Maltol
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Strukturformel | ||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||
Name | Maltol | |||||||||||||||
Andere Namen | ||||||||||||||||
Summenformel | C6H6O3 | |||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
angenehm karamellartig riechende Nadeln oder Prismen[2] | |||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||
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Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 126,11 g·mol−1 | |||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | |||||||||||||||
Schmelzpunkt | ||||||||||||||||
Löslichkeit |
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Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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Toxikologische Daten | ||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). |
Maltol ist ein zyklischer, ungesättigter Ether und Aromastoff in Malz und Karamell. Es wird als Geschmacksverstärker in Süßwaren eingesetzt und ist in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 (Aromenverordnung) mit der FL-Nummer 07.014 als Aromastoff in Lebensmittel zugelassen.[5]
In dieser Zulassung unterscheidet es sich von seinem Konstitutionsisomer Isomaltol.
Verwendung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Lebensmittelaromen mit Karamell-Note, als Geschmacksverstärker, z. B. in Fruchtaromen (darin bereits unterhalb der Geschmacksschwelle von ca. 5 ppm wirksam) oder in Limonaden als Teilersatz für Zucker.[2]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Eintrag zu MALTOL in der CosIng-Datenbank der EU-Kommission, abgerufen am 12. Dezember 2021.
- ↑ a b c d e Eintrag zu Maltol. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 28. Dezember 2014.
- ↑ a b Datenblatt Maltol bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 9. April 2011 (PDF).
- ↑ Eintrag zu Maltol in der ChemIDplus-Datenbank der United States National Library of Medicine (NLM) (Seite nicht mehr abrufbar )
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG, abgerufen am 3. Januar 2021. Anhang I, Teil A, Tabelle 1. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 354, 31. Dezember 2008, S. 34–50.