Diskussion:Sperrpapier

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Hallo, hier der ein oder andere Verbesserungsvorschlag:

"... muss vom Frachtführer und Absender unterschrieben werden." ersetzen durch: "... muss vom Frachtführer und Absender unterschrieben sein."

"nachträgliche Weisung" verlinken (hier wohl in rot!?).

HBG §418 ermächtigt ausschließlich den Absender zur nachträglichen Weisung! Nicht den Besitzer des Frachtbriefes (auch mit dem Sperrvermerk nicht!). (Damit werden auch die folgenden Sätze Ihres Beitrags zumindest schwammig)

Viele Grüße Bartel

Nochmal Hallo,

bei nochmaligem Lesen Ihres Beitrags fiel mir auf, dass Sie hier ausschließlich auf den nationalen Aspekt des Sperrpapiers eingehen. Das ist so in Ordnung, sollte aber vielleicht kenntlich gemacht werden. (Im internationalen Güterverkehr sind die Frachtbriefe meines Wissens alle automatisch, also ohne besonderen Vermerk, Sperrpapiere.)

"Dieses Verfahren wird im internationalen Eisenbahn- und Straßengütertransportrecht und im Luftfrachtrecht angewendet." "Dieses Verfahren dient als Sicherheit, dass die Sendung an den genannten Empfänger ausgeliefert wird." Vielleicht diese zwei Sätze überdenken, bearbeiten. Viele Grüße, Bartel

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