Empfehlungen für Radverkehrsanlagen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von ERA 2010)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Basisdaten
Titel Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
Abkürzung ERA
Herausgeber FGSV
Nummer 284
Anwendungsbereich Radverkehrsanlagen
Aktuelle Ausgabe 2010
Vorige Ausgabe 1995
Erste Ausgabe 1982, damals als Empfehlungen für Planung, Entwurf und Betrieb von Radverkehrsanlagen

Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz ERA) sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk für die Planung, den Entwurf und den Betrieb von Radverkehrsanlagen. Die ERA werden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Köln herausgegeben. In einigen Bundesländern ist die Anwendung der ERA 2010 verbindliche Voraussetzung für eine finanzielle Förderung, so in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.[1] Die ERA sind bundesweit nicht eingeführt, wohl aber in Nordrhein-Westfalen,[2] Brandenburg,[3] Sachsen-Anhalt, Berlin[4] und Baden-Württemberg.[5], ebenso inzwischen in Hamburg.[6] Durch den Verweis in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung VwV-StVO auf die ERA wie auch infolge der Rechtsprechung sind die ERA als Stand der Technik anerkannt und in der Regel von Planern und Behörden verbindlich anzuwenden, wenn es um Anlagen für den Radverkehr geht.

Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen spiegeln den aktuellen Stand der Technik in Deutschland wider.[7] Sie sind – so das Verwaltungsgericht Göttingen – „ein anerkanntes fachliches Regelwerk, das bei der Entscheidungsfindung […] ergänzend heranzuziehen ist.“[8] Seit dem 1. September 2009 weist die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ausdrücklich auf die ERA „in der jeweils gültigen Fassung“ hin.[9] Öffentliche Auftraggeber in Deutschland (Bund, Länder[10][11][12][13], Kreise und Kommunen) verlangen meist zwingend, dieses Regelwerk für die Planung und Bauausführung von Radverkehrsanlagen heranzuziehen. Auch die gutachterliche Beurteilung von Planungen orientiert sich an den ERA[14]. Leider entspricht der Stand der Technik häufig nicht dem Sicherheitsempfinden der Radfahrer, siehe Abschnitt Kritik.

Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen von 2010 gliedern sich in zwölf Abschnitte. In der Einleitung wird der Geltungsbereich definiert. Abschnitt eins und zwei befassen sich mit dem Radverkehrskonzept und den Entwurfsgrundlagen. Im dritten Abschnitt werden Führungsformen an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen erläutert. Die Darstellung der Radverkehrsführung an Knotenpunkten erfolgt anschließend in Abschnitt vier. Angaben zu Überquerungsanlagen und Radverkehr in Erschließungsstraßen werden in Abschnitt fünf und sechs gemacht. Hinweise, wie der Radverkehr bei Einfahrt in Einbahnstraßen in Gegenrichtung und in Fußgängerbereichen geführt werden kann, werden in Abschnitt sieben und acht gegeben. Abschnitt neun behandelt den Radverkehr an Landstraßen und im nachfolgenden Abschnitt zehn erfolgt eine Darstellung selbstständig geführter Radwege. Im Abschnitt elf wird der Bau und der Betrieb betrachtet und abschließend im zwölften Abschnitt eine Wirkungskontrolle und Qualitätssicherung betrieben. Im Anhang werden weitere Erläuterungen zu Details gegeben, zum Beispiel zur Auswahl geeigneter Radverkehrsanlagen in Abhängigkeit von Kriterien wie Kfz-Belastung, zur Verfügung stehenden Breiten, der Anzahl von Knotenpunkten, dies mit Hilfe eines Punktesystems.

Zum technischen Regelwerk bezüglich des Radverkehrs gehören als Kern die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen;[15] dazu heißt es im Nationalen Radverkehrsplan:

„Unter den genannten Voraussetzungen stellt das technische Regelwerk eine geeignete Grundlage für die Planung sicherer Führungsformen des Radverkehrs dar und gewährleistet eine adäquate Qualität des Radfahrens. Wichtige Grundprinzipien sind dabei:

  • Ausreichende und verkehrssichere Dimensionierung der einzelnen Entwurfselemente,
  • Sicherstellung des Sichtkontakts zwischen den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern,
  • kein Ausklammern von Problembereichen,
  • Gewährleistung von Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im Rahmen des Entwurfs,
  • Berücksichtigung der Belange von Fußgängerinnen und Fußgängern,
  • Gewährleistung der Einheit von Bau und Betrieb auch bei den Radverkehrsanlagen.“

Die aktuelle Ausgabe von 2010 ersetzt die Vorgängerversion von 1995 und die Hinweise zur Beschilderung von Radverkehrsanlagen nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Ausgabe 1998.[16] Vorgängerausgaben waren die nur sechs Seiten umfassenden Vorläufige[n] Richtlinien über die Anlage von Radfahrwegen. Ausgearbeitet vom Ausschuss „Verkehrsregelung“ der Studiengesellschaft für Automobilstrassenbau (StufA) von 1928.[17] Nach der Umbenennung der StufA in Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen (FGS) erschien 1934 erneut eine Publikation unter demselben Titel. Nach dem Krieg veröffentlichte die FGSV erst 1962 eine ergänzte Version der Vorläufigen Richtlinien. 1979 gab es die 9-seitigen Hinweise für die Behandlung des Radverkehrs[18], die den Radverkehr tendenziell restriktiv behandeln (Beispiel: „Die Zulassung von Radverkehr entgegen der Richtung von Einbahnstraßen kommt in keinem Fall in Frage.“). Erst 1982 erschien die erste Fassung der Empfehlungen für Planung, Entwurf und Betrieb von Radverkehrsanlagen.[19]

Der NDR bezeichnete 2021 die ERA 2010 als veraltet, stellenweise sogar als zusätzlich gefährdend für Radfahrer, da die suggerierte Sicherheit von Schutzstreifen trüge[20]. Der geringe Mindestabstand zwischen längsparkenden Autos am Fahrbahnrand und Schutzstreifen von nur 0,25 m führe zu Dooring-Unfällen, die schwere Verletzungen oder tödliche Folgen nach sich ziehen können. Nach Rechtsprechung müssen Radfahrer mindestens 0,50 m[21] bis eine Autotürbreit[22] Abstand von parkenden Autos halten. Ansonsten können sie eine Mitschuld bei einem Unfall tragen.[23] Insofern enthalten ERA Radfahr- und Schutzstreifen häufig Bereiche, deren Befahrung gefährlich und rechtlich problematisch ist.

  • Peter Gwiasda u. a.: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen. FGSV (Hrsg.). FGSV Verlag, Köln 2010. ISBN 978-3-941790-63-6. FGSV-Nummer 284.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Überblick zur ERA auf adfc.de (Memento vom 24. Februar 2012 im Internet Archive)
  2. Einführungsschreiben NRW vom 10. Juni 2011, auf den Webseiten der Bezirksregierung Arnsberg
  3. Brandenburg: Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (Memento vom 8. Juli 2016 im Internet Archive) (PDF) vom 16. Mai 2013, ERA ist "zu beachten"
  4. Quellenangaben für Einführungserlasse in NRW, McPomm, Berlin, Sachsen-Anhalt bei adfc.de
  5. Neue Standards für Radverkehrsanlagen. Baden-Württemberg führt Empfehlungen für Radverkehrsanlagen verbindlich ein. In: fahrradland-bw. NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, 20. September 2016, abgerufen am 15. Oktober 2016.
  6. Hamburg: Bündnis für den Radverkehr. Vereinbarung vom 23. Juni 2016, auf nrvp.de, Seite 8: "Die ERA sollen im Zuge der neuen Regelwerke im Straßenwesen (ReStra) in Hamburg eingeführt werden." Die ReStra ist eingeführt. (Memento des Originals vom 8. Juli 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/edoc.difu.de
  7. Peter Gwiasda u. a.: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen. FGSV (Hrsg.). FGSV Verlag, Köln 2010. ISBN 978-3-941790-63-6. FGSV-Nummer 284. Innenseite des hinteren Einbands.
  8. Verwaltungsgericht Göttingen, Urteile vom 27. November 2003, 1 A 1196/01 (Memento des Originals vom 23. Mai 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dbovg.niedersachsen.de und 1 A 1228/01 (Memento des Originals vom 23. Mai 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dbovg.niedersachsen.de, abgerufen am 8. April 2010.
  9. Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, zu § 2 Absatz 4 Satz 2, I. 5. Randnummer 13
  10. ADFC NRW: Landesverkehrsministerium führt ERA 2010 ein. 29. Juni 2011. Abgerufen am 24. Juli 2011.
  11. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: Einführungserlass zu den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010 (ERA 2010) (PDF-Datei; 30 kB). Erlass VII A 4 – 86.19-51 vom 10. Juni 2011. Abgerufen am 24. Juli 2011.
  12. Deutsches Institut für Urbanistik: Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA) verbindlich eingeführt (Memento des Originals vom 20. April 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.nationaler-radverkehrsplan.de. 3. Juli 2011, abgerufen am 24. Juli 2011.
  13. ADFC: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen. Abgerufen am 13. März 2012.
  14. Beispiel einer gutachterlichen Stellungnahme (Memento vom 23. Mai 2005 im Internet Archive) (PDF-Datei; 41 kB)
  15. a b Nationaler Radverkehrsplan 2020. (PDF; 6 MB) Den Radverkehr gemeinsam weiterentwickeln. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Oktober 2012, S. 24, abgerufen am 16. Oktober 2016.
  16. Peter Gwiasda u. a.: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen. FGSV (Hrsg.). FGSV Verlag, Köln 2010. ISBN 978-3-941790-63-6. FGSV-Nummer 284. Seite 2.
  17. Überblick bei Google Books
  18. Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen: Hinweise für die Behandlung des Radverkehrs. Ausgabe 1979. Köln
  19. Peter Gwiasda: Radverkehrsanlagen in Deutschland. (PDF, ca. 1,9 MB) Präsentation zu einem Vortrag. April 2005, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. März 2018; abgerufen am 24. April 2023.
  20. NDR Mediathek: Vorfahrt fürs Fahrrad? | Themenwoche 2021
  21. Rechtsprechung | Nds. Landesjustizportal - Dokument: OLG Celle 14. Zivilsenat | 14 U 61/18 | Urteil | Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Kollision eines Fahrradfahrers mit der geöffneten Fahrertür eines Kfz; Mitverschulden des Fahrradfahrers bei Unterschreitung des seitlichen Mindestabstands | Langtext vorhanden. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. Dezember 2021; abgerufen am 24. Dezember 2021.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rechtsprechung.niedersachsen.de
  22. LG Berlin, Az. 24 O 466/95
  23. Entscheidungen Rechtsprechung Urteile Beschlüsse BGH BFH BVerfG BVerwG BAG. Abgerufen am 24. Dezember 2021.