Schutzsignale
Schutzsignale sind eine Gruppe von Signalbegriffen für Eisenbahnsignale. Sie dienen dazu, ein Gleis abzuriegeln, den Auftrag zum Halten zu erteilen oder die Aufhebung eines Fahrverbots anzuzeigen. Schutzsignale werden an Sperrsignalen, Hauptsignalen, Gleissperren, als Abschlusssignal von Stumpfgleisen oder als Wärterhaltscheiben gezeigt. Sie gelten für Zug- und Rangierfahrten.
Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bis 1959 bildeten die heutigen Schutzsignale Sh 0, 1 und 2 zusammen mit dem Vorrück- und Ersatzsignal sowie der Deckungsvorscheibe die besondere Gruppe der Fahrverbot- und Fahrerlaubnissignale (Ve). Bei der Deutschen Reichsbahn trugen die Formsignale der heutigen Begriffe Sh 0 und 1 sowie Wn 7 danach die Bezeichnung Gleissperrsignal (Gsp). Die Abkürzung „Sh“ stand bis Mitte der 1990er Jahre für Schutzhaltsignal.
Deutsche Sperrsignale zeigen Signalbilder aus der Gruppe der Schutzsignale und Hp 0. Das Lichtsignal Sh 1 (Gebiet der ehem. DB) bzw. das Signal Ra 12 (Gebiet der ehem. DR) wird zudem an Wartezeichen (Ra 11 bzw. Ra 11a) gezeigt.
Formsignal | Beschreibung | Lichtsignal |
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Alt:
Neu: | |
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am Sperrsignal: am Hauptsignal (mit Hp 0): | |
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Beide Signale gibt es in vergleichbarer Form auch beim Rangieren als Rangiersignal Ra 5 „Rangierhalt“, welches dort sowohl das optische, als auch das akustische Signal beschreibt. Die drei kurzen Töne gelten dann bereits, wenn sie nur einmal gegeben werden. |
Bis zum 1. März 1992, bei der ehemaligen Deutschen Bundesbahn nur bis zum 6. Juli 1986, existierte noch das Knallsignal Sh 4 („Sofort halten!“, nacheinander ertönen drei Knalle).[2] Es wurde durch auf einen Schienenkopf gelegte Knallkapseln gebildet, wobei schon ein Knall als Halteauftrag galt. Wegen der Gefährlichkeit der Knallkapseln für in der Nähe befindliche Personen und weil mit dem Zugfunk inzwischen bessere Verständigungsmöglichkeiten bestehen, wurde dieses Signal abgeschafft.
Österreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Auch bei den Eisenbahnen in Österreich werden Schutzsignale verwendet. Österreichische Schutzsignale sind ausschließlich Lichtsignale. Sie werden
- zur Unterteilung der Hauptgleise in Fahrwegabschnitte,
- zur Ergänzung von Gruppenhauptsignalen und
- zur Kennzeichnung des Endes eines Einfahrtgleises verwendet.
Die Schutzsignale befinden sich stets in Bahnhöfen, daher stehen sie grundsätzlich rechts neben oder über dem Gleis.
Bei Zugfahrten bedeutet das Signal, dass in den nachfolgenden Fahrwegabschnitt mit der Geschwindigkeit eingefahren werden darf, die zuvor am Hauptsignal oder Geschwindigkeitsanzeiger angezeigt wurde. Sollte ein Geschwindigkeitsanzeiger beim Schutzsignal stehen, gilt dessen angezeigte Geschwindigkeit.
Bei Verschubfahrten bedeutet das Signal ohne den mittig lotrechten weißen Streifen, dass die Zustimmung für die Verschubfahrt gegeben wurde. Mit dem Streifen wird die Zustimmung der Verschubfahrt mit dem Verschubsignal „Verschubverbot aufgehoben“ gegeben.
Wie Hauptsignale haben auch Schutzsignale ein weiß-rot-weißes Mastschild. Ist das Signal untauglich, etwa auch bei Ausfall des Rotlichts, darf am Signal nur auf besonderen Auftrag vorbeigefahren werden.
Das Schutzsignal zeigt | Signalbild | Lichtsignal |
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Fahrverbot | ein rotes Licht | |
Fahrverbot aufgehoben | zwei weiße Lichter übereinander |
Schweiz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Begriff „Schutzsignal“ wird in der Schweiz nicht verwendet.
Als Analogie werden dort zum einen die sogenannten Zwergsignale eingesetzt, die hauptsächlich für die Zustimmung zu Rangierfahrten gelten, aber auch bei Zugfahrten beachtet werden müssen. Zum anderen existiert das als Rangiersignal bezeichnete Eisenbahnsignal, welches zum Schützen eines gesperrten Gleises aufgestellt wird, aber auch zur Kennzeichnung von Gleisabschlüssen (Prellböcken) dient. Anstelle des Ausdrucks „Schützen“ wird in den Fahrdienstvorschriften der Ausdruck „Decken“ verwendet.[3]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Schutzsignale auf stellwerke.de
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Eisenbahn-Bundesamt (Hrsg.): Zusammenstellung der Bestimmungen der Eisenbahn-Signalordnung 1959 (ESO 1959), einschließlich der gemäß ESO (4) genehmigten Signale mit vorübergehender Gültigkeit und der gemäß ESO (5) erlassenen Anweisungen zur Durchführung der ESO, gültig für das Netz der Eisenbahnen des Bundes (EdB). Bonn 18. September 2015, S. 58–62 (167 S., online [PDF; 1,8 MB; abgerufen am 9. Juni 2016]).
- Abhandlung über die beiden beweglichen Schutzhaltesignale im Bahnhof Goldbeck. In: Der Modelleisenbahner, Heft 2/1984
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Deutsche Bahn AG: Ril 301, Modul 301.0201 Abschnitt 1 Absatz 19
- ↑ Die Signale der Deutschen Bundesbahn. Signalbuch (SB) DS 301; gültig vom 15. Dezember 1959 ( des vom 24. Dezember 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF) bahnstatistik.de, Kapitel „Schutzsignale (Sh)“, Unterkapitel „Signal Sh 4 – Knallsignal“
- ↑ R 300.1 - R 300.1 - A2024.pdf Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024. Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11,8 MB). R 300.1, Abschnitt 3.2 Erklärung der Begriffe