Humangenetische Beratung

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Eine humangenetische Beratung, oft auch als genetische Beratung bezeichnet, dient dazu, genetisch (mit)bedingte Erkrankungen (sogenannte Erbkrankheiten) oder Risiken für Erkrankungen zu erkennen und zu verstehen.[1]

Sie wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz von Fachpersonal angeboten, das aufgrund einer Ausbildung und beruflichen Qualifikation qualifizierte genetische Beratung durchführen kann.[2] In Deutschland ist eine humangenetische Beratung als Voraussetzung für genetische Untersuchungen verpflichtend. Sie darf nur durch Ärztinnen und Ärzten mit besonderer Qualifikation durchgeführt werden (siehe Gendiagnostikgesetz).[3]

Genetische Beratung ist in Österreich[4] und Deutschland eine Leistung aller gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen und wird daher von diesen bezahlt, wenn der Hausarzt oder ein Facharzt einen entsprechenden Überweisungsschein ausstellt.

Einzelnachweise

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  1. Was passiert bei einem Gentest? gesundheitsinformation.de, abgerufen am 22. August 2024 (deutsch).
  2. GfH - Genetische Beratungsstellen. Abgerufen am 22. August 2024.
  3. Robert Koch-Institut: Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Qualifikation zur und Inhalte der genetischen Beratung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 2a und § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG. In: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz. Band 67, Nr. 2. Springer-Verlag GmbH Deutschland, 1. Februar 2024, ISSN 1437-1588, S. 244–254, doi:10.1007/s00103-023-03822-0 (rki.de [abgerufen am 22. August 2024]).
  4. Genetische Tests: Beratung & Hilfe. Abgerufen am 23. Mai 2021.