Diskussion:Verkehrstrennungsgebiet
Kielrichtung oder Kurs über Grund
[Quelltext bearbeiten]Der Verfasser möge sich doch bitte an Regel 10 KVR halten. Auch wenn die Kreuzerabteilung des DSV ähnlichen Unsinn veröffentlicht, entspricht es nicht der Internationalen Regelung für Verkehrstrennungsgebiete. Bei unterschiedlichen Übersetzungen und Aulslegungen ist festgesetzt, daß die Englische Urschrift gelten soll. Hier heißt es in Rule 10 Absatz C: "A Vessel, shall so far as prakticable, avoid crossing traffic lanes but if obliged to do so shall cross on a heading as nearly as prakticable at right angles to the general direction of traffic flow." Meine Übersetzung dazu: "Ein Schiff soll, so weit als möglich, das Kreuzen der Fahrspuren vermeiden, wenn es aber erforderlich ist, soll dies in einer Position , so nah als möglich, im rechten Winkel zur Verkehrsflußrichtung geschehen." Hier nachzulesen: http://www.navcen.uscg.gov/mwv/navrules/rules/Rule10.htm
Die einzige Zahl, welche in dieser Vorschrift vorkommt ist die 20 für Kleinfahrzeuge. Alle anderen Zahlen sind frei erfunden! Sie interpretieren schlicht falsch. Der Rechte Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung stellt die kürzeste Strecke beim Queren eines Verkehrstrennungsgebietes dar und minimiert deshalb die Gefahr und wird explzid mit den Worten "as nearly as prakticable at right angles to the general direction of traffic flow" gefordert. Die Bestimmung zum Querens mit Kielrichtung 90° zur Verkehrsrichtung bedeutet bei querlaufendem Strom einen größeren Weg und ist aus nautischen Erwägungen unsinnig. In der Englischen Fassung ist sie nicht! Ich habe deshalb das Zahlenwerk entfernt.
Wer sich die Kreuzer-Abteilungs Interpretation als pdf ansehen möchte, kann das unter http://www.kreuzer-abteilung.org/Public_PDF/1300.PDF tun. Eine Kopie dieser Diskussion sende ich der Kreuzer-Abteilung unter info@kreuzer-abteilung.org.
Peter Kosch
- Hallo Peter, welche Formulierung stört Dich genau? Irgendetwas zur Querung sollte schon im Artikel stehen, weil das ein wesentlicher Aspekt von VTGs ist; ich schreibe so etwas mal wieder rein. Zur Frage „Kielrichtung oder Kurs über Grund“: soweit ich weiß, ist heading der rechtweisende Kurs, also die Kielrichtung. Das deckt sich auch mit dem, was unter en:Course (navigation) steht, sowie mit der Beschreibung auf den Seiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die im Artikel verlinkt ist. Das ist auch aus praktischer Sicht keineswegs unsinnig. Erstens lieft bei querlaufendem Strom ein Schiff A, das mit der Kielrichtung quer zum VTG fährt, eine größere Angriffsfläche für Radarstrahlen und damit ein besseres Radarbild als ein Schiff B, das gegen den Strom vorhält und mit dem Kurs über Grund quer zum VTG fährt. Zweitens legt A zwar einen längeren Weg über Grund zurück als B, bis es aus dem VTG wieder raus ist, hat aber einen größeren Geschwindigkeitsanteil in Richtung quer zum VTG, ist also schneller wieder aus der Gefahrenzone raus als B. Das Ganze ist also durchaus sinnvoll. Gruß, -- Sdo 14:58, 24. Jan. 2009 (CET)
Hallo Sdo,
Womit heading auch immer zu übersetzen ist, klar ist auf jeden Fall und meines Erachtes unstrittig die Übersetzung danach. "... so nah als möglich im Rechten Winkel zum Hauptverkehrsfluß"
Diese Vorschrift würde den Rechten Winkel der Kielrichtung ausschließen. Beides geht nicht! Die Verweildauer bei Querlaufendem Strom ist die gleiche. Die Fahrt über Grund bei querlaufendem Strom wird zwar höher aber in der gleichen Proportion, wie der Weg weiter wird. Die Radarfläche wird in der Tat kleiner. Die Abnahme aber ist so gering ( Strom 2 kn Schiffsgeschwindigkeit 20 kn), daß sie vernachlässigbar ist. Solltest Du Stromdreiecke zeichnen können, so mach das einmal wegen der Verweildauer im VTG, dann wirst Du erkennen, daß sich zwar die Geschwindigkeit des Schiffs erhöht, aber in gleicher Weise auch der Weg. Die Querung findet in genau gleicher Zeit statt, übrigens egal, wie schnell der Strom läuft. Schreib mir bitte, wenn Du das mit den Stromdreiecken nicht so drauf hast, ich bin gerne bereit, Dir hier weiterzuhelfen. Ich bräuchte dann deine E-Mail Adresse.
Die Querung ist im übrigen kein wichtiger Aspekt der VTGs. Sinn und Zweck der VTGs ist allein die Leichtigkeit und Sicherheit des Schiffsverkehrs im küstennahen Bereich zu gewärleisten und sie gegebenenfalls auch zu erhöhen. Ein Segelschiff, daß ein Verkehrstrennungsgebiet quert, wir seinen Kurs so absetzen, daß es auch nach Luv Manövrierraum hat. Ich mußte schon ein paarmal danach handeln. Ein Segeltörn von Norderney nach Helgoland bei NW-Wind um 5 zwingt einen hier zum Überlegen und Entscheiden. Es steht dem Gebot des rechten Winkels das Gebot der Leichtigkeit und Sicherheit entgegen und letzteres hat Vorrang. Siehe die KVR.
Gruß Peter Kosch
p.s. Vielleicht sollten wir unseren weiteren Gedankenaustausch über E-Mail erledigen. Meine Mailadresse mpkosch@online.de URL www.peterkosch.de
Korrektes Queren eines VTG
[Quelltext bearbeiten]Ein Verkehrstrennungsgebiet wird korrekt gequert, indem das Fahrzeug gemäß Regel 10 c) KVR mit seiner Kielrichtung, d.h. seinem rechtweisenden Kurs, im rechten Winkel und damit in einem 90 Grad Winkel zur Verkehrsrichtung das VTG quert. Ein falsches Queren, insbesondere eine Abweichung von mehr als 10 bis 20 Grad von dem rechten Winkel, kann zu einer Geldbuße in Höhe von 150 EUR führen. Dies kann beispielsweise dann geschehen, wenn das Fahrzeug mit einem Kurs über Grund von 90 Grad zur Verkehrsrichtung das VTG quert und durch Strom derart versetzt wird, dass das Fahrzeug mehr als 10 bis 20 Grad vorhalten muss.
Die Frage ob Kielrichtung und damit rechtweisender Kurs oder Kurs über Grund ist damit eindeutig geklärt: selbstverständlich rechtweisender Kurs. Die Aussage der Kreuzerabteilung des DSV ist somit korrekt. Hinweis: Die Übersetzung von "on a heading" nach "in einer Position" in dem Beitrag oben von Herr Kosch ist falsch. Die korrekte Übersetzung von "on a heading" lautet "Kielrichtung" bzw. "rechtweisender Kurs".
Quellen und weitere Informationen zu dieser Aussage u.a. in:
- Sicherheit auf dem Wasser, Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Stand: 15. März 2008, Seite 35
- W. Paul: Kollisionsverhütungsregeln, DSV-Verlag 1998, ISBN 3-88412-298-3, Seite 65 - 69
- Müller/Krauß: Handbuch für die Schiffsführung, Band 2, Teil A, 9. Auflage, Springer Verlag 1988, ISBN 3-540-17939-9, Seite 17
und auch in dem englischsprachigen Standardwerk
- A. N. Cockcroft, J. N. F. Lameijer: A Guide to the Collision Avoidance Rules, 6. Auflage, Elsevier 2001, ISBN 0-7506-6179-8, Seite 74 - 77