Diskussion:Staat/Archiv/2013

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Stegosaurus Rex in Abschnitt Staatengemeinschaft
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Quelle 2 im Artikel funktioniert nicht mehr

Quelle 2 im Artikel funktioniert nicht mehr! (nicht signierter Beitrag von 134.147.175.50 (Diskussion) 14:11, 19. Mär. 2013 (CET))

Was soll das heißen „funktioniert nicht mehr“? Ich kann dies hier problemlos lesen. --Benatrevqre …?! 00:41, 20. Mär. 2013 (CET)

Begriffskritik

Nicht: „Staat ist ein mehrdeutiger Begriff“. Sondern: Das Wort Staat wird unterschiedlich verstanden. Das Wort Staat ist „mit unterschiedlichen Inhalten besetzt“, also mit unterschiedlichen Verständnis. Mit dem Wort Staat wird Verstandenes bezeichnet und nicht „er“ (also der „Staat“) bezeichnet etwas. "Staat" an sich gibt es nicht. Mit dem Wort Staat wird etwas, und dieses Etwas wird deshalb besonders mit einem Wort bezeichnet, weil es als bedeutsam und als etwas von anderen zu Unterscheidendes allgemein verstanden wird. Mit dem Wort Staat werden nicht mannigfache unterschiedliche Erscheinungen bezeichnet, sondern eine Menge davon, für die ein gleiches charakteristisches Merkmal festgestellt wurde, feststellbar ist, das in seiner erkannten Bedeutsamkeit diese Menge als eine von anderen Erscheinungen zu unterscheidende verstanden wird. Mit dem Wort Staat wir also ein charakteristisches Merkmal bezeichnet. Mit dem Wort Staat kommt also "Begriffenes" zum Ausdruck, dass für eine Menge unterschiedlicher Erscheinungen ein gleiches charakteristisches Merkmal festgestellt wurde, feststellbar ist, mit dem diese Erscheinungen als gleich und aber in ihrer Gesamtheit gegenüber anderen als unterschiedlich zu verstehen sind. Die Sicherung des Lebens, des Zusammenlebens bedingt Verfügungsmacht über Mittel und Bedingungen dafür. Aufgrund dieser Bedeutung, aufgrund seiner dafür erkannten Bedeutsamkeit wurde diese Verfügungsmacht mit einem besonderen Wort – Staat – bezeichnet. In diesem Zusammenhang ist es als Begriff zu verstehen, kann es als Begriff in Aussagen verwendet werden.--Blickensdörfer (Diskussion) 20:51, 10. Feb. 2013 (CET)

Bitte um einen konkreten Formulierungsvorschlag für den betreffenen Satz. Einfach nur von „Wort“ zu schreiben, wird der Sache allerdings nicht gerecht. --Benatrevqre …?! 16:42, 17. Feb. 2013 (CET)

Danke, Benatrevqre, für Ihren geäußerten Gedanken. Das Beschreiben, welches vielfältiges Verständnis mit dem Wort Staat ausgedrückt wird, ausgedrückt werden kann, wird der "Sache gerecht", über Meinungsvielfalt, also über vielfältiges Verständnis, über vielfältiges Begreifen von "Staat", zu informieren und darüber zu diskutieren. Doch Aussagen mit dem Wort Staat, sollen diese nicht beliebig verstanden werden (können), setzen ein gleiches Verständnis, ein gleiches Begreifen von "Staat" voraus, also die Verwendung des Wortes Staat als Begriff. Dieser "Sache" wollte ich gerecht werden.--Blickensdörfer (Diskussion) 09:52, 18. Feb. 2013 (CET)

Aber „Begriff“ kann doch auch schlicht und einfach nur synonym zu „Wort“ oder „Ausdruck“ gebraucht und verstanden werden. --Benatrevqre …?! 20:55, 18. Feb. 2013 (CET)
Die Formulierung „dass der Staat in wissenschaftlicher, aber auch ideologischer Hinsicht mit unterschiedlichen Inhalten besetzt ist“ ist in der Tat sprachlich und sachlich fehlerhaft. Als Sofortlösung schlage ich vor, einfach zu schreiben: „dass der Begriff "Staat" in wissenschaftlicher, aber auch ideologischer Hinsicht mit unterschiedlichen Inhalten besetzt ist.“
Viel mehr wundert mich ein anderer Aspekt. Im Abschnitt „Mehrdeutigkeit des Staatsbegriffs“ werden die unterschiedlichen Staatsdefinitionen recht gut zusammengefasst. Im Einleitungssatz des Artikels wird hingegen einseitig der Aspekt der privilegierten Stellung einer Gruppe hervorgehoben, der meines Erachtens für keine dieser Definitionen konstitutiv und auch sachlich fragwürdig ist (wäre eine direkte Demokratie demnach kein Staat?). Das sollte geändert werden, meine ich. --Jossi (Diskussion) 10:44, 4. Mär. 2013 (CET)
Worin soll diesbezüglich konkret ein Widerspruch existieren? Die besagte Gruppe kann ja auch als das (gesamte) wahlberechtigte Staatsvolk verstanden werden. --Benatrevqre …?! 15:41, 10. Mär. 2013 (CET)

Staatengemeinschaft

Der Artikel Staatengemeinschaft leitet auf Staat weiter. Beides hat aber nicht dieselbe Bedeutung. Deshalb sollte man Staatengemeinschaft als separaten Artikel anlegen.--Stegosaurus Rex (Diskussion) 15:08, 28. Dez. 2013 (CET)