04, 10. Nov. 2023 (CET)
- Auf die (Exil-)Regierung kommt es in diesem Fall nicht an. Ein De-facto-Regime, das nur im Exil existiert, existiert gar nicht. Bei einem De-facto-Regime müsste man tatsächlich das weitgehende Ende lokaler armenischer Strukturen als Stichtag annehmen, und das hängt nicht zwingend an offiziell verkündeten Daten. Heißt: Wann sind die armenischen Strukturen zusammengebrochen? Das hängt nicht zwingend an der obersten Führungsebene, eher an Gemeindeverwaltungen. Sicher noch nicht bei der Kapitulation. Eher bei der Flucht der armenischen Administration, wohlgemerkt auch auf den unteren Ebenen. Es sei denn, es passiert zum Jahreswechsel noch mal eine formale Übergabe, wer weiß das schon. Die Frage des richtigen Datums beantwortet uns nicht die Tagespresse, das wird uns irgendwann mal die Fachliteratur liefern. Und es kann durchaus sein, dass wir keinen genauen Tag benennen klnnrn, und dann sollten wir bei einer ungefähren Angabe bleiben. MBxd1 (Diskussion) 07:49, 11. Nov. 2023 (CET)
- Ja, aber 20. September (militärische Kapitulation) + 28. September (Dekret der Selbstauflösung zum Jahresende) + bis 16 Oktober (Reste im Exil, ich würde da schreiben "bis", weil da die Meldung kam, wann genau sie in Jerewan ankamen- es werden die Tage zuvor gewesen sein) + 1.1.2024 (Tag der Selbstauflösung im Exil) sind zu viele Daten für die Schaubox. De jure, also nach internationalem Recht/Völkerrecht, wurde Arzach von niemandem anerkannt und galt als illegitim. Da dürfte man weder Gründungsdatum noch Auflösungsdatum bringen, man könnte sich auch auf den Extremstandpunkt stellen, den MBxd1 vertritt, dass es sie nie gab, so könnte man sagen: den Artikel soll es nicht geben. De facto war Arzach aber für über 140.000 Bewohner (auch für die über 400.000 deshalb vertriebenen Aserbaidschaner und die aserbaidschanischen Soldaten, die dagegen kämpften) über mehr als 30 Jahre alltägliche Realität. Die de-facto-Staatsstrukturen existieren ja noch bis Ende des Jahres, wenn auch nur noch im Exil in Jerewan, danach höchstwahrscheinlich auch nicht mehr. Und auf der Ebene ist die Selbstauflösung relevant. Die protestestierenden arzachischen Flüchtlinge wandten sich dorthin, weil sie wissen wollten wer ab nächsten Jahr ihre Renten und staatlichen Zuwendungen zahlt (und weil sie wissen wollten ob es bei der ungeordneten Auflösung irgendwelche Hinterzimmer-Deals mit RUS und AZ gab). Deshalb find ich die Angabe 28.10.23/1.1.24 ebenso relevant, wie das Gründungsdatum, auf de-facto-Ebene. Maximalvorschlag: die Zeile nicht "AUFLÖSUNG", sondern "SELBSTAUFLÖSUNG" nennen und noch eine Zeile und dann noch eine Zeile "ENDE" oder "MACHTVERLUST" oder o.ä. einfügen, da käme dann der Zusammenbruch in Bergkarabach vom 20.9.-16.10. rein? Es muss auch nicht alles davon in die Schaubox.--WajWohu (Diskussion) 09:38, 11. Nov. 2023 (CET)
- Dass die Republik Arzach de jure nie existiert hat, erübrigt nicht die Darstellung, sondern macht lediglich die versuchte getrennte Darstellung der Auflösung de facto und de jure unmöglich. Es gibt kein De jure im De facto. Aus gleichem Grund ist die "Exilregierung" lediglich für den Text. Ein De-facto-Regime, das nur im Exil existiert, existiert gar nicht. Wir werden wohl nicht drumherumkommen, hier einen Zeitraum für die Auflösung anzugeben. Bestenfalls kommt das aus der Fachliteratur, aber man kann notfalls immer noch nachbearbeiten. Ich neige dazu, den 1. Januar abzuwarten, um zu sehen, ob da noch was besonderes passiert. Wenn da einfach nur eine "Exilregierung" in Jerewan nach Hause geht, ist das Datum bedeutungslos. Genau deswegen sollten wir bis Anfang Januar warten. MBxd1 (Diskussion) 10:16, 11. Nov. 2023 (CET)
- Ja, aber 20. September (militärische Kapitulation) + 28. September (Dekret der Selbstauflösung zum Jahresende) + bis 16 Oktober (Reste im Exil, ich würde da schreiben "bis", weil da die Meldung kam, wann genau sie in Jerewan ankamen- es werden die Tage zuvor gewesen sein) + 1.1.2024 (Tag der Selbstauflösung im Exil) sind zu viele Daten für die Schaubox. De jure, also nach internationalem Recht/Völkerrecht, wurde Arzach von niemandem anerkannt und galt als illegitim. Da dürfte man weder Gründungsdatum noch Auflösungsdatum bringen, man könnte sich auch auf den Extremstandpunkt stellen, den MBxd1 vertritt, dass es sie nie gab, so könnte man sagen: den Artikel soll es nicht geben. De facto war Arzach aber für über 140.000 Bewohner (auch für die über 400.000 deshalb vertriebenen Aserbaidschaner und die aserbaidschanischen Soldaten, die dagegen kämpften) über mehr als 30 Jahre alltägliche Realität. Die de-facto-Staatsstrukturen existieren ja noch bis Ende des Jahres, wenn auch nur noch im Exil in Jerewan, danach höchstwahrscheinlich auch nicht mehr. Und auf der Ebene ist die Selbstauflösung relevant. Die protestestierenden arzachischen Flüchtlinge wandten sich dorthin, weil sie wissen wollten wer ab nächsten Jahr ihre Renten und staatlichen Zuwendungen zahlt (und weil sie wissen wollten ob es bei der ungeordneten Auflösung irgendwelche Hinterzimmer-Deals mit RUS und AZ gab). Deshalb find ich die Angabe 28.10.23/1.1.24 ebenso relevant, wie das Gründungsdatum, auf de-facto-Ebene. Maximalvorschlag: die Zeile nicht "AUFLÖSUNG", sondern "SELBSTAUFLÖSUNG" nennen und noch eine Zeile und dann noch eine Zeile "ENDE" oder "MACHTVERLUST" oder o.ä. einfügen, da käme dann der Zusammenbruch in Bergkarabach vom 20.9.-16.10. rein? Es muss auch nicht alles davon in die Schaubox.--WajWohu (Diskussion) 09:38, 11. Nov. 2023 (CET)
- Wie auch MBxd sagt: Es gibt bei einem de-facto-Regime kein de-jure. Es gibt nur de-facto oder nichts. Und in dieser Entscheidung ist der Beschluss vom 28.09. nichts. Bei der Unabhängigkeitserklärung war das anders, da sie das Verhalten der Behörden vor Ort real geändert hat. Es ist auch garnicht gesagt, dass am 1.1.24 irgendetwas passiert. Abgesehen davon, dass Arzach faktisch nicht mehr bzw nur noch im Exil besteht (was im Grund aufs gleiche hinausläuft), haben aktuelle und frühere Vertreter besprochen, wie Arzach doch noch über den 1.1. hinaus bestehen kann [5]. Sollte das umgesetzt werden, würde sich am 1.1.24 nichts ändern. Womit im Nachhinein der Akt am 28.09. völlig an Bedeutung verliert: Er hatte nicht nur unmittelbar, sondern auch längerfristig keine Auswirkung. Ein solcher, nicht unwahrscheinlicher Verlauf der Ereignisse, würde die umseitige Einfügung der beiden Daten in die Infobox völlig ins Absurde führen. Tatsächlich de-facto wirkende Ereignisse waren die Kapitulation, der Gang der Regierung ins Exil und das Einrücken der aserb. Armee und Verwaltung.
- Von Überlegungen zu de-facto und de-jure abgesehen: Wo ist denn die Quelle, die für den 28.09. eine Auflösung belegt? Ich habe noch keine gesehen. Die genannten Quellen sprechen alle von einer Auflösung am 01.01.24, die am 28.09. verkündet wurde. Dass damit schon am Verkündungsdatum eine Auflösung geschehen wäre, ist soweit nur Theoriefindung. --Don-kun • Diskussion 12:50, 11. Nov. 2023 (CET)
- Nein, ist ja nicht, wie auch in der Überschrift steht. An dem Tag wurde nichts selbst aufgelöst, sondern nur die Auflösung zum 1.1. 24 verbindlich beschlossen, danach gingen sie auch ins Exil (oder in Gefangenschaft). Der letzte deutlich spätere Link führt etwas weiter. Wenn sie das im Exil noch einmal revidieren sollten (was Armenien sicher nicht gerne sehen oder sogar verhindern wird, um AZ keine Angriffsvorwand zu liefern), würde ich vielleicht doch eher für Abwarten plädieren. Falls es nicht revidiert wird (so richtig realistisch wirkt mir das beim zweiten Lesen aber nicht: eine Gruppe von Exil-Parlamentariern hatte sich versammelt, wahrscheinlich nichtmal die Mehrheit), würde ich aber den 1.1. 24 für am relevantesten halten, egal ob sie im Exil sitzen und international nicht anerkannt sind. Ein De-facto-Regime funktioniert ja wie ein Staat, die haben eine Administration, Beschlüsse, Dekrete und zahlen Renten und Zuwendungen an die Bewohner, deshalb ist es für diese (die jetzt zu etwas 99,9 % Flüchtlinge sind) ist auch von Relevanz. Außerdem wäre es faktisch das Ende der Geschichte der Republik Arzach, des Artikelthemas.--WajWohu (Diskussion) 13:32, 11. Nov. 2023 (CET)
- Falls wir tatsächlich den 1. Januar als Auflösungstermin nehmen wollten (wovon ich noch nicht überzeugt bin), müssten wir den Termin aber schon erst noch abwarten. Wir wollen schließlich Fakten im Artikel haben und keine Prognosen. Ich würde eher dazu neigen, "September/Oktober 2023" als Auflösungsdatum reinzuschreiben. Präziser gehts halt nicht. MBxd1 (Diskussion) 14:01, 11. Nov. 2023 (CET)
- Eher sogar nur das Jahr 2023, bis auf weiteres. Bezüglich "verbindlich beschlossen": Es gab in der Arzach-Community und ex-Funktionären auch Andeutungen, das Dokument gäbe es nicht wirklich, wäre nicht richtig ratifiziert worden etc blabla. Kann man als Geschwurbel abtun, was es sein kann. Aber jedenfalls ist diese Erklärung bzw der Beschluss nicht so 100%ig, wie es hier suggeriert wird. --Don-kun • Diskussion 14:57, 11. Nov. 2023 (CET)
- Na dann, ich hab zwar nicht die Daten eingefügt, die betreffenden User können ihre Meinung noch ergänzen, und bin auch skeptisch, dass sich die Entwicklung unter den aktuellen Machtverhältnissen in der Region nochmal grundsätzlich ändert, aber ich bin überzeugt, die jetzt nur noch weniger als 2 Monate abzuwarten.--WajWohu (Diskussion) 23:14, 11. Nov. 2023 (CET)
- Wir sollten mE jetzt etwas ergänzen, z.B. das vorgeschlagene "September/Oktober 2023". Ohne ist der Artikel faktisch falsch, denn der Staat existiert nicht mehr, der Artikel gaukelt das aber vor.--Vergänglichkeit (Diskussion) 16:17, 14. Nov. 2023 (CET)
- Wir kennen das Ende aber nicht. Das würden wir dann auch nur vorgaukeln. --Don-kun • Diskussion 17:01, 14. Nov. 2023 (CET)
- Doch, September oder Oktober, das wissen wir sicher.--Vergänglichkeit (Diskussion) 17:27, 14. Nov. 2023 (CET)
- Wir kennen das Ende aber nicht. Das würden wir dann auch nur vorgaukeln. --Don-kun • Diskussion 17:01, 14. Nov. 2023 (CET)
- Wir sollten mE jetzt etwas ergänzen, z.B. das vorgeschlagene "September/Oktober 2023". Ohne ist der Artikel faktisch falsch, denn der Staat existiert nicht mehr, der Artikel gaukelt das aber vor.--Vergänglichkeit (Diskussion) 16:17, 14. Nov. 2023 (CET)
- Na dann, ich hab zwar nicht die Daten eingefügt, die betreffenden User können ihre Meinung noch ergänzen, und bin auch skeptisch, dass sich die Entwicklung unter den aktuellen Machtverhältnissen in der Region nochmal grundsätzlich ändert, aber ich bin überzeugt, die jetzt nur noch weniger als 2 Monate abzuwarten.--WajWohu (Diskussion) 23:14, 11. Nov. 2023 (CET)
- Eher sogar nur das Jahr 2023, bis auf weiteres. Bezüglich "verbindlich beschlossen": Es gab in der Arzach-Community und ex-Funktionären auch Andeutungen, das Dokument gäbe es nicht wirklich, wäre nicht richtig ratifiziert worden etc blabla. Kann man als Geschwurbel abtun, was es sein kann. Aber jedenfalls ist diese Erklärung bzw der Beschluss nicht so 100%ig, wie es hier suggeriert wird. --Don-kun • Diskussion 14:57, 11. Nov. 2023 (CET)
- Falls wir tatsächlich den 1. Januar als Auflösungstermin nehmen wollten (wovon ich noch nicht überzeugt bin), müssten wir den Termin aber schon erst noch abwarten. Wir wollen schließlich Fakten im Artikel haben und keine Prognosen. Ich würde eher dazu neigen, "September/Oktober 2023" als Auflösungsdatum reinzuschreiben. Präziser gehts halt nicht. MBxd1 (Diskussion) 14:01, 11. Nov. 2023 (CET)
- Nein, ist ja nicht, wie auch in der Überschrift steht. An dem Tag wurde nichts selbst aufgelöst, sondern nur die Auflösung zum 1.1. 24 verbindlich beschlossen, danach gingen sie auch ins Exil (oder in Gefangenschaft). Der letzte deutlich spätere Link führt etwas weiter. Wenn sie das im Exil noch einmal revidieren sollten (was Armenien sicher nicht gerne sehen oder sogar verhindern wird, um AZ keine Angriffsvorwand zu liefern), würde ich vielleicht doch eher für Abwarten plädieren. Falls es nicht revidiert wird (so richtig realistisch wirkt mir das beim zweiten Lesen aber nicht: eine Gruppe von Exil-Parlamentariern hatte sich versammelt, wahrscheinlich nichtmal die Mehrheit), würde ich aber den 1.1. 24 für am relevantesten halten, egal ob sie im Exil sitzen und international nicht anerkannt sind. Ein De-facto-Regime funktioniert ja wie ein Staat, die haben eine Administration, Beschlüsse, Dekrete und zahlen Renten und Zuwendungen an die Bewohner, deshalb ist es für diese (die jetzt zu etwas 99,9 % Flüchtlinge sind) ist auch von Relevanz. Außerdem wäre es faktisch das Ende der Geschichte der Republik Arzach, des Artikelthemas.--WajWohu (Diskussion) 13:32, 11. Nov. 2023 (CET)
- Auf die (Exil-)Regierung kommt es in diesem Fall nicht an. Ein De-facto-Regime, das nur im Exil existiert, existiert gar nicht. Bei einem De-facto-Regime müsste man tatsächlich das weitgehende Ende lokaler armenischer Strukturen als Stichtag annehmen, und das hängt nicht zwingend an offiziell verkündeten Daten. Heißt: Wann sind die armenischen Strukturen zusammengebrochen? Das hängt nicht zwingend an der obersten Führungsebene, eher an Gemeindeverwaltungen. Sicher noch nicht bei der Kapitulation. Eher bei der Flucht der armenischen Administration, wohlgemerkt auch auf den unteren Ebenen. Es sei denn, es passiert zum Jahreswechsel noch mal eine formale Übergabe, wer weiß das schon. Die Frage des richtigen Datums beantwortet uns nicht die Tagespresse, das wird uns irgendwann mal die Fachliteratur liefern. Und es kann durchaus sein, dass wir keinen genauen Tag benennen klnnrn, und dann sollten wir bei einer ungefähren Angabe bleiben. MBxd1 (Diskussion) 07:49, 11. Nov. 2023 (CET)
- Dann wäre bspw der 16. Oktober ein passenderes Datum. Oder die Kapitulation am 20. September. Kann aber genau momentan nicht sagen. Aber ein Beschluss allein ist keine de-facto-Auflösung. Ein Beschluss allein ist de-facto noch nichts. Sonst hätte es Arzach/Bergkarabach überhaupt nie gegeben, auch de-facto nicht. Denn Aserbaidschan hat ja Anfang der 1990er schon die Auflösung beschlossen. --Don-kun • Diskussion 22:19, 10. Nov. 2023 (CET)
- Es ist der de-facto-Beschluss bald folgender Selbstauflösung, eine verbindliche Ankündigung per Dekret. Ich glaube auch nicht wirklich, dass das noch geändert wird, denn in den folgenden 2 1/2 Wochen hat sich die gesamte Verwaltung und Regierung nach Armenien ins Exil bewegt. Am 16. Oktober kam die Nachricht, dass Schahramanjan und die Reste von Regierung und Verwaltung ihren Exilsitz in der ehem. arzachischen Vertretung für Armenien in Jerewan genommen hat [4]. Dort gab es in den folgenden Tagen aus verschiedenen Gründen heftige Proteste arzachischer Flüchtlinge gegen die Exilregierung.--WajWohu (Diskussion) 21:47, 10. Nov. 2023 (CET)
Ich schlage hiermit, wie viele andere auch (siehe obige Diskussionen sowie Versionsgeschichte), die Einfügung des Enddatums 20. (oder von mir aus auch 28.) September 2023 in die Infobox vor sowie die Anwendung der Vergangenheitsform. Die Argumentation dafür ist einfach: Der Artikel behandelt einen De-facto-Staat – aber dieser Staat existiert nicht mehr. Zwei Kollegen widersprechen dem. Was meint ihr? Liebe Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 02:51, 14. Nov. 2023 (CET)
- Wir waren uns oben zu dritt einig, besser erstmal zu warten. Wenn du das nicht gelesen hast, solltest du vor einer 3M erstmal die bisherige Diskussion gründlich lesen. --Don-kun • Diskussion 06:45, 14. Nov. 2023 (CET)
- Also, da wir uns gerade in einem Übergangsstadium befinden, wäre doch der Baustein Vorlage:Laufendes Ereignis angemessen. Dann fände ich den Tempus nachrangig, im neuen Jahr kann man das dann zurückbauen und in die Vergangenheit setzen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:07, 14. Nov. 2023 (CET)
- Im Abschnitt Diskussion:Republik Arzach#Zur Selbstauflösung Arzachs am 28. September 2023 mit Wirkung ab 1. Januar 24 wurde ein Konsens gefunden, den ich für eine gute Lösung halte. --Arabsalam (Diskussion) 08:19, 14. Nov. 2023 (CET)
- Ich finde auch, dass beide Daten in den Artikel gehören. Arzach existiert irgendwie noch (wird ja offiziell erst zum Jahreswechsel aufgelöst), ist aber kein eigener Staat mehr - und de facto hat es am 28.9. aufgehört zu existieren. Wie man das genau beschreibt, ist für mich zweitrangig. Und im neuen Jahr ist so oder so klar, dass »alles« in die Vergangenheit umgeschrieben werden muss. --Helmut w.k. (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Helmut w.k. (Diskussion | Beiträge) 14:47, 14. Nov. 2023 (CET))
- Arzach war nie ein Staat. Das ist hier nicht egal, denn ein Staat erlischt nicht unmittelbar bei Besetzung, so gilt z. B. die staatliche Kontinuität von Luxemburg oder Kuwait nicht als unterbrochen. Bei einem De-facto-Regime sieht das anders aus - aber auch hier sollten wir abwarten, was am 1. Januar passiert. MBxd1 (Diskussion) 21:57, 14. Nov. 2023 (CET)
- Es ist nicht zu erwarten, dass Arzach in einer plötzlichen armenischen Gegenoffensive noch vor diesem Stichdatum zurückerobert wird. Was soll noch groß abgewartet werden? Als ein de-facto-Gebilde ist sie nicht mehr existent, das rechtfertigt die Vergangenheitsform. Das muss nicht übereilt geschehen, aber diesen Schritt erst zum 1. Januar zu vollziehen ist pingelig. Und als Enddatum der Republik liegt ik September. In den drei Monaten dazwischen ist es ein Territorium in einer Übergangsphase. --Enyavar (Diskussion) 07:21, 20. Nov. 2023 (CET)
Tja, jetzt wird die Selbstauflösung wieder in Frage gestellt, siehe diesen Edit, und die Diskussion was Arzach jetzt denn eigentlich ist kann von vorn beginnen.
Es war auf jeden Fall richtig, den 1.1. abzuwarten. Ob wir bis dahin klarer sehen, bleibt abzuwrten.
--Helmut w.k. (Diskussion) 18:24, 24. Dez. 2023 (CET)
- Diese Entwicklung ist überhaupt nicht neu, ich habe oben schon Anfang November davon geschrieben (vor (!) Start der 3M). Wobei man halt schauen muss, was man daraus macht. de-facto gibt es das Regime seit Flucht der Institutionen (und praktisch der ganzen Bevölkerung) ins Exil nicht mehr, also seit Mitte Oktober. Auch wenn die Institutionen jetzt landlos weitermachen, kann man schwerlich vom de-facto-Regime im Präsens sprechen. Insofern kann man noch etwas abwarten, aber ich neige schon dazu, ab 1.1. umseitig zumindest teilweise in die Vergangenheit zu setzen und bei ein paar Aspekten auf weitere Kontinuität einzugehen. --Don-kun • Diskussion 21:22, 25. Dez. 2023 (CET)
- Ich habe umseitig noch ein bisschen umgeschrieben und ergänzt. --Don-kun • Diskussion 11:35, 1. Jan. 2024 (CET)
Einwohnerzahl aktualisieren
Da nun Aserbaidschan die vollständige Hoheit über sein Staatsgebiet ausübt, ist die nicht anerkannte Republik Arzach Geschichte geworden. Nahezu alle Armenier haben Bergkarabach verlassen. Im Artikel wird aber immernoch eine armenische Einwohnerzahl von 146.600 angegeben. Diese sollten wir in Unbekannt ändern. https://www.tagesspiegel.de/internationales/alle-bewohner-nach-armenien-geflohen-un-mission-erreicht-menschenleere-region-bergkarabach-in-aserbaidschan-10557895.html (nicht signierter Beitrag von Safarifruit10 (Diskussion | Beiträge) 14:32, 28. Jan. 2024 (CET))
- Da es die Republik Arzach nicht mehr gibt, wirkt sich die Flucht auch nicht mehr auf ihre Einwohnerzahl auswirken. Die jetzt eingetragene Zahl wird ewig bleiben und nicht mehr aktualisiert. --Don-kun • Diskussion 14:41, 28. Jan. 2024 (CET)