Gegenschwäher
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Gegenschwäher oder Gegenschwager sind die beidseitigen Schwiegerväter respektive die Väter eines Ehepaares. Laut Adelungs Grammatisch-kritischem Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart von 1796 sind die Gêgenschwager diejenigen Schwäger, von welchen einer des Mannes, der andere der Frauen Vater ist.[1]
Verwendung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gottfried Keller hat diese Bezeichnung in verschiedenen Werken gebraucht, so u. a. im Fähnlein der sieben Aufrechten.[2] Quellen finden sich im Deutschen Rechtswörterbuch. lateinisch: consocer der Begriff wird u. a. gebraucht in der Zivilprozessordnung des Kanton Baselland P.162 und P.172
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Gegenschwäher. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 4: Forschel–Gefolgsmann – (IV, 1. Abteilung, Teil 1). S. Hirzel, Leipzig 1878 (woerterbuchnetz.de).
- Der Sprachdienst, Band 13–15, Gesellschaft für Deutsche Sprache, Wiesbaden, 1969, books.google.de
- Gegenschwäher. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 3, Heft 10 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1938 (adw.uni-heidelberg.de).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Adelung: Gegenschwäher.
- ↑ zeno.org
Siehe auch: