Acetylierte Stärke

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Stärkeacetate sind Derivate der Stärke, die zu den Stärkeestern gehören. Diese modifizierte Stärke wird in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt und trägt die Kennzeichnung E 1420[1].

Stärkeacetat wird durch Umsetzung von Stärke mit Essigsäureanhydrid in einer polymeranalogen Reaktion hergestellt. Da bei dieser Reaktion nicht alle Hydroxygruppen reagieren, entstehen Gemische mit unterschiedlich hohem Substitutionsgrad. Auch der Substitutionsgrad der einzelnen Stärkebausteine innerhalb eines Polymers kann unterschiedlich hoch ausfallen.

Zutatenliste: Inhaltsstoffangabe von modifizierter Stärke ohne Angabe der E-Nummer

Stärkeacetate dienen als Verdickungsmittel, Stabilisator oder Trägerstoffe. Sie bilden klare und stabile Lösungen und werden zur Stabilisierung von Tiefkühlprodukten und Milcherzeugnissen verwendet. Sie finden außerdem Anwendung bei der Produktion von Saucen, Suppen, Backwaren und Süßwaren wie beispielsweise Desserts. Dabei wird die acetylierte Stärke häufig nur als modifizierte Stärke deklariert.[2][3]

Rechtliche Situation

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In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[4]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[5]) aufgelistet. Die Verwendung von acetylierter Stärke ist weiterhin zugelassen.[6]

Gesundheitliche Risiken

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Da acetylierte Stärke wie natürliche Stärke verdaut wird, gilt sie als gesundheitlich unbedenklich. Es existiert keine Angabe für die erlaubte Tagesdosis.[2]

Einzelnachweise

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  1. Eintrag zu E 1420: Acetylated starch in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 19. Juni 2022.
  2. a b Eintrag zu Acetylierte Stärke. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 21. April 2022.
  3. Eintrag zu Stärkeacetat. In: Lexikon der Ernährung. Spektrum der Wissenschaft Verlag, abgerufen am 19. Juni 2022.
  4. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  5. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
  6. Aufgenommen durch die Richtlinie 95/2/EG