Diskussion:Werkstatt für behinderte Menschen/Archiv
Arbeitsentgelt
Hallo,
Bereich Arbeitsentgelt: Nein, es ist nicht rihtig, dass das Ausbildungsgeld für die zeit des Eingangsverfahrens und des 1. Jahres Berufsbildungsbereich sich nur auf 57 Euro beläuft. Der Zeitraum für die 57 Euro beträgt GENAU 12 Monate ab dem ersten Arbeitstag in der WfbM (also ab dem Eingangsverfahren). Das bedeutet, dass nach 12 Monaten (unabhängig davon, ob das 2. Jahr Berufsbildungsbereich schon angefangen hat) das Ausbildungsgeld auf 67 Euro angehoben wird. Das bedeutet, dass es keine Kopplung des Ausbildungsgeldes an den Terminen des Berufsbildungsbereiches EV, Grundkurs, Aunbaukurs) gibt. Ja, ich arbeite als pädagogische Fachkraft in einer WfbM und auch wir konnten diese Info erst nicht glauben und mussten mehrmals bei der Agentur für Arbeit nachfragen, ob das so richtig sei. Ja. Denn im Gesetz steht nur, dass 1 Jahr (12 Monate) 57 Euro gezahlt werden. Dann werden 67 Euro gezahlt. Es steht dort NICHTS von einer Kopplung an den Beginn des Aufbaukurses... Grüße!
Forderbereich
Ich finde es schade, das der Förderbereich in diesem Artikel keine erwähnung findet. Auch wenn nicht jede WfbM über einen Förderbereich verfügt sollte man das trotzdem erwähnen!
Liebe Grüße, --Fabi81 20:47, 12. Jun 2006 (CEST)
Überarbeitung "Integrationsauftrag und Ausgelagerte Arbeitsplätze"
- der Integrationauftrag wird nicht erklärt, sondern bewertet
- Quelle für die "Hauptziele" bei der Gründung von WfbM fehlt
- Quellen für Durchschnittseinkommen und Vermittlungsquote fehlen.
- Links im Text sind ungünstig
Gruß --Superbass 21:16, 21. Nov. 2006 (CET)
Toter Weblink
Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!
- http://www.aktionbildung.com/aktionbildung/download/rahmenprogramm.pdf
- In Werkstatt für behinderte Menschen on 2006-11-08 21:35:41, 404 Not Found
- In Werkstatt für behinderte Menschen on 2006-11-28 12:34:17, 404 Not Found
--Zwobot 13:35, 28. Nov. 2006 (CET)
- Ich kümmere mich drum --Superbass 17:48, 28. Nov. 2006 (CET)
Bezeichnung allgemein
Mittlerweile nennt man diese Einrichtung: "Werkstatt für Menschen mit Behinderung" Der Ausdruck "behinderte Menschen" entfällt aufgrund der in den Vordergrund gestellten Bezeichnung "behindert"
- Quelle? --Superbass 22:10, 3. Dez. 2006 (CET)
Stimmt nicht. Die offizielle Bezeichnung nach SGB IX ist "Werkstatt für beginderte Menschen" (WfbM). Es gibt Werkstätten für behinderte Menschen deren Name "Werkstatt für Menschen mit Behinderung" ist. Gruß Bofried
Förder und Betreuungsbereich
Wäre toll wenn du noch etwas über FUB ( bzw FBB ) schreibst.
Integrationsauftrag und Ausgelagerte Arbeitsplätze
Der Bereich ist überflüssig.
- Der Integrationsauftrag wird am Anfang des Beitrags unter "Aufgabe einer WfbM" beschrieben.
- Woher kommt die Idee der "Hauptziele" die bei der Schaffung der Werkstätten verfolgt wurden? Diese "Hauptziele" sind schlichtweg falsch. "Leistungen der WfbM sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sie zielen darauf ab, entsprechend der Leistungsfähigkeit des behinderten Menschen seine Erwerbsfähigkeit zu verbessern, zu erhalten oder wiederherzustellen. Ob das gelingt, hängt zunächst vom Leistungsvermögen des behinderten Menschen ab." Zitat: Lehr und Praxiskommentar SGB IX § 39 Staz 6 Haines/Jacobs
- Die Informationen zu den "Integrationsfachdienste" gehört nicht in den Bereich der WfbM, dieses kann eigenständig behandelt werden.
- Die Deutzer Erklärung, die durch Teilnehmer einer Veranstaltung verabschiedet wurden die nur einen Bruchteil der Werkstattbeschäftigten repräsentieren, ist eine Erklärung von vielen. Vielleicht kann man eine Inhaltsüberschrift "Erklärungen" schaffen in der ein Sammelsurium von Erklärungen veröffentlicht werden kann.
Gruß Bofried
Unsachmäßige Darstellung
Der letzte Absatz des Kapitels "Integrationsauftrag und ausgelagerte Arbeitsplätze" stellt eine unsachgemäße Darstellung dar:
Unter Bezugnahme auf die Koalitionsvereinbarung wird die Behauptung aufgestellt, Werkstattträger würden als "Versager in Sachen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt diskreditiert". Das ist schlichtweg falsch, denn diese politische Willenserklärung hat lediglich folgenden Inhalt und ist somit nicht als Kampfansage an Werkstätten zu verstehen: "Die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen werden wir intensivieren. Wir wollen, dass mehr von Ihnen die Möglichkeit haben, außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen ihren Lebensunterhalt im allgemeinen Arbeitsmarkt erarbeiten zu können.".
Außerdem darf nicht verkannt werden, dass Werkstattbeschätigte durchaus die Möglichkeit haben, sich weiter zu entwickeln: nach einer gewissen Zeit ist die Werkstatt vielleicht nicht mehr der richtige Platz, weil eine Arbeit in einem Unternehmen in Frage kommt. Deswegen ist es nach § 136 Absatz 1 Nr. 2 Satz 2 SGB IX ausdrücklich gesetzliche Aufgabe der Werkstätten, den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.
Vor diesen Hintergründen ist die Aussage "Von der allgemeinen politischen Stimmung lassen sich auch Werkstattbeschäftigte selbst in die Irre führen" den Werkstattbeschäftigten gegenüber unhaltbar und somit entschieden zurückzuweisen. (nicht signierter Beitrag von 89.48.180.230 (Diskussion) )
- Der Abschnitt ist sehr POV-durchsetzt und mit keinerlei Quelle belegt. Ich habe ihn daher zunächst rausgenommen. Gruß --Superbass 10:57, 3. Mär. 2007 (CET)
Angabe von Quellen und Fundstellen, Neutraler Standpunkt
Verschiedene Autoren haben hier immer wieder Zahlen, Größenordnungen und Beispiele eingebaut, ohne Quellen und Fundstellen zu nennen. Ich bitte herzlich, sich Wikipedia:Quellenangaben durchzulesen und die dort geforderten Standards einzuhalten. Auch Meinungen und Bewertungen können nicht einfach als Tatsachenbehauptung in den enzyklopädischen Textes eingebaut werden - es gilt das Prinzip des Neutralen Standpunktes. Abweichungen von den Prinzipien der Wikipedia werden, wie in der Versionsgechichte ersichtlich ist, verstärkt rückgängig gemacht. Gruß --Superbass 21:28, 3. Mär. 2007 (CET)
Subjektive Darstellung
1. Im Jahr 2000 wechselten 0,24 % der Mitarbeiter in den allgemeinen Arbeitsmarkt, im Jahr 2003 waren es 0,32%. - Leider sind diese Zahlen aus der Luft gegriffen, denn es gibt keine Erhebung darüber. Deshalb gelöscht.
2. - In der Regel werden anspruchslose eintönige ständig wiederkehrende Arbeiten durchgeführt, die sehr kurze Anlernzeiten benötigen. Abwechslung ist selten. Typische Beschäftigungen sind Aktenvernichtung, Verpackung, Versand, einfache Montagearbeiten, Scannen und Microverfilmung. - Gelöscht, weil nicht wertfrei - und übrigens falsch. Deshalb gelöscht.
Und du belegst die Löschung doch sicher mit einer ernsthafteren Begründung als der gefühlten "Nicht-Wertfreiheit", oder? Wieviel Prozent der vergebenen Aufträge belaufen sich denn auf Nicht-Montage-Tätigkeiten? Bitte Quelle(n) nicht vergessen. Grüße, Holger westerngitarre@googlemail.com (nicht signierter Beitrag von 85.16.206.156 (Diskussion | Beiträge) 18:06, 14. Mai 2009 (CEST))
3. In der Praxis werden Word- und Exelkurse angeboten. Einen Computerführerschein zu machen ist meistens nicht möglich. Berufsausbildungen sind nicht vorgesehen, allenfalls Kurse für Hilfsarbeiten, z.B. Druckerhelferschein, der keine Zertifizierung durch die IHK oder andere Institutionen hat. - Da das nur einen verschwindend geringen Teil der beruflichen Bildung ausmacht, Berufsausbildungen durchaus angeboten werden (nur mit der Anerkennung hapert es noch), und es durchaus bereits Beispiele für Ausbildungen mit IHK-Anerkennung gibt, ist dieser Beitrag subjektiv -Deshalb gelöscht.
BAG:WfbM
Zielgruppe
Die Diskussion um spezielle Behinderungsarten (geistige-, körperliche-, Lernbehinderung oder Kombinationen davon) erübrigt sich. SGB IX sagt in § 137 unmissverständlich, dass die Aufnahme in die WfbM unabhängig von der Ursache, der Art und der Schwere der Behinderung erfolgt. Grundlage ist der Behinderungsbegriff aus § 2 SGB IX. Die Aussage bezüglich "des Phänomens, dass in einigen Werkstätten vermehrt auch Menschen mit einer Lernbehinderung oder Körperbehinderung ohne das Merkmal einer geistigen Behinderung aufgenommen werden" führt zu dem falschen Eindruck, dass die WfbM Menschen mit geistiger Behinderung vorbehalten sei und dass die Aufnahme von Menschen mit anderen Behinderungsarten ein konzeptionelles oder gar rechtliches Problem darstelle. --90.153.7.226 14:45, 26. Nov. 2010 (CET)
- Deiner eher rechtlichen Betrachtungsweise muss eine historische hinzugefügt werden. In den Anfangsjahren wurden WfbM auch „Beschützende Werkstätten“ genannt, in denen es darum ging, das Recht auf Arbeit bei solchen Menschen zu gewährleisten, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht gerecht werden können. Es wurde also ausdrücklich ein Raum geschaffen, in dem das Leistungsprinzip nur sehr bedingt Anwendung fand.
- In der Praxis wurden tatsächlich ganz überwiegend Menschen in WfbM beschäftigt, denen das Merkmal „geistig behindert“ zugeschrieben wurde. In den Werkstätten selbst wird es als Problem angesehen, dass durch die vermehrte Aufnahme „Fitterer“ erstens doch dem Leistungsprinzip mehr Gewicht als früher gegeben wird und zweitens für den Fall, dass die Nachfrage nach Werkstattplätzen größer als das Angebot sein sollte, ein Verdrängungswettbewerb ausgelöst würde: Die „am wenigsten Fitten“ würden dann nicht mehr aufgenommen und ihr Recht auf Teilhabe dadurch de facto verlieren. Genau das sollte eigentlich durch „Beschützende Werkstätten“ verhindert werden. --CorradoX, 17:01, 26. Nov. 2010 (CET)
EASPD
Schon seit Langem mahnt uns der „deutschlandlastig“-Baustein, einen Blick über den Tellerrand zu werfen. IMHO ist ein Artikel EASPD überfällig, in dem auf die Werkstattsysteme außerhalb Deutschlands näher eingegangen wird. Die unsinnige Behauptung, außerhalb Deutschlands gebe es keine Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, habe ich korrigiert. Selbst dort, wo der EASPD-Vorsitzende Wolfmayr seine unmittelbare Wirkungsstätte hat, nämlich in der östlichen Steiermark, gibt es auch heute noch Werkstätten, wenn auch mit deutlich weniger Beschäftigten als früher. --CorradoX (Diskussion) 11:11, 21. Dez. 2014 (CET)
Foto "Arbeiterin mit Behinderung in den „Geschützten Werkstätten“"
Das Foto ist nicht für den Artikel geeignet, da es nicht eine Tätigkeit in einer WfbM zeigt, sondern in einer Geschützten Werkstatt der DDR. Der Text des Artikels und auch die rechtlichen Rahmenbedingungen beziehen sich also auf ein anderes Land mit anderen Konzepten als das Bild suggeriert (vgl. Barsch, Sebastian: Menschen mit Behinderungen in der DDR. Erziehung, Bildung, Betreuung. Oberhausen 2007). (nicht signierter Beitrag von 87.78.215.158 (Diskussion) 17:19, 30. Dez. 2014 (CET))
Es gibt auch spezielle Werkstätten für psychisch behinderte Menschen, beispielsweise https://www.bruecke-sh.de/index.php?idm=1.39 -- Christian aus Neumünster (Diskussion) 18:31, 16. Mai 2015 (CEST)
Werkstätte für Behinderte
Es gibt viele Werkstätte. ENDE (nicht signierter Beitrag von 87.148.52.254 (Diskussion) 10:34, 18. Nov. 2015 (CET))
Denkfehler
Offenbar scheint niemand den in § 136 SGB IX enthaltenen Denkfehler bemerkt zu haben: Wie soll die „Erwerbsfähigkeit“ eines „Rehabilitanden“ in einer WfbM „erhalten“ bleiben, wenn Erwerbsfähige eigentlich gar nicht Zugang in eine WfbM erhalten sollen? Die einzig logische Antwort: Wenn die Arbeitmarktlage schlecht ist, werden (quasi als „Ventillösung“) auch Menschen der WfbM zugewiesen, die mehr als drei Stunden pro Tag unter den normalen Bedingungen des Ersten Arbeitsmarkts arbeiten können, also allenfalls eingeschränkt erwerbsfähig sind. Dieser Personenkreis besitzt in der Tat eine (wenn auch eingeschränkte) Erwerbsfähigkeit, die man erhalten könnte.
Im Übrigen lässt das Kriterium „drei Stunden täglich“ eher an Menschen denken, die schnell erschöpft sind oder primär Ausdauer- und Konzentrationsprobleme haben, als an geistig behinderte Menschen, deren Hauptproblem darin besteht, dass sie oft Fehler machen und deshalb ständig beaufsichtigt werden müssen, die aber keine Probleme mit Achtstunden-Arbeitstagen haben. --CorradoX (Diskussion) 18:10, 1. Aug. 2016 (CEST)
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) definiert in einem Lexikonbeitrag die Aufgaben einer WfbM anders: „Sie muss es den behinderten Menschen ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen“. ([1]) Von „Erwerbsfähigkeit“ ist in dem gesamten Abschnitt an keiner Stelle die Rede. --37.138.101.27 08:35, 2. Aug. 2016 (CEST)
„Notwendiger Schonraum“
Bereits 2006 hat sich die „Lebenshilfe“ Gedanken über die Notwendigkeit von „Schonräumen“ für Menschen mit Behinderung gemacht, denen amtlich eine „volle Erwerbsminderung“ bescheinigt wurde ([2]):
- Nach § 6 WVO hat die Werkstatt Beschäftigungszeiten von 35-40 Stunden wöchentlich sicherzustellen. Sie stellt mit einer Belegschaft aus dauerhaft erwerbsgeminderten Beschäftigten nach § 45 SGB XII Industrieprodukten her, die der Qualität der ISO-Industrienormen der Auftraggeber (alle Weltkonzerne der Automobilbranche sind darunter) entsprechen müssen. Eine beachtliche Leistung, auf die die Werkstätten zu Recht stolz sind, und die sie nur erbringen können, weil eine sozialpädagogische Begleitung für behinderte Menschen ein Arbeitsklima schafft, das sie zu diesen Leistungen befähigt. Nicht ausgeschlossen ist, dass sie die gleiche Leistung aber auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erbringen können, wenn ihnen hier vergleichbare Arbeitsbedingungen mit einem arbeitsrechtlichen »Schonraum« ohne Akkordarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geboten werden. Dies war z.B. in den geschützten Betriebsabteilungen der VEB der DDR der Fall, die nach der Wende in Werkstätten umgewandelt wurden. Ein Blick über die Grenzen z.B. nach Italien, nach den angelsächsischen Ländern und nach Skandinavien zeigt, dass das Werkstatt-Klientel dort oft nicht nur in Werkstätten, sondern auch in selbstverwalteten Kooperativen (Genossenschaften) mit nicht behinderten Menschen arbeitet, oder mit unterstützter Beschäftigung (»training on the job«) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
--CorradoX (Diskussion) 12:28, 22. Okt. 2016 (CEST)
Arbeitsentgelt und Sozialtransfers - Einkommensfreibetrag
- Von diesem Einkommen müssen diejenigen behinderten Menschen, die auf weitere Hilfen angewiesen sind (z. B. eine Wohnheimunterbringung), noch Eigenleistungen erbringen. Diese Regelungen beziehen sich auf den § 82 SGB XII und legen fest, dass der Einkommensfreibetrag für Hilfeempfänger bei 50,50 Euro liegt.
Hat schon jemand den § 82 SGB XII mal genauer angeschaut? Denn der Einkommensfreibetrag scheint nicht nur aus den 50,50€ zu bestehen. Denn die 50,50€ sind ein achtel von der Regelbedarfsstufe 1, doch dort steht auch das zuzüglich 25 von 100 des diesen Betrages (50,50€) übersteigenden Endgeldes abzusetzen ist. Es ist also mehr als 50,50€ ... --79.210.39.53 23:45, 21. Dez. 2016 (CET)
Einleitung
Ich finde es wäre übersichtlicher, wenn der Artikel eine kurze Einleitung hätte. Vielleicht kümmert sich ja jemand darum, es müsste ja auch bloß kurz eine (allgemeine, nicht ausschließlich auf Deutschland bezogene) Definition stattfinden. --HerrAdams 16:30, 6. Feb. 2017 (CET)
- Das war nicht so schwer ;-) - findest Du's ok? VG, --Hungchaka (Diskussion) 18:39, 6. Feb. 2017 (CET)
Siehe auch
Bitte mal lesen: WP:Assoziative Verweise! Begriffe, die für einzelne Aspekte des Themas stehen (statt übergeordnetes) und nicht selbsterklärend sind, gehören nicht an diese Stelle. Also: Die Sonderschulen fördern Kinder, die später (vielleicht) in Werkstätten arbeiten, die Alternative am Ersten Arbeitsmarkt heißt Integrationsfirmen und das Budget für Arbeit ist ein Sprungbrett per Lohnzuschuss auf diesen Ersten Arbeitsmarkt für diejenigen, die weniger Leistung erbringen als dort gefordert wird. Das alles gehört zur Inklusion und wird von Behindertenverbänden eingefordert, ohne die sich vielleicht wenig bzw. langsamer etwas verbessern würde. Das alles gehört in diesem Zusammenhang im Artikel behandelt; ggf. wird es schon teilweise behandelt, da müssten dann diese Begriffe verlinkt werden. Und die SIVUS-Methode ist etwas so spezielles, dass ich mir nicht vorstellen kann, wie man das in diesem Artikel sinnvoll behandeln kann. Aber auf gar keinen Fall gehören diese Begriffe zusammenhanglos in diesem Abschnitt einfach nur trivial aufgelistet. Wenn sie nicht im Fließtext integriert werden, sollten sie entfernt werden. Die als Beispiele genannten Werkstätten sind geradezu eine Einladung für Werbung sinnloses Namedropping und reiner Assoziationsblaster, die habe ich bereits entfernt. --H7 Ein fröhlicher Franke (reden) 19:38, 12. Apr. 2018 (CEST)
- Siehe auch-Kapitel sind ein Relikt aus den Anfängen der wiki, im Grunde obsolet. Mit wenigen Worten lassen sich dortige Begriffe in den Text einbauen. - Verlinkte Werkstätten, ob als Beispiel, als Liste oder im Text mit Werbung zu assoziieren ist allerdings unsäglich.--Eatapple (Diskussion) 18:14, 13. Apr. 2018 (CEST)
- hab's angepasst, überflüssig sind die Nennungen in jedem Fall. --H7 Ein fröhlicher Franke (reden) 18:41, 13. Apr. 2018 (CEST)
Recherche
Richterin des Landesgerichtes Berlin-Brandenburg bedauerte, dass in Hartz4Gesetzen kein Rechtsanspruch auf fachkompetente Arbeitsberatung vorgesehen ist. Bürger ohne Behindertenstatus erzählten, sie wären in Jobcentern mit Abschiebung in Behindertenwerkstätten bedroht worden. Künstlern wurde vom Inklusionsbeauftragten in Berlin vorgeschlagen, eine Behindertenwerkstatt für Künstler zu gründen... Profitieren Gewerkschafter in Arbeitgeberrollen vom Ausbau von Behindertenwerkstätten - ? Wie viele Bürger ohne Behindertenstatus wurden mit Sanktionsdrohungen (Verweigerung des Existenzminimums) in Behindertenwerkstätten gezwungen - ? Warum wird Schwerbehinderten -ohne Betreuungsbedarf- verweigert, zwischen Arbeit in Behindertenwerkstätten oder für anerkannt gemeinnützige Vereine (Bürgergeld für Bürgerarbeit) zu wählen - ?--Kunstlandschaft Spandau (Diskussion) 21:58, 5. Mai 2020 (CEST)
Wie „vulnerabel“ sind Werkstatt-Beschäftigte?
Im Zuge der COVID-19-Pandemie in Deutschland wird der Komplex „Werkstatt für behinderte Menschen“ äußerst zurückhaltend angegangen. Seitdem die Bundeskanzlerin nicht mehr die Einheitlichkeit der Verhältnisse in Deutschland garantieren kann, sind Interessierte darauf angewiesen, Land für Land zu recherchierchen, ob, und wenn ja, wann und in welchen Stufen eine Wiederöffnung der WfbM in dem betreffenden Land vorgesehen ist. In den meisten Ländern werden Betretensverbote kommentarlos bis zum nächsten Überprüfungstermin fortgeschrieben.
Grundlage für dieses Verfahren ist offenbar der Gedanke, dass WfbM-Beschäftigte generell „vulnerabel“ im Sinne des Robert-Koch-Instituts seien, also zu den „COVID-19-Risikogruppen“ gehörten und deshalb besonders geschützt werden müssten.
Das RKI jedoch führt in dieser Quelle Trisomie 21 nicht als Risikofaktor auf, obwohl dieser Gendefekt eine der häufigsten Ursachen für eine geistige Behinderung ist. Umso mehr müsste die beispielsweise von der Süddeutschen Zeitung in diesem Artikel aufgestellte Behauptung, alle Menschen mit Trisomie 21 seien aufgrund ihres Gendefekts Mitglieder einer „Risikogruppe“, problematisiert werden.
Nicht nur in diesem WP-Artikel, sondern generell fehlt eine Analyse der Frage, ob jede Form der Behinderung, die zu einer Aufnahme in einer WfbM geführt hat, dazu führt, dass der von ihr Betroffene als Mitglied einer „Risikogruppe“ eingeordnet werden muss. Mit der Antwort steht und fällt der (angeblich) besondere Schutzanspruch aller WfbM-Beschäftigten. --CorradoX (Diskussion) 17:22, 11. Mai 2020 (CEST)
- In dem Abschnitt „Geschichte und Sprachgebrauch“ werden zwei verschiedene Schutzkonzeptionen unzulässig miteinander vermischt.
- Eine „beschützende Werkstatt“ schützt ihre Beschäftigten davor, dass ihnen Teilhaberechte (vor allem das Recht auf Arbeit) vorenthalten werden, indem sie ihnen eine regelmäßige Beschäftigung, zumindest aber eine feste Tagesstruktur anbietet.
- In der Coronakrise hingegen sollen Beschäftigte davor geschützt werden, dass sie sich durch Kontakte am Arbeitsplatz infizieren, schwer erkranken und womöglich sterben. Dies geschieht, indem ihr etwaiger Wille, in der Werkstatt zu arbeiten, durch das Gebot, zu Hause zu bleiben, und das Verbot, die WfbM zu betreten, ignoriert wird, also durch eine Beschneidung von Grundrechten, die auch Menschen mit Behinderung zustehen.
- Der Komplex „Rückkehr paternalistischer Bevormundung in der COVID-19-Krise“ gehört in einen eigenen Abschnitt, am besten in den Abschnitt „Kritik“. --91.97.60.106 12:02, 12. Mai 2020 (CEST)
- @ 91.97.60.106: Es stimmt: Der Schutz vor erzwungener dauerhafter Untätigkeit ist etwas anderes als der Schutz vor Krankheit und Tod.
- Aber von der zweiten Form des Schutzes sind (im Gegensatz zur ersten Form) nicht nur Menschen mit Behinderung betroffen. Das „Durchregieren“ des Staates betrifft alle, die sich auf seinem Gebiet aufhalten.
- Im Übrigen gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass Beschäftigte einer WfbM auf Dauer ihr Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben nicht ausüben können sollen.
- Wenn es Kritik zu üben gilt, dann vor allem daran, dass in Öffnungsdiskussionen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zu selten erwähnt werden und dass implizit Menschen mit Behinderung pauschal unterstellt wird, nicht so belastbar zu sein wie der Durchschnitt der Arbeitnehmer. --CorradoX (Diskussion) 18:19, 15. Mai 2020 (CEST)
Die „vergessenen“ Menschen mit Behinderung
Der folgende, jetzt in dem Artikel zu lesende lange Satz hat es in sich:
- Während Politiker und Vertreter der staatlichen Exekutive ein Interesse daran haben, Arbeitnehmern, die von Betriebsschließungen betroffen sind, so früh, wie es ihnen als verantwortbar erscheint, die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit zu ermöglichen, werden bei Diskussionen über „Lockerungen“ von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie Werkstatt-Beschäftigte nachrangig berücksichtigt, indem die Geltung bestehender Restriktionen kommentarlos verlängert wird.
Während in dem oben angegebenen Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ ([3]) unterstellt wird, Menschen mit Behinderung würden von Politikern und den Behörden oft „vergessen“, ist in dem o.g. Satz zwischen den Zeilen zu lesen, dass der Wunsch von Menschen mit Behinderung, ihr Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen zu können, deshalb ignoriert werden könne, weil sie keine starke Wirtschaftslobby bildeten, der man schnell helfen müsse. Dass man ihnen Gutes tue, wenn man sie von der für sie „besonders gefährlichen“ Arbeit abhalte, stützt letztlich den Glauben, zu der besonderen Behandlung von Menschen mit Behinderung berechtigt zu sein.
Fragwürdig wird diese Annahme dann, wenn es unter den WfbM-Beschäftigten Arbeitswillige gibt, die nicht „vulnerabel“ im Sinne des RKI sind. Diese müssten genauso wie andere Arbeitnehmer behandelt werden (durch die Ermöglichung einer zeitgleichen Wiederaufnahme der Arbeit unter vergleichbaren Hygiene-Auflagen).
Merkwürdigerweise ist diese Diskussion noch nicht in Gang gekommen. Sie kann also auch nicht zitiert werden. --91.97.72.218 17:38, 15. Mai 2020 (CEST)
- Ein persönliches Gespräch mit der Geschäftsführung einer WfbM und mit Angehörigenvertretern ergibt folgendes Bild in Sachen „Wiedereröffnung“ der Werkstätten:
- Niemand vertritt ernsthaft die These, dass alle Beschäftigten in einer Werkstatt „vulnerabel“ seien. Vermutlich werden unter den ersten, die wieder ihre Arbeit als Beschäftigte aufnehmen dürfen, die unbestreitbar Vulnerablen unterrepräsentiert sein.
- Überall wird die Arbeit mit relativ wenig Beschäftigten aufgenommen werden, die ganz überwiegend in der Lage sein müssen, die Hygieneauflagen selbstständig einhalten zu können.
- Es wird relativ lange dauern, bis alle im März 2020 Beschäftigten wieder ihre Arbeit aufnehmen können, da in den meisten Werkstätten wegen der Distanzvorschriften der hierfür notwendige Platz fehlt. Zum Teil kann dieses Problem durch Heimarbeit in Wohnheimen abgemildert werden.
- Wenn (was als sinnvoll erscheint) alle Wohnheimbewohner derselben Werkstattgruppe angehören, müssen in großem Stil Arbeiten neu auf die Beschäftigten verteilt werden.
- Die zuständigen Landesregierungen haben das Recht, über alle wesentlichen Fragen (Öffnungstermin + zeitliche Staffelungen, Kriterien für den Arbeitsbeginn bestimmter Beschäftigter, Zusammensetzung der Gruppen, konkrete Auflagen usw.) relativ kurzfristig und nur bedingt vorhersehbar selbst Entscheidungen zu treffen, wenn es auch Beratungen mit allen Beteiligten gibt. Verfügungen der Länder werden Entscheidungsspielräume der einzelnen Werkstätten und der AGs WfbM einengen. Darüber hinaus haben die zuständigen (Land-)Kreise bzw. kreisfreien Städte das Recht, Bestimmungen ihres Landes zu verschärfen.
--91.97.55.165 11:02, 19. Mai 2020 (CEST)
Abschnitt Österreich
Der Abschnitt besteht überwiegend aus einem 11 Jahre alten Langzitat, das schlaglichtartig die damalige Situation beschreibt und an der verlinkten Quelle nicht mehr zu finden ist. --Anfeld (Diskussion) 17:01, 11. Jun. 2022 (CEST)
Was bedeutet...
..."2012 betrug die Anzahl der WfbM deutschlandweit 682, mit 2750 Standorten"? Wie können sich 682 Werkstätten auf 2750 Standorte verteilen? Grüße --Okmijnuhb 22:14, 24. Aug. 2022 (CEST)
- Ein Beispiel reicht, um den Sachverhalt zu erklären:
- Im Artikel Andreaswerk ist zu lesen: „Das Andreaswerk [Vechta] betreibt an sechs [sic!] Orten […] verschiedene Einrichtungen für Arbeit (vor allem die Werkstatt für behinderte Menschen) und Wohnen (darunter zwei Wohnheime für Senioren)“.
- „Die“ Werkstatt (Singular) des Andreaswerks hat einen Leiter. Sie besteht aus der Zentrale an der Landwehrstraße in Vechta, zwei weiteren Standorten in Vechta, zwei Standorten in Lohne und einem in Steinfeld (Oldenburg). In allen Betrieben an den verschiedenen Standorten gibt es Abteilungsleiter, die dem Leiter der WfbM unterstellt sind.
- Alles klar? --CorradoX (Diskussion) 09:40, 25. Aug. 2022 (CEST)
- Ach so, logisch, danke sehr! Grüße --Okmijnuhb 12:34, 25. Aug. 2022 (CEST)
Ausbeutung
Wie kann es sein das z.b. Audi oder VW Stoßdämpfer oder PUKY seine Kinderfahrräder in diesen Werkstätten für 1,35€ Stundenlohn zusammen bauen lassen dürfen ? Die Anstalt --Mr.Lovecraft (Diskussion) 09:26, 22. Dez. 2022 (CET)
Stärkere Hervorhebung von Machtverhältnissen
Die Benennung von Rolleninhabern in der Behindertenpolitik nur mit ihrer Funktionsbezeichnung ist wenig hilfreich, wenn nicht im Zusammenhang mit länger zurückliegenden Aussagen verdeutlicht wird, welche Regierung in dem betreffenden Jahr im Amt war.
Die aktuelle Frage ist 2023: Was hat sich durch den Regierungswechsel im Bund seit Ende 2021 geändert?
Wenn selbst Werkstatträte der Ansicht sind, dass für Zwei Drittel der Beschäftigten die WfbM (zurzeit: Entstehen möglicherweise demnächst Begehrlichkeiten?) der angemessene Einsatzort sei, weil nur ein Drittel der derzeit in einer WfbM Beschäftigten die Option für sich sieht, auf dem Ersten Arbeitsmarkt tätig zu sein, dann kann man diese Form der Wahrnehmung des Wunsch- und Wahlrechts der Betroffenen nicht ignorieren, indem man die Schließung aller WfbM in Deutschland fordert, wie das die UN tut.
Auch die Ampelkoalition ist also offenbar bereit, den Kampf mit der UN aufzunehmen.
Die SPD trägt aber nicht mehr den Kompromiss des Jahres 2016 mit, wonach es eigentlich keinen Grund gebe, am System WfbM Grundlegendes zu ändern. --CorradoX (Diskussion) 10:05, 6. Feb. 2023 (CET)
Komplex Zukunft der WfbM
Der Artikel droht überlang zu werden. Am sinnvollsten ist es wohl, Aussagen, die sich auf die Zukunft der WfbM beziehen, auszulagern, da diese in den Kontext behindertenpolitischer Konzepte gehören. Ein geeigneter Auslagerungsort wäre ein langer Abschnitt in dem neu zu schreibenden Artikel Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. --CorradoX (Diskussion) 17:34, 20. Feb. 2023 (CET)
- Der Artikel würde auch dadurch kürzer, dass Redundanzen getilgt würden. So gibt es an mehreren Stellen ähnliche oder sogar gleiche Informationen. Beispiel: die Urteile des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (aktueller Einzelnachweis 31) und des Arbeitsgerichts Kiel (aktueller Einzelnachweis 33). → Beleg 33 kann gestrichen werden, da Landesarbeitsgerichts-Urteile relevanter sind als Urteile der ersten Arbeitsgerichts-Instanz.
- Kürzer würde der Artikel auch, wenn viele Einzeldarlegungen gestrafft würden. Z. B. ist die hoch interessante Beweisführung des CBP (aktueller Einzelnachweis 81) immer noch zu ausführlich.
- Zusätzlicher Vorschlag: Der Artikel Arbeit und Behinderung (der ein „Mutterartikel“ dieses Artikels sein könnte – „WfbM“ als ausgelagerter Artikel) ist in einem grauenhaften Zustand. Die Hauptgründe: 1. eine oft unenzyklopädische Ausdrucks- und Darstellungsweise und 2. eine oft ungenaue Verwendung der beiden Lemma-Begriffe in Argumentationsgängen (z. B. wird häufig nicht der Bedeutungsunterschied zwischen den Begriffen „Arbeit“ und „Erwerbsarbeit“ berücksichtigt, wie in der unverschämten Frage: „Sind Sie Hausfrau, oder arbeiten Sie?“). Ein „Synergieeffekt“ könnte dadurch entstehen, dass Wikipedianer diesen und den anderen Artikel gleichzeitig bearbeiten. --91.97.54.10 12:19, 25. Feb. 2023 (CET)
Zeichen und Bezeichnetes
@ Corradox: Dein Bestehen darauf, dass der Begriff „Rehabilitand“ nur auf Menschen angewandt werden soll, die tatsächlich rehabilitiert werden sollen, führt in die Irre.
Hier besteht eine Analogie zu dem Begriff „Patient“: Jeder, der eine Dienstleistung von einem Menschen in seiner Funktion als Arzt erwartet, wird „Patient“ (wörtlich: „Leidender“) genannt. Ob dieser Mensch tatsächlich Leid empfindet, ist dabei irrelevant.
„Rehabilitanden“ werden demnach alle genannt, die Empfänger von Leistungen sind, die von Rehabilitationsträgern finanziert werden. Die betreffenden Einrichtungen werde so genannt, ohne dass bei diesem Sprachgebrauch überprüft würde, wie stark dieses sprachliche Zeichen durch die Realität des Bezeichneten gedeckt ist.
Angebracht wäre also nicht eine Sprachkritik, sondern eine Kritik daran, dass nicht alle Institutionen der Behindertenhilfe mit dem Begriff „Rehabiliation“ im Sinne von „beruflicher Rehabilation“ so rigoros umgehen wie die Bundesagentur für Arbeit. Diese Kritik sollte aber nicht diesen ohnehin schon sehr langen Artikel weite aufblähen.
Ein geeigneter Artikel für sie wäre der Artikel Berufliche Rehabilitation. --91.97.72.189 10:29, 8. Mär. 2023 (CET)
Außerdem: „Rehabilitationsträger“ sind im Beziehungsdreieck „Leistungsträger / Leistungserbringer / Leistungsempfänger“ die Kostenträger von Maßnahmen auch der durch das BTHG reformierten Eingliederungshilfe (jetzt im SGB IX geregelt). „Eingliederung“ ist das deutsche Synonym für „Integration“. Wer am Sprachgebrauch rüttelt, stellt das gesamte System der Eingliederungshilfe in Frage. Wer oder wessen Einrichtung „Eingliederungshilfe“ erhält, muss (!) ein „Einzugliedernder“ bzw. „Rehabiltand“ sein. --91.97.72.189 10:51, 8. Mär. 2023 (CET)
- Kritikwürdig wäre demnach nicht die Idee der Rehabilitation, da Integration eine möglicherweise notwendige Zwischenstation auf dem Weg zur Inklusion ist. Kritikwürdig wäre im Sinne der UN-Konvention die Fixierung auf das Kriterium „Erwerbsfähigkeit“, die den am stärksten von Behinderung Betroffenen von vornherein die Hoffnung nimmt, tatsächlich rehabilitiert werden zu können. --CorradoX (Diskussion) 11:01, 8. Mär. 2023 (CET)
„Teilhabe am Arbeitsleben“ ≠ „Teilhabe am Arbeitsmarkt“
Wer im Kontext des SGB II recherchiert, stößt regelmäßig auf die Formulierung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. So ist auch der neue §16i des SGB II betitelt, der ein neues Instrument zur Integration „arbeitsmarktferner“, schon seit „sehr langer Zeit“ arbeitsloser Menschen regelt. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die starke Verknüpfung der Begriffe „Arbeitsmarkt“ und „Langzeitarbeitslosigkeit“. Bekanntlich können aber Menschen, die erwerbsunfähig sind (und dieses Merkmal ist Eingangsvoraussetzung für die Aufnahme in eine WfbM), nicht arbeitslos werden und damit das Hauptmerkmal des § 16i SGB II nicht erfüllen.
Die Behauptung der LAG Berlin: „Werkstätten […] ermöglichen […] Teilhabe innerhalb und außerhalb der Werkstatt.“ kann „gerettet“ werden, wenn man sie von ihrer Begründung trennt (WfbM seien Teil des ersten Arbeitsmarkts). Denn „Teilhabe am Arbeitsleben“ kann auch dann gewährleistet sein, wenn die Versuche kläglich scheitern, für WfbM-Beschäftigte Arbeit auf dem wirklichen ersten Arbeitsmarkt zu erreichen (als Arbeitnehmer und nicht nur als nach wie vor arbeitnehmerähnliche Person); denn „Teilhabe am Arbeitsleben“ im Sinne des SGB IX ist ein weniger anspruchsvolles Ziel als „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. --CorradoX (Diskussion) 16:49, 17. Mär. 2023 (CET)
- Apropos „Arbeitsmarktferne“: Die Distanz von Besuchern einer Tagesförderstätte zum ersten Arbeitsmarkt ist „nicht zu toppen“. De facto unerreichbar ist er auch für fast alle Bewohner einer WfbM. Und im Zeitalter akuten Fachkräftemangels und der auch daraus resultierten forcierten Steigerung der Arbeitsproduktivität werden viele einfache Tätigkeiten wegrationalisiert.
- Fazit: Für die Klientel der WfbM sind die Aussichten, Arbeitnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt zu werden, so schlecht wie nie, zumal dem Staat nicht erst seit der Scholzschen „Zeitenwende“ zunehmend das Geld für Fördermaßnahmen knapp wird.
- Also sollte man so realistisch sein, die Maximalforderungen der UN nicht allzu ernst zu nehmen. Arbeit in einer WfbM zu haben, ist für die Menschen, die das Lemma dieses Artikels behandelt, allemal besser, als (wie im Vereinigten Königreich) sich in die Menge der Langzeitarbeitslosen einzureihen.
- Dass dann, wenn über „Arbeitsmarktferne“ gesprochen wird, Erwerbsunfähige nicht thematisiert werden, ist kein Wunder. Sie gelten halt nicht als Fälle, für deren Interessen etwas Realistisches zu planen sinnvoll wäre. „Arbeitsmarktfern“ zu sein, ist für die allermeisten von ihnen wohl „schicksalhaft“. --91.97.79.102 18:02, 17. Mär. 2023 (CET)
„Fazit“ des CBP als „Wegweiser“ und Aufräumhilfe
Der sehr lange Artikel enthält, außer in den Passagen, die die konkrete Arbeit einer WfbM und ihrer Träger beschreibt, ein Sammelsummerium von (teilweise ideologieverdächtigen) Aussagen über das Framing der Arbeit von Werkstätten.
Von erfreulicher Klarheit ist das „Fazit“, das die CBP bereits 2014 zog. Sinngemäß: die UN-Konvention hat in Deutschland Rechtskraft und darf daher nicht ignoriert werden. Aber es gilt auch der altrömische Rechtsgrundsatz: „Ultra posse nemo obligatur“ („das Unmögliche kann nicht Rechtspflicht sein“). Dass erwerbsunfähige Menschen mit Behinderung in keiner Arbeitsmarktstatistik erscheinen, ist keine Schikane, sondern wohl begründet. Die Frage ist hier höchstens, was man noch zusätzlich tun kann, um Einzelne über die Grenze in die (teilweise) Erwerbsfähigkeit zu schieben.
Alles, was zur Verunklarung dieses Sachverhalts beiträgt, sollte aus diesem Artikel entfernt werden, eventuell mit Ausnahme der Stellungnahmen der Großen Koalition und der LAG Berlin (zum Beleg dafür, welcher Weg noch zurücklegen ist, bis die Behauptung, man habe genug zur Schaffung eines „inklusiven Arbeitsmarktes“ getan, jedem als „Blick durch die rosa Brille“ erscheint). --CorradoX (Diskussion) 11:15, 21. Mär. 2023 (CET)
Berücksichtigung des neuen Diskurses
Behindertenwerkstätten stehen derzeit massiv in der Diskussion. Der Vorwurf: schlechte Bezahlung und mangelhafte Inklusion. Kritiker fordern die Abschaffung der Werkstätten. (Lead-Absatz in dem Artikel Sind Werkstätten gerecht?, eingestellt auf „tagesschau.de“ am 20. April 2023 [4])
Das ist der Kontext, in dem das „System WfbM“ 2023 zu betrachten ist: Werkstätten stehen unter einem extremen Rechtfertigungs- und Änderungsdruck.
Die „neue Zeit“ begann mit dem „KO-Schlag“ der 17 Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder am 4. November 20222 (Auftrag des § 219 SGB IX jahrzehntelang nicht ansatzweise erfüllt!), verbunden mit dem Beschluss, dass Werkstätten Inklusionsbetrieben dabei helfen sollen, eine wichtigere Rolle zu spielen.
Dass vor allem die Regierungspartei SPD es „ernst meint“, zeigt das Interview von Takis Mehmet Ali mit der Parteizeitung „vorwärts“ vom 19. April 2023 ([5]): Das nächste große behindertenpolitische Projekt der Ampelkoalition bestehe in der Erarbeitung eines „Gesetzentwurf[s] für die Modernisierung der Werkstätten“, d.h. ihre Umfunktionierung „zu Trainings-, Vorbereitungs- und Dienstleistungszentren für die im Anschluss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stattfindende berufliche Ausbildung und Beschäftigung“ ([6]). Takis Mehmet Ali war vor seinem Einzug in den Bundestag 2021 Leiter einer Werkstatt für behinderte Menschen und wurde bereits im Febuar 2022 Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von Menschen mit Behinderung. Übrigens gehören zu den Unterzeichnern der „Erfurter Erklärung“ der 17 Behindertenbeauftragten auch Mitglieder der CDU bzw. der CSU. --CorradoX (Diskussion) 10:09, 16. Mai 2023 (CEST)
- Aus einem Beitrag der „Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention“ in der Schrift Wer Inklusion will, sucht Wege. Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland (2019, S. 42; Online erreichbar über [7]):
„Die Existenz der Werkstätten und vergleichbarer Leistungsanbieter und die weiterhin steigende Zahl der dort Beschäftigten ist ein klarer Indikator für die auch nach einer Dekade UN-BRK fortbestehende Exklusivität des Arbeitsmarktes.“
- Folglich (S. 39):
„Deutschland soll mehr für die Entwicklung eines inklusiven Arbeitsmarktes tun und die Werkstätten in der bekannten Form nicht fortführen beziehungsweise diese abbauen.“
- Die Aussagen von 2015 sind also nur abgemildert, nicht aber obsolet geworden. --CorradoX (Diskussion) 10:06, 17. Mai 2023 (CEST)
Werkstattreform
Die oben erwähnte „Werkstattreform“ wird seit 2023 tatsächlich unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Angriff genommen. Erste Vorarbeiten für den Gang der Gesetzgebung sind bereits erfolgt. Dieser Artikel würde jedoch unerträglich lang, wenn dieses Thema nicht in einem eigenen Artikel behandelt würde. Deshalb habe ich mir erlaubt, das Wort „Werkstattreform“ bei seiner ersten Erwähnung in diesem Artikel zu einem Rotlink zu machen.
Es wäre schön, wenn sich Arbeitswillige fänden, die an der Entwicklung dieses Artikels mitarbeiten, da ein Einzelner unmöglich auch nur die wichtigsten Aspekte des Themas erschöpfend behandeln kann. Der „Warnschuss“, den ich hier erhalten habe, hat mir deutlich meine Grenzen aufgezeigt. --CorradoX (Diskussion) 10:11, 13. Sep. 2023 (CEST)
- Der erwähnte Rotlink ist seit dem 21. September 2023 eingebläut. Der Zielartikel wurde am 16. Februar 2024 von mir in Reform des Werkstattsystems umbenannt, da dieser Begriff die offizielle Bezeichnung für ein Bündel von aktuell geplanten Gesetzesnovellen ist und das Thema so schärfere Konturen erhält. --CorradoX (Diskussion) 17:25, 29. Feb. 2024 (CET)