Ehrenwort

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Uwe Barschel gab eines der bekanntesten Ehrenworte in der deutschen Geschichte ab

Mit einem Ehrenwort (oder durch eine schriftliche Ehrenwörtliche Erklärung) wird eine Aussage (Behauptung, Versprechen) feierlich bekräftigt. Der Erklärende bekundet, mit seiner Ehre, das heißt der Gesamtheit seiner Person, für die Richtigkeit der Aussage einzustehen.

Die Entlassung der Kriegsgefangenen auf Ehrenwort (sur parole) wird traditionell in Kapitulationsverträgen gewährt.[1][2][3][4][5]

Johann Caspar Bluntschli gab diesbezüglich die erste Darstellung des Völkerrechts in Anlehnung an die von Francis Lieber für die Armee der Vereinigten Staaten verfassten und von Präsident Abraham Lincoln 1863 verkündeten Kriegsartikel (Lieber Code).[6]

Akademisches Recht

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Es ist üblich, dass einer akademischen Arbeit, z. B. Studien-, Diplom-, Magister-, Master-, Bachelor-, Staatsexamens- oder Doktorarbeit, eine schriftliche Erklärung beiliegt, die bestätigt, dass diese Arbeit vom Vorlegenden eigenständig, ohne die Hilfe Dritter verfasst und nur mit den angegebenen Quellen und Hilfsmitteln angefertigt wurde. Weiterhin umfasst die Erklärung zuweilen noch, dass diese Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat.

Die Erklärung kann, je nach Vorgabe durch die Prüfungsordnung, auch eine ehrenwörtliche Erklärung oder eine eidesstattliche Erklärung sein.

Im Gegensatz zum Eid hat das Ehrenwort im Zivilrecht nur bedingten besonderen Rechtsstatus.[7][8][9]

„Hatten wir, weiter oben, die bürgerliche Ehre sehr skrupulös gefunden [...] so zeigt hingegen der hier in Betrachtung genommene Kodex darin die nobelste Liberalität. Nämlich nur ein Wort darf nicht gebrochen werden, das Ehrenwort, d.h. das Wort, bei dem man gesagt hat 'auf Ehre!' — woraus die Präsumption entsteht, daß jedes andere Wort gebrochen werden darf. Sogar beim Bruch dieses Ehrenwortes läßt sich zur Not die Ehre noch retten, durch das Universalmittel, das Duell, hier mit Denjenigen, die behaupten, wir hätten das Ehrenwort gegeben. Ferner: nur eine Schuld giebt es, die unbedingt bezahlt werden muß, – die Spielschuld, welche auch demgemäß den Namen 'Ehrenschuld' führt. Um alle übrigen Schulden mag man Juden und Christen prellen: das schadet der ritterlichen Ehre durchaus nicht.“

Arthur Schopenhauer[10]

Das Ehrenwort hat in der Politik einige Male eine wichtige Rolle gespielt:

Wiktionary: Ehrenwort – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Heidi Mehrkens: Statuswechsel: Kriegserfahrung und nationale Wahrnehmung im Deutsch-Französischen Krieg 1870-71, Klartext 2008, S. 12, 163.
  2. Elizabeth Lawn: Gefangenschaft, Peter Lang 1977, S. 65.
  3. Paul Wünnenberg: Die Entlassung der Kriegsgefangenen auf Ehrenwort, Diss. Würzburg, Bonn 1911.
  4. Wilhelm Knorr: Das Ehrenwort Kriegsgefangener in seiner rechtsgeschichtlichen Entwicklung, Breslau 1916 (= Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, Heft 127).
  5. Karl Werner: Entlassung auf Ehrenwort im Kriegsgefangenen- u. Interniertenrecht des Weltkrieges, Diss. Rostock 1922.
  6. Johann Caspar Bluntschli: Das moderne Völkerrecht der Civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1868. (Volltext in der Google-Buchsuche)
  7. Fritz Verfuss: Versprechen unter Ehrenwort, Diss. Köln 1937
  8. Ernst Riechert: Das Ehrenwort zur Bestärkung bürgerlich-rechtlicher Verträge, Diss. Jena, Königsberg 1934.
  9. Hans Jürgen Heringer: "Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort": Politik, Sprache, Moral, Beck 1990.
  10. Julius Frauenstädt (Hrsg.): Arthur Schopenhauers Sämtliche Werke, Bd. 5, 2. Aufl., Leipzig 1891, Aphorismen zur Lebensweisheit, S. 397 mit Auszug aus A. Schopenhauer: Skizze einer Abhandlung über die Ehre.