Gieselaukanal
Gieselaukanal | |
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Blick in den Gieselaukanal an der Schleuse | |
Abkürzung | GiK |
Lage | Deutschland, Schleswig-Holstein |
Länge | 2,81 km[1] |
Erbaut | 1936 bis 1937 |
Klasse | II[2] |
Beginn | Nord-Ostsee-Kanal km 40,66 |
Ende | Eider km 22,75 |
Abstiegsbauwerke | Gieselauschleuse[3] |
Kilometrierung | Richtung Eider aufsteigend, km 0 bis km 2,897 |
Höchstgeschwind. | 10 km/h |
Zuständige Behörde | Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal |
Der Gieselaukanal mit einer Länge von 2,8 Kilometern verbindet Untereider und Nord-Ostsee-Kanal miteinander. Er kann von Schiffen bis 65 Meter Länge, 9 Meter Breite und 2,70 m Tiefgang befahren werden; heute wird er primär von Sportbooten genutzt.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Rendsburg bestand bis 1937 eine Verbindung zwischen dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) und der Untereider: Beim Bau des NOK wurde 1893[4] eine neue Schleuse erstellt, die die ehemalige Eingangsschleuse des Eiderkanals von 1784 ersetzte. Weil die in der Rendsburger Altstadt gelegene Schleusenanlage den innerstädtischen Verkehr jedoch behinderte, kam es zur Planung einer günstigeren Verbindung zwischen den Häfen der Unterelbe und der Untereider. Ein Kanal im Tal der Gieselau sollte den Nord-Ostsee-Kanal bei Oldenbüttel (ca. 20 km Luftlinie südwestlich der Altstadt) und die Eider südlich vom Prinzenmoor miteinander verbinden.
Der Gieselaukanal wurde von 1936 bis 1937 gebaut; er nutzt aber nicht das Bett des durch den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) abgetrennten Baches Gieselau. Der Kanal quert nur zweimal den alten Graben und hat außer dem Namen nichts mit dem Bach Gieselau gemein. Die Rendsburger Schleuse wurde anschließend zugeschüttet.
Gieselauschleuse
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Durch die 65 m lange und 9 m breite Gieselauschleuse, die etwa in der Wegmitte des Gieselaukanals liegt, können die unterschiedlichen Wasserstände zwischen NOK und Eider ausgeglichen werden.
Bundeswasserstraße
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Gieselaukanal (GiK) ist eine Bundeswasserstraße[5] im Zuständigkeitsbereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Nord-Ostsee-Kanal. Die Bundeswasserstraße beginnt bei km 0,088 an der Abzweigung aus dem Nord-Ostsee-Kanal (bei NOK-km 40,66 54° 10′ 25,6″ N, 9° 26′ 34,8″ O ) und endet bei km 2,897 bei der Einmündung in die Eider (bei Eider-km 22,75[1] 54° 11′ 51,1″ N, 9° 26′ 29,2″ O ). Auf ihr gilt die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
Bilder
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Klappbrücke über die Schleuse
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Klappbrücke offen
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Schleuse halb geöffnet
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Angelplatz für Behinderte
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Mündung des Kanals (rechts) in die Eider
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Landesamt für Wasserhaushalt und Küsten Schleswig-Holstein (Hrsg.): Untersuchung des Zustandes und der Benutzung der Eider von Rendsburg bis Gieselau-Kanal. Landesamt für Wasserhaushalt u. Küsten Schleswig-Holstein, Kiel 1987 (= A, 72).
- Karin Brundiers: West- und norddeutsche Binnenwasserstrassen; 3. Teil: Von der Ems bis zur Elbe und zur Ostsee: Küsten-Kanal, Untere Hunte, Elisabethfehn-Kanal, Leda, Ems-Jade-Kanal, Schiffahrtsweg Elbe-Weser; Anhang Nord-Ostsee-Kanal, Gieselau-Kanal, Eider. Bearbeitet von Harald Utecht. 1. Aufl., DSV-Verlag, Hamburg 1991, ISBN 3-88412-111-1.
- Martin Eckoldt (Hrsg.): Flüsse und Kanäle. Die Geschichte der deutschen Wasserstraßen. DSV-Verlag, Hamburg 1998
- Gerd Quedenbaum: Der Gieselau-Kanal – ein Symbol. Eider-Verlag, Düsseldorf 1987, ISBN 3-921908-06-X.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Gieselaukanal. Thorsten Dökel, abgerufen am 20. Mai 2011.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b Längen der Hauptschifffahrtswege der Binnenwasserstraßen des Bundes. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, abgerufen am 19. Juli 2024.
- ↑ Längen der Hauptschifffahrtswege der Binnenwasserstraßen des Bundes, Teil 4 - Liste 4. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, abgerufen am 19. Juli 2024.
- ↑ Daten und Fakten der Gieselauschleuse. Abgerufen am 19. Juli 2024.
- ↑ Alfred Gudd: Der Adel an der scharfen Ecke. Reichel, Rendsburg 2009, S. 100f.
- ↑ Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes. Anlage 1 des Bundeswasserstraßengesetzes. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, abgerufen am 21. November 2021.