Kaliumpolyaspartat

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Kaliumpolyaspartat ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der in der Europäischen Union als E 456[1] zugelassen ist. Er wird bei der Weinherstellung verwendet.

Das Kaliumpolyaspartat ist das Kaliumsalz der Polyasparaginsäure. Es handelt sich hierbei um ein hellbraunes geruchloses Pulver, das mithilfe von Kaliumhydroxid und L-Asparaginsäure synthetisiert werden kann und sehr leicht in Wasser löslich ist.[2] Die CAS-Nummer dieses Lebensmittelzusatzstoffs lautet 64723-18-8.

Dieser Zusatzstoff dient als Stabilisator in Wein. Er soll die Ausfällung von Tartratkristallen verhindern und dadurch die Lagerfähigkeit und Stabilität verbessern.[3] Besonders am Kaliumpolyphosphat ist, dass es auch für rote Weine eingesetzt werden kann, da es die Farbe nicht beeinträchtigt.[4]

Rechtliche Situation

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In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[5]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[6]) aufgelistet. Das Kaliumpolyaspartat ist weiterhin als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.[7] Es besteht eine Höchstmengenbeschränkung von 300 Milligramm Kaliumpolyaspartat pro Liter Wein.[3]

Gesundheitliche Risiken

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Das Kaliumpolyaspartat wurde als gesundheitlich unbedenklich eingestuft.[3]

Einzelnachweise

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  1. Eintrag zu E 456: Potassium Polyaspartate in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 11. Juli 2022.
  2. Verordnung (EU) Nr. 231/2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 11. Mai 2022
  3. a b c VERORDNUNG (EU) 2017/1399 DER KOMMISSION vom 28. Juli 2017 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf Kaliumpolyaspartat. (PDF) 29. Juli 2017, abgerufen am 14. Juli 2022.
  4. ANTARTIKA ZUR WEINSTEINSTABILISIERUNG. Das deutsche Weinmagazin, 12. Februar 2019, abgerufen am 29. Juni 2022.
  5. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  6. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
  7. Durch Verordnung (EU) 2017/1399 in die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgenommen.