Gerichtsbezirk Eisenerz
Ehemaliger Gerichtsbezirk Eisenerz | |
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Basisdaten | |
Bundesland | Steiermark |
Bezirk | Leoben |
Sitz des Gerichts | Eisenerz |
zuständiges Landesgericht | Leoben |
Fläche | 253,90 km2 (1991) |
Einwohner | 9.824 |
Aufgelöst | 1. Juli 2002 |
Zugeteilt zu | Leoben
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Der Gerichtsbezirk Eisenerz war ein dem Bezirksgericht Eisenerz unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Der Gerichtsbezirk umfasste Teile des politischen Bezirks Leoben und wurde 2002 dem Gerichtsbezirk Leoben zugeschlagen.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Gerichtsbezirk Eisenerz wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die sieben Gemeinden Eisenerz, Hieflau, Krumpenthal, Minichthal, Radner und Trofeng.[1][2]
Der Gerichtsbezirk Eisenerz bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Leoben und Mautern den Bezirk Leoben.[4]
Der Gerichtsbezirk Eisenerz blieb während seines Bestehens flächenmäßig nahezu unverändert. Betrug seine Fläche 1910 248,61 km²,[5] so wies er 1991 eine Fläche von 253,90 km²auf.[6] Der geringe Flächengewinn ist auf die Abtretung eines Teils der Gemeinde Landl des Gerichtsbezirks Sankt Gallen an den Gerichtsbezirk Eisenerz zurückzuführen, der per 1. Jänner 1932 erfolgte.[7]
Per 1. Juli 2002 wurde das Bezirksgericht Eisenerz aufgelöst, wodurch auch die Gemeinden Eisenerz, Hieflau und Radmer an den Gerichtsbezirk Leoben fielen.[8]
Gerichtssprengel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Gerichtssprengel umfasste zum Zeitpunkt seiner Auflösung mit den drei Gemeinden Eisenerz, Hieflau und Radmer den nördlichen Teil des Bezirks Leoben.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
- ↑ Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850 (Beilage Kreis Bruck)
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
- ↑ k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Steiermark. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917
- ↑ Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Ortsverzeichnis 1991. Steiermark 1. Teil. Wien 1993
- ↑ Statistisches Amt für die Reichsgaue der Ostmark (Hrsg.): Gemeindeverzeichnis für die Reichsgaue der Ostmark auf Grund der Volkszählung vom 17. Mai 1939 nach dem Gebietsstand vom 1. Januar 1940. Wien 1940²
- ↑ BGBl. II Nr. 82/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark)
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Österreichische Akademie der Wissenschaften: Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Steiermark. 2. Teil. Leibnitz, Leoben, Liezen, Mürzzuschlag, Murau, Radkersburg, Voitsberg, Weiz. Datenbestand: 30. Juni 2011 (PDF; 967 kB)
- Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Ortsverzeichnis 1991. Steiermark 1. Teil. Wien 1993