Metaweinsäure

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Metaweinsäure ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der in der Europäischen Union als E 353[1] zugelassen ist. Sie wird hauptsächlich zur Stabilisierung von Wein eingesetzt.

Beim Erhitzen von natürlicher Weinsäure kommt es zur Dehydratisierung. Dabei entsteht die polymerisierte Weinsäure, die als Metaweinsäure bekannt ist.[2] Für die Metaweinsäure werden verschiedene Konstitutionen wie beispielsweise als cyclisches Dimeres vom Lactid-Typ, als etherartig gebundenes Trimeres oder als oligomerer Ester angegeben.[3]

Die Weinsäure wird als weiß-gelbliches Pulver oder Granulat in abfüllfertige Flaschenweine gegeben. Im Wein dient es als Stabilisator und verhindert die Kristallisation von Weinstein.[4][5] Metaweinsäure kann wieder zu Weinsäure umgewandelt werden und verliert dadurch mit der Zeit ihre Wirkung.[6]

Zutatenliste eines Weins: Inhaltsstoffangabe von Metaweinsäure ohne Angabe der E-Nummer

Metasäure wird als Stabilisator und Säuerungsmittel eingesetzt. Sie wird dabei vor allem für Weine verwendet, die nicht über einen längeren Zeitraum gelagert werden sollen. Die Weinsäure darf dabei nur für die Herstellung von Schaumwein, Wein und Weinprodukten, die aus Traubenmostkonzentrat bestehen, genutzt werden.[2][6]

Rechtliche Situation

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In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[7]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[8]) aufgelistet. Die Metaweinsäure ist weiterhin als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.[9] Es besteht eine Höchstmengenbeschränkung von 100 Milligramm pro Liter Wein.[2]

Gesundheitliche Risiken

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Die Metaweinsäure gilt als gesundheitlich unbedenklich, weswegen kein Wert für die erlaubte Tagesdosis festgelegt wurde.[2]

Einzelnachweise

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  1. Eintrag zu E 353: Metatartaric acid in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 11. Juni 2022.
  2. a b c d Eintrag zu Meta-Weinsäure. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 8. Juni 2022.
  3. Eintrag zu Weinsäure. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 27. Juni 2022.
  4. Frede: Handbuch für Lebensmittelchemiker. 3. Auflage, Springer, 2010, ISBN 978-3-642-01684-4, S. 693, doi:10.1007/978-3-642-01685-1.
  5. S. Görtges: Metaweinsäure zur Weinsteinstabilisierung (Memento vom 15. August 2016 im Internet Archive) (PDF). In: Schweiz. Z. Obst-Weinbau. Nr. 1, 2002, S. 8–9.
  6. a b Eintrag zu Metaweinsäure. In: Lexikon der Ernährung. Spektrum der Wissenschaft Verlag, abgerufen am 8. Juni 2022.
  7. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  8. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
  9. Aufgenommen durch die Richtlinie 95/2/EG