Paprikaextrakt
Paprikaextrakt (auch Paprika-Oleoresin) besteht hauptsächlich aus den Carotinoiden Capsorubin und Capsanthin. Es wird als Lebensmittelzusatzstoff verwendet und ist in der Europäischen Union als E 160c[1] zugelassen.
Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Capsorubin und Capsanthin gehören zur Gruppe der Xanthophylle (sauerstoffhaltige Carotinoide). Hierbei handelt es sich um natürlich vorkommende rote Farbstoffe.[2] Sowohl Capsorubin als auch Capsanthin sind in der roten Fruchthaut der Paprikaschote enthalten. Letzteres ist dabei das Haupt-Carotinoid in der Paprikafrucht. Capsorubin kommt ebenfalls in Lilien und Nachtschattengewächsen vor.[3][4][5] Neben diesen beiden Farbstoffen können dem Paprikaextrakt noch weitere Farbstoffverbindungen hinzugefügt werden. Capsorubin und Capsanthin bilden jedoch die Grundbestandteile.
Herstellung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Paprikaextrakt kann durch Lösungsmittelextraktion aus der gemahlenen Paprikaschote gewonnen werden. Zur Extraktion sind dabei nur bestimmte Lösungsmittel wie Methanol, Ethanol, Aceton und Hexan zugelassen.[6]
Verwendung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Paprikaextrakt wird als öl- und wasserlösliches Handelspräparat zur Färbung von Fleisch, Wurst und Fischkonserven verwendet. Zudem dient es der Färbung und Aromatisierung von Süßwaren wie beispielsweise beim Marzipan oder verschiedenen Chipssorten. Es wird auch bei der Zubereitung von weinhaltigen Getränken und aromatisierten weinhaltigen Cocktails genutzt. Zudem taucht das Paprikaextrakt auch in der Kosmetik-Verordnung auf.[3][4][7][8]
Rechtliche Situation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe und Futtermittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[9]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[10]) aufgelistet.
Paprikaextrakt ist als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.[11]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Eintrag zu E 160c: Paprika extract, capsanthin, capsorubin in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 16. Juni 2022.
- ↑ Hoffmann La-Rouche, Co.: Carotenoids. Springer. Basel 1971, S. 20.
- ↑ a b Eintrag zu Capsorubin. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 22. Juni 2022.
- ↑ a b Eintrag zu Capsanthin. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 22. Juni 2022.
- ↑ Scientific Opinion on the re-evaluation of paprika extract (E 160c) as a food additive. European Food Safety Authority (EFSA), Parma, Italy 2017, S. 29, doi:10.2903/j.efsa.2015.4320.
- ↑ Verordnung (EU) Nr. 231/2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 3. August 2021
- ↑ D. Hahne: E-Nummern, Zusatzstoffe: Alle E-Nummern erklärt und bewertet. Stiftung Warentest, 2017, ISBN 978-3-86851-451-3, S. 18–19.
- ↑ G. Lehmann, B. Binkel (Hrsg.): Identifizierung von Farbstoffen in Kosmetika. VCH Verlagsges., Weinheim 1986.
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
- ↑ Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
- ↑ Aufgenommen durch die Richtlinie 62/2645/EWG