Parlamentarischer Geschäftsführer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Fraktionsgeschäftsführer)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Parlamentarische Geschäftsführung im Deutschen Bundestag
Fraktion Erster Geschäftsführer Weitere Geschäftsführer
Katja Mast[1]

Gabriele Katzmarek
Marianne Schieder
Josephine Ortleb
Johannes Fechner

Thorsten Frei[2] Alexander Hoffmann (CSU-Landesgruppe)
Hendrik Hoppenstedt
Nina Warken
Patrick Schnieder
Irene Mihalic[3] Filiz Polat
Anja Reinalter
Till Steffen
Johannes Vogel[4] Torsten Herbst
Stephan Thomae
Christine Aschenberg-Dugnus
Bernd Baumann[5] Stephan Brandner[6]
Götz Frömming
Enrico Komning

Jede parlamentarische Fraktion im politischen System Deutschlands hat ein oder mehrere Mitglieder als parlamentarische Geschäftsführer. Im Gegensatz zum Bundesgeschäftsführer und zum Generalsekretär einer Partei ist der Wirkungskreis der parlamentarischen Geschäftsführer das Parlament: auf Bundesebene der Deutsche Bundestag, auf Landesebene der jeweilige Landtag.

Die parlamentarischen Geschäftsführer können als Manager des Alltagsgeschäftes im Parlament bezeichnet werden.

Die wichtigste Aufgabe der parlamentarischen Geschäftsführer ist es, die Geschäfte für ihre Fraktionen im Verhältnis zum Bundestag bzw. Landtag und den anderen Fraktionen zu regeln. Sie reichen die Themen ein und kümmern sich um den Ablauf der Parlamentsdebatten. Vor wichtigen Abstimmungen sorgen sie dafür, dass alle Abgeordneten anwesend sind. Sie sind die nächsten Mitarbeiter des jeweiligen Fraktionsvorsitzenden. Darüber hinaus sind sie organisatorisch verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit und das Personalmanagement ihrer Fraktion.

Sie bereiten innerhalb ihrer Fraktionen und in Besprechungen (PGF-Runden) der parlamentarischen Geschäftsführer untereinander die Sitzungen des Ältestenrates vor, in denen die Tagesordnungen für die jeweils folgende Sitzungswoche festgelegt werden. Die parlamentarischen Geschäftsführer achten unter anderem auch darauf, dass ihre Fraktionen bei kritischen Abstimmungen im Plenum „stehen“, das heißt, dass die Abgeordneten durch verschiedene Hinweise angehalten werden, auch tatsächlich zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort zu sein.

Jan Korte, der damalige Erste Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion zusammen mit den damaligen Fraktionsvorsitzenden Dietmar Bartsch und Sahra Wagenknecht im Plenum des Deutschen Bundestages.
Jan Korte, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, zusammen mit den damaligen Fraktionsvorsitzenden Dietmar Bartsch und Sahra Wagenknecht im Plenum des Deutschen Bundestages. Er sitzt auf dem vordersten Platz seiner Fraktion, um sich während einer laufenden Debatte schnell mit dem Bundestagspräsidium verständigen zu können, beispielsweise zur Anmeldung einer Kurzintervention.

Im Deutschen Bundestag sind die jeweiligen ersten parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen Mitglied im Ältestenrat und bereiten die Tagesordnung in den sitzungstäglichen Geschäftsführerrunden vor.

In vielen Landtagen wird das Amt des parlamentarischen Geschäftsführers von der jeweiligen Fraktion mit Zulagen zu den gewöhnlichen Diäten vergütet. Dies wird von Medien und anderen scharf kritisiert, zum Beispiel von Ralf Seibicke, Vorsitzender der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder sowie Präsident des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt, von Heinz Fischer-Heidlberger, Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, und vom Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim.[7] Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom Juli 2000 entschieden, dass ausschließlich die zusätzliche Vergütung von Fraktionsvorsitzenden mit dem Gleichheitsgrundsatz der Abgeordneten im Grundgesetz im Einklang steht.[8]

Fraktionsgeschäftsführer

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Fraktionsgeschäftsführer wird der Leiter einer Fraktionsverwaltung bezeichnet. Fraktionsgeschäftsführer sind im Gegensatz zu parlamentarischen Geschäftsführern nicht Mitglied, sondern Angestellte der Fraktion. Teilweise sind auch andere Bezeichnungen für die Funktion gebräuchlich: in den Bundestagsfraktionen von Union und FDP wird die Position als „Leiter des Fraktionsbüros“ bezeichnet, in der Bundestagsfraktion der SPD als „Verwaltungsleiter“.[9]

Das französische Parlament kennt keine entsprechende Funktion. Im angelsächsischen Sprachraum werden sie Party Whip (in Anlehnung an den Einpeitscher bei der Fuchsjagd) genannt, da sie für die Disziplin beim Abstimmungsverhalten zuständig sind.

  • Sebastian Heer: Parlamentsmanagement. Herausbildungs- und Funktionsmuster parlamentarischer Steuerungsstrukturen in Deutschland vom Reichstag bis zum Bundestag. Droste, Düsseldorf 2015, ISBN 978-3-7700-5325-4.
  • Klemens H. Schrenk, Markus Soldner (Hrsg.): Analyse demokratischer Regierungssysteme. Festschrift für Wolfgang Ismayr zum 65. Geburtstag. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-531-16309-3 (636 S.).

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Deutscher Bundestag - SPD-Fraktion. Abgerufen am 22. Dezember 2021.
  2. Deutscher Bundestag - CDU/CSU-Fraktion. Abgerufen am 22. Dezember 2021.
  3. Deutscher Bundestag - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Abgerufen am 22. Dezember 2021.
  4. Deutscher Bundestag - FDP-Fraktion. Abgerufen am 22. Dezember 2021.
  5. Deutscher Bundestag - AfD-Fraktion. Abgerufen am 22. Dezember 2021.
  6. Deutscher Bundestag - AfD-Fraktion. Abgerufen am 16. April 2023.
  7. SWR.de 20. September 2010: Landtagsabgeordnete kassieren Millionen Euro verdeckte Zulagen
  8. Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 2000 (Az. 2 BvH 3/91): Funktionszulage nur für Fraktionsvorsitzende zulässig. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 23. Juni 2020.
  9. #Schrenk 2010, Seite 323–328.