Diskussion:Zweites Buch Sozialgesetzbuch

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von R2Dine in Abschnitt Bewilligungszeitraum
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Verschiebung

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Die Teile des Sozialgesetzbuches heißen leider alle Erstes Buch Sozialgesetzbuch bis Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch. Daher sollten auch wir für das Lemma besser den korrekten Namen verwenden.

Ich bitte die Diskussion zentral hier zu führen. -- Zartonk talk 21:23, 8. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bedingungsloses Grundeinkommen

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Zitat: Es folgt im Kern einer humanen Idee, angesichts des weltweiten ökonomischen Wandels. Das Verhältnis von Arbeit zu Einkommen wird hier anders gesehen. Schwammiger und allgemeinplätziger geht's nimmer. Das Konzept des Grundeinkommens muss im Rahmen des Artikels zum SGB II nicht näher beschrieben werden, schon gar nicht so unverständlich. Es genügt der Wikilink zu diesem Stichwort. --Gunilla 23:31, 2. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Das BGE ist eine Sache "in progress", daher nicht einfach in straffe Begriffe zu fassen. Ich habe selbst noch keine ideale "kürzere Kurzbeschreibung". Wichtig scheint aber trotzdem, das Wort human hier mal einzubringen, sowie den Gedanken der Trennung von Einkommen und Arbeit. Darum geht es wirklich im Kern. Wenn sie da eine gute Formuliuerung haben, bin ich auch dankbar ! SGBII ist gut gemeint, aber eben voller Zwänge und Widersprüche. Ich lasse es lieber bei Ihrer Beschreibung, bevor der Absatz wikipediamäßig zerrupft wird und nachher ganz verschwindet oder zu nimmer endenen Diskussionen führt. Was meinen Sie? MTL 77.12.57.145 11:47, 3. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Der Begriff human hat zunächst weder hier noch im Artikel über das bedingungslose Grundeinkommen etwas zu suchen. Ob das BGE human ist, oder nicht, ist (wenn auch nicht unbedingt zentraler) Bestandteil der Diskussion über selbiges. Es gibt noch nicht einmal das BGE als feststehendes Modell, vielmehr existieren eine Grundidee und einige teils schon recht detaillierte Vorschläge zu ihrer Umsetzung. Diese unterscheiden sich erheblich. Allen gemein ist jedoch, dass es sich keinesfalls ausschließlich um eine Alternative zum SGB II handelt. Vielmehr handelt es sich um eine Alternative zu allen derzeit vorhandenen Systemen der sozialen Sicherung, von der Sozialhilfe bis zur Rente. Aus meiner Sicht ist die Erwähnung entbehrlich. Wenn es aber unbedingt sein muss, dann ohne weitergehende Erläuterung und ganz sicher ohne Wertung. Wikilink reicht vollkommen.--Kachelmann 17:02, 3. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Etwas, was noch vollkommen unausgereift ist, als human zu bezeichnen, ist schon mehr als gewagt. Man kann es auch als naiv bezeichnen. Ich stimme Kachelmann zu, dass die Erwähnung des BGE überhaupt in dem Artikel über das SGB II "grenzwertig" ist. --Gunilla 19:24, 3. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Bin einverstanden mit dem jetzigen Satz.

Kachelmann, warum finden Sie das eigentlich grenzwertig? Das Hartz-IV-System ist sowohl für die Betroffenen wie für die, die es organisieren problematisch. Keiner ist richtig zufrieden. Es bedarf neuer Ideen, die erwähnt sein wollen.

Gunilla, etwas zum Verständnis. Eine Idee, ein Gedanke kann doch schon human sein. Das scheint gegenwärtig etwas eine Seltenheit. Es ist seltsam gedacht, das etwas erst dann human sein soll, wennn es ausgereift ist. Hier ist das der falsche Ansatz. Das hieße, das Humane kommt dann erst, also mehr oder weniger zufällig, vielleicht. Der Ausgangspunkt selbst ist bei dem BGE die Humanität = menschenwürdig leben. Freiheit ermöglichen. Es ist ganz einfach, nicht naiv. Verstehen Sie mich oder besser die Idee? Fragen sie sich selbst, wie sie leben würden, würden sie lebenslang ein Grundeinkommen haben... mtl77.12.57.145 21:56, 3. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Neues zu Eingliederungsverienbarung

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BSG B 4 AS 13/09 R

Der Text der Entscheidfung ist noch nicht veröfflicht in der Datenbandk des BSG.

Hoffe da geht jemand mit nach Karlsruhe.--88.153.18.118 21:26, 22. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Abschnitt Kritik

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Hier fehlen Quellen für die Kritik und vor allem, wer diese äußert. (nicht signierter Beitrag von 87.78.30.54 (Diskussion) 18:46, 30. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 10:35, 20. Jul. 2016 (CEST)
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GiftBot (Diskussion) 10:29, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 11:17, 22. Dez. 2015 (CET)

Bewilligungszeitraum

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Wurde der Bewilligungszeitraum für Alg 2 nicht zu Beginn des Jahres 2016 nicht von 6 auf 12 Monate erhöht? MfG: --Der Förster (Diskussion) 14:58, 3. Mai 2016 (CEST)Beantworten

"Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden. Der Bewilligungszeitraum kann auf bis zu zwölf Monate bei Leistungsberechtigten verlängert werden, bei denen eine Veränderung der Verhältnisse in diesem Zeitraum nicht zu erwarten ist" (§ 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II). Beispiele für einen 12-monatigen Bewilligungszeitraum, siehe Fachliche Hinweise SGB II, 41 SGB II Berechnung der Leistungen S. 3/4, insbesondere "Fälle des Leistungsbezugs nach § 65 Absatz 4 (§ 428 SGB III), d.h. Leistungsberechtigte, die das 58. Lebensjahr vollendet haben ohne Einkommensanrechnung, Ältere in Zusatzjobs, Fälle mit monatlich gleichhohem Einkommen und unveränderter Einkommensanrechnung und Personen, denen eine Arbeitsaufnahme in absehbarer Zeit nicht zumutbar ist (u. a. bei Pflege von Angehörigen, Alleinerziehenden während des Bezugs von Erziehungsgeld)." Grüße, R2Dine (Diskussion) 17:01, 3. Mai 2016 (CEST)Beantworten