Eisentartrat

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Eisentartrat (auch Eisen-meso-Tartrat) ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der in der Europäischen Union als E 534[1] zugelassen ist. Er wird bei der Herstellung von Kochsalz verwendet.

Bei diesem Lebensmittelzusatzstoff handelt es sich um ein Komplexierungsprodukt von Natriumtartrat und Eisen(III)-chlorid. Das Eisentartrat wird durch die Isomerisation von L-Tartrat mit anschließender Zugabe von Eisen-III-Chlorid synthetisiert.[2]

Die dunkelgrüne Lösung ist sehr gut in Wasser löslich. Der Massenanteil des Komplexierungsprodukts umfasst circa 35 %. Diese Lösung besitzt einen pH-Wert von 3,5 bis 3,9. Es können sowohl das Tartrat als auch das Eisen nachgewiesen werden. Eisentartrat kann als Alternative für andere Lebensmittelzusatzstoffe wie den Ferrocynaniden (E 535E 538) und Siliciumdioxid-Silikaten (E 551 – E 553) verwendet werden.[2] Die CAS-Nummer dieses Lebensmittelzusatzstoffs lautet 1280193-05-6.

Das Eisentartrat dient als Trennmittel oder Rieselhilfe in Kochsalz und dessen Substituatenten. Es ist notwendig, um die Fließeigenschaften zu verbessern und die Bildung von harten Klumpen in Anwesenheit von Feuchtigkeit und während der Lagerung zu verhindern.[2][3] Der Lebensmittelzusatzstoff muss auf der Zutatenliste deklariert werden.[4]

Rechtliche Situation

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In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[5]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[6]) aufgelistet. Das Eisentartrat ist weiterhin als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.[7] Es besteht eine Höchstmengenbeschränkung von 110 Milligramm Zusatzstoff pro Kilogramm Kochsalz.[8]

Gesundheitliche Risiken

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Dieser Zusatzstoff wurde als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. Es wurde kein Wert für die erlaubte Tagesdosis festgelegt.[2]

Einzelnachweise

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  1. Eintrag zu E 534: Iron (III) meso-Tartrate in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 13. Juli 2022.
  2. a b c d VERORDNUNG (EU) 2015/1739 DER KOMMISSION vom 28. September 2015 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Verwendung von Eisentartrat als Trennmittel in Kochsalz und dessen Substituten. In: eur-lex.europa.eu. Abgerufen am 18. Juli 2022.
  3. Repräsentative Markterhebung zur Verwendung von Jodsalz in handwerklich und industriell gefertigten Lebensmitteln. Justus-Liebig-Universität Giessen, September 2018, abgerufen am 18. Juli 2022.
  4. Welches Salz im Haushalt? Verbraucherzentrale, 11. August 2021, abgerufen am 18. Juli 2022.
  5. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  6. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
  7. Durch Verordnung (EU) 2015/1739 in die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgenommen.
  8. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 22. Februar 2022