Diskussion:Uber (Unternehmen)/Archiv/1
Uber (Unternehmen) - Grundsätzliches
Ich habe kein Problem, wenn (z. B.) Benutzer:Distelfinck Uber so verteidigt, dass auch noch die kleinste Änderung von ihm redigiert wird (was ich ansonsten nur von ausgesprochenen "Lobby-Artikeln" kenne). Nur kommt Uber eben an dem § 1 Abs. 1 Satz 1 PBefG nicht vorbei: Eine "gewerbliche Beförderung" mit Kraftfahrzeugen ist das, was Uber anbietet. Da kann sich jeder drehen und wenden und wie er will.
Ich - persönlich - halte es für schlimm genug, dass Uber unter Ausnutzung einer Gesetzesinterpretation (deren Klärung in Deutschland bekanntermaßen fünf Jahre und länger dauert) das typisch amerikanische Modell anwendet: Einfahren von Gewinnen (als "shareholder value", fünf Jahre reichen aus), Abwälzen aller Risiken auf die Fahrer, die bekanntermaßen sich - in Person - nicht so einfach liquidieren können, und zudem ihren Wohnsitz in Deutschland haben und dem Gesetzeszugriff nicht entweichen können (und der deutsche Gesetzesarm ist seeehr lang), und schlimmer noch: Zusätzliche Abwälzung der Risiken auf die Nutzer, die sich gar nicht im klaren sind, welchen Fahrern und Gefährten sie sich "anvertrauen". Anders als Uber, was in den Niederlanden sitzt (mit seiner europäischen Dependance) und sich nach amerikanischem Vorbild selbst liquidieren wird, wenn's "zu dicke kommt" (bis dahin hat man die Öffentlichkeit ausreichend genasführt): Die "Verträge" der Fahrer z. B. haben dann nur noch den einzigen Wert: Brennwert, 40 kcal pro Seite.
Wie gesagt, "amerikanisches Modell": Einfahren von Gewinnen, so lange es möglich ist. Im Gegensatz dazu "Sozialisierung der Verluste" (und hier sogar der "Sozialisierung der Risiken") - und wenn es "zu dicke kommt": Liquidation der "Branche" (heimlich oder unheimlich): Die Kosten der Geschädigten (Fahrer und Mitfahrer) tragen diese dann selbst, oder der Steuerzahler. Seriös ist das Uber-Geschäftsmodell vorn und hinten nicht, höchstens für die Eigner schnell gewinnversprechend.
Jedenfalls bin ich gespannt, wie dieser Artikel in zehn Jahren aussieht, so nach den ersten Unfällen, nach den ersten Nichtzahlungen von Uber (trotz Verträgen), evtl. mal Zugriffen der Ordnungsbehörden und ganz bestimmt noch fälligen Debatten im Bundestag (und anderswo). Der Artikel entwickelt die Chance, gaanz lange auf meiner Beobachtungsliste zu bleiben … Grüße, --MitigationMeasure (Diskussion) 00:20, 9. Sep. 2014 (CEST)
- Bitte hier nicht den Artikelgegensstand, sondern nur den Artikelinhalt diskutieren. Grüße --MB-one (Diskussion) 00:35, 9. Sep. 2014 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Distelfinck (Diskussion) 02:13, 9. Sep. 2014 (CEST)
Edit War
Alberich21, die Kategorie: Taxi betrifft den Weltweiten Begriff. Die WP ist kein Amtsblatt. Die Uber ist daher in die Kategorie: Taxi einzubeziehen. --Hans Haase (有问题吗) 11:56, 2. Okt. 2014 (CEST)
In der Sache geht es um Personenbeförderung. Taxi ist eine der möglichen Formen davon, aber nicht die einzige. Wenn wir die Kategorie Taxi hier zulassen, haben wir ein Problem mit der inneren Schlüssigkeit des Artikels, denn im Fließtext sprechen wir explizit nicht von "Taxi", sondern von "Taxiähnlichkeit", die zudem nur vermutet wird. Ich wäre mit der Verwendung der Kategorie "Taxi" daher sehr vorsichtig.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 12:04, 2. Okt. 2014 (CEST)
- Dies könnte in Kategorien nur hierarchisch gelöst werden. Sonst ist es Sache der Artikel. In den USA ist Uber ein Taxi. --Hans Haase (有问题吗) 12:22, 2. Okt. 2014 (CEST)
- Wenn sich Kategorie und Artikeltext widersprechen, aber die Kategorie stimmt, dann muss eben der Artikeltext angepasst werden. UberBlack, UberPop, UberTaxi (wo Taxi sogar im Namen ist!), bei denen allen geht es um das Bestellen von Taxis. Da Uber in Deutschland das selbe macht wie in den USA, ist es auch in Deutschland ein Taxi. --Distelfinck (Diskussion) 13:01, 2. Okt. 2014 (CEST)
- Laut Wikipedia: "Ein Taxi ist ein von einem Kraftfahrer mit Personenbeförderungsschein gegen Bezahlung gesteuertes Individualverkehrsmittel zur Personenbeförderung."
- Laut Personenbeförderungsgesetz § 47 (1) Verkehr mit Taxen: "Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen."
- Weitere Bestimmungen, die eine definitive Abgrenzung zu anderen Personenbeförderern zulassen, ist diesem Gesetzesdokument weiter zu entnehmen. Auch andere Personenbeförderer in Deutschland, wie Rikschas, Funkmietwagen ("Minicar"), Buslinien, private Mitfahrgelegenheiten (worauf interessanterweise UBER gerne abstellt), Hotelfahrdienste, Messe- oder Eventfahrdienste, Privatchauffeure, Krankenwagenfahrer fallen somit auch nicht in die Kategorie "Taxi". Zudem sei noch mal auf den rechtlich sehr umstrittenen, nicht nur m.E. sogar illegalen, Charakter dieses App-Betreibers UBER hingewiesen. Nur weil ich behaupte ich sei ein "Taxi", weil ich ja Leute gegen Geld mitnehme, bin ich noch lange keines. (Eines stimmt aber: Das hätten die sicher gerne ;-) ) Alberich21 (Diskussion) 13:17, 2. Okt. 2014 (CEST)
- Verwendet man das Wort "Taxi" so wie du es verwendest, dann gibt es außerhalb Deutschland keine Taxis. Weil die haben ja nicht den Personenbeförderungsschein. --Distelfinck (Diskussion) 13:21, 2. Okt. 2014 (CEST)
- Ich äußerte mich zu dem BEGRIFF Taxi! Und in Deutschland ist das sehr klar umrissen. Aber ich räume ein, dass ich einen Fehler gemacht habe. Die Kategorie Taxi in WP ist tatsächlich dazu geeignet, auch Uber mit hineinzunehmen. Wikipedia verwendet das Wort wohl etwas "freier". Edit-War beendet ;-) P.S. auch im Ausland gibt es Personenbeförderungsscheine und Genehmigungen. Alberich21 (Diskussion) 13:25, 2. Okt. 2014 (CEST)
- Verwendet man das Wort "Taxi" so wie du es verwendest, dann gibt es außerhalb Deutschland keine Taxis. Weil die haben ja nicht den Personenbeförderungsschein. --Distelfinck (Diskussion) 13:21, 2. Okt. 2014 (CEST)
- Laut Wikipedia: "Ein Taxi ist ein von einem Kraftfahrer mit Personenbeförderungsschein gegen Bezahlung gesteuertes Individualverkehrsmittel zur Personenbeförderung."
Auf den „Personenbeförderungsschein“ wörtlich nicht, aber auf seine Weiterleitung auf den Artikel „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“ wird im Artikel bereits verwiesen. Damit sollte die Kontroverse geklärt sein. Man findet auch ein Taksi auf dem Planeten. --Hans Haase (有问题吗) 13:40, 2. Okt. 2014 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Distelfinck (Diskussion) 13:33, 2. Okt. 2014 (CEST)
Heute haben die Taxifahrer gegen uber gestreikt
warum eigentlich? uber hat bis auf die tatsache, dass es international in einer schönen app lauft schlechtere karten (taxen dürfen fahrgäste ohne bestellung aufnehmen, sind einheitlich erkennbar, haben taxihalteplätze) - und dass uber 20 % kassiert ist mehr als dreist, bevor sie da nicht nachbessern sollten sie schiffbruch erleiden - uber kocht schliesslich auch nur mit wasser - während taxifahrer ja bekanntlich mit diesel kochen ;-)
- schau im Artikel auf den Abschnitt Kontroverse. Da siehst du den Grund hierfür. Da geht es nicht um einheitliche Farben oder Aufnahme auf der Straße. Das Problem liegt woanders - nämlich in der unzulässigen Verkürzung der Ausgaben auf Kosten der Sicherheit, bis hin zur Schwarzarbeit. Alberich21 (Diskussion) 10:31, 12. Jun. 2014 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: MitigationMeasure (Diskussion) 00:47, 5. Okt. 2014 (CEST)
Uber droht Verbot in dt. Grossstädten
Mitfahrdienst Uber droht Verbot in deutschen Großstädten, OEF.at vom 25. Juli 2014 --Helium4 (Diskussion) 10:58, 25. Jul. 2014 (CEST)
- Vielen Dank für den Hinweis, wurde in den Artikel eingearbeitet. ErledigtAbschnitt Taxiähnlichkeit (Deutschland) --M2k (Diskussion) 11:04, 25. Jul. 2014 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: MitigationMeasure (Diskussion) 00:47, 5. Okt. 2014 (CEST)
Versicherungsschutz
[1] - Hier stellt sich die Frage, wer sich im Zweifel um den Versicherungschutz - und den Umgang mit dem US-Versicherungsunternehmen kümmert. Von vielen sicherlich nicht beachtet ist der hohe Selbstbehalt im Kaskofall von 1000 US$ (ca. 750€), die Begrenzung der Kasko-Erstattung auf 50000 US$ (ca. 37.400€) - und das auch nur, wenn eine private Kasko-Versicherung vorliegt. Ob die Versicherung in Europa überhaupt greift, muss mal jemand sagen, der richtig fit in Englisch ist und den Absatz über "Coverage Territory" unter: [2] zweifelsfrei übersetzen kann. --109.44.31.29 23:08, 14. Aug. 2014 (CEST)
- Zu deinem zweiten Punkt: Die von dir verlinkte Liste von Versicherungen bezieht sich nur auf UberX in den USA, nicht auf UberX z.B. in Europa ("Uber’s best-in-class insurance coverage for ridesharing in the U.S. includes as of July 14, 2014" - Hervorhebung von mir). --Distelfinck (Diskussion) 17:08, 5. Sep. 2014 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: MitigationMeasure (Diskussion) 00:47, 5. Okt. 2014 (CEST)
Uber einstweilen bundesweit verboten
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/taxi-konkurrenz-gericht-verbietet-uber-deutschlandweit-13130485.html (nicht signierter Beitrag von 212.23.103.132 (Diskussion) 09:43, 2. Sep. 2014 (CEST))
- Schon drin! -- ErledigtMaxl (Diskussion) 12:19, 2. Sep. 2014 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: MitigationMeasure (Diskussion) 00:47, 5. Okt. 2014 (CEST)
Unterschied zu einer Mitfahrzentrale
Der Unterschied zu einer Mitfahrzentrale ist jetzt, rechtlich, welcher genau? --Lastwebpage (Diskussion) 10:03, 2. Sep. 2014 (CEST)
- Ganz klar die Gewinnabsicht bzw gewerbliche Tätigkeit. Die MFZ machen das auch sehr deutlich: Beteiligung an Sprit und Abnutzungskosten ist ok, wer das aber mit Gewinnabsicht bzw. als 'Beschäftigung' ausübt, fliegt raus. --Liquor Aluminii (Diskussion) 22:59, 2. Sep. 2014 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: MitigationMeasure (Diskussion) 00:47, 5. Okt. 2014 (CEST)
Sehtest für Mietwagenfahrer?
Im Abschnitt Kontroverse zu Uber Pop wird ewähnt, dass ein Sehtest für die fahrer nicht verlangt wird, wie es bei anderen Verkehrsteilnehmern vorgeschrieben ist. Als Beispiel wird der Sehtest alle 5 Jahre bei Taxifahern angeben, sowie für Mietwagenfahrer (wie sie für Taxi- und Mietwagenfahrer). Gibt es eine Quelle zu dem Punkt, dass Mietwagenfahrer alle 5 Jahre einen Sehtest macen müssen? Das ist mir nämlich neu und würde ich gerne belegt wissen :) Grüße --Florianschmidtwelzow (Diskussion) 10:22, 2. Sep. 2014 (CEST)
- Schau in der Fahrerlaubnisverordnung nach, § 12 oder so.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 10:33, 2. Sep. 2014 (CEST)
- Eine zyklische Wiederholung (5 Jahre, wie im Artikel angeben) wird dort allerdings nicht gefordert (beachten: gemeint sind Mietwagenfahrer)
--Florianschmidtwelzow (Diskussion) 00:23, 12. Sep. 2014 (CEST)
- Doch (außer D und D1 oder der Ort des Betriebssitzes weniger als 50 000 Einwohner besitzt und D und D1) § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Abs. 4: Sehvermögen muß alle 5 Jahre nachgewiesen werden) --217.189.212.50 08:14, 12. Sep. 2014 (CEST)
- Dann hab' ich den Teil wohl falsch verstanden, ich dachte dass damit auch die Privatperson gemeint ist, die keine Personen befördert :) --Florianschmidtwelzow (Diskussion) 21:54, 12. Sep. 2014 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: MitigationMeasure (Diskussion) 00:47, 5. Okt. 2014 (CEST)
Was sind "Sicherungsanlagen" und "Sicherungseinrichtungen"?
Steht so im Artikel. Was wird da vor was gesichert? --Distelfinck (Diskussion) 17:13, 6. Sep. 2014 (CEST)
- Hier die Antwort: Eine Alarmanlage (löst die Hupe und Warnblinkanlage aus), die versteckt mit Fuß oder Knie ausgelöst werden kann und mit einem weiteren Schalter (meist im Motor- oder Kofferraum) wieder stillgelegt werden kann. Diese Anlage ist für alle Taxen Vorschrift. Ebenso Vorschrift ist das Mitführen von mind. einem Kindersitz, sofern keine solchen in den Sitzen der Fahrtzeuge baulich integriert sind. Für Taxen sind (z.B. in Köln) bestimmte Autokennzeichen zur besseren Identifizierung vorgeschrieben (K- TX ...). Keine Vorschrift, aber in den Kosten für eine notwendige Funkanlage enthalten, der sogenannte "stille Alarm", welcher bei Auslösung ein heftiges Blinken des Taxitransparentes zur Folge hat, und auch die Zentrale verständigt. Alberich21 (Diskussion) 21:39, 7. Sep. 2014 (CEST)
- Gibt es einen Begriff den wir im Artikel statt dem wenig aussagenden "Sicherungsanlage" verwenden können damit das ersichtlich wird? Oder einen Wikipedia-Artikel mit Erklärung auf den wir verlinken können? --Distelfinck (Diskussion) 15:02, 8. Sep. 2014 (CEST)
- Eigensicherungsanlage?; Alarmanlage? (aber ungenau - viele PKW haben eine für den Diebstahlschutz) Siehe auch Taxi-Alarm; Sicherungsysteme? Weitere Vorschläge werden gerne entgegengenommen.;-) Alberich21 (Diskussion) 16:58, 8. Sep. 2014 (CEST)
- Ich hab jetzt "vom Fahrer auslösbarer Alarm" genommen. --Distelfinck (Diskussion) 18:08, 8. Sep. 2014 (CEST)
- Eigensicherungsanlage?; Alarmanlage? (aber ungenau - viele PKW haben eine für den Diebstahlschutz) Siehe auch Taxi-Alarm; Sicherungsysteme? Weitere Vorschläge werden gerne entgegengenommen.;-) Alberich21 (Diskussion) 16:58, 8. Sep. 2014 (CEST)
- Gibt es einen Begriff den wir im Artikel statt dem wenig aussagenden "Sicherungsanlage" verwenden können damit das ersichtlich wird? Oder einen Wikipedia-Artikel mit Erklärung auf den wir verlinken können? --Distelfinck (Diskussion) 15:02, 8. Sep. 2014 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: MitigationMeasure (Diskussion) 00:47, 5. Okt. 2014 (CEST)
Normale KFZ-Versicherung für Privatfahrer für offene oder versteckt stattfindende gewerbl. Personenbeförderung zulässig?
Es fehlen genaue Nachweise, wie die Versicherungswirtschaft dazu steht, und weil der Journalist Dyrk Scherff von der FAZ dies so gelesen haben will (http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/uber-im-test-kann-mein-auto-auch-ein-taxi-werden-13139363.html), ob UBER jetzt tatsächlich (in allen Städten!) eine Erlaubnis der KFZ-Versicherung verlangt, wonach gewerbliche Fahrten zulässig seien. Was allerdings im Widerspruch zu den immens teuren Versicherungen steht, die Taxiunternehmer hierfür abschließen müssen. Evt. würden, sofern es tatsächlich ein Einverständnis oder Abwandlung der Police seitens der Versicherung gibt, dann die Prämien eines UBER-Fahrer steigen, aber das wird wohl keiner eingedenk der wenigen Umsätze mitmachen.... Bitte Nachweise, möglichst von der Versicherungswirtschaft direkt oder Dokumente von UBER, finden und einpflegen. Auch um die rechtlich unbedenkliche Position von UBER, so wie sie sich gerne selber darstellen, deutlich zu machen. Alberich21 (Diskussion) 16:58, 8. Sep. 2014 (CEST)
Ergänzung: Die Frage ist, eingedenk sich widersprechender oder nicht klar verständlicher Meldungen:
Verlangt UBER eine Bescheinigung der KFZ-Versicherung des Uber-Fahrers, wonach er Uber-Fahrten durchführen darf und vor Allem: Lässt Uber diese sich vorlegen und verweigert konsequent die Zusammenarbeit, wenn die Versicherung diese erkennbar gewerbliche Personenförderung ablehnt? Oder reicht nur eine Unterschrift des Fahrers, wonach er sich um eine zureichende Versicherung kümmern wird, und Uber damit aus der Verantwortung entlässt? Ich würde ja auch einen einfach durchzuführenden Selbsttest machen, aber weiß leider nicht, wie dies als Beleg in Wikipedia dienen könnte Alberich21 (Diskussion) 09:24, 13. Sep. 2014 (CEST)
- Laut dem FAZ-Selbsttest verlangt das deutsche Uber einen, ich zitiere, "Nachweis". Also ist die Antwort auf "Oder reicht nur eine Unterschrift des Fahrers": Nein, reicht nicht. --Distelfinck (Diskussion) 17:22, 13. Sep. 2014 (CEST)
- Reicht doch! ;-) Ich habe mich bei Uber angemeldet. Dort wird lediglich der Upload der KFZ-Papiere verlangt und der Versicherungsvertrag. Wie der beschaffen sein muss, steht dort nicht. Des Weiteren wurde ich heute angerufen von der Tel.nr. 069 365065470, wo mir auch auf mehrmaliges Nachfragen erklärt wurde, dass die normale KFZ-Verunsicherung ausreichen würde, und überdies Risiken der Kündigung (Rauswurf) oder anderes ich selber mit meiner Versicherung abmachen müsse, aber keinerlei Nachweis von Uber verlangt wird. Die normale KFZ-Vers. reicht denen. Der Satz des Journalisten Schwerff "und einen Nachweis, dass die Versicherung Uber-Fahrten erlaubt.", quasi als Einzelmeinung, ist belegbar durch andere Erfahrungsberichte, öffentliche Wahrnehmung (Expertisen von Versicherungen) und überdies leicht überprüfbar durch Selbstversuch (UBER-Registrierung), so wie ich es auch tat, als unwahr zu bezeichnen. Der Journalist hat nachweislich einen Fehler gemacht, soll ja vorkommen. So und nun? Alberich21 (Diskussion) 12:54, 15. Sep. 2014 (CEST)
- Naja, ob der Journalist oder die Person die du am Telefon hattest einen Fehler gemacht hat ist die Frage. Der fragliche FAZ-Satz ist: "Jetzt will Uber eine Menge Dokumente haben: Kfz-Schein, Führerschein, Personalausweis und einen Nachweis, dass die Versicherung Uber-Fahrten erlaubt." Danach sind also nur bestimmte Versicherungen Uber-kompatibel, laut dem Anrufer ist aber jegliche kompatibel. --Distelfinck (Diskussion) 16:45, 15. Sep. 2014 (CEST)
- Mach du als Hauptautor und Vertreter einer anderen Meinung doch einfach ebenfalls mal den Test. -- ƒ Talk! 16:59, 15. Sep. 2014 (CEST)
- An wen richtet sich die Aufforderung? Ich habe ihn ja gemacht. Ergebnis s.o. || Richtig - es sind a. nach HR-Online ("Victor"), nach den Diskussionsgrundlagen vergangener Medienberichte (Statements der Versicherungswirtschaft) und meinem Selbstversuch alle KFZ-Versicherungen erstmal zugelassen. UBER, so die Eigenbehauptung, habe ja für Schäden, die durch die gewerbl,. Fahrten entstehen eine eigene Versicherung, die da einspränge. Also der Bedarf nach einer gesonderten Versicherung für gewerbliche Personenbeförderung ist gar nicht vorhanden, auch weil durch die hohen Prämien (da kann man jeden Taxiunternehmer fragen) das Fahren für UBER wirtschaftlich unatraktiv wäre und sich so keine Fahrer finden lassen würden. Fazit: UBER fragt - entgegen dem FAZ-Bericht, bzw. der Einzelerfahrung(!) eines einzigen Journalisten, aber nach vielen anderen Berichten und Erfahrungen - eben NICHT nach einer KFZ-Versicherung die UBER-Fahrten erlaubt. Auch auf der UBER-Webseite ist keine derartige Bedingung zu finden. Alberich21 (Diskussion) 17:26, 15. Sep. 2014 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: MitigationMeasure (Diskussion) 00:47, 5. Okt. 2014 (CEST)
Sind Camp und Kalanick wirklich noch die Eigentümer?
Garrett Camp und Travis Kalanick mögen zwar die Gründer von Uber sein, aber sind sie wirklich noch die Eigentümer? Inzwischen steckt doch dermassen viel externes Venturekapital im Unternehmen drin (u.a. von Google), dass in Wahrheit diese die Besitzer sind. (nicht signierter Beitrag von 46.115.124.138 (Diskussion) 08:48, 20. Mai 2014 (CEST))
- Mittlerweile steht im Artikel nicht mehr dass sie die Eigentümer wären. --Distelfinck (Diskussion) 15:42, 6. Okt. 2014 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Distelfinck (Diskussion) 15:42, 6. Okt. 2014 (CEST)
Editwar über Abschnittverlinkung
Der Artikel ist Fragmentiert und die Themen sind uberschneident. Die Verlinkung ist unter WP:ALV gerechtferigt. 2:1 für erhalten.--Hans Haase (有问题吗) 14:38, 11. Okt. 2014 (CEST)
- Lol jetzt hab ich's kapiert was hier los ist: Das ganze ist auf eine Unaufmerksamkeit Benutzer:Alberich21's zurückzuführen. Er denkt, der Link führe auf einen anderen Artikel. Was er nicht geschnallt hat ist, dass der Link auf einen Abschnitt innerhalb desselben Artikels führt. --Distelfinck (Diskussion) 15:49, 11. Okt. 2014 (CEST)
- und das ist der Grund. Zum Ersten ist dies eher ungewöhnlich, dass vermittels eines Links auf einen sehr nahen Abschnitt im selben Artikel verwiesen wird (eigentlich noch nie im WP gesehen - es sei denn der Artikel ist sehr groß, z.B. "Köln")) , und zum Zweiten muss ein Link nicht innerhalb eines Satzes gleich zweimal auftauchen. Und einigen müsste man sich auch - entweder geht es um 'Taxiähnlichkeit' (ein Begriff aus dem Behördendeutsch, wenn es um das Verhalten von Nicht-Taxen "auf der Straße" geht (z.B. Verstoß gegen die Rückkehrpflicht von Funkmietwagen), oder es geht um Details aus dem 'Personenbeförderungsgesetz'. Man kann alles unnötig verkomplizieren. Weniger ist oftmals mehr, und der Artikel wird lesbarer. Alberich21 (Diskussion) 17:39, 11. Okt. 2014 (CEST)
- Ok, denn mit Linkziel #Abschnitt bleibt das Ziel im Artikel selbst. So sollte auch aus dem siehe_auch- ein Hauptartikel-Link werden. --Hans Haase (有问题吗) 18:07, 11. Okt. 2014 (CEST)
- "zum Zweiten muss ein Link nicht innerhalb eines Satzes gleich zweimal auftauchen" - Wo war das der Fall? Ich glaube das war nicht der Fall. --Distelfinck (Diskussion) 18:27, 11. Okt. 2014 (CEST)
- einfach mal die Versionshistorie genauer nachschauen. Personenbeförderungsgesetz war zweimal verlinkt - habe ich auch dazu geschrieben.Alberich21 (Diskussion) 18:43, 11. Okt. 2014 (CEST)
- In diesem Edit hast du unter anderem einen Link entfernt, mit der Begründung "zweimal der selbe Link in einem Satz ist unnötig." Der entfernte Link und der Link von dem ich glaube dass du glaubst dass er das selbe Ziel hat (der hier: "[...] Verstoß gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz (PBefG)"), führen aber auf zwei verschiedene Ziele. Dazu kommt dass du mit dem Edit noch eine Abschnittsumbenennung rückgängig gemacht hast, in deinem Bearbeitungskommentar sprichst du aber nur den Link an und ignorierst das andere komplett, wodurch wir nur rätseln können warum du den Teil des Edits durchführst. Und das war kein einmaliger Fehler von dir, du hast das ganze öfters revertiert. Kauf dir eine Brille. Oder klick auf die Links um zu sehen ob sie wirklich identisch sind, wenn du weißt dass du ein Sehproblem hast. --Distelfinck (Diskussion) 20:20, 11. Okt. 2014 (CEST)
- Sachte bitte, es ist jetzt geklärt. Bitte nicht ins persönliche gehen, wir diskutieren über den Artikel. Die Doppelverlinkung sehe ich hier als angebracht, denn sie ist kein POV. Vielmehr verweist auf die Grundlage des Abschnittes. Das sollte in Ordnung sein, wenn sich bei einer Mehrheit an Lesern tiefere und grundlegende Informationen hinter einem Link befinden. Zur ALV gehört beides und ich denke hier auch an eine verständliche Reihenfolge. --Hans Haase (有问题吗) 08:41, 12. Okt. 2014 (CEST)
- In diesem Edit hast du unter anderem einen Link entfernt, mit der Begründung "zweimal der selbe Link in einem Satz ist unnötig." Der entfernte Link und der Link von dem ich glaube dass du glaubst dass er das selbe Ziel hat (der hier: "[...] Verstoß gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz (PBefG)"), führen aber auf zwei verschiedene Ziele. Dazu kommt dass du mit dem Edit noch eine Abschnittsumbenennung rückgängig gemacht hast, in deinem Bearbeitungskommentar sprichst du aber nur den Link an und ignorierst das andere komplett, wodurch wir nur rätseln können warum du den Teil des Edits durchführst. Und das war kein einmaliger Fehler von dir, du hast das ganze öfters revertiert. Kauf dir eine Brille. Oder klick auf die Links um zu sehen ob sie wirklich identisch sind, wenn du weißt dass du ein Sehproblem hast. --Distelfinck (Diskussion) 20:20, 11. Okt. 2014 (CEST)
- einfach mal die Versionshistorie genauer nachschauen. Personenbeförderungsgesetz war zweimal verlinkt - habe ich auch dazu geschrieben.Alberich21 (Diskussion) 18:43, 11. Okt. 2014 (CEST)
- und das ist der Grund. Zum Ersten ist dies eher ungewöhnlich, dass vermittels eines Links auf einen sehr nahen Abschnitt im selben Artikel verwiesen wird (eigentlich noch nie im WP gesehen - es sei denn der Artikel ist sehr groß, z.B. "Köln")) , und zum Zweiten muss ein Link nicht innerhalb eines Satzes gleich zweimal auftauchen. Und einigen müsste man sich auch - entweder geht es um 'Taxiähnlichkeit' (ein Begriff aus dem Behördendeutsch, wenn es um das Verhalten von Nicht-Taxen "auf der Straße" geht (z.B. Verstoß gegen die Rückkehrpflicht von Funkmietwagen), oder es geht um Details aus dem 'Personenbeförderungsgesetz'. Man kann alles unnötig verkomplizieren. Weniger ist oftmals mehr, und der Artikel wird lesbarer. Alberich21 (Diskussion) 17:39, 11. Okt. 2014 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Distelfinck (Diskussion) 03:57, 12. Nov. 2014 (CET)
Rechtsstreitigkeiten
Ich habe gerade die Infografik eingebunden, die schon in der englischsprachigen Wikipedia genutzt wird. Es gibt sie auch auf Deutsch, ich kann sie aber nicht hochladen. --86.133.225.236 13:10, 2. Feb. 2015 (CET)
- Danke! Ich hab sie gerade hochgeladen. --Distelfinck (Diskussion) 13:57, 2. Feb. 2015 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Distelfinck (Diskussion) 13:57, 2. Feb. 2015 (CET)