Waffenruhe
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Die Waffenruhe oder Feuerpause ist ein im Völkerrecht nicht geregelter, aber gebräuchlicher Begriff, der im Unterschied zu einem vertraglich festgelegten Waffenstillstand gem. Art. 36 ff. der Haager Landkriegsordnung von 1907[1] die nur vorübergehende Unterbrechung von Kampfhandlungen bezeichnet. Eine Waffenruhe soll insbesondere die Bergung von Verletzten und Verwundeten, humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung[2] oder den Durchlass von Parlamentären ermöglichen, mündet aber nicht notwendig in einen Friedensvertrag. Die Kriegsparteien können die Feindseligkeiten jederzeit wieder aufnehmen.[3][4]
Zur Aufrechterhaltung der Waffenruhe im Kosovo wurde im Jahr 1999 die Kosovo-Truppe (KFOR) aufgestellt.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wiktionary: Feuerpause – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Waffenruhe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Sicherheitsrat der Vereinten Nationen: Resolution 2202 (2015) verabschiedet auf der 7384. Sitzung des Sicherheitsrats am 17. Februar 2015 (zur Waffenruhe im Minsker Abkommen)
- Sicherheitsrat der Vereinten Nationen: Resolution 2290 (2016) verabschiedet auf der 7702. Sitzung des Sicherheitsrats am 31. Mai 2016 (zur Waffenruhe im Südsudan)
- Europäisches Parlament: Entschließungsantrag zur Lage in Syrien (2016/2933(RSP)) vom 21. November 2016, Buchstabe E.5. (Forderung nach unverzüglicher Einstellung der Kampfhandlungen und einer stabilen Waffenruhe)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs. Vom 18. Oktober 1907. 1000dokumente.de
- ↑ UN nutzen Waffenruhe für Hilfslieferungen Deutsche Welle, 29. Februar 2016
- ↑ Waffenstillstand, Waffenruhe, Feuerpause Stern, 13. August 2008
- ↑ Hintergrund Waffenstillstand und Waffenruhe: Wenn die Waffen schweigen tagesschau.de, 3. September 2014