From Dusk Till Dawn 2 – Texas Blood Money
Film | |
Titel | From Dusk Till Dawn 2 – Texas Blood Money |
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Originaltitel | From Dusk Till Dawn 2: Texas Blood Money |
Produktionsland | USA |
Originalsprache | Englisch |
Erscheinungsjahr | 1999 |
Länge | 85 Minuten |
Altersfreigabe | |
Stab | |
Regie | Scott Spiegel |
Drehbuch | Scott Spiegel, Duane Whitaker, Boaz Yakin (Story) |
Produktion | Michael S. Murphey, Gianni Nunnari, Meir Teper |
Musik | Joseph Williams, Steve Porcaro |
Kamera | Philip Lee |
Schnitt | Bob Murawski |
Besetzung | |
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Chronologie | |
From Dusk Till Dawn 2 – Texas Blood Money ist eine Fortsetzung des Kultfilms From Dusk Till Dawn. Sie entstand im Jahre 1999 unter der Regie von Scott Spiegel. Im Gegensatz zu seinem Vorläufer wurde der Film nicht im Kino gezeigt, sondern nur auf Videokassette und DVD veröffentlicht. Die Veröffentlichung in Deutschland erfolgte im Mai 2004.
Handlung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vier Ganoven aus Texas planen mit Hilfe eines über die lokalen Gegebenheiten angeblich gut informierten Mittäters einen Raubüberfall auf Mexikos Nationalbank. Dabei kommen ihnen jedoch ein Sheriff, einige FBI-Agenten und wieder jener „Insider“-Komplize in die Quere, der sich nach einem Besuch im nahen Etablissement Titty Twister in einen Vampir verwandelt hat.
Entstehungsgeschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nachdem Bob Weinstein Scott Spiegels Film Bloodnight gesehen hatte, wandte er sich einige Tage nach der Premiere von From Dusk Till Dawn an den Horror-Veteranen, um diesem vorzuschlagen, eine Fortsetzung des Films zu schreiben und zu inszenieren. Spiegel entwickelte daraufhin zusammen mit Boaz Yakin eine Geschichte und unterbreitete sie Quentin Tarantino, Robert Rodriguez und Bob Weinstein. Er bekam die Zusage, ein auf diesem Buch basierendes Drehbuch anzufertigen. Nachdem Tarantino den Film Stripteaser (Buch: Duane Whitaker) gesehen hatte, beschloss er, Whitaker mit Spiegel für das Projekt zusammenzuführen.
Das ursprüngliche Konzept sah einen anderen Beginn des Plots vor. Dieser beinhaltete auch Seth und Richard Gecko aus dem ersten Teil, die im Besitz der Pläne einer mexikanischen Bank sind, die sie mit den Protagonisten aus Texas Blood Money ausrauben wollen. Der dem Titty-Twister-Massaker entronnene Seth Gecko wird jedoch von den Behörden vor laufender Kamera erschossen. Von Richie fehlt zunächst jede Spur. So macht sich die Bande zum Titty Twister auf, in der Hoffnung, Richie Gecko dort aufzuspüren, während das FBI ihnen durch Seth bereits auf den Fersen ist. Am Ziel angekommen, werden sie von Richie und einer Meute von Vampiren attackiert. Als das FBI erscheint, können sie in ein Motel flüchten, wo sie ihre Pläne überarbeiten wollen. Einer der Räuber wurde jedoch von einem Vampir gebissen und verwandelt seine Partner der Reihe nach ebenfalls in Blutsauger. Der Rest der Handlung gleicht zu großen Teilen der letztlich produzierten Version.
Quentin Tarantino war gegen die Involvierung von Richie Gecko, da dieser bereits im ersten Teil sein Leben ließ – daher wurde das Drehbuch entsprechend geändert.
Kritik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Harald Harzheim schrieb in Reclams Filmgenres-Reihe über den zweiten und dritten Teil der Reihe: „Anders als bei der Scream-Trilogie (1996-2000, Wes Craven) kämpfen diese beiden billig produzierten Filme vergeblich gegen das kaum erreichbare Original an, auch wenn sie gute Einfälle aufweisen.“[2]
Prequel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ebenfalls 1999 entstand das Prequel From Dusk Till Dawn 3 – The Hangman’s Daughter, nun unter der Regie von P. J. Pesce.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- From Dusk Till Dawn 2: Texas Blood Money bei IMDb
- From Dusk Till Dawn 2 – Texas Blood Money bei Rotten Tomatoes (englisch)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Freigabebescheinigung für From Dusk Till Dawn 2 – Texas Blood Money. Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, Juli 2013 (PDF; Prüfnummer: 97 337 V).
- ↑ Harald Harzheim: From Dusk till Dawn, in: Ursula Vossen (Hrsg.): Filmgenres Horrorfilm, Reclam, Stuttgart 2004, S. 318–323, hier S. 323.