Diskussion:Verfassung der Vereinigten Staaten/Archiv/1

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Totale Gewaltenteilung

Wer auch immer das mit der totalen Gewaltenteilung geschrieben hat: Gibt es dafür irgendeine Begründung?

Ich habe vor einiger Zeit die Federalist Papers gelesen und meine mich daran zu erinnern, das Madison darin sagt, daß das Konstruktionsprinzip eine Verflechtung der Gewalten und keine absolute Trennung ist. Ich kann bei Bedarf nochmal nachsehen, aber mir war, als ob er sowas schreibt wie "Der Kernbereich einer Gewalt muß autonom sein, aber gleichzeitig müssen die Gewalten die Möglichkeitn ahben, sich gegenseitig zu kontrollieren, da es in ihrem jeweiligen Interesse liegt, die anderen Gewalten nicht zu stark werden zu lassen". Das ist ja auch das, was man normalerweise als checks and balances bezeichnet. SoniC

(falsch signierter Beitrag von SoniC (Diskussion | Beiträge) 12:15, 26. Nov. 2003‎ (CET))

Die gegenseitig Kontrolle hat doch icht mit Gewaltenteilung zu tun, im Gegenteil sie ist in einem demokratischen Staat nötig.
strikte Gewaltenteilung = Regierungschef nicht vom Parlament abhängig (USA), Gewaltenverschränkung = Regierungschef vom Vertrauen des Parlaments abhängig (z.b. Deutschland,GB)
(nicht signierter Beitrag von 89.57.24.110 (Diskussion) 23:43, 13. Okt. 2008‎ (CEST))

Verfassungszusätze

Ich habe mich noch nicht tiefergehend mit der Thematik beschäftigt. Können die Abschnitte Verfassungszusätze und Ergänzungen irgendwie zusammengefasst werden? Zumindest teilweise überschneiden sie sich ja... - Viruzz (?!) 13:23, 14. Okt 2004 (CEST)

ja, da ist sowieso was nicht ganz richtig. Worauf beziehen sich denn die "Ergänzungen und Änderungen"? So ist das Wahlrecht der "Indianer" zum Beispiel nicht direkt in den Verfassungszusätzen gegeben, sondern eine Folge von bestimmten Bundesgesetzen und richterlichen Auslegungen. Es wäre wohl praktisch, wirklich nur die tatsächlich existieren Verfassungszusätze zu diskutieren und dann vielleicht auf einer anderen Seite etwas zu außergewöhnlichen Richtersprüchen (z.B. Brown v Board of Education, Roe v Wade) zu sagen. -sebmol 10:55, 1. Jan 2005 (CET)

Ich habe mir erlaubt, den verweisten Abschnitt 'Möglichkeiten der Verfassungsänderung' mit Inhalt zu füllen. Alle Angaben sind entnommen: Sidlow, Edward; Henschen, Beth: 'America at Odds', New York: 2001. (nicht signierter Beitrag von 85.180.24.104 (Diskussion) 19:04, 4. Nov. 2005‎ (CET))

judikative

(d.h. sie werden auf Lebenszeit vom Präsidenten ernannt, und können also nicht abgesetzt werden).

stimmt das, dass die obersten richter nur vom präsidenten eingesetzt werden? hat da nicht auch der senat mitzureden? --Pythagoras1 12:18, 21. Okt 2004 (CEST)

Ja, das stimmt. Der Präsident nominiert jemanden für den Supreme Court und der Congress ratifiziert das. Außerdem kann der Congress die Richter auch aus dem Amt entheben lassen. (nicht signierter Beitrag von 88.72.33.228 (Diskussion) 19:49, 3. Apr. 2006‎ (CEST))

Minister?

Es ist falsch, dass der Präsident "Minister" einsetzt. Es gibt in den USA keine Minister. Nur "Staatssekretäre". So gibt es keinen Außenminister Powell sondern einen Secretary of State Powell! (nicht signierter Beitrag von 172.180.19.253 (Diskussion) 19:19, 21. Dez. 2004‎ (CET))

Ist secretary nicht einfach eine Übersetzung des Begriffs Minister? Nur weil das Wort nicht identisch ist im Deutschen und Englischen, heißt das ja noch nicht, dass es nicht das gleiche Konzept ist. --fschoenm 20:59, 5. Jan 2005 (CET)
Du hast recht. In den Anfängen der USA war der Präsident alleine und erst im Laufe der Zeit, wegen immer weiter reichenden Aufgaben, insbesondere wegen des Anwachsens der USA, kamen die Sekretäre dazu. Der Begriff wurde absichtlichso gewählt, da Minister in der Verfassung nicht vorgesehen sind. Jedes Wörterbuch übersetzt den secretary als Minister, da die Aufgaben tatsächlich die von Ministern entsprechen. Das hat vor allem protokollarische Gründe. Es ist nicht unerheblich, wenn bei einem Ministerbesuch nur Staatssekretäre geschickt werden.--Bacchus 17:21, 6. Jan 2005 (CET)
Nein, er hat nicht recht. Es gibt in den USA bundesverfassungsrechtlich tatsächlich keine Bundesminister. "Secretary" ist nicht die Übersetzung von "Minister", sondern von "Sekretär". Dass die Aufgaben denen von Bundesministern entsprechen ist unerheblich. Es gibt juristisch kein Bundeskabinett, auch wenn sich in politischer Hinsicht de facto eines herausgebildet hat. Der US-Präsident ist einziger Minister. Die Staatssekretäre sind ihm rechtlich nachgeordnet. Dieses System erinnert an das des deutschen Kaiserreichs bis 1918. -- 134.76.61.176 14:38, 2. Jan. 2007 (CET)

Das angebliche "Recht auf eine Waffe"

Ich habe den Hinweis in der Auflistung der Zusätze herausgenommen, dass dort das "umstrittene Recht auf das Tragen einer Waffe" stehen soll. Zwei Gründe dafür:

  1. Es ist sachlich falsch. Es gibt in der US-Verfassung kein solches Recht, egal, was die deutsche Presse teils aus Unwissen, teils wohl aus blankem Anti-Amerikanismus verbreitet. Was es gibt, und was auch in den Bill of Rights steht, ist dass der Bund kein Verbot von Schusswaffen erlassen darf. Anders formuliert: Waffengesetze sind Ländersache. Tatsächlich geben die meisten Bundesstaaten die Entscheidung darüber an die Kommunen weiter, und es gibt keinen Mangel an Kommunen, die sehr strenge Waffenrechte haben. Sorry, wenn ich damit einige Vorurteile zerstöre: Wer es nicht glaubt, soll sich den Abschnitt selbst mal im Original durchlesen, aber niemand hat in den USA ein solches "Recht".
  2. Es ist irreführend. "Umstritten" ist in den USA hauptsächlich, was das überhaupt heißt: Bedeutet der Zusatz, dass der Bund die Existenz von Milizen der Bundesstaaten (den heutigen Nationalgarden) zulassen muss (die Clinton-Interpretation) oder dass der Bund dem Bürger nicht die Waffe verbieten darf (die NRA / George W. Bush) interpretation. Umstrittenen ist das vielleicht auch in Deutschland, aber dann können wir mit dem First Amendment anfangen, der eine für Deutsche unverständliche Meinungsfreiheit einräumt.

Das alles müsste mal in aller Ruhe aufgeschrieben werden; die bisherige Halbwahrheit, egal wie weit verbreitet, half aber niemanden.

(S.) (nicht signierter Beitrag von 217.186.37.114 (Diskussion) 17:27, 1. Feb. 2005‎ (CET))

Bill of Right 2nd Ammendent
A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed.
Nicht direkt die Verfasung aber die 10 Zusatzartikel.
(nicht signierter Beitrag von 89.57.24.110 (Diskussion) 23:50, 13. Okt. 2008‎ (CEST))
"(...) teils wohl aus blankem Anti-Amerikanismus verbreitet." Das können genauso gut selbst ernannte schießwütige Hilfspolizisten sein. Die Mythen der Philo-Amerikaner sind teilweise noch gefährlicher: hier laufen genug philo-amerikanische Anders Breivik's 'rum.
Aber in Deinem angeführten Zitat steht nichts von einer Ermächtigung der Bundesstaaten Waffen zu verbieten. Das müsstest Du schon im einzelnen belegen. So hoch interessant Deine Bemerkung auch sein mag (wenn sie zutrifft). Gruß. 31.17.89.107 14:40, 29. Jul. 2011 (CEST)
(Außerdem solltest Du deine Behauptung mit Datum unterschreiben..Was nicht einmal vom Administrator moniert wurde) 31.17.89.107 15:11, 29. Jul. 2011 (CEST)

Vorweg: Indianer-Verfassung als Vorbild!

Sollte im Teil über die Geschichte der US-Verfassung nicht klargestellt werden, dass sie sich inhaltlich in wesentlichen Teilen auf die egalitären Grundsätze des Irokesenbundes stützt? - vgl. hierzu Quelle im Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Irokesen

A n o n y m u s . (falsch signierter Beitrag von 212.202.201.47 (Diskussion) 13:22, 1. Okt. 2006‎ (CEST))

Diese These war nach meiner Meinung etwas zu stark formuliert. Ich habe den Text mal entsprechend angepasst (mit Referenzen von http://en.wikipedia.org/wiki/Iroquois#The_Haudenosaunee). Eventuell könnte man auch den ganzen Absatz einfach weglassen, denn die These scheint im großen und ganzen doch recht umstritten zu sein. -Bernd
(falsch signierter Beitrag von 128.12.197.77 (Diskussion) 01:22, 21. Okt. 2006‎ (CEST))

(Nur kurz am Rande: "Diese These" ist soweit ich weiß recht ernstzunehmen, nicht zuletzt, da es in der europäischen Geschichte keine vergleichbaren Modelle gab, wurde doch bei den europäischen "Demokratieen" stets die Mehrheit der Bevölkerung außen vor gelassen (zB Frauen) bzw gar versklavt ... (Zugegebener Maßen ein Manko, das auch der US-Verfassung bei ihrer Entstehung noch anhing!!)

Weiterhin war der Irokesenbund ein Zusammenschluß - eine "Föderation" - mehrerer Völker bzw Nationen, wie es auch die Vereinigten Staaten von Amerika sind. In Europa ist mir kein Beispiel für eine auf demokratischen Grundsätzen basierende, freiwillige Föderation mehrerer Völker / Staaten bekannt.

Daß nun - lustiger Weise offensichtlich us-amerikanische Quellen die Sache ganz anders darstellen, dürfte wohl kaum verwundern. Schließlich geht es hier um die Grundfesten der westlichen Welt: Welcher aufrechte US- bzw "Nato-Bürger" könnte es protestlos über sich ergehen lassen, dass seine von Gott gegebene Staatlichkeit auf einen in seinen Augen zweifelsohne minderwertigen Indianerstamm zurückzuführen ist?

Die aktuelle Version ist wie ich finde recht gut gelungen, Quellen wurden angegeben usw. Diese Stelle ganz herauszunehmen wäre meiner Meinung nach extrem bedenklich und würde einer Geschichtsklitterung gleichkommen!)

A n o n y m u s , 5.11.2006. (falsch signierter Beitrag von 212.202.201.47 (Diskussion) 12:23, 5. Nov. 2006‎ (CET))

Bild

Altes Bild zum Verfassungssystem, falls es noch wer braucht. --Crux 17:31, 16. Mär 2006 (CET)

Habe ein zusammen mit Schülerin erstelltes Schema
Datei:Amiverfassung Schema.PNG
reingestellt - ist für sie deutlicher. Schauts halt mal, ob ihr es mögt. --Kipala 21:05, 31. Mai 2006 (CEST)

Nummerierung der Amendments

Es sollte überlegt werden, die Amendments mit römischen Zahlen durchzunummerieren. Nur die deutsche WP benutzt arabische Zahlen und das entspricht nicht den Originalen. Vgl. etwa hier: [1]. Vgl. auch en: und fr: Entsprechend sollten die dazu gehörigen Lemmata nachgezogen werden.

Ich setze dazu Hinweise in die Fachhportale --CJB 09:29, 17. Sep 2006 (CEST)

Ich denke nicht, dass das besonders leserfreundlich ist. Im Umstellen auf römische Ziffern aus Traditionsgründen sehe ich keinen Vorteil. -- sebmol ? ! 09:53, 17. Sep 2006 (CEST)
P.S. Der Satz, dass das nur in der deutschen WP so ist, stimmt so nicht. en:Constitution of the United States benutzt auch arabische Ziffern. -- sebmol ? ! 09:54, 17. Sep 2006 (CEST)

Pardon, ich hatte das irgendwo in Kats o.ä. aufgeschnappt, die englischsprachige WP benutzt Wörter.. Wie auch immer, das ist nicht das Hauptargument. Das Argument ist freilich, dass wir das nicht neu erfinden brauchen, wie das warme Wasser nicht. Auch hoffe ich, man schreibt nicht die Verfassungsartikel nicht um Art. V → Art. 5. Also wieso soll es bei den Amendments anders sein? – und das zielt nicht auf Leserfeindliches, sondern vertraut auf den Anspruch der Leser, hier Veritables und nicht Vorgekautes zu bekommen. Lesen können sie ja ohnehin alle – lateinisch ;-) --CJB 10:09, 17. Sep 2006 (CEST)

Tut mir leid, aber das ist für mich kein Argument. Bis zum Anfang des letzten Jahrhunderst wurden viele Jahre mit römischen Ziffern geschrieben, das wurde auch aufgegeben. In sämtlichen modernen englischsprachigen Schriften, die sich mit den Zusatzartikeln beschäftigen, werden sie mit arabischen Ziffern benannt. Ich denke nicht, dass wir hier etwas neu erfinden. -- sebmol ? ! 11:11, 17. Sep 2006 (CEST)

Für dich mag es kein Argument sein, es aber ist eines für Wikipedia. Es steht auf der Urkunde und so sollte es in der Enzyklopädie stehen. Die Sekundärliteratur kann schreiben, wie sie mag.--CJB 12:07, 17. Sep 2006 (CEST)

Kannst du diese Position näher begründen? Ich dachte, hier ginge es darum, Wissen für den Leser verständlich und lesenswert aufzubereiten? -- sebmol ? ! 12:11, 17. Sep 2006 (CEST)
Wikipedia ist Sekundärliteratur. --Huebi 07:00, 18. Sep 2006 (CEST)

Prohibitions-Amendments ein Argument gegen den Amendment-Prozess?

Aus dem Text:

Der 18. Zusatzartikel ist der einzige, der ausdrücklich durch einen anderen (den 21. Zusatzartikel) aufgehoben wurde. Dieser Vorfall galt für viele als ein wichtiges Argument gegen die relativ komplizierte Art der Verfassungsänderung.

Das erschliesst sich mir nicht. Ich würde eher erwarten, dass diese Ausnahme, dass ein Amendement durch ein anderes aufgehoben wird, eher ein Argument für den etwas langsamen und mühseligen Amendment-Prozess ist. Immerhin würden bei einem weniger komplizierten Prozess wohl mehr Amendments beschlossen und hätten wohl auch eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass wieder-rückgängig-zu-machende Änderungen eingefügt werden würden.

Abgesenen davon ist das "viele" ja sowieso ein Weasel-Word, also bitte belegen. --88.117.122.165 17:53, 31. Dez. 2006 (CET)

P.S.: Nach längerem Nachdenken ist mir nur ein Argument gegen die komplizierte Art Verfassngsänderung eingefallen: Ein Rückgäng-mach-Artikel braucht deshalb eben auch sehr lang, auch wenn sich die Gesetzgeber schon lange über die Unsinnigkeit eines Artikels einig sind.

Du hast Recht, der Satz ist etwas unverständlich. Dann ist er auch noch unbelegt, ich werd ihn also vorerst entfernen. Wenn ich dazu noch mal etwas Passendes finde, werde ich es wieder einbauen. Danke für den Hinweis! sebmol ? ! 21:58, 31. Dez. 2006 (CET)

Frage nach Literatur

Ich habe kurz eine Frage an die Verfasser dieses Textes, und zwar muss ich für englsich eine Facharbeit über das Thema "The American Constituiton and the System of Checks and Balances" schreiben. Gibt es hierfür Literatur Tipps? Vielen Dank Eric (falsch signierter Beitrag von 213.196.207.183 (Diskussion) 16:14, 15. Jan. 2007‎ (CET))

Winfried Brugger hat viel über das politische System der USA publiziert. Seine "Einführung in das öffentliche Recht der USA" dürfte eigentlich am ehesten verbreitet sein. Gruß --C.Löser Diskussion 16:30, 15. Jan. 2007 (CET)

sachliche Kompetenzabgrenzung

Alle anderen Rechtsstreitigkeiten werden in den Gerichten der Bundesstaaten verhandelt, womit sich eine sachliche Kompetenzabgrenzung anhand der für den Einzelfall wesentlichen Rechtsmaterie ergibt.

Was genau soll dieser hochstilisierte Satz dem geneigten Leser vermitteln? Im Sprachstil passt das so doch eher in ein Juralehrbuch als in eine Enzyklopädie, oder? sebmol ? ! 21:29, 24. Jun. 2007 (CEST)

Hi Sebmol, der Satz ist inhaltlich valide. Wenn du ihn laienhafter formulieren willst, tu es. Wenn du es nicht kannst, lass es. Wo ist denn dein Problem?? --CJB 21:35, 24. Jun. 2007 (CEST)

Mein Problem ist, dass der Satz unnötig ist und sich stilistisch auch nicht wirklich verbessern lässt. Er stellt eine oberlehrerhaftig erscheinende Schlussfolgerung, die dem Leser nichts nutzt, oder warum sollte er wissen müssen, was eine "sachliche Kompetenzabgrenzung" ist, nachdem bereits klar wurde, dass die Abgrenzung aufgrund des Inhalts stattfindet? sebmol ? ! 21:39, 24. Jun. 2007 (CEST)

Schmunzel, wir hatten ja einfachere Sätze ohne "womits" und ähnliche Wörter mit schlichterem Satzbau - vor deinen voreiligen Edits. Und wie gesagt: Wenn du etwas nicht verbessern kannst, ist es kein Beleg dafür, es sei schlecht. --CJB 21:43, 24. Jun. 2007 (CEST)

Du hast Recht, das hat damit nichts zu tun. der Satz ist schlechter Stil, egal ob ich ihn verbessern kann oder nicht. Das ist oberlehrerhaftes Juristendeutsch in Reinkultur und damit hier fehl am Platz. sebmol ? ! 21:48, 24. Jun. 2007 (CEST)

Die Aufgabenverteilung zwischen Bundesgerichten und Gerichten der Staaten ergibt sich anhand der maßgeblichen Rechtsmaterie. Die Gerichte des Bundes sind für alle Rechtsstreitigkeiten zuständig, die aus den Gesetzen und Abkommen der Vereinigten Staaten entstehen können, für alle Fälle, die sich mit Botschaftern, Ministern, Konsuln oder dem Seerecht beschäftigen, für Fälle, an denen die Vereinigten Staaten oder zwei oder mehr Bundesstaaten beteiligt sind, sowie für Klagen zwischen einem Bundesstaat oder dessen Bürgern und Bürgern eines anderen Bundesstaats. Für alle anderen Fälle sind die Gerichter der Bundesstaaten zuständig. Der Oberste Gerichtshof ist nur dann als erste Instanz zuständig, wenn es sich bei einer der Parteien um einen Botschafter, einen Minister, einen Konsul oder einen Bundesstaat handelt. In allen anderen Fällen prüft das Gericht nur die Entscheidungen anderer Obergerichte auf Rechtsfehler im Sinne einer Superrevision statt.

Wie wäre es damit? sebmol ? ! 21:54, 24. Jun. 2007 (CEST)

Das sieht nach einer der sauberen Versionen aus. Es müssen 2 Dinge nachgezogen werden:
  1. "im Sinne" ist eine umständliche Formulierung und ich hatte die Superrevision extra rausgenommen und verlinkt
  2. es muss deutlicher werden, dass es sich um die streitentscheidende Rechtsmaterie handelt nicht nicht um die streitbehauptete (btw: weshalb es häufig doppelt statthafte Klagen gibt)
Also 2. und letzten Satz nachziehen --CJB 22:03, 24. Jun. 2007 (CEST)
PS: Im Übrigen will ich nicht die bisherigen Reviews gegen dich durchsetzen, ich denke für den Artikel ist da von mehreren Autoren reichlich und mehrfach Review-Arbeit geleistet. Du wehrst das aber ab wie eine persönliche Sache (und sicher ist das nicht dein Artikel ;-) 3kg Diskussion zu jedem Detail sind einfach keine passable Arbeitsweise. Wenn du das nicht besser umzusetzen vermagst, läuft es darauf hinaus, dass man sich gegenseitig nervt und das macht keinen Sinn. Mach allein weiter... cheers, CJB 22:12, 24. Jun. 2007 (CEST)

Die Aufgabenverteilung zwischen Gerichten des Bundes und der Bundesstaaten hängt von dem für die Entscheidung eines Falles maßgeblichen Recht ab. Die Gerichte des Bundes sind für alle Rechtsstreitigkeiten zuständig, die aus den Gesetzen und Abkommen der Vereinigten Staaten entstehen können, für alle Fälle, die sich mit Botschaftern, Ministern, Konsuln oder dem Seerecht beschäftigen, für Fälle, an denen die Vereinigten Staaten oder zwei oder mehr Bundesstaaten beteiligt sind, sowie für Klagen zwischen einem Bundesstaat oder dessen Bürgern und Bürgern eines anderen Bundesstaats. Für alle anderen Fälle sind die Gerichter der Bundesstaaten zuständig. Der Oberste Gerichtshof ist nur dann als erste Instanz zuständig, wenn es sich bei einer der Parteien um einen Botschafter, einen Minister, einen Konsul oder einen Bundesstaat handelt. In allen anderen Fällen prüft das Gericht nur die Entscheidungen anderer Gerichte auf Rechtsfehler.

Ich habe das mit der Superrevision herausgenommen, weil SCOTUS gelegentlich auch Revisionsanträge für Entscheidungen der District Courts, also der 1. Instanz, zulässt (siehe auch Fleming v. Rhodes). sebmol ? ! 22:30, 24. Jun. 2007 (CEST)

Schmunzel, solche Fälle stehen nicht in Abrede, ich fürchte du durchdringt nicht den Zusammenhang zwischen Sprungrevision und Superrevision. Und wie man das knapp und schlicht formuliert... Aber w.e. musst du allein weiter machen, du streitest mehr als du dich auskennst und ich sehe keinen Sinn aufwendig zu opponieren.--CJB 14:43, 25. Jun. 2007 (CEST)

Eine Sprungrevision ist das, was ich eben beschrieben habe. Eine Superrevision ist, wie du selbst umschrieben hast, eine zweite Revision einer vorherigen Revision. Dein Text hat erklärt, dass SCOTUS sonst nur für die Superrevision zuständig sei, was so aber nicht stimmt. sebmol ? ! 15:02, 25. Jun. 2007 (CEST)

Weltwirtschaftskrise bis Zweiter Weltkrieg

"Eine ähnlich kritische Situation gab es zuvor schon 1861, als mehrere Südstaaten nach der Wahl Abraham Lincolns die Vereinigten Staaten verließen, Lincoln aber erst im März als Präsident darauf reagieren konnte." Wann 1861 geschah dies und in welchem März konnte er darauf reagieren? Interessehalber: Gibt es dazu einen Artikel oder eine Quelle? Euphoriefetzen 17:45, 17. Sep. 2007 (CEST) (falsch signierter Beitrag von Euphoriefetzen (Diskussion | Beiträge) 17:45, 17. Sep. 2007‎ (CEST))

Lincoln wurde am 6. November 1860 zum Präsidenten gewählt. Sein Amtsantritt war aber, wie in der Verfassung vorgesehen, erst am 4. März 1861. In diesen vier Monaten erklärten 7 Bundesstaaten (in Folge: South Carolina, Georgia, Florida, Alabama, Louisiana, Mississippi und Texas) ihren Austritt aus der Union. Lincoln musste in dieser Zeit als zwar gewählter, aber noch nicht vereideter Präsident tatenlos zusehen. James Buchanan, der zu dem Zeitpunkt noch Präsident war, vertrat zwar die Auffassung, dass ein Austritt aus der Union nicht möglich war, tat aber auch nichts Wesentliches, um dagegen vorzugehen. sebmol ? ! 23:09, 17. Sep. 2007 (CEST)

Grundsätzliche Auslegungen

Ich könnte zu den grundsätzlichen rechtspolitischen Auslegungen (eng gegen weit) etwas beitragen, allerdings verfüge ich über keine Quellen (nur meinen Kopf ;-) ) und habe daher vom Mutigsein erstmal abgesehen. --Kriegslüsterner Zur Offiziersmesse hier lang! 14:14, 4. Nov. 2007 (CET)

Schreib doch hier mal was. Wenn es mir bekannt vorkommt, finde ich vielleicht ein paar passende Quellen dazu. sebmol ? ! 13:22, 16. Nov. 2007 (CET)

Ups - Redundanz! --Kriegslüsterner Zur Offiziersmesse hier lang! 09:55, 1. Mär. 2008 (CET)

wahlmänner

mal ne Frage: wie genau kommt es zu der Anzahl der Wahlmänner die jedem Staat zu stehen? Kommt es da nur auf die Bevölkerungsgröße des jeweiligen Staates an oder gibt es da noch andere Faktoren die da mit reinspielen?

danke im voraus für eine Antwort (nicht signierter Beitrag von 80.132.238.85 (Diskussion) 7:54, 19. Feb 2008)

Die Anzahl der Wahlmänner eines Bundesstaates sind die Summe der Mitglieder im Senat (immmer 2) und im Repräsentantenhaus, die dem Bundesstaat zustehen. Das Repräsentantenhaus hat immer genau 435 Mitglieder, die nach Bevölkerungsgrößere über die Bundesstaaten verteilt werden, wobei jeder Bundesstaat mindestens einen bekommt. Das heißt, jeder Bundesstaat hat mindestens 3 Wahlmänner. sebmol ? ! 10:53, 19. Feb. 2008 (CET)

Lesarten

Hallo, ich würde den Artikel gerne um die gängigen Lesarten wie beispielsweise den Originalismus erweitern. Das traue ich mir aber nur mit Unterstützung zu, da mein Wissen eher kulturell bedingt als wirklich sachlich-juristisch geprägt ist. Es soll ja kein Qualitätsgefälle entstehen. --Kriegslüsterner Zur Offiziersmesse hier lang! 09:55, 1. Mär. 2008 (CET)

Grundsätzlich ist das kein Problem und wäre sicherlich auch für den Artikel interessant. [2] könnte dabei helfen, allerdings mangelt es dort ganz prägnant an Quellen. Der Autor beschreibt die verschiedenen Interpretationsvarianten der Verfassung, er sagt aber nicht, von wem sie vertreten wurden oder in welchen Fällen sie zur Anwendung kamen. Damit wäre also ein vermutlich nicht unerheblicher Rechercheaufwand verbunden. sebmol ? ! 10:45, 1. Mär. 2008 (CET)

Habe jetzt das Grundgerüst eingefügt und mich dabei ein wenig durch diese Google-Suche gehangelt. --Kriegslüsterner Zur Offiziersmesse hier lang! 11:38, 1. Mär. 2008 (CET)

Zweiter Verfassungsartikel

Mal eine inhaltliche Nachfrage hier. Im zweiten Artikel der Verfassung heißt es, dass nur die Bürger als Präsident kandidieren können, die in den Vereinigten Staaten geboren wurden, mindestens 35 Jahre alt sind und seit mindestens 14 Jahren ihren festen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. Jetzt frage ich mich: Als die Verfassung in Kraft trat, da war doch noch niemand in den USA geboren (weil es den Staat bis dato ja noch nicht gab) und wer auf dem Gebiet geboren wurde, das inzwischen zur USA gehörte, der war dort zu einem Zeitpunkt geboren, als das Gebiet noch Kolonie war. Wie ist das möglich, dass dennoch ein Präsident gewählt wurde? --85.177.89.247 17:34, 3. Mai 2008 (CEST)

Der Passus lautet:

“No person except a natural born Citizen, or a Citizen of the United States, at the time of the Adoption of this Constitution, shall be eligible to the Office of President; neither shall any Person be eligible to that Office who shall not have attained to the Age of thirty-five Years, and been fourteen Years a Resident within the United States.”

Hierbei ist mit Citizen of the United States ein Bürger einer der Gründerstaaten gemeint. Die Regeln, wer Bürger eines Gründerstaates war, wurden von den Gründerstaaten selbständig festgelegt. sebmol ? ! 17:47, 3. Mai 2008 (CEST)

Vielen Dank! --85.177.89.247 17:54, 3. Mai 2008 (CEST)

Waffenbesitz

Focus schrieb 2007:

"Der zweite Zusatz der amerikanischen Verfassung besagt, dass zum Schutz eines freien Staates das Recht des Volkes auf das Tragen von Waffen nicht eingeschränkt werden darf. 'Ob damit das Recht des einzelnen Bürgers gemeint ist oder ob das Volk als Kollektiv Milizen stellen darf, die nicht direkt dem Bund unterstellt sind, wird daraus jedoch nicht klar. Das Oberste Gericht hat in den vergangenen 200 Jahren dazu keine eindeutige Entscheidung getroffen. In der Praxis haben die Bundesstaaten und Kommunen Tausende von Gesetzen zum Waffenbesitz erlassen, so dass es in Teilen des Landes unterschiedliche Regelungen von Landkreis zu Landkreis gibt.

Ein Bundesberufungsgericht hatte jüngst befunden, dass ein seit 31 Jahren bestehendes Verbot des Waffenbesitzes im Regierungsbezirk um die Hauptstadt Washington verfassungswidrig sei, da es die Rechte des einzelnen Bürgers beschränke. Dagegen hatte die Regierung des Bezirks sowie mehrere Bundesstaaten eine Berufung beim Obersten Gericht beantragt."

Quelle: www.focus.de/politik/ausland/usa_aid_139933.html

Die Zeit schrieb 2010:

"Richter weiten Recht auf Waffenbesitz aus" "Sieg für die Waffenlobby. Das Oberste Gericht der USA hat entschieden: Jeder Amerikaner hat das Recht auf Selbstverteidigung – notfalls mithilfe einer Schusswaffe."

(...)

"Die Entscheidung fiel mit fünf zu vier Stimmen. Das Recht auf Waffenbesitz sei ein "zentraler Bestandteil" des Rechts auf Selbstverteidigung, sagte Richter Samuel Alito. Das Urteil könnte dazu führen, dass die Einschränkungen des Waffenbesitzes auf Kommunal- und Bundesstaatsebene wieder aufgehoben werden."

Quelle: www.zeit.de/politik/ausland/2010-06/USA-waffenbesitz-ausweitung

[Hervorhebungen von mir 31.17.89.107 15:06, 29. Jul. 2011 (CEST)] 31.17.89.107 15:06, 29. Jul. 2011 (CEST)

Exzellenzdiskussion vom Juni 2007 (erfolgreich)

Die Verfassung der Vereinigten Staaten vom 17. September 1787 legt die politische und rechtliche Grundordnung der Vereinigten Staaten fest. Sie sieht eine föderale Republik im Stil eines Präsidialsystems vor, in der der Präsident sowohl Staats- als auch Regierungschef ist. Das politische System zeichnet sich durch eine oft als “checks and balances” bezeichnete strikte Gewaltenteilung aus, in der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung getrennt voneinander agieren, sich aber auch gegenseitig kontrollieren.

Nach Aufnahme der Kritik von der letzten Exzellenzkandidatur noch einmal ausgebaut und überarbeitet. sebmol ? ! 19:26, 28. Mai 2007 (CEST)

  • Pro, guter Artikel, besonders gefallen hat mir das recht gut erklärt wird, was die jeweiligen Motivationen für die einzelnen Artikel war. Ein paar Anmerkungen/Unklarheiten hab ich aber:
    • Ist bekannt warum Rhode Island keine Delegation entsandte?
      Rhode Island weigerte sich, am Verfassungskonvent teilzunehmen, weil sie die Versammlung als illegitimien Versuch ansahen, das bestehende politische System zu stürzen. Der Bundesstaat war der letzte, der die Verfassung ratifizierte, und dann auch nur nach einer Drohung, Erzeugnisse aus Rhode Island als aus dem Ausland kommend anzusehen und damit Einfuhrzölle zu erheben.
    • In der Tabelle: Wessen Zustimmung war das? Die der Bevölkerung?
      Das hing vom Bundesstaat ab. Im Allgemeinen wählte die Bevölkerung Vertreter, die dann über die Verfassung abstimmten. Die Tabelle spiegelt die Ergebnisse dieser Versammlungen wieder. Ich habe den Artikel um eine passende Erläuterung ergänzt.
    • Du schreibst immer die Verfassung wurde verändert. Wäre aufgrund der Natur der Amendments "erweitert" nicht passender, da die ja eigentlich immer nur neues hintenran gehängt wird und die bestehenden Artikel nicht angefasst werden (bis auf den Prohibitionsteil).
      Das ist tatsächlich eine Interpretationsfrage. In den meisten heute veröffentlichten gedruckten Kopien der Verfassung werden die Abschnitte, die durch spätere Artikel obsolet geworden sind, meist durchgestrichen gekennzeichnet oder gleich mit Verweis auf die Ergänzung entfernt. Wenn der 19. Artikel den Wahlmodus des Senats ändert, dann ist der passende Abschnitt im 1. Artikel automatisch obsolet und man kann durchaus sagen, dass sich die Verfassung geändert hat. Dass Änderungen durch Anhängen am Ende stattfinden, ist reine Konvention und hat keine Auswirkungen auf die praktische Bedeutung dieser Zusatzartikel.
    • Im Abschnitt Verfassungsartikel hab ich den Absatz Der Kern der Verfassung gliedert sich in sieben Artikel. Die Gliederung spiegelt in den ersten drei Artikeln im Wesentlichen die Grundzüge der Gewaltenteilung wider. auch nach dem dritten Mal lesen nicht verstanden. Jetzt hinterher wo ich weiß das es ursprünglich 7 Artikel waren wird's ein wenig klarer. Aber was mit "Gliederung" gemeint ist weiß ich in dem Zusammenhang immer noch nicht.
      Inzwischen ist der Halbsatz weg, er war wohl doch zu „clever“(Anmerkung: „zu clever“ ist eine Bezeichnung aus der Softwareentwicklung für Problemlösungen, die unnötig komplex sind, aber vielleicht „elegant“ erscheinen, obwohl es eine viel einfachere Lösung gibt - das hat nichts mit Intelligenz zu tun). Zur Erklärung: die Verfassung hat 7 Artikel. Die ersten drei beschreiben den Kongress, den Präsidenten und die Gerichte, also Legislative, Exekutive und Judikative. Mit dem Halbsatz sollte ausgedrückt werden, dass die Gliederung der Verfassung in den ersten drei Artikeln die Philosophie der Gewaltenteilung wiederspiegelt.
    • Lässt sich Habeas Corpus erklären? Ich musste erst auf den Link klicken um's zu verstehen (und auch dann nur halb...)
      Habeas Corpus ist ein altes englisches Recht, das es jedem Gefangengenommenen die Möglichkeit gibt, seine Inhaftierung von einem Richter prüfen zu lassen. Damit wird das Recht der ausführenden Gewalt eingeschränkt, weil über die Inhaftierung oder Freilassung von Personen nicht Staatsanwalt und Polizeit entscheiden dürfen, sondern nur Richter. Wird dieses Recht aufgehoben, wäre es theoretisch möglich, Personen unbeschränkt und ohne Anklage in Gewahrsam zu nehmen. Der deutsche Artikel zum HC ist eher mangelhaft und könnte wohl mal überarbeitet werden.
    • Im Abschnitt Ausführende Gewalt ist Scheidet der Präsident wegen Todes, Rücktritts oder fehlende Fähigkeit zur Amtsausführung vorzeitig aus, so übernimmt der Vizepräsident das Amt. Ist auch das Amt des Vizepräsidenten unbesetzt, so bestimmt der Kongress die Nachfolge des Präsidenten per Gesetz. doch ein Widerspruch zu Nachfolge des Präsidenten der Vereinigten Staaten, oder versteh ich was falsch?
      Nicht ganz, die Formulierung ist wohl etwas unglücklich. Der Kongress kann per Gesetz festlegen, wer in diesem Fall Präsident wird. Im Nachfolge-Artikel wird die Reihenfolge über zwei Kongressamtsträger und dann die Minister genannt, diese Reihenfolge basiert aber auf einem vom Kongress verabschiedetem Gesetz. Ich hab den Absatz in diesem Artikel mal angepasst, damit deutlicher wird, was gemeint ist.
    • Abschnitt Unitary Executive: Präsident George W. Bush hat die Theorie als Grundlage dafür genommen, bestimmte Gesetzen bei der Unterzeichnung mit einem Signing Statement zu versehen, mit denen er seine Auffassung darüber kommuniziert, wie das Gesetz auszuführen sei. Laut Signing Statement hat Monroe damit angefangen, momentan klingt das aber so als wäre das eine kluge (höhö) Idee von Dubya gewesen.
      Er hat sie wieder aufgegriffen und zu einem wesentlichen politischen Instrument seiner Präsidentschaft gemacht. Bis 1980 waren diese Zusätze auch nicht wirklich politischer Natur, seit den letzten vier Präsidenten werden sie aber vermehrt dazu benutzt, die Sichtweise des Präsidenten zur Wirkung des Gesetzes festzuhalten und gleichzeitig damit Anweisungen an all ihm unterstellten Amtsträger zu geben.
    • Im Abschnitt Kritik/Electoral College könnte man imho kurz auf die Wahl von 2000 eingehen, weil so extrem waren die Auswirkungen afaik vorher nie.
      Ich schreib mal was passendes.
    • Im Abschnitt Nicht ratifizierte Änderungsvorschläge würde ich Verschwörung entlinken, das ist da nicht wirklich passend.
      Stimmt. Wenn da etwas verlinkt wird, dann ein Artikel, der diese konkrete Verschwörungstheorien zusammen mit dem Vorschlag und seiner Geschichte erläutert. sebmol ? ! 11:51, 10. Jun. 2007 (CEST)
Das war's, wie gesagt, schönes Teil, Lennert B d·c 23:07, 4. Jun. 2007 (CEST)
  • Sieht klasse aus und ich bin daher geneigt, das ganze mit Pro zu würdigen. Eine Sache stört mich aber an der Gliederung: und zwar der Abstand zwischen dem Abschnitt "Geschichte", der übrigens eher "Entstehungsgeschichte" heissen sollte, und dem Abschnitt "Entwicklung der Verfassung". Beide Abschnitte enthalten vorwiegend historische Informationen, dazwischen eingeschoben sind aber Angaben inhaltlicher Natur. Das finde ich hinsichtlich des gedanklichen Flusses beim Lesen nicht ganz optimal. Lässt sich das vielleicht irgendwie besser lösen? --Uwe 12:30, 5. Jun. 2007 (CEST)
    Der Gedanke dahinter war, dass ja die Verfassung beschrieben werden soll, also das Dokument von 1787. Entsprechend gibt es einen Geschichtsteil, der die Entstehung der Verfassung beschreibt, gefolgt vom Inhalt, gefolgt von der weiteren Entwicklung. Die „Gegenwart“ des Artikels ist eigentlich eher 1790, nicht 2007, auch wenn das nicht überall konsequent eingehalten wird. sebmol ? ! 11:51, 10. Jun. 2007 (CEST)
  • Klares Pro. Den Artikel finde ich gut, die Gliederung gefällt mir. Die Einwände von Lennert B wären zu überprüfen. Schöne Grüße --Anima 23:13, 7. Jun. 2007 (CEST)
  • Abwartend Der Artikel ist gut geschrieben. Das wichtigste ist drin. Die geistigen Grundlagen der Verfassung werden knapp aber ausreichend beschrieben. Was mich aber stört, ist dass der Artikel bis auf den Abschnitt über die geistigen Grundlagen sich völlig auf die USA beschränkt. Die USA ist keine Insel, ist Supermacht und war Kolonialmacht. Die US-Verfassung ist eine der ältesten schriftlich fixierte Verfassung, die heute noch gültig ist. Diese hat über Jahrhunderte anderen Verfassungen als Vorbild gedient. Für den deutschen Sprachraum verweise ich auf die Schweizer Verfassung, bei der die US-Verfassung ja zweifellos das wichtigste Beispiel war. Mit Lateinamerika kenne ich mich nicht so gut aus. Aber etliche Verfassungen dort sind oder waren nach der amerikanischen gestrickt. Bei Argentinien weiß ich es genauer. Aber Argentinien dürfte da nicht das einzige Land in Lateinamerika sein. Dann der Einfluss auf die unabhängig gewordenen Kolonien (Philippinen, Kuba, Kuba sehr kurz natürlich). Also was fehlt: nicht nur auf die Einflüsse auf die Verfassung, sondern auch welchen Einfluss sie die über 200 Jahre auf andere Fassungen hatte. Zumindest ein Abschnitt sollte dazu rein.
Das mit der ältesten demokratischen Verfassung ist das natürlich so eine Sache. Vgl. Einleitung des Artikels. Die USA wurden ja nicht als Demokratie gegründet, sondern als Republik, was ganz und gar nicht das gleiche ist. Das Wort Demokratie war in der amerikanischen Aufklärung noch ein Schimpfwort. Die Verfassungsväter hatten Angst vor dem demos (Volk). Die Verfassung war als Mischsystem verschiendener Herrschaftsformen gedacht. Die Demokratisierung dauerte seine Zeit. Am Anfang waren nur weiße Männer mit genügend Eigentum überhaupt wahlberechtigt. Eine Demokratie sieht anders aus. Warum nicht auf die Formulierung „älteste republikanische Verfassung.“ Eine Republik ist und war die USA immer. Eine Demokratie eben nicht. So hätte man das Problem elegant umschifft. Sonst wie gesagt: gute Arbeit. --Donautalbahner 20:24, 9. Jun. 2007 (CEST)
  • Wenn du meinst, dass es zum Einfluss der Verfassung auf andere Staaten einen Abschnitt geben sollte, dann bist du herzlichst eingeladen einen zu schreiben. Ich habe selbst nach passender Literatur gesucht, wurde aber nur bedingt fündig. Wenn du konkrete wissenschaftliche Werke kennst, die diese Einflüsse beschreiben, kannst du sie ja vielleicht hier nennen und ich schau mir das selbst auch noch mal an.
    Ich habe es in „republikanisch“ geändert. sebmol ? ! 11:51, 10. Jun. 2007 (CEST)
Gut. Auch danke für die "Einladung," wenn ich diese auch aus zeitlichen Gründen nicht annehmen kann. Ich weiß schon: "Großes Maul und sich dann drücken". Das mit der Rezeptionsgeschichte ist aber ziemliche Mainstream-Geschichtsschreibung. Infos dazu findest Du schon, wenn Du auf entsprechende Artikel bei Wikipedia gehst. Schau Dir mal Bundesverfassung (Schweiz) an, oder schon was im Überblicksartikel über die Phillipinen zur US-Kolonialzeit gesagt wird. Oder auch in der englischsprachigen Wikipedia (hört sich für mich ziemlich amerikanisch an). Ein x-beliebiges Überblicksbuch über die politischen System Lateinamerikas und eine Einführung in das politische System der Schweiz dürfte ausreichend sein. Ich bin in dem Thema seit Ende meines Studiums nicht mehr so drin, aber der Einfluss auf Lateinamerika, die Ex-Kolonien und die Schweiz ist mir in Erinnerung geblieben.Was John Jay da in Paris während der franz. Revolution so alles bewirkt hat. wird glaube ich unterschiedlich bewertet, halte ich auch für weniger wichtig als Verfassungen, die viel eindeutiger bei der amerikanischen abgekupfert haben. Sonst wie gesagt: gute Arbeit. Ich möchte niemand demotivieren hier. --Donautalbahner 20:31, 10. Jun. 2007 (CEST)

kurze Rueckfrage: Gibt es einen Grund, warum Polybius nicht unter "Quellen der Verfassung" genannt ist? Immerhin lernt es jedes Schulkind in den USA so, dass die Verfassung eher von Polybius und der roem. Republik beeinflusst ist, als von den genannten Denkern. Rominator 20:55, 9. Jun. 2007 (CEST)

Kannst du das mit Quellen belegen? In der von mir gesichteten Literatur zu den Gedankengängen der Autoren bin ich nicht auf Polybius gestoßen. sebmol ? ! 11:08, 10. Jun. 2007 (CEST)
Die Mischverfassungstheorie wird in den federalist papers breit besprochen. Ohne mich jetzt durch die Texte zu quälen, bin ich mir fast sicher, dass Polybios da an prominenter Stelle genant wird. Für den wichtigeren Mangel halte ich aber weiterhin das völlig Fehlen einer Rezeptionsgeschichte der Verfassung. Neben dem, was ich schon als wichtige Punkte genannt habe (Schweiz, für die deutsche Wikipedia Pflicht, Lateinamerika, US-Kolonien) habe ich John Jay als jemand, der während der Franz. Revolution US-Verfassungsgedankengut eingebracht hat, in Erinnerung. Ein paar Sätze dazu gehören in so einen Artikel. Dass der englischsprachige Artikel ohne das auskommt, spricht nicht gerade für den englischen. Aber ohne das zumindest zu streifen, ist der Artikel meiner Meinung nach nicht exzellent. Ich warte weiterhin noch ein wenig uns stimme dann ab. Im Moment wäre es noch ein contra. --Donautalbahner 16:08, 10. Jun. 2007 (CEST)
Nachtrag von oben: Zur Antikenrezption und Polybios: Ich habe einen Aufsatz gefunden: Stephen L. Dyson: Rome in America. In: Richard Hingley (Hrsg.): Images of Rome. Perceptions of Ancient Rome in Europe and the United States in the Modern Age. Ann Arbor, MI 2001, 57-69, bes. 58f. Der Aspekt sollte noch rein, ebenfalls welche Passagen von Polybios die Mischverfassung der roem. Republik darstellen (zumindest als Fussnote). Fuer Exzellenz m.E. nicht unwichtig. Rominator 19:48, 10. Jun. 2007 (CEST)

nicht exzellent: Einiges ist noch nicht so gut gelungen, vgl. Liste unten. Zudem fällt negativ auf, dass viele Punkte aus dem detaillierten und aufwendigen Review nicht abgearbeitet sind. Im Detail:

  1. Die Einleitung sollte besser in das Thema einführen, das gelingt nicht. Es mangelt auch an Klarheit: „Inhaltliche Konzepte wie die Gewaltenteilung, ein verbindlicher Grundrechtekatalog durch die Bill of Rights und das Bekenntnis zu Recht und Gesetz waren neue politische Konzepte, die im Zeitalter der Aufklärung entwickelt und verbreitet wurden.“
    Die Einleitung soll einen Einstieg in das Thema bieten. Das tut sie m.E. unter anderem dadurch, dass sie erstmal allgemein erläutert, worum es geht und warum es wichtig ist, bevor der Rest des Artikels die Details bereitstellt. – Einverstanden. Aber nicht solchen Floskeln. –CJB
  2. RI als 13. Kolonie hängt ein bisschen in der Luft, wozu solche Details zu Anfang??
    Weil immer von 13 Kolonien die Rede ist, hier nur aber 12 eine Rolle spielten. – Ja. In diesem Kontext ist von 13 aber nicht die Rede –CJB
  3. "Gründervater" ist als Ausdruck enzyklopädisch und linkt auf einen se zweifelhaften WP-Artikel
    Ich nehme mal an, du meinst "unenzyklopädisch". Warum ist der Begriff unenzyklopädisch? Er ist ein stehender Begriff in der historischen Fachliteratur zu den Vereinigten Staaten. – In der patriotischen Literatur ;-) sagen wir, er ist nicht unerlässlich und man kann auf solch pathetischen Floskeln locker verzichten. –CJB
  4. Gliederung: s.o. Uwe
    Die Gliederung wurde bereits von einem anderen Benutzer bearbeitet. Wenn du meinst, dass der Inhalt nicht zwischen Vorgeschicht und weiterer Entwicklung stehen sollte, dann müsstest du genauer erläutern warum diese Aufteilung problematisch ist. – Es ist unschön, dass sich der Artikel nicht festlegen kann, ob de rrichtige Standort hierfür Punkt 2 oder 3 ist. Die Inhalte sind zersprenkelt. –CJB
  5. Gleiderung: Punkt 2.1 dupliziert die Einleitung und ist inkonsistent geschrieben, ein Thema ist in passage 1 und 3 verteilt. Wozu?
    1. in 2.1. fehlen auch die c&b, das sollte genauer dargestellt werden
      Sie werden dargestellt und auch nochmal beim Inhalt genauer genannt. Hierbei sollte beachtet werden, dass das Thema des Artikels die geschriebene und weiterentwickelte Verfassung ist, nicht das politische System im Allgemeinen wie man es heute kennt.
    2. funktionale Bedeutung?
      funktionale Bedeutung wovon? – C&B ist als eine der ersten Anwendungen der Ideen von Hobbes und Montesquieu eines der spannendsten Elemente an dieser Verfassung. Die mehrfache Erwähnung macht noch keine Darstellung. C&B hat auch eine funktionale Bedeutung, die über die Teilung vielfach hinausgeht, z.B. Vorbehalt des Gesetzes, politische Inhaltskontrolle durch Budgetierung u.ä. –CJB
    3. Grobes Manko: Der Passus zum Supreme Court ist unzutreffend. Das Gericht hat kein eigenes Prüfungsrecht zur abstrakten Normenkontrolle und das sollte nicht suggeriert werden. Und kein postlegislatives Evokationsrecht.
      Das Gericht hat den Anspruch erhoben, im Rahmen konkreter Fälle Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen und verfassungswidrige für nichtig zu erklären. Dass es eine abstrakte Normenkontrolle gäbe, steht im Artikel nirgendwo. – Der Artikel legt dem Rechtslaien nahe, der SC könne von sich aus Gesetze prüfen. Und das ist irreführend. Konkrete Prüfung von Einzelfällen am Maßstab des Verfassungsrechts ist zutreffend - das und nur das sollte drin stehen. –CJB
    4. Dieser durchaus wichtige Punkt ist sehr oberflächlich geschrieben. Nachdem der Laienleser mehrere Browserseiten durch hat, bekommt er hier nur unstrukturierte Stichworte. Das ist nur verwirrend.
      Die Übersicht bietet einen Abriss des Verfassungsinhalts, der im nächsten Abschnitt vertieft wird. Ich hänge aber nicht an dem Abschnitt, er könnte m.E. auch komplett wegfallen. – Löschen ist untunlich. Der Abschnit ist nicht entbehrlich, sondern war schlecht geschrieben. –CJB
  6. Bildergalerie mit Faksimiles gehört neben dem Inhaltsverzeichnis und nicht unter Punkt Präambel
    Warum? – Weil alle 4 Seiten nicht zur Präambel gehören. –CJB
  7. Punkt 3.2.1 - der Kongress "füllt die gesetzgebende Gewalt aus" - was soll man sich drunter vorstellen??
    der Kongress ist Inhaber der gesetzgebenden Gewalt – Wieso steht es nicht da..? –CJB
  8. Was ist Habeas Corpus? Wenn die Rede ist von der "Aufhebung des H.C.", so ist das irreführend.
    Habeas Corpus ist ein amerikanisches Recht, das in dem verlinkten und von dir verfassten Artikel nur sehr schlecht beschrieben wurde. – In dem Fall sollte man sich nicht auf den Intralink verlassen, sondern das darstellen. –CJB
  9. Grobes Manko: "und einem von den Regierungen der Bundesstaaten für sechs Jahre ernannten Senat."
    Was genau ist da das Manko? So sah es die Verfassung bis zum 17. Zusatzartikel vor. – Dei Senatoren wurden vor dem XVII. Amendment von den legislativen Organen der Staaten gewählt. Der Kontrast zum dt. Bundesrat war dadurch geradezu absurd. –CJB
  10. Punkt 3.2.3 - der Supreme Court ist keine Berufungsinstanz, sondern ein Rechtsbehelfsgericht mit eingeschränkter Revision.
    Kannst du das bitte einem Rechtslaien so erklären, dass er es auch versteht? Mit „Berufungsgericht“ wird der Laie eher etwas identifizieren können als mit „Rechtsbehelfsgericht mit eingeschränkter Revision“. – Eben ihm sollte man nichts Falsches erzählen. Dieser Gentleman wäre enttäuscht, wenn er eine 100% Fallprüfung erwartet, aber nur 20% bekommt. Wenn das appellate court grundsätzlich eine Revision durchführt, wird der SC nicht mit einer Berufung loslegen. Schreib Revision in 2. Instanz oder Superrevision und erläutere knapp aber präzise die instanzielle Funktion für die Rechtspflege. –CJB
  11. Fußnoten/Weblinks: bitte URLs verstecken und die Quelle bezeichnen
  12. Bilder sind schlecht eingebunden und machen Risse zwischen den Abschnitten (vgl. XV. Amendment), sie sollten den Text fließend begleiten
    Das tun sie auch, mit ordentlicher Auflösung und Thumbnaileinstellung. – Nein, ich meine, die Bilder sollten so eingestellt sein, dass sie unabhängig vom Screen sich genauso dynamisch anpassen wir der Text. gegenwärtig entstehen weiße Risse –CJB
  • Credo: Im Artikel steckt freilich viel Arbeit, er ist aber holprig und inkonsistent, teilw. grobe inhaltliche Fehler, ihm fehlt eine geordnete Struktur. --CJB 12:54, 10. Jun. 2007 (CEST)

    Welche „groben inhaltlichen Fehler“ siehst du? Ich sehe in deinen Ausführungen weitestgehend stilistische Kritik, über die man sich streiten kann, die aber subjektiv vom jeweiligen Leser und Autor abhängt. sebmol ? ! 16:44, 10. Jun. 2007 (CEST)

    Ich halte den Artikel deswegen nicht für gut, weil er viel Wahres missverständlich darstellt (angebliche "Oma-Tauglichkeit") und das auch reichlich unstrukturiert. Viele Fakten machen noch keinen exzellenten Artikel. Dazu kommen inhaltliche Fehler wie die Verwechslung von Gouverneur und Staatsparlament oder die Aussage das Oberste Gericht mache Berufungen. Das sind grobe Fehler am Artikel und keine geschmacklichen Feinheiten. Wozu werden sie nach 3 Reviews ignoriert? --CJB 13:43, 17. Jun. 2007 (CEST)

    Erfolgreich, Glückwunsch--Ticketautomat 09:32, 18. Jun. 2007 (CEST)
    

    Verfassungsänderungen

    Die Beschreibung im Artikel und das Schaubild sind falsch! Vergleiche einen Text der amerikanischen Botschaft in Dutschland: "Es gibt zwei Möglichkeiten, die Verfassung zu ändern. Der Kongress kann einen Zusatzartikel vorschlagen, vorausgesetzt, dass zwei Drittel der Mitglieder sowohl des Repräsentantenhauses als auch des Senats dafür stimmen. Oder aber zwei Drittel der gesetzgebenden Körperschaften der Einzelstaaten können eine Versammlung einberufen, um Änderungen vorzuschlagen. (Die zweite Methode wurde niemals angewandt.) In beiden Fällen wird der vorgeschlagene Verfassungszusatz erst mit Ratifizierung durch drei Viertel aller Einzelstaaten rechtskräftig."

    Auch wenn man den Originaltext liest, wird deutlich, dass die 2. Möglichkeit ein Verfahren ist, das bis auf die Bestimmung des Ratifikationsmodus direkt in der Hand der Staaten liegt. Wäre schön, wenn jemand das Schaubild und die Beschreibung des Ämderungsverfahrens aktualisieren könnte. --Lapicida 18:19, 9. Jul. 2007 (CEST)

    Exzellenz - erfolgreiche Wiederwahl vom 21. Juni bis zum 11. Juli

    Dieser Artikel ist wegen seiner saloppen Auswertung ein Fall für die 99:1-Regel der Exzellenzkriterien. Bereits die schmale Resonanz bei der Kandidatur als lesenswert hätte zu denken geben müssen. Statt dessen ist er von Kandidatur zu Kandidatur gepeitscht worden... Er ist 5-6 Mal reviewt worden und er hält rechtlicher Prüfung nicht stand. Es sind Dutzende von Issues gelistet und dokumentiert worden, davon ist kaum etwas abgearbeitet und er hat erhebliche Schwächen, die sich bei einem exzellenten Artikel und einem solch wichtigen Lemma (notabene!) nicht gehören:

    Angefangen damit, dass "Link=r?ammem/hlaw:@field(DOCID+@lit(jc0321))%230320001&linkText=1" keine ordentlichen Referenzen sind und der Usability diametral widersprechen (um die kleineren Details zu nennen) bis hin zu inhaltlich falschen Passagen und dem Umstand dass er im Sprachstil wie ein saloppes Factsheet formuliert ist, mal von den guten historischen Abschnitten abgesehen (um die Hauptprobleme zu nennen). Er muss überholt werden. --CJB 14:08, 21. Jun. 2007 (CEST)

    Nebendiskussion über Bearbeiter wurde z.T. hier ausgelagert.

    Die Quellenverweise habe ich eben überarbeitet, auch wenn ich nicht wirklich der Ansicht bin, dass solche stilistischen Kleinigkeiten eine tragende Rolle spielen sollten. Inhaltlich falsch ist an dem Artikel nichts, das ändert sich auch nicht, wenn du diese Behauptung immer wieder neu aufstellst. Was du bemängelst, sind teilweise haarspalterischere Unterscheidungen, deren Erklärung für 99,9 % aller Fälle einfach keine Rolle spielen. Und was du als "saloppen Sprachstil" empfindest, scheinen andere für sehr interessant und lesenswert zu halten. Auf jeden Fall richtet sich der Artikel an den interessierten Laienleser, nicht promovierte Juristen, und ist daher auch in einem entsprechenden klaren und verständlichen Sprachstil geschrieben. sebmol ? ! 11:37, 23. Jun. 2007 (CEST)
    P.S. Ich habe aus der "Berufungsinstanz" eine "Revisionsinstanz" gemacht und den Satz zur Verfassungsgerichtsbarkeit des SCOTUS erweitert, um Missverständnisse auszuschließen. sebmol ? ! 11:45, 23. Jun. 2007 (CEST)
    P.P.S. Wovon sprichst du, wenn du schreibst "die Verwechslung von Gouverneur und Staatsparlament"? sebmol ? ! 11:46, 23. Jun. 2007 (CEST)

    Haha, Sebmol, natürlich geht es nicht um promovierte Juristen, es geht darum komplizierte Sachen einfach zu erklären - das macht einen guten Artikel aus. Make it simple, not simpler ;-) ...Ich habe oben darauf hingewiesen, dass sehr konkrete Issues nicht abgearbeitet sind. Es ist ulkig, wenn der Artikel mehrmals ins Review geht, dann aber die erarbeitete Kritik nicht ernstgenommen wird. Das ist keine spaßvolle Meinung oder Behauptung von mir, es haben schon mehrere den den Artikel durchgesehen. Der Artikel würde von einer stärkeren Fähigkeit profitieren, solche Kritik konstruktiv für seine Weiterentwicklung zu nutzen. Anstatt sie abzuwehren. --CJB

    Ich trau mir kein Urteil zu diesem mir recht speziell erscheinenden Konflikt zu, aber diese letzte Frage kann ich glaub ich beantworten. Artikel: Der Kongress besteht aus zwei Kammern: einem ... Repräsentantenhaus und einem von den Regierungen der Bundesstaaten für sechs Jahre ernannten Senat. Artikel Senat der Vereinigten Staaten: Nach der ursprünglichen Verfassung wurden die Senatoren von den Parlamenten der Bundesstaaten gewählt, was als Ausdruck der Teil-Souveränität der Bundesstaaten gedacht war. Der Widerspruch sticht doch ins Auge - sind die Senatsvertreter nun von den Regierungen (i.e. der Exekutive) ernannt oder von den Parlamenten (i.e. der Legislative) gewählt worden?--Mautpreller 15:30, 23. Jun. 2007 (CEST) PS: Im hier diskutierten Artikel stehts auch noch mal anders: Bis zur Verabschiedung des 17. Zusatzartikels zur Verfassung wurden die Senatoren nicht direkt, sondern von den Parlamenten der Bundesstaaten gewählt. Es müsste doch aufzuklären sein, was stimmt. --Mautpreller 16:47, 23. Jun. 2007 (CEST)
    Ich hab den Fehler behoben. Das rührte daher, dass ich im Allgemeinen unter "Regierung" nicht nur die Exekutive sondern das ganze staatliche Gebilde verstehe, was in der deutschen Literatur zwar auch manchmal gemacht wurde, aber wohl nicht dem Mehrheitsgebrauch entspricht. Entsprechend musste ich deinen Beitrag auch erst dreimal lesen, bis ich verstanden habe, was eigentlich das Problem ist. sebmol ? ! 16:54, 23. Jun. 2007 (CEST)
    Fein. Ich habe noch "ernannt" durch "gewählt" ersetzt - hoffentlich stimmt das; bei einer Bestimmung durch das Parlament kann man m.E. nicht von einer Ernennung sprechen (auch der Bundestag wählt den Bundeskanzler, die Bundesratsmitglieder hingegen werden nicht gewählt, sondern durch die Regierung ernannt). --Mautpreller 17:07, 23. Jun. 2007 (CEST)
    Yepp, das war eine der problematischen Stellen. Und in die Feinheiten der englischen Rechtssprache brauchte man deswegen nicht einzusteigen, weil der Verfassungstext ohnehin nicht von “government” spricht... Hab grad über Passage mit dem SC drüber geschaut und hab einige Formulierungen laienhafter gemacht (→ Intralinks). Ich würde aber die bisher schreibenden Autoren – und da ist nicht nur Sebmol gemeint – bitten über den gesamten Text zu gehen und Formulierungen zu glätten und zu straffen (z.B. solche Sätze wie „Das Prüfungsrecht ... findet.. statt“ sind nicht zu gebrauchen). Gebt doch mal dem Artikel mehr Konsistenz... ---CJB 09:58, 24. Jun. 2007 (CEST)
    Womit du im Prinzip beweist, dass es dir hier um stilistische Feinheiten geht, über die man durchaus streiten kann. Du hast jetzt den Satz
    Die Aufgabenverteilung zwischen Bundesgerichten und Gerichten der Staaten ergibt sich also anhand der maßgeblichen Rechtsmaterie (sachliche Kompetenzabgrenzung).
    wieder hineingestellt, der aus meiner Sicht stilistisch gar nicht geht, weil er eine Schlussfolgerung naheliegt ("also") und dann auch noch auf Klammern zurückgreift. So ein Stil passt m.E. in ein Lehrbuch oder in einen Vortragstext, aber nicht in eine Enzyklopädie. sebmol ? ! 10:54, 24. Jun. 2007 (CEST)
    P.S. Es wäre auch schön, wenn du aufhören könntest, die Bilder im Artikel zu reduzieren oder umzustellen, weil du der Ansicht bist, dass das sonst "unsachlich" wäre. Das Gemälde zur Unterzeichnung der Verfassung passt ohne Zweifel in einen Artikel zur Verfassung. sebmol ? ! 10:57, 24. Jun. 2007 (CEST)
    • Pro Exzellenz. Der Artikel ist gut strukturiert und geschrieben, verzichtet positiverweise auf Juristensprache, was ihn auch für Fachfremde verständlich macht. Quellenarbeit, Bebilderung, Anordnung finde ich sehr gut. Solange hier die groben sachlichen Fehler, die es angeblich gibt, nicht benannt werden, halte ich das für ein Vorschubargument. Hart am Trollantrag... --Felix fragen! 11:25, 24. Jun. 2007 (CEST)
    • Ich sehe ebenfalls keinen Grund, mein Pro aus der Exzellenzwahl zu revidieren, da ich Sebmols Bewertung des Abwahlantrages durchaus folgen kann. --Uwe 21:04, 24. Jun. 2007 (CEST)

    Pro Exzellenz. Die (m.E. übrigens nicht sehr schwerwiegenden) Fehler sind abgearbeitet, die Stil-Streiterei führt nicht weiter, der Artikel gibt eine ausgezeichnete Einführung. --Mautpreller 16:18, 25. Jun. 2007 (CEST)

    Pro immer noch ein exzellenter Artikel --Stephan 08:03, 26. Jun. 2007 (CEST)

    Pro. Mein positives Votum erhalte ich aufrecht. --Anima 23:29, 28. Jun. 2007 (CEST)

    Neutral - Mir hat der Artikel gut gefallen, den Abwahlantrag halte ich für übertrieben. Allerdings könnte man das Lemma hinsichtlich der ideengeschichtlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen erweitern. Ich möchte da zum Beispiel einfach folgende nennen: absolute Meinungsfreiheit, Staatskritik, Waffenrecht, unterschiedliches Politikverständnis im Vergleich zur europäischen Tendenz, die gesellschaftliche Parizipation auf Kosten der Individualrechte zu erhöhen, Rezeption und Auswirkungen im Ausland u. ä..Normalerweise würde ich das selbst machen, aber da ich sowieso schon einer kulturelle Vereinnahnumng unterliege und mir über die Verbreitung bestimmter Begriffe im Deutschen unsicher bin, werde ich es unterlassen, die Kursivschreibung konsequent umzusetzen. Fazit: Was da steht, ist wirklich gut, aber es die Bedeutung des Dokuments kommt nicht deutlich heraus. --Kriegslüsterner Zur Offiziersmesse hier lang! 20:53, 29. Jun. 2007 (CEST)

    Pro Meiner Meinung ein exzellenter Artikel. Verbessern kann man natürlich immer; so ist mir z.B. der Unterpunkt "Meinungsfreiheit" bezüglich Toleranz gegenüber abweichenden politischen Meinungen etwas zu unkritisch formuliert. Die Toleranz in den U.S.A. hörte und hört meines Erachtens bei kommunistischer Gesinnung auf. --Die silberlocke 12:55, 5. Jul. 2007 (CEST)

    Wiederwahl erfolgreich. Artikel bleibt Exzellent. --Bodenseemann 01:16, 11. Jul. 2007 (CEST)
    

    Präsidentschafts-Voraussetzungen

    Laut amerikanischer Verfassung muss der Präsidentschaftskandidat ein "natural born citizen" sein. Dies wird von Gerichten so interpretiert, dass er entweder in den USA geboren sein muss, oder im Ausland geboren als Kind amerikanischer Staatsbürger. In deutschen Texten finde ich aber immer nur "muss in den USA geboren sein". Ich finde die amerikanische Version viel exakter. Kann ich das hier ändern, wenn ich als Quelle die amerikanische Verfassung angebe? (nicht signierter Beitrag von 129.217.129.133 (Diskussion | Beiträge) 14:02, 6. Sep. 2009 (CEST))

    Souverän?

    Stimmt es, dass in den USA die Verfassung und nicht das Parlament, Volk oder eine Einzelperson die souveränität innehat? Der Begriff des "Souverän" kommt in der Verfassung selbst zwar nicht vor, aber er ist völkerrechtlich mitlerweile üblich und es würde daher nicht überraschen, wenn auch die USA einen hätten. (nicht signierter Beitrag von 84.61.21.215 (Diskussion | Beiträge) 11:25, 31. Dez. 2009 (CET))

    Daniel Shays

    In den USA wird oft angemerkt, das der Zug von Daniel Shays gegen die Springfield Armory einen entscheidenden Ausschlag zur Verabschiedung der Verfassung gegeben hätte. Davon steht in diesem Artikel bisher nichts. --Wiki-Chris 09:23, 4. Sep. 2010 (CEST)

    14. Zusatzartikel - Garantie öffentlicher Schulden ?

    Im 14. Zusatzartikel soll auch die Gantie öffentlicher Schulden verfasst sein.

    "Der 14. Verfassungszusatz" [...] "Die Klausel besagt, dass die öffentlichen Schulden der USA nicht infrage gestellt werden dürfen."

    außerdem : "Klausel aus dem Bürgerkrieg

    Deshalb rückt ein weiterer Ausweg in basement Vordergrund, über basement seit Wochen diskutiert wird: Es handelt sich um einen Absatz im 14. Zusatzartikel der Verfassung, wonach «die öffentlichen Schulden der USA nicht infrage gestellt werden dürfen». Er stammt aus der Zeit des Bürgerkriegs und galt als faktische Garantie, dass die siegreichen Nordstaaten ihre Kriegsschulden begleichen werden. Der Oberste Gerichtshof hatte laut «New York Times» bereits 1935 entschieden, dass die Klausel über ihren zeitlichen Kontext hinaus angewendet werden kann."

    Quelle: www.kleinconsulting.ch/2011/07/28/staatsbankrott-kann-ein-trick-die-usa-vor-der-pleite-retten/ 31.17.89.107 14:43, 29. Jul. 2011 (CEST)

    Außenwirkung

    Für „eine der ältesten republikanischen Verfassungen“ vermisse ich in diesem Artikel einen Abschnitt über die Wirkung im Ausland, die diese Verfassung gehabt hat. Zumal die Vereinigten Staaten ja auch (je nach Zeitalter in untschiedlichem Ausmaß) republikanisches Sendungsbewusstsein haben. Darauf gekommen bin ich anlässlich der Präammbel der japanischen Verfassung, die mit "We, the Japanese people,…" (dt. „Ich, Douglas MacArthur,…“) beginnt (es gab dort aber auch schon frühere Einflüsse ohne verlorene Weltkriege); aber es gibt sicher eine Menge anderer Länder, die amerikanische Vorbilder bewusst gewählt oder abgelehnt haben – in jedem Fall von der US-Verfassung beeinflusst wurden. Es wäre schön, wenn man den Artikel entsprechend ergänzen könnte – das englische Pendant hat einen, wenn auch mageren, Abschnitt "Worldwide"; damit könnte man vielleicht beginnen. Gruß, Asakura Akira 12:26, 29. Jan. 2012 (CET)

    Der ursprüngliche Text besteht aus sieben Artikeln und wurde im Verlauf von zwei Jahrhunderten auf 27 Artikel ergänzt.

    Müsste es hier nicht um 27 Artikel heißen ? Denn so sagt der Satz aus, dass es insgesamt 27 Artikel wären. Korrekt wäre jedoch, dass es 7 Artikel + 27 Amendments sind (also 34 Artikel insgesamt). Belegbar wäre dies anhand der Verlinkten deutschen Version der Verfassung http://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

    --84.145.167.91 01:44, 1. Jul. 2012 (CEST)

    Deutsche Reichsverfassung als Quelle für Amerikanische Verfassung?

    ...wenigstens was den Föderalismus betrifft. Die Sendung Wissen von SWR 2 vom 12. Oktober 2012, 8.30 Uhr berichtet, die Historiker Jürgen Overhoff (Hamburg, Autor einer Franklin-Biografie), Volker Depkat (Regensburg) und Johannes Burkhardt (Augsburg) hätten die Reise Benjamin Franklins vom Juni oder Juli 1866 aufs europäische Festland rekonstruiert und dabei entdeckt, dass er neben Bad Pyrmont auch Göttingen besucht und sich dort mit dem führenden Staatsrechtler der damaligen Zeit, mit Johann Stephan Pütter, und mit dem Historiker und Juristen Gottfried Achenwall getroffen habe, um sich zwei Tage über die deutsche Reichsverfassung und der Funktion des Deutschen Reiches zu informieren und darüber zu diskutieren. Erkenntnisse dieser Gespräche hätten über 20 Jahre später bei der Neufassung der Amerikanischen Verfassung 1787 eine Rolle gespielt. Genaueres wird einem Buch darüber zu entnehmen sein, dass nächstes Jahr erscheinen soll. Wäre doch eine Ergänzung des Artikels wert, oder?--Toni Diskussion 10:54, 28. Okt. 2012 (CET)

    Aufgaben

    War ursprünglich in einem Baustein am Anfang dieser Seite, dieser wird aber offenkundig seit fünf Jahren nicht mehr genutzt.--Nothere 23:24, 16. Jan. 2013 (CET)

    Folgende Inhalte sollten ausgearbeitet werden

    Älteste Verfassung

    Die Behauptung, dass die Verfassung von San Marino älter ist als die amerikanische, ist sehr umstritten. Siehe: http://en.wikipedia.org/wiki/Talk%3AConstitution_of_San_Marino Und: http://www.politifact.com/truth-o-meter/statements/2011/aug/08/jon-huntsman/oldest-surviving-one-document-text/ Diese älteren Gesetze von San Marino gelten nicht unbedingt als "Verfassung". --Ameriken (Diskussion) 23:40, 4. Aug. 2013 (CEST)

    Drei-Fünftel Klausel

    Ich halte folgenden Satz für schief bis falsch:

    "In der ursprünglichen Verfassung wurde das Wahlrecht für Sklaven in der Drei-Fünftel-Klausel eingeschränkt."

    Begründung:

    Aufgrund des Zensuswahlrecht in den Vereinigten Staaten https://de.wikipedia.org/wiki/Zensuswahlrecht#USA waren auch besitzlose, weiße Männer vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das änderte sich erst in der Zeit zwischen 1832 -1850 - siehe https://en.wikipedia.org/wiki/Jacksonian_democracy Farbige (egal ob Sklave oder Frei) wurden insgesamt nicht als Staatsbürger der USA angesehen - siehe https://en.wikipedia.org/wiki/Dred_Scott_v._Sandford

    Die Drei-Fünftel-Klausel hatte den Sinn, den Einfluss der sklavenhaltenden Südstaaten zu stärken, weil bei der Anzahl der Wahlmänner im Wahlmännerkollegium und bei der Anzahl der Kongressabgeordneten im Repräsentantenhaus nicht nur die weiße Bevölkerung gezählt wurde, sondern hier auch Drei-Fünftel der Sklaven hinzugezählt wurde. Dadurch waren die Südstaaten im Wahlmännerkollegium und im Repräsentantenhaus gemessen an der Zahl ihrer weißen Bevölkerung überrepräsentiert.

    --93.213.1.41 14:25, 5. Okt. 2015 (CEST)

    wirklich bill of rights?

    Der Abschnitt "Kopien der Bill of Rights" steht zwischen Abschluss und Inhalt der Verfassung - das finde ich mißverständlich: sind hier Kopien der Verfassung (Constitution) oder der ersten 10 Zusätze gemeint? = im ersten Fall sollte der Begriff korrigiert, im letzteren zumindest auf den Unterschied (Verfassung/Constitution <> Zusätze/Bill) hingewiesen werden! IMHO... --kai.pedia (Disk.) 14:50, 7. Feb. 2018 (CET)

    Danke für den Hinweis, ich habe das ganze Kapitel rüber verschoben. Wobei der BoR-Artikel ziemlich ungenügend ist. Ich behalte das mal im Hinterkopf. Grüße --h-stt !? 21:10, 8. Feb. 2018 (CET)

    Originalismus vs. Textualismus

    Hi, die Darstellung ist nicht besonders gut. Insbesondere berücksichtigt sie nicht, dass der Textualismus als "new Originalism" unter den Originalismus gefasst werden kann. Das ist der Grund, weshalb Scalia hier völlig falsch einsortiert wird. Scalia verstand sich selbst als Textualist im Sinne der Definition hier, nannte sich aber Orginalist! Er schrieb immer wieder, dass es darauf ankommt, wie eine Formulierung zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung von der allgemeinen Öffentlichkeit verstanden wurde. Die Absicht des Verfassers wollte er ausdrücklich nicht als Kriterium heranziehen. Liest das hier noch jemand? Dann könnten wir gemeinsam schauen, wie sich das verbessern lässt. Sonst werde ich in ein paar Tagen mal ein paar Korrekturen vornehmen. Grüße --h-stt !? 18:47, 29. Mai 2017 (CEST)

    Zweidrittelmehrheit = 66?

    Ist das Schaubild "Schematische Darstellung des Verfahrens zur Verfassungsänderung" nicht falsch? Eine Zweidrittelmehrheit im Senat ist doch erst mit 67 Stimmen erreicht. Und nicht mit 66 Stimmen. --Warfair (Diskussion) 01:16, 17. Jan. 2021 (CET)

    Ich habe nun das fragliche Schaubild von der Wikiseite entfernt, die Angabe ist definitiv falsch.--Warfair (Diskussion) 20:19, 9. Feb. 2021 (CET)
    Das Bild war inkorrekt. Auf der relevanten Seite des Federal Register steht:
    The Constitution provides that an amendment may be proposed ... by the Congress with a two-thirds majority vote in both the House of Representatives and the Senate... (https://www.archives.gov/federal-register/constitution Constitutional Amendment Process)
    Dies ist etwas kompliziert da es hier eine Unschärfe gibt, die auch im Kontext des jetzigen Impeachment diskutiert wird: ist eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneter nötig, oder nur eine Zweidrittelmehrheit aller derer die abstimmen? Beim Filibuster ist das eindeutig, an affirmative vote of three-fifths of the senators duly chosen and sworn wo also 60 Stimmen benötigt werden, wenn es 100 Senatoren gibt. Bei Impeachment wird the concurrence of two thirds of the [Senators] present benötigt. Daher wird angenommen, dass bei Verfassungsänderungen auch nur eine Zweidrittelmehrheit of those present and voting benötigt wird. == Peter NYC (Diskussion) 22:48, 9. Feb. 2021 (CET)
    Ich habe die WP:Grafikwerkstatt gebeten, die Grafik zu korrigieren und wieder einzufügen. Grüße --h-stt !? 17:12, 23. Feb. 2021 (CET)

    Leider ist die Grafik beides falsch und verwirrend. Der Supreme Court urteilte in National Prohibition Cases, 253 U.S. 350 (1920):

    The two-thirds vote in each house which is required in proposing an amendment is a vote of two-thirds of the members present -- assuming the presence of a quorum -- and not a vote of two-thirds of the entire membership, present and absent. Id. Missouri Pacific Ry. Co. v. Kansas, 248 U. S. 276.

    Also nicht eine Zweidrittelmehrheit aller, sondern nur eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden, solange es ein Quorum gibt.

    Zudem ergibt die Grafik den Eindruck, dass Verfassungskonvent und Senatoren und Abgeordnete gebraucht werden um eine Verfassungsänderung einzubringen, und zudem dass nach der Verabschiedung im Kongress in den Staaten Parlamente und Volksversammlungen zustimmen müssen.

    Ich liebe Grafiken, aber hier hat eine Grafik leider keinen Mehrwert. == Peter NYC (Diskussion) 20:55, 24. Feb. 2021 (CET)

    Ich habe die umstrittenen Zahlen einfach entfernt und nur die Zweidrittel-Mehrheit stehen lassen. So ist die Grafik inhaltlich richtig und ich sehe grundsätzlich einen Mehrwert in einem solchen Diagramm. Grüße --h-stt !? 19:56, 4. Mär. 2021 (CET)
    +1--Udo (Diskussion) 07:07, 5. Mär. 2021 (CET)

    Erste Veröffentlichung in deutscher Sprache?

    Irgendwo hätte ich gelesen, dass die Verfassung - oder die Unabhängigkeitserklärung? - zuerst in deutscher Sprache veröffentlicht worden wäre. Weiß jemand dazu näheres? (nicht signierter Beitrag von 89.144.196.246 (Diskussion) 04:07, 31. Dez. 2020 (CET))

    Das gehört zur gleichen Familie der Mythen wie dass Deutsch anstatt Englisch beinahe die Amtssprache der US wurde. Wild and woolly, as they say, aber ich habe leider vergessen, wie es entstand. == Peter NYC (Diskussion) 12:08, 3. Jan. 2021 (CET)

    Exzellenzdiskussion vom Januar 2007 (abgebrochen)

    Diese Kandidatur läuft vom 31. Dezember bis zum 20. Januar

    Die Verfassung der Vereinigten Staaten vom 17. September 1787 legt die politische und rechtliche Grundordnung der Vereinigten Staaten fest. Sie sieht eine föderale Republik im Stil eines Präsidialsystems vor, in der der Präsident sowohl Staats- als auch Regierungschef ist. Das politische System zeichnet sich durch eine oft als “checks and balances” bezeichnete strikte Gewaltenteilung aus, in der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung getrennt voneinander agieren, sich aber auch gegenseitig kontrollieren.

    Der Artikel ist seit kurzem nach umfangreicher Überarbeitung lesenswert. Auf meiner Diskussionsseite wurde ich ermutigt, es doch einmal hier zu probieren. Als einer der Hauptautoren natürlich Neutral. sebmol ? ! 22:02, 31. Dez. 2006 (CET)

    • Der Artikel ist in der jetzigen Form sehr präzise und beschreibt die Verfassung gut. IMHO werden allerdings noch viele englischsprachige Fachbegriffe verwendet („Common-Law-System“ und andere), was sich sicher nicht vermeiden lässt, aber vielleicht kann man sie im Kontext noch kurz erklären, damit man nicht immer erst wieder den neuen Artikel öffnen muss. In der Einleitung wird davon gesprochen, dass da auch was ins Grundgesetz eingeflossen ist, was wird allerdings verschwiegen. Außerdem könnten noch einige Staaten erwähnt werden, die die Verfassung für sich quasi 1:1 übernommen haben (z.B. Mikronesien). Was mir noch ein bisschen fehlt ist wie es um die Akzeptanz und Identifikation mit der Verfassung in der Bevölkerung aussieht (in Deutschland kennen z.B. viele Menschen die Inhalte des GGs nicht, wie ist das in den USA? Ist man da "stolz" auf seine Verfassung? Den Eindruck könnte man manchmal in den Medien bekommen). Dann wäre auch ein Abschnitt "Kritik" hilfreich. Was gilt gemeinhin als Schwachpunkte in der Verfassung? (in D denke ich da z.B. an Artikel 6 des GG, der alleinerziehende Mütter unter den Schutz des Staates stellt, alleinerziehende Väter aber nicht usw.). Kurzum: mir fehlt ein bisschen das "Drumherum". Ansonsten aber ein guter Artikel. Grüße --Michael S. °_° 13:56, 2. Jan. 2007 (CET)
    • Der Artikel gefällt mir sehr gut. Wenn die von Michael S. genannten Punkte noch ergänzt werden, stimme ich gerne mit pro. Ein weiterer Verbesserungsvorschlag: Die Geschichte der Verfassung sollte vielleicht nicht direkt an den Anfang des Artikel gestellt werden. Als Leser möchte ich gleich etwas über den Inhalt der Verfassung erfahren und erst später etwas darüber, wie es zu diesem Inhalt gekommen ist. Aber das ist vielleicht auch Geschmackssache. --Forevermore 20:02, 3. Jan. 2007 (CET)
    • Geschichtlich ist der Artikel unzweifelhaft exzellent. Aber mir fehlt eine hinreichend detaillierte Darstellung der Inhalte, soweit sie keine eigenen Artikel haben. Es gibt zB nirgendwo in der de-WP Informationen zur Abgrenzung der Gesetzgebungskompetenz zwischen dem Bund und den Staaten, das müsste IMHO unter den Ersten Artikel. Wenigstens erwähnen sollte man den Komplex "Stehendes Heer", Miliz, Navy. Generell kommt mir Section 8 des Ersten Artikels zu kurz. Notfalls würde es schon ein eindeutig benannter roter Link tun, damit der Leser sieht, was es hier noch zu sagen/wissen gibt. Dann ist die Abgrenzung zwischen den Kompetenzen des Kongresses und des Präsidenten zu knapp (oder nicht ausreichend verlinkt, wenn es Darstellungen anderswo bereits gibt) - Beispiel: en:Unitary executive theory. Generell ist die Verlinkung ungenügend, zB ist das Supreme Court als Verfassungsorgan nirgendwo verlinkt. --h-stt !? 13:28, 6. Jan. 2007 (CET)
    Wir sind hier in einer Exzellenz- und nicht in einer Lesenswertabstimmung. Ich wollts nur mal jesacht haben... --Michael S. °_° 22:48, 12. Jan. 2007 (CET)