Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

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Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (abgekürzt SVR[1]), umgangssprachlich die „fünf Wirtschaftsweisen“ genannt, ist ein Gremium, das im Jahr 1963 durch einen gesetzlichen[2] Auftrag eingeführt wurde. Es befasst sich wissenschaftlich mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands. Ziel ist die periodische Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zur Erleichterung der Urteilsbildung aller wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit.

Zu diesem Zweck wird jährlich ein Gutachten erstellt, das der Bundesregierung bis zum 15. November zugeleitet wird. Spätestens acht Wochen nach Vorlage des Gutachtens nimmt die Bundesregierung im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts dazu Stellung. Darüber hinaus kann der Sachverständigenrat von der jeweiligen Bundesregierung mit der Erstellung von Sondergutachten beauftragt werden oder selbst ein Sondergutachten erstatten, wenn auf einzelnen Gebieten eine Gefährdung der gesamtwirtschaftlichen Ziele erkennbar ist.

Entstehungsgeschichte des Sachverständigenrats

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Die „fünf Weisen“ 1964 beim Bundespräsidenten

Die Existenz des Sachverständigenrats ist im Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung rechtlich verankert. Dieses Gesetz wurde am 26. Juni 1963 vom Deutschen Bundestag verabschiedet.[3] Jedoch reichen die Überlegungen, einen solchen Wirtschaftsrat zu bilden, weiter zurück.

Erste Ideen für ein Beratungsgremium

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Als Vorbild für den Sachverständigenrat gilt das US-amerikanische Council of Economic Advisers, dessen Nähe zum US-amerikanischen Präsidenten in der deutschen Diskussion um wissenschaftliche Beratung in den frühen Fünfzigerjahren kritisiert wurde.[4] Auch war dem Council of Economic Advisers keine öffentliche Rolle zugedacht.[5] Diese Rolle sollte der SVR jedoch haben. Er wurde als ein externes und unabhängiges Gremium konzipiert, „das sich in die öffentliche Diskussion einschalten sollte“.[6]

Am 8. Juli 1956 schlug der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Finanzen in dem Gutachten Instrumente der Konjunkturpolitik und ihrer rechtlichen Institutionalisierung die Einrichtung eines jährlichen „Gesamtbild[s] in Form eines Wirtschaftsprogramms“ vor. In diesem jährlichen „Gesamtbild“ sollte die Bundesregierung über die Wirtschaftslage berichten und ihre für die kommende Zeitperiode vorgesehene Wirtschaftspolitik darlegen. Dieser Bericht sollte gesetzlich verankert und dem Parlament vorzulegen sein.[7] Außerdem sollte eine „Zentralbehörde für volkswirtschaftliche Gesamtrechnung“ geschaffen werden, die von drei Fachkräften geleitet werden sollte.[7] Der Hintergrund hierfür war, dass der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft sich nicht mehr in der Lage sah, die statistischen Vorarbeiten für Gutachten zu leisten. Dies hatte finanzielle und personelle Gründe. Die Zentralbehörde sollte stattdessen diese statistischen Grundlagen liefern, aber auch als Beratungsorgan der Regierung und anderer öffentlicher Stellen dienen.[8] Zu diesem Zeitpunkt hatten die FDP und die SPD bereits ähnliche Vorschläge gemacht, die hier aufgegriffen wurden.[7] So hatte die FDP im Dezember 1955 einen Gesetzesantrag eingebracht, der einen „Konjunkturbeirat“ vorsah. Der Antrag fand jedoch im Bundestag keine Mehrheit. Auch der Vorschlag der SPD, einen „volkswirtschaftlichen Beirat“ einzurichten, fand keine Zustimmung.[8]

Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard stand einigen dieser Vorschläge skeptisch gegenüber und befürchtete unter anderem, dass durch diese institutionellen Veränderungen planwirtschaftliche Tendenzen in der Wirtschaftspolitik entstehen könnten. Erhard war jedoch an neutraler und sachlicher Information interessiert und wollte die vielen konkurrierenden Interessenkonflikte in der Wirtschaftspolitik, wie sie u. a. durch Politik und Gewerkschaften entstehen, vermeiden. Um dies zu erreichen, sollte die Meinung der Wissenschaft nicht mehr als vereinzelte Stimmen, die kaum Einfluss auf die Politik und Öffentlichkeit haben, in Erscheinung treten, sondern als starke, gebündelte Stimme in der öffentlichen Debatte vertreten werden.[9]

Sein Ziel war deshalb eine „Versachlichung“ der wirtschaftspolitischen Debatten, was eine „Erleichterung einer Wirtschaftspolitik der Vernunft“ zur Folge haben sollte. Ihm lag außerdem an einer Informierung und Beratung der politischen Öffentlichkeit, weniger an einer Beratung der Regierung. Diese sah er durch das Ministerium für Wirtschaft ausreichend beraten.

1958 schlug Erhard gemeinsam mit Bundesarbeitsminister Theodor Blank ein „Sachverständigengremium für Wirtschafts- und Sozialpolitik“ vor. Der Vorschlag wurde jedoch vom Bundeskanzleramt und der CDU/CSU abgelehnt. Bundeskanzler Konrad Adenauer reagierte auf den Vorschlag mit Entrüstung und soll den Bundeswirtschaftsminister gefragt haben: „Erhard, woll’n Sie sich ’ne Laus in ’n Pelz setzen?“[10]

Verabschiedung des Gesetzes

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Aufgrund dieser vehementen Ablehnung, auf die Erhards Vorschlag stieß, wurde die Idee zunächst verworfen und erst 1961 wieder aufgegriffen. Zu dieser Zeit gefährdete ein enormer Wirtschaftsboom die Preisstabilität und Lohnentwicklung in der BRD. Auch die von Erhard durchgesetzte D-Mark-Aufwertung konnte das Wachstum nicht bremsen. Anfang 1962 schrieb Ludwig Erhard deshalb einen Brief an Adenauer, in dem er nochmals die Bildung eines Sachverständigenrats vorschlug, der für politische Entscheidungsträger und Tarifpartner eine gesamtwirtschaftliche Orientierung bieten und öffentlichen Druck ausüben sollte. Adenauer fürchtete jedoch genau dies, da er hier die Handlungsfreiheit und Entscheidungsfreiheit der Regierung eingeschränkt sah.[11] Erhard gab aber dieses Mal nicht nach und fand auch Unterstützung in den Medien. Ein Gesetzentwurf wurde im Oktober 1962 von den Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und der FDP als Initiativantrag in den Bundestag eingebracht, woraufhin der Bundestag einen Wirtschaftsausschuss mit der Überprüfung beauftragte. Der Ausschuss unterstützte den Antrag, nahm allerdings Änderungen am Entwurf vor. So wurde das generelle Empfehlungsverbot, wie es zunächst vorgesehen war, abgemildert (§ 2 SVRG). Erhard wollte damit Adenauers bereits geschilderte Besorgnis lindern. Ebenfalls wurde das Kooptationsverfahren, also die Berufung neuer Mitglieder durch Mitglieder des Rats, gestrichen. Stattdessen erfolgte die Berufung neuer Mitglieder nun durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung (§ 7 SVRG).

Das Gesetz wurde am 14. August 1963 im Bundestag einstimmig verabschiedet und von Bundespräsident Heinrich Lübke und Vizekanzler Ludwig Erhard (nicht von Bundeskanzler Adenauer) unterzeichnet. Als Beratungsort des Sachverständigenrats einigte man sich auf das Statistische Bundesamt in Wiesbaden. Man wählte bewusst keinen Ort in Bonn, da man die politische Unabhängigkeit des Sachverständigenrats durch die räumliche Distanz von der Bundesregierung betonen wollte.

Ab Mitte des Jahres 2024 wird der Sachverständigenrat jedoch nach Berlin umziehen. Der wissenschaftliche Stab wird dort seine Arbeit verrichten können und auch die Beratungen sollen künftig dort stattfinden. Angestrebt werden damit eine stärkere Beratung der Politik und Möglichkeiten des Austauschs.[12]

Aufgaben des Sachverständigenrats

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Die Aufgaben des Sachverständigenrates und die Berufung der Mitglieder sind in einem eigenen Gesetz zur Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geregelt. Der gesetzliche Auftrag des Sachverständigenrats besteht darin, die gesamtwirtschaftliche Lage und ihre absehbare Entwicklung im Sinne einer Prognose darzustellen. Dabei soll nach Möglichkeiten gesucht werden, das Preisniveau stabil zu halten, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht zu halten oder herzustellen. Dies solle alles im Rahmen der freien Marktwirtschaft und bei stetigem und angemessenem Wachstum geschehen. Die Verteilung von Einkommen und Vermögen soll ebenfalls berücksichtigt werden. Die wirtschaftliche Lage wird auch auf mögliche aktuelle Spannungen zwischen Nachfrage und Angebot untersucht. Dabei sollen eventuelle Fehlentwicklungen erörtert werden.

Der Rat verfolgt die als Magisches Viereck bezeichneten vier wirtschaftspolitischen Ziele: Stabilität des Preisniveaus (Geldwertstabilität), hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht sowie stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum.[13] Er darf in seinem Gutachten keinen Lösungsweg empfehlen.

Mitglieder des Rates

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Berufungsregeln

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Der Rat hat fünf Mitglieder, die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung jeweils für die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Die Mitglieder des Sachverständigenrates dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch dem öffentlichen Dienst oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts angehören; ausgenommen sind Hochschullehrer und Wissenschaftler. Wiederberufungen sind möglich. Jeweils zum 1. März, dem Ende des Ratsjahres, endet die Berufungszeit eines Mitglieds durch die sogenannten rollierenden Wahlperioden der Räte.[14]

Traditionsgemäß wird jeweils ein Mitglied auf Vorschlag des Gemeinschaftsausschusses der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft („Arbeitgeberticket“) und der Gewerkschaften („Gewerkschaftsticket“) berufen. Mitglied auf dem Arbeitgeberticket ist Martin Werding, während Achim Truger auf Vorschlag der Gewerkschaften im Rat sitzt.

Derzeitige Mitglieder

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Mitglieder des Rates sind derzeit:[15]

Ehemalige Mitglieder

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Der Sachverständigenrat steht immer wieder in der Kritik. Eine grundsätzliche Kritik lautet, dass er seine im Gesetz festgelegten Aufgaben überwiegend nicht oder kaum erfülle. Umgekehrt missachte er regelmäßig das Verbot, Empfehlungen auszusprechen.[18] Der ehemalige „Wirtschaftsweise“ Hans-Jürgen Krupp sagte gegenüber dem Handelsblatt, unabhängige, neutrale Wirtschaftswissenschaft sei eine Fiktion, und der SVR solle von dem „Deckmäntelchen der Neutralität“ befreit und in ein Beratungsgremium umgewandelt werden, das die jeweilige Regierung bei der Verfolgung ihrer Ziele unterstützt.[18] Alternativ wird gefordert, dem Sachverständigenrat solle eine breitere Sicht auf sein Aufgabenfeld ermöglicht werden, indem seine Zusammensetzung entsprechend dem Stand der Wissenschaft reformiert werde.[19]

Obwohl das Ziel der Mitglieder des SVR darin besteht, ihre Gutachten einhellig zu erstellen, gab es in der Vergangenheit auch unterschiedliche Deutungen. Die Folge waren nicht immer klare Empfehlungen. So bestand Peter Bofinger wiederholt auf Minderheitsvoten, die im Jahresgutachten abgedruckt werden mussten.[20]

Zu der Empfehlung des SVR in seinem Jahresgutachten 2013/2014, wegen der kalten Progression sei eine Anpassung des Einkommensteuertarifs „überfällig“, schrieben drei Ökonomen in der Zeitschrift Wirtschaftsdienst, diese beruhe auf zweifelhaften Argumenten. Insbesondere sei die Wahl des Jahres 2006 als Referenzjahr mit angeblich mittlerer Belastung „mehr als befremdlich“, denn dieses sei „ganz offensichtlich“ ein Jahr mit geringer Belastung gewesen. Das müsse dem SVR auch bekannt gewesen sein, da er es in seinem Gutachten 2011, in dem er noch keinen akuten Handlungsbedarf wegen der kalten Progression gesehen hatte, selbst festgestellt habe.[21] Das Handelsblatt interpretierte dies als indirekte Unterstellung einer Manipulationsabsicht und berichtete von weiteren Ungereimtheiten.[22]

Vergleichbare Gremien

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Ähnliche Funktionen erfüllen der Rat für Wirtschaftsanalyse in Frankreich und das Council of Economic Advisers der USA.[23] Der Wirtschaftsrat von Kanada wurde 1992 aufgelöst.

Das Landesökonomiekollegium wurde 1842 in Preußen gegründet.

  • Wolfgang Franz: Wirtschaftspolitische Beratung: Reminiszenzen und Reflexion. In: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, Jg. 1, 2000, S. 53–71.
  • Hans-Jürgen Krupp: Unabhängige Beratung und politische Verantwortung, Überlegungen zur Konzeption des deutschen Sachverständigenrats. In: B. Gahlen u. a. (Hrsg.): Wirtschaftswachstum, Strukturwandel und dynamischer Wettbewerb, Berlin 1989, S. 421–428
  • Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Vierzig Jahre Sachverständigenrat 1963–2003. Wiesbaden 2003, ISBN 3-8246-0704-2
  • Ansgar Strätling: Sachverständiger Rat im Wandel. Marburg 2001, ISBN 3-89518-339-3
  • Ansgar Strätling: Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. In: S. Falk u. A. (Hrsg.): Handbuch Politikberatung. Wiesbaden 2006, S. 353–362, ISBN 3-531-14250-X
  • Ulrich van Suntum: Im Sog des Ruhms: 30 Jahre Sachverständigenrat. In: Volkswirtschaftliche Korrespondenz der Alfred-Weber-Stiftung, Jg. 32, 1993, Nr. 10
  • Afonso, Alexandre Flickenschild, Michael: Networks of economic policy expertise in Germany and the United States in the wake of the Great Recession. In: Journal of European Public Policy. 2018, doi:10.1080/13501763.2018.1518992.
  • Lino Wehrheim: Im Olymp der Ökonomen. Zur öffentlichen Resonanz wirtschaftspolitischer Experten von 1965 bis 2015. Tübingen 2021, ISBN 978-3-16-160845-2

Einzelnachweise

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  1. Prof. Dr. Gustav A. Horn: Definition: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR). Abgerufen am 18. November 2023.
  2. Vgl. Kabinett Adenauer V: Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung v. 14.08.1963 BGBl. I S. 685; zuletzt geändert durch Artikel 216 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328.
  3. Plenarprotokoll, 4. Wahlperiode, 81. Sitzung, S. 3946–3952. Name: Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 14. August 1963.
  4. Alexander Nützenadel: Stunde der Ökonomen. Wissenschaft, Politik und Expertenkultur in der Bundesrepublik 1949–1974, in: Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 166. Hg. von Helmut Berding, Jürgen Kocka, Paul Nolte, Hans-Peter Ullmann und Hans-Ulrich Wehler, Göttingen 2005, S. 152f.
  5. Gabriele Metzler: Konzeptionen politischen Handelns von Adenauer bis Brandt. Politische Planung in der pluralistischen Gesellschaft. Paderborn 2005, S. 177.
  6. Alexander Nützenadel: Stunde der Ökonomen. Wissenschaft, Politik und Expertenkultur in der Bundesrepublik 1949–1974. In: Helmut Berding, Jürgen Kocka, Paul Nolte, Hans-Peter Ullmann, Hans-Ulrich Wehler (Hrsg.): Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, 166, Göttingen 2005, S. 153.
  7. a b c Hans Tietmeyer: Die Gründung des Sachverständigenrates aus Sicht der Wirtschaftspolitik. In: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Vierzig Jahre Sachverständigenrat: 1963–2003. Wiesbaden 2003, S. 23.
  8. a b Alexander Nützenadel: Stunde der Ökonomen. Wissenschaft, Politik und Expertenkultur in der Bundesrepublik 1949–1974. In: Helmut Berding, Jürgen Kocka, Paul Nolte, Hans-Peter Ullmann, Hans-Ulrich Wehler (Hrsg.): Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, 166, Göttingen 2005, S. 154.
  9. Hans Tietmeyer: Die Gründung des Sachverständigenrates aus Sicht der Wirtschaftspolitik. In: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Vierzig Jahre Sachverständigenrat: 1963–2003. Wiesbaden 2003, S. 24 f.
  10. Olaf Storbeck: Der „Rat“ steckt in einem Reformprozess. Wieder weiser, wieder schmaler. In: Handelsblatt, 7. November 2005; abgerufen am 28. März 2016.
  11. Hans Tietmeyer: Der deutsche Sachverständigenrat und sein Einfluss auf die Wirtschafts-, Finanz- und Währungspolitik. In: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung, 1/2011, S. 38.
  12. Wirtschaftsweise ziehen nach Berlin. In: sueddeutsche.de. Süddeutsche.de, 9. Oktober 2023, abgerufen am 27. November 2023.
  13. Peter Weingart, Justus Lentsch: Wissen – Beraten – Entscheiden. Form und Funktion wissenschaftlicher Politikberatung in Deutschland. Hrsg. von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Weilerswist 2008, S. 99.
  14. Interview mit Beatrice Weder di Mauro: Globale Märkte. »Sonst gibt es Inzucht«. In: Die Zeit, Nr. 6/2008, S. 27.
  15. Ratsmitglieder. Abgerufen am 10. August 2022 (deutsch).
  16. Julian Olk: Monika Schnitzer neue Vorsitzende der Wirtschaftsweisen – Erstmals eine Frau an der Spitze. In: Handelsblatt. 13. Oktober 2022, abgerufen am 13. Oktober 2022.
  17. Johannes Pennekamp: Überraschender Rücktritt: „Man sollte gehen, wenn es am schönsten ist“. In: www.faz.net. 9. April 2022, abgerufen am 9. April 2022.
  18. a b Norbert Häring: Die Entzauberung der Weisen. In: Handelsblatt, 1. Dezember 2014, S. 13.
  19. Tobias Kröll und Jochen Fehling: Petition 99084: Zusammensetzung der wissenschaftlichen Beiräte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie/des Bundesministeriums der Finanzen sowie des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 11. September 2019. In: Petitionen an den Deutschen Bundestag. Deutscher Bundestag, 9. November 2019, abgerufen am 4. April 2020.
  20. Lisa Nienhaus: Der Mann für den prallen Staat. In: Die Zeit, 28. März 2019
  21. Katja Rietzler, Dieter Teichmann, Achim Truger: Abbau der kalten Progression: nüchterne Analyse geboten. In: Wirtschaftsdienst, 12/2014, S. 864–871. (wirtschaftsdienst.eu)
  22. Norbert Häring: Wirtschaftsweise im Kreuzfeuer. In: Handelsblatt, 1. Dezember 2014, S. 1. (Vorab-Info online)
  23. Michael Flickenschild, Alexandre Afonso: Networks of economic policy expertise in Germany and the United States in the wake of the Great Recession. In: Journal of European Public Policy. 14. September 2018, ISSN 1350-1763, S. 1–20, doi:10.1080/13501763.2018.1518992 (tandfonline.com [abgerufen am 23. September 2018]).