Liste der Gouvernements der Palästinensischen Autonomiebehörde

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Palästinensischen Autonomiegebiete des Westjordanlandes und des Gazastreifens wurden nach der Unterzeichnung des Gaza-Jericho-Abkommens am 4. Mai 1994 in Kairo in drei Gebiete (Area A, Area B, und Area C) und 16 Gouvernements (arabisch محافظة muhāfaza, DMG muḥāfaẓa) unterteilt und unter die rechtliche Zuständigkeit der Palästinensischen Autonomiebehörde (PNA) gestellt.

ÄgyptenJordanienGolanhöhen (de-facto Israel - von Syrien beansprucht)Israelde-facto (und aus israelischer Sicht auch de-jure) Israel (diese Teile werden von der Palästinensischen Autonomiebehörde als Teil von Jerusalem beansprucht)de-facto (und aus israelischer Sicht auch de-jure) Israel (diese Teile werden von der Palästinensischen Autonomiebehörde als Teil von Ramallah und Al-Bireh beansprucht)Gouvernement RafahGouvernement Chan YunisGouvernement Dair al-BalahGouvernement GazaGouvernement NordgazaHebronBethlehemJerusalemJerichoGouvernement TubasDscheninTulkarmQalqiliyaSalfitNablusRamallah und al-Bira
Formale Einteilung der Gouvernements der Palästinensischen Autonomiegebiete im Gazastreifen und im Westjordanland
ÄgyptenJordanienGolanhöhen (de-facto Israel - von Syrien beansprucht)Israelde-facto (und aus israelischer Sicht de-jure) Israel (diese Teile werden von der Palästinensischen Autonomiebehörde beansprucht)de-facto (und aus israelischer Sicht de-jure) Israel - wird von der Palästinensischen Autonomiebehörde als Teil des Westjordanlandes beanspruchtGazastreifen: von Israel de-facto abhängig. Offiziell A/B-Gebiete der Selbstverwaltung der Palästinensischen Autonomiebehörde - steht im Inneren de-facto unter über das A/B-Statut hinausgehender palästinensischer Verwaltung. Die Palästinensische Autonomiebehörde hat im Gazastreifen nur geringen EinflussWestjordanland: A/B-Gebiete: de-facto von Israel abhängig, aber von der Palästinensischen Autonomiebehörde in weiten Teilen selbstverwaltet (diese A/B-Gebiete im Westjordanland sind auch als Palästinensische Autonomiegebiete bekannt)Westjordanland: A/B-Gebiete: de-facto von Israel abhängig, aber von der Palästinensischen Autonomiebehörde in weiten Teilen selbstverwaltet (diese A/B-Gebiete im Westjordanland sind auch als Palästinensische Autonomiegebiete bekannt)Westjordanland: A/B-Gebiete: de-facto von Israel abhängig, aber von der Palästinensischen Autonomiebehörde in weiten Teilen selbstverwaltet (diese A/B-Gebiete im Westjordanland sind auch als Palästinensische Autonomiegebiete bekannt)Westjordanland: A/B-Gebiete: de-facto von Israel abhängig, aber von der Palästinensischen Autonomiebehörde in weiten Teilen selbstverwaltet (diese A/B-Gebiete im Westjordanland sind auch als Palästinensische Autonomiegebiete bekannt)Westjordanland: A/B-Gebiete: de-facto von Israel abhängig, aber von der Palästinensischen Autonomiebehörde in weiten Teilen selbstverwaltet (diese A/B-Gebiete im Westjordanland sind auch als Palästinensische Autonomiegebiete bekannt)Westjordanland: A/B-Gebiete: de-facto von Israel abhängig, aber von der Palästinensischen Autonomiebehörde in weiten Teilen selbstverwaltet (diese A/B-Gebiete im Westjordanland sind auch als Palästinensische Autonomiegebiete bekannt)Westjordanland: A/B-Gebiete: de-facto von Israel abhängig, aber von der Palästinensischen Autonomiebehörde in weiten Teilen selbstverwaltet (diese A/B-Gebiete im Westjordanland sind auch als Palästinensische Autonomiegebiete bekannt)Westjordanland: A/B-Gebiete: de-facto von Israel abhängig, aber von der Palästinensischen Autonomiebehörde in weiten Teilen selbstverwaltet (diese A/B-Gebiete im Westjordanland sind auch als Palästinensische Autonomiegebiete bekannt)Westjordanland: A/B-Gebiete: de-facto von Israel abhängig, aber von der Palästinensischen Autonomiebehörde in weiten Teilen selbstverwaltet (diese A/B-Gebiete im Westjordanland sind auch als Palästinensische Autonomiegebiete bekannt)Westjordanland: A/B-Gebiete: de-facto von Israel abhängig, aber von der Palästinensischen Autonomiebehörde in weiten Teilen selbstverwaltet (diese A/B-Gebiete im Westjordanland sind auch als Palästinensische Autonomiegebiete bekannt)Westjordanland: A/B-Gebiete: de-facto von Israel abhängig, aber von der Palästinensischen Autonomiebehörde in weiten Teilen selbstverwaltet (diese A/B-Gebiete im Westjordanland sind auch als Palästinensische Autonomiegebiete bekannt)Westjordanland: C-Gebiete: de-facto Israel (die C-Gebiete stehen in fast jeder Hinsicht unter israelischer Verwaltung. Die Palästinensische Autonomiebehörde erhebt auf diese Gebiete Anspruch)
Formale Einteilung in Gouvernements und das de facto durch die Palästinenser selbstverwaltete Gebiet (Zonen A und B). Zone C: schraffiert. Sonstige Teile, die aus israelischer Sicht de jure israelisch sind: grau
Westjordanland
Gouvernement Fläche
km²
Einwohner
(2015)[1]
Dschenin 583 318.958
Tubas 402 66.854
Tulkarm 246 185.314
Nablus 605 389.329
Qalqilya 166 113.574
Salfit 204 72.279
Ramallah und al-Bira 855 357.969
Jericho 593 53.562
Jerusalem 345 426.533
Bethlehem 659 221.802
Hebron 997 729.194
Westjordanland 5.655 2.935.368
Gazastreifen
Gouvernement Fläche
km²
Einwohner
(2015)[1]
Nordgaza 61 377.126
Gaza 74 645.204
Dair al-Balah 58 273.381
Chan Yunis 108 351.934
Rafah 64 233.490
Gazastreifen 365 1.881.135

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. a b https://www.pcbs.gov.ps:443/Downloads/book2238.pdf