Zuckerglyceride
Zuckerglyceride sind Lebensmittelzusatzstoffe, die in der Europäischen Union als E 474[1] gekennzeichnet sind. Sie kommen unter anderem bei der Herstellung von Schokolade zum Einsatz.
Herstellung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei der Veresterung von Saccharose und Speisefettsäuren kommt es zur Bildung von Zuckerglyceriden.[2] Für die Herstellung werden pflanzliche Öle, aber auch Sojaöl verwendet. Die dafür verwendeten Sojabohnen können gentechnisch verändert sein.[3]
Eigenschaften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei diesem Zusatzstoff handelt es sich um eine komplexe Mischung aus Zuckerestern von Speisefettsäuren und Glycerinfettsäureestern.[4] Die emulgierende Wirkung von Zuckerglyceriden kann je nach Anteil von Zucker und Speisefettsäuren variieren.[3]
Verwendung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zuckerglyceride dienen als Mehlbehandlungsmittel und als Emulgator.[5] Sie beeinflussen die Eigenschaft des Mehls zu verkleistern und werden unter anderem für Backwaren eingesetzt.[2] Bei der Produktion von Schokolade werden sie verwendet, um die Fließfähigkeit zu verbessern. Sie finden auch Anwendung bei der Herstellung von Lebensmitteln wie Speiseeis, Süßwaren, Desserts sowie Kuchen und Keksen.[3]
Rechtliche Situation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[6]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[7]) aufgelistet. Die Verwendung von Zuckerglyceriden ist weiterhin zugelassen.[8] Für die Nutzung von Zuckerglyceriden besteht eine Höchstmengenbeschränkung von beispielsweise einem Gramm Zusatzstoff pro Liter an flüssigem, abgepacktem Kaffee.[9]
Gesundheitliche Risiken
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Verzehr von Zuckerglyceriden gilt grundsätzlich als gesundheitlich unbedenklich. Es wurde eine erlaubte Tagesdosis von 30 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt, da die Glyceride bei übermäßigem Verzehr abführend wirken. Zu beachten ist dabei, dass die erlaubte Tagesdosis auch andere Zuckerester mit einschließt.[3]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Eintrag zu E 474: Sucroglycerides in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 19. Juni 2022.
- ↑ a b I. Elmadfa, E. Muskat, D. Fritzsche: E-Nummern & Zusatzstoffe - Was in unserer Nahrung steckt. Gräfe und Unzer, 2016, ISBN 3833852933, S. 70.
- ↑ a b c d Eintrag zu Zuckerglyceride. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 19. Juni 2022.
- ↑ Eintrag zu Zuckerglyceride. In: Lexikon der Ernährung. Spektrum der Wissenschaft Verlag, abgerufen am 19. Juni 2022.
- ↑ R. Matissek: Lebensmittelchemie, 9. Auflage (Springer), Berlin, 2020, ISBN 978-3-662-59668-5, S. 317. doi:10.1007/978-3-662-59669-2.
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
- ↑ Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
- ↑ Durch Richtlinie 78/612/EWG in die Richtlinie 74/329/EWG aufgenommen.
- ↑ Frede: Handbuch für Lebensmittelchemiker. 3. Auflage, Springer, 2010, ISBN 978-3-642-01684-4, S. 791, doi:10.1007/978-3-642-01685-1.