European Sustainability Reporting Standards
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Mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden die Details der Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen der Europäischen Union geregelt.[1] Mit der Ausarbeitung der ESRS wurde die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) von der Europäischen Kommission beauftragt.
Historie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Rahmen der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) wurde die EFRAG von der Europäischen Kommission mit der Erarbeitung von Entwürfen für die ESRS beauftragt:
- Im Sommer 2022 wurden erste Entwürfe im Rahmen einer bis Anfang August laufenden Konsultation veröffentlicht[2].
- Ende November 2022 wurden aktualisierte Entwürfe publiziert, in denen die vorgesehenen Offenlegungspflichten und Datenpunkte gegenüber den ersten Entwürfen erheblich reduziert wurden.
- Am 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission die ESRS angenommen[3].
- Die Veröffentlichung ist durch den RTS zur CSRD erfolgt. Es handelt sich um die „Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung“, die am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde und am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.
Aufbau
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Diese Delegierte Verordnung[4] besteht aus drei Teilen, die 284 Seiten umfassen:
- Der Rechtsakt selbst nimmt nur 2 Seiten ein, davon eine Seite mit den Erwägungsgründen und eine Seite mit zwei Artikeln.
- Es folgt der Anhang 1 (mit 252 Seiten), der die 12 ESRS enthält.
- Abschließend folgt der Anhang 2 (mit 30 Seiten) mit Abkürzungsverzeichnis und Glossar.
Die insgesamt 12 ESRS sind in 4 Gruppen aufgeteilt:
- Allgemeine Standards
- ESRS 1 Allgemeine Anforderungen
- ESRS 2 Allgemeine Angaben
- Umwelt-Standards
- ESRS E1 Klimawandel
- ESRS E2 Umweltverschmutzung
- ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
- ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
- ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
- Soziale Standards
- ESRS S1 Eigene Belegschaft
- ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
- ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften
- ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
- Governance-Standards
- ESRS G1 Unternehmenspolitik
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Katharina Vogel: ESRS verstehen und umsetzen - Was jetzt zu tun ist. 31. Juli 2023, abgerufen am 6. Oktober 2023 (deutsch).
- ↑ Dokument Ares(2023)4009405. Abgerufen am 31. Juli 2023.
- ↑ Implementing and delegated acts - CSRD. Abgerufen am 31. Juli 2023.
- ↑ RTS zur CSRD mit den 12 ESRS. Abgerufen am 31. Dezember 2023.