Diskussion:Soziale Elternschaft

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Chiananda in Abschnitt Weiterleitung zu "Elternschaft #Soziale Elternschaft"
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Verlinkter Zeitungsartikel (2007‎)

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Wieso gehört das hier nicht hin? Im weiteren steht in diesem Artikel, wörtliche letzter Absatz:

  • "Inzwischen ist aber die Vaterdeprivationsforschung weit genug fortgeschritten, um einen Zusammenhang zwischen seelischen und psychosomatischen Störungen, selbstverletzendem Verhalten, Beziehungsstörungen, sozialen Auffälligkeiten bis hin zur Kriminalität, zum Leistungsversagen, zu kognitiven Defiziten und psychosexuellen Identitätsproblemen von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden mit einem erlittenen Vaterverlust anzunehmen. Die protektiven Faktoren, die das Kind konstitutionell mitbringt oder die von einem stützenden Umfeld bereitgestellt werden, können die Folgen mildern, aber das persönliche Leiden nicht aufheben. Daher wäre es wichtig, dass der Arzt als oft erster Ansprechpartner und Autorität das Tabu aufbricht und bei Scheidungs- und Trennungsfamilien seinen Aufmerksamkeitsfokus stärker auf einen möglichen Vaterverlust richtet. „Wo lebt der Vater?“, „Wie ist das Umgangsrecht geregelt?“, „Wann hat das Kind den Vater zum letzten Mal gesehen?“. Solche Fragen zu stellen, gehört nicht nur zum diagnostischen Instrumentarium, sondern zur hohen ärztlichen Kunst. Nur mit genügend Wissen, Einfühlung und Verständnis kommt ein Dialog zustande, der die Barrieren abbaut, und bei Müttern, Vätern und Kindern die Bereitschaft weckt, professionelle Hilfe in einer psychosozialen Beratungsstelle oder bei einem Psychotherapeuten aufzusuchen. Diesen Weg vorbereitet zu haben, ist ein großes ärztliches Verdienst."

Was soll also die Löschung? (nicht signierter Beitrag von --87.193.29.212 (Diskussion) 23:54, 9. Jul. 2007‎)

Überarbeiten - Belege (2010)

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Siehe analaog zu Diskussion:Juristische Elternschaft, zumal hier im Artikel im letzten Satz auf die Juristische Elternschaft abgestellt wird, die mindestens kein österr. Rechtsbegriff ist. Ebenso ist auch die Soziale Elternschaft mindestens kein österr. Rechtsbegriff. (Mindestens steht hier für: Ob sonstige Länder außer Deutschland diese Begriffe als Rechtsbegriffe kennen, ist mir nicht bekannt, ich kann mich da nur auf Österreich beziehen.) Inwieweit Soziale Elternschaft, siehe auch: Biologische Elternschaft, wissenschaftliche Begriffe sind, wird in den beiden Artikeln der Soziol. und der Biolog. Elternschaft aber nicht herausgearbeit. --Elisabeth (Diskussion) 19:36, 10. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Weiterleitung zu "Elternschaft #Soziale Elternschaft"

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Ich habe den knappen Inhalt dieses Artikel dort eingearbeitet und mit Verlinkungen ergänzt, sowie die beiden obigen Diskussionsabschnitte kopiert zu "Diskussion:Elternschaft #Artikel "Soziale Elternschaft" (2007–2010)"; bitte dort weiterarbeiten… ;) --Chiananda (Diskussion) 00:11, 1. Mär. 2014 (CET)Beantworten