Diskussion:Vorabpauschale
US-REITs?
[Quelltext bearbeiten]Trifft diese Steuer auf US-Reits wie Realty Income zu, die 90% vom Gewinn ausschütten?
wann fällig ?
[Quelltext bearbeiten]Wann ist die Steuer in dem Beispiel von 65,91 € dann fällig. Am 1.1.2024 oder?
Ausschüttend ?
[Quelltext bearbeiten]Wie ist es, wenn das Unternehmen 90% vom Gewinn an die Halter ausschüttet? Muss man dann nur die übrigen 10% versteuern oder?
Faktor 0,7 bei Berechnung des Basisertrages
[Quelltext bearbeiten]Mir war zunächst nicht klar, woher der Faktor 0,7 bei der Berechnung des Basisertrags kommt, zumal weiter unten erneut ein Faktor 0,7 bei der Berechnung der Kapitalertagssteuer auftritt. Zunächst dachte ich, der Faktor sei versehentlich zweimal angewendet worden. Erst nach Durchsicht des Artikels Investmentsteuergesetz las ich dort: "Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 % des Basiszinses nach § 18 Abs. 4 InvStG." Offenbar ist also im Beispiel zufällig der Faktor 0,7 bei der Berechnung des Basisertrages genau so groß wie der Faktor 0,7 wegen der Teilfreistellung, oder besteht da doch ein Zusammenhang? Wäre es wohl möglich, eine Erläuterung bei der Berechnung des Basisertrages einzufügen, die den Faktor 0,7 dort erklärt? --Turdus (Diskussion) 10:06, 17. Jan. 2021 (CET)
- Hallo Turdus,
- es besteht kein Zusammenhang. Der Faktor 0,7 bei der Berechnung des Basisertrags steht schlicht im Gesetz. Die anderen 0,7 ergeben sich aus der Teilfreistellung von Aktienfonds: Bei Aktienfonds sind 30% freigestellt - und nur 70% des Wertzuwachses bzw. des Basisertrags steuerpflichtig. Ich füge eine kurze Erklärung ein. --2001:16B8:10BA:7C00:A5DB:DA1F:AA93:D08E 23:14, 5. Mär. 2021 (CET)
Vergleich mit Ausland
[Quelltext bearbeiten]Gibt es dort vergleichbare regeln? Warum ist steuerstundung unerwünscht? Langfristig erhöhen sich so die steuerm Gerdolfo (Diskussion) 18:04, 16. Sep. 2023 (CEST)
Berechnung der Vorabpauschale bei unterjährigem Kauf im Vorjahr
[Quelltext bearbeiten]Leider fehlt im Artikel die Vorgehensweise für die Berechnung, wenn der ETF im Vorjahr unterjährig (also z.B. im Oktober) gekauft wurde. Wird dann nur der Jahresanteil für die Pauschale zugrunde gelegt? Spielt der 01.01. des Vorjahres weiterhin die Rolle, als Basis für die Berechnung zu dienen? --Avior (Diskussion) 21:21, 15. Nov. 2023 (CET)
Bearbeitung vom 26.1.2024, 14:33
[Quelltext bearbeiten]Meiner Meinung nach müsste diese Änderung grundlegend überarbeitet oder zurückgesetzt werden, da: die Informationen schon in der vorherigen Version enthalten sind (und besser verständlich), zweimal den Berechnungsgang der Pauschale aufzuführen ist unnötig + die eigentliche Berechnung der 357 € ist rauseditiert worden (wieso? darauf kommt es bei einem Beispiel hier ja gerade an) + die 1. Tabelle ist inhaltlich falsch (Berechnung von Basisertrag und Vorabpauschale verwechselt) + die Ausführungen zu Verlusten und Verlustverrechnung sind hier im Grunde lemmafremd (betrifft nicht nur die Vorabpauschale, sondern alle Kapitalerträge) und nicht lexikonrelevant (Sachverhaltsgestaltung zu speziell, nicht von allgemeinem Interesse). --Scripturus (Diskussion) 18:33, 26. Jan. 2024 (CET)
Beim Beispiel wird nicht erwähnt, was die 2,55 % darstellen sollen.
[Quelltext bearbeiten]Das erklärt sich erst wenn man den Abschnitt "Basiszinssätze" liest, 2,55% ist wohl der Wert für 2023. Das Beispiel sollte man aber mMn unabhängig verstehen können. --Carstenhag (Diskussion) 22:56, 13. Jul. 2024 (CEST)
"Der Basiszinssatz 2024 wurde zwar am 5. Januar 2024 veröffentlicht, wird aber erst im Januar 2025 zur Berechnung der Vorabpauschale herangezogen."
[Quelltext bearbeiten]Diese Aussage habe ich herausgelöscht, da ein Beleg fehlt. Alle anderen Seiten zu dem Thema gehen davon aus, dass der Basiszinssatz 2024 auch, wie es sinnvoll erscheint, für das Jahr 2024 zugrundegelegt wird. --2A02:3100:7CD9:1100:50EA:8A02:C0A2:3A19 01:02, 5. Sep. 2024 (CEST)
- Die Aussage ist im Artikel sehr wohl belegt (BMF-Schreiben 2024). Dort heißt es zu Beginn: "Die Vorabpauschale für 2024 gilt gemäß § 18 Absatz 3 InvStG beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres – also am 2. Januar 2025 – zugeflossen." Die Löschung habe ich daher rückgängig gemacht. --Scripturus (Diskussion) 00:44, 6. Sep. 2024 (CEST)