Erfolgskonto

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Erfolgskonten

Erfolgskonten sind in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen Konten, die entweder Aufwand oder Ertrag erfassen. Gegensatz sind die Bestandskonten. Erfolgskonten gehören zur Finanzbuchhaltung und sind Unterkonten der Gewinn- und Verlustrechnung und letztlich des Eigenkapitals. Auf ihnen werden erfolgswirksame Geschäftsvorfälle einer Rechnungsperiode verbucht.[1] Erfolgskonten beinhalten Stromgrößen. Während die Erfolgskonten in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließen, werden die Bestandskonten in die Bilanz übernommen. Erfolgskonten sind daher Unterkonten der Gewinn- und Verlustrechnung und diese ein Unterkonto des Eigenkapitals.

Man unterscheidet Aufwandskonten und Ertragskonten:[2]

Die im Regelfall nicht bebuchte Kontoseite (beim Aufwandskonto die Habenseite, beim Ertragskonto die Sollseite) wird für den Jahresabschluss saldiert, der Saldo beim Aufwandskonto auf der Habenseite verbucht und anhand des Buchungssatzes „Per Gewinn- und Verlustrechnung an Aufwandskonto“ in die Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand übertragen. Umgekehrt wird beim Ertragskonto der Saldo auf der Sollseite verbucht und in die Gewinn- und Verlustrechnung als Ertrag übertragen. Rechnungsabgrenzungen sind Korrekturbuchungen, die jeweils auf der "anderen" Kontoseite verbucht werden müssen und deshalb beim Saldo berücksichtigt werden.

Gemischte Konten

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Zwischen den Erfolgskonten und ihrem Gegensatz Bestandskonten stehen die gemischten Konten, deren Saldo teilweise einen Bestand und teilweise einen Erfolg darstellt.[3] So enthält beispielsweise das „ungeteilte Warenkonto“ des Handels folgende Positionen:

  Warenkonto Soll                              Warenkonto Haben
  Anfangsbestand zum EP                        - Warenverkäufe zum VP
  + Wareneingang zum EP                        - Warenrücksendungen an Lieferanten (EP)
  = Saldo: Rohgewinn (Wareneinsatz)            = Endbestand laut Inventur (EP) 

Abkürzungen: EP = Einstandspreis, VP = Verkaufspreis
Der Wareneinsatz betrifft die verkauften Waren zum Einstandspreis, so dass im Warenkonto gleichzeitig auch der Rohgewinn ausgewiesen wird.[4]

Beim gemischten Konto gibt die Differenz zwischen Soll und Haben weder über Bestand noch über Erfolg Auskunft.[5]

Einzelnachweise

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  1. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), Kompakt-Lexikon Wirtschaft, 2014, S. 164
  2. Ute Arentzen/Ulrike Lörcher, Gabler Lexikon Wirtschaft, 1995, S. 77 f.
  3. Ernst Hache/Heinz Sander, Expert-Lexikon Bilanzierung, 1997, S. 59
  4. Ernst Hache/Heinz Sander, Expert-Lexikon Bilanzierung, 1997, S. 77
  5. Reinhold Sellien (Hrsg.), Dr. Gablers Wirtschafts-Lexikon, Band I, 1977, Sp. 615