Diskussion:Zu versteuerndes Einkommen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Udo.Brechtel in Abschnitt Grafik
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge

[Quelltext bearbeiten]

Was sind "die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge"???--129.70.14.65 14:58, 8. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Verlinkung Einkommensteuerermittlung

[Quelltext bearbeiten]

Bitte sinnvoll verlinken, dann ist vielleicht auch obige Frage beantwortet. gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 10:22, 23. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Rechenbeispiel

[Quelltext bearbeiten]

Gibt es eine Möglichkeit, ein einfaches Rechenbeispiel hier anzuführen, wie an vielen anderen Stellen auch? --217.229.245.228 21:42, 11. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Definition "Einkommen"? - u.a. i.B.a. die Mehrwertsteuer

[Quelltext bearbeiten]

leider bleibt im wiki-artikel wie im § 2 ekstg streng genommen undefiniert was "einkommen" bzw. "einkünfte" ist/sind...?! § 2 z.b. wiederholt in (3) schlicht "einkünfte", ohne zu definieren, was das ist, um dann einige abzugsbeträge zu nennen, wonach sich dann das "einkommen" ergibt; vgl. (4). in (5) ist die basis gar das "einkommen" und es wird daraus das "zu versteuernde einkommen"... (also nicht mal die wörter werden klar auseinander gehalten...)

dass dies mangelhaft ist, wird deutlich, wenn man sich fragt, ob die "einkünfte" bzw. das "einkommen" nach abzug der mehrwertsteuer anzusetzen ist, oder vor abzug?? muss ich also - wenn ich etwa wissen will, was mir unterm strich bleibt - von meinen einnahmen erst die mehrwertsteuer, die kosten und die steuerlichen abzugsbeträge abziehen, um dann von dem verbleibenden betrag den ekst.-satz abzuziehenen, oder nehme ich den betrag inkl. mehrwertsteuer minus kosten und abzugsbeträge als rechenbasis? ein satter unterschied! könnte das bitte jemand klären? danke! --HilmarHansWerner (Diskussion) 18:26, 5. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Definition Freibetrag

[Quelltext bearbeiten]

In deiner Bearbeitung [1] in Zu versteuerndes Einkommen wurde "Freibetrag" durch "Betrag" ersetzt. Als Begründung wurde angegeben, dass einige Beträge nachgewiesen werden müssen und deshalb nicht als Freibetrag bezeichnet werden dürften. Das ist aber nicht belegt.

Ein Freibetrag ist im Steuerrecht ein Betrag, der die Steuerbemessungsgrundlage mindert, und zwar unabhängig davon, ob er nachgewiesen werden muss oder als Pauschbetrag vorgegeben ist.

Welche Belege gibt es für deine Änderung? Beste Grüße --Udo (Diskussion) 08:10, 6. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Freibeträge mindern die Bemessungsgrundlage. Aber nicht alles, was die Bemessungsgrundlage mindert, ist ein Freibetrag. Siehe auch Freibetrag.
In der Liste auf der Vorderseite erscheinen Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Und das sind keine Freibeträge, sondern die werden nur in der Höhe abgezogen, in der sie nachweisbar (z.B. durch Spendenquittungen) entstanden sind. Für manche Spezialfälle gibt es Pauschbeträge (z.B. außergewöhnliche Belastungen bei Behinderten), aber die ganze Liste als "Freibeträge" zu bezeichnen, geht einfach am Begriff des Freibetrags vorbei. --Carl B aus W (Diskussion) 11:31, 6. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Wieso geht das am Begriff "Freibetrag" vorbei? Wo genau ist das definiert? Alles was die Bemessungsgrundlage vermindert - mithin steuerfrei ist - sind Freibeträge. So steht es auch im ersten Satz des Artikels Freibetrag. Freibetrag ist der Oberbegriff, darunter kann man gliedern in
  • individuell berechnete Freibeträge
  • pauschale Freibeträge
Unterscheiden muss man das lediglich von der Freigrenze, die anders wirkt.
Gruß--Udo (Diskussion) 12:29, 6. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Gegenfrage: Wo ist definiert, dass jegliche abzugsfähige Beträge, die das zvE mindern, unter dem Oberbegriff "Freibetrag" zusammenzufassen sind? Wenn es Leute gibt, die den ersten Satz in Freibetrag dahingehend misinterpretieren, dann sollte man diesen Satz ändern. --Carl B aus W (Diskussion) 14:30, 6. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Nun, es ist unmittelbar einleuchtend und logisch. Dagegen erscheint die These, nach der individuell berechnete Freibeträge keine Freibeträge seien, recht willkürlich. Wenn du den ersten Satz in Freibetrag ändern möchtest, dann bitte auch mit Begründung und Beleg. Beste Grüße--Udo (Diskussion) 15:27, 6. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Oder anders gefragt: Welchen Namen haben denn die steuerfreien Beträge, die man individuell berechnen und nachweisen muss?--Udo (Diskussion) 15:48, 6. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Alle Beträge, die bei der Berechnung der Steuer eine Rolle spielen, haben die Namen, die ihnen der Gesetzgeber verpasst hat. Zum Beispiel "Sonderausgaben", "Außergewöhnliche Belastungen". --Carl B aus W (Diskussion) 16:51, 6. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Das mag sein, aber von ihrer Wirkung her sind es Freibeträge. Freibetrag ist der (sachlogische) Oberbegriff.--Udo (Diskussion) 09:25, 23. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Der "sachlogische Oberbegriff" (geile Wortschöpfung!) ist "Betrag, der von den Einkünften abgezogen wird, um das zu versteurnde Einkommen zu ermitteln" --Carl B aus W (Diskussion) 13:25, 23. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Genau, und dieser Betrag ist steuerfrei. Daher kann man dazu auch Freibetrag sagen.--Udo (Diskussion) 13:57, 23. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Grafik

[Quelltext bearbeiten]

Die Grafik sollte hauptsächlich deshalb raus, weil sie eine Vereinfachung darstellt, die willkürlich einzelne Aspekte herauslässt. Derartige vereinfachte Darstellungen halte ich nur für zulässig, wenn sie etabliert sind, das heißt, wenn die Vereinfachungen auch in gängiger (einführender) Literatur vorgenommen werden. Tatsächlich wird man jedoch schon als Steuerfachangestellter im ersten Lehrjahr mit dem vollständigen Schema gemäß Abschnitt 2 der Einkommensteuerrichtlinien konfrontiert. Die vereinfachte Darstellung bringt niemanden weiter. Daceloh (Diskussion) 10:04, 23. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Diese Grafik befindet sich bereits seit März 2012 in diesem und weiteren Artikeln, ohne dass sich bisher jemand darüber beschwert hätte. Die vereinfachte Darstellung ist im Sinne der Allgemeinverständlichkeit sinnvoll und ermöglicht einen guten Überblick über die Begriffe
  • Einnahmen,
  • Einkünfte,
  • Einkommen und
  • zu versteuerndes Einkommen,
die von Laien oft durcheinander geworfen werden. Das bringt durchaus einen Wissensgewinn, was ja die Aufgabe von Wikipedia ist. Also nochmals meine Frage: Was genau soll an dieser Grafik fehlerhaft sein?--Udo (Diskussion) 14:12, 23. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Um die Sache etwas abzukürzen: Würde dir dieses Bild besser gefallen? Gruß--Udo (Diskussion) 14:35, 23. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

So, ich habe jetzt eine neue Version der Grafik (siehe rechts) hochgeladen. Ich hoffe, damit die Kritik ausgeräumt zu haben.--Udo (Diskussion) 09:16, 24. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Soll diese Grafik bedeuten, dass:
  • z.v.Einkommen = Einkommen - Kinderfreibeträge
Nur wenn die Steuerersparnis höher ist als das Kindergeld. --Udo (Diskussion) 18:47, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten
  • Einkommen = Gesamtbetrag der Einkünfte - (die vier Dinge)
Ja --Udo (Diskussion) 18:47, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten
  • Gesamtbetrag der Einkünfte = Summe der Einkünfte - (Altersentlasungsbetrag + Abzug für Land- und Forstwirtschaft)
Ja --Udo (Diskussion) 18:47, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten
  • Summe der Einkünfte = (Einnahmen - Betriebsausgaben) + (Einnahmen - Werbungskosten)?
Wobei links Selbstständige und rechts Arbeitnehmer. --Udo (Diskussion) 18:47, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten
    • Was hat die Zwischenzeile "Gewinne/Einkünfte + Einkünfte" zu bedeuten? Dass das grüne erstmal die Bezeichnung "grünes weiter oben minus gelbes" ist und dann beide grünen Blöcke zusammengehen?
Bei Gewerbebetrieb heißt es halt Gewinn. --Udo (Diskussion) 18:49, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten
  • Und ganz unten: dass Leute außerhalb vom Tarif nur eine festzusetzende Einkommenssteuer haben? Was macht die Grafik da im Hintergrund = was ist das?
Der Hintergrund zeigt den ESt-Tarif. Von der tariflichen Einkommensteuer werden beispielsweise Handwerkerleistungen oder Haushaltsnahe Diensleistungen zu 20 % abgezogen. Dann ergibt sich die festgesetzte Einkommensteuer. --Udo (Diskussion) 18:47, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten
--2A02:2455:18D8:6900:B93C:818A:2D1B:B60F 13:07, 22. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Antworten in Text oben eingefügt. Zum Verleich mit mehr Details siehe hier: Rechenschema. Beste Grüße --Udo (Diskussion) 18:47, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten