De minimis

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De minimis (lateinisch etwa ‚um Kleinigkeiten‘) beschreibt ein Rechtsprinzip, bei dem Bagatellen nicht den Tatbestand einer Norm erfüllen oder nicht angeklagt werden. Am bekanntesten sind dabei die Sätze de minimis non curat lex ‚Das Recht kümmert sich nicht um Kleinigkeiten‘ und de minimis non curat praetor ‚Der Richter (Prätor) kümmert sich nicht um Kleinigkeiten‘.

Obwohl sich in den Pandekten vereinzelt Hinweise auf eine De-minimis-Handhabung mancher Fälle finden,[1] wurden sie nicht in den Institutionen kodifiziert. Die Formulierung de minimis non curat praetor tauchte in dieser Form erstmals 1644 auf.[2]

De-minimis-Regelungen gibt es in vielen Formen in verschiedenen Rechtsordnungen und Rechtsgebieten. Nicht immer kommt dabei de minimis namentlich vor. Nachfolgend einige Beispiele:

Commons: De minimis – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Vgl. die Diskussion von Ulpian und Paulus in D. 4. III. 9–11. „ULPIAN: […]denn es ist diese Klage keineswegs ohne Unterschied zu bewilligen; denn siehe, insbesondere wenn die Summe gering sein sollte, PAULUS: — das heißt nicht über zwei Goldstücke, — ULPIAN: so darf sie nicht bewilligt werden.“ Nachlesbar hier und hier.
  2. Augustini Barbosae, Tractatus Varii. Zitiert nach: 45 Mich. L. Rev. 537, 538, 539 (1946–1947) De Minimis Non Curat Lex; Veech, Max L. ; Moon, Charles R.
  3. De minimis Notice. In: ec.europa.eu. Archiviert vom Original am 18. Januar 2016; abgerufen am 10. Dezember 2023 (englisch).
  4. Mitteilung der Kommission — Bekanntmachung über Vereinbarungen von geringer Bedeutung, die im Sinne des Artikels 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union den Wettbewerb nicht spürbar beschränken (De-minimis-Bekanntmachung)
  5. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen
  6. Bagatellbekanntmachung, bundeskartellamt.de, Stand 13. März 2007, abgerufen am 10. Dezember 2023
  7. Vgl. Thomas Buß: De minimis non curat lex. In: Neue Juristische Wochenschrift. Bd. 51, Heft 6, 1998, S. 337–344.
  8. LK/Walter, Vor §§ 13 ff. Rn. 45.
  9. Vgl. Troy J. Aramburu: The Role of „De Minimis“ Injury in the Excessive Force Determination: Taylor v. McDuffie and the Fourth Circuit Stand Alone. In: The BYU Journal of Public Law. Bd. 14, Nr. 2, 1999, ZDB-ID 1295345-3, S. 313–328, Digitalisat (PDF 260 kB).