Großsteingräber bei Siggelkow

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Großsteingräber bei Siggelkow
Schimoter-Grab (Grab 2)
Großsteingräber bei Siggelkow (Mecklenburg-Vorpommern)
Großsteingräber bei Siggelkow (Mecklenburg-Vorpommern)
Koordinaten 53° 24′ 25,6″ N, 11° 57′ 43,2″ OKoordinaten: 53° 24′ 25,6″ N, 11° 57′ 43,2″ O
Ort Siggelkow, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Entstehung 3500 bis 2800 v. Chr.
Sprockhoff-Nr. 416

Die Großsteingräber bei Siggelkow waren ursprünglich wohl drei megalithische Grabanlagen der jungsteinzeitlichen Trichterbecherkultur bei Siggelkow im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern). Heute existiert nur noch ein Großsteingrab. Es trägt die Sprockhoff-Nummer 416. Zwei weitere Gräber wurden 1804 durch Friedrich Wilhelm Zinck untersucht und später zerstört. Eines wurde wohl schon im 19. Jahrhundert abgetragen, das zweite war laut Friedrich Schlie um 1900 noch erhalten.

Grab 1 befindet sich gut 2 km nordöstlich von Siggelkow in einem kleinen Wandstück an einem Bogen der Elde. Schlie nennt ein weiteres Grab östlich von Siggelkow nahe der Burower Schleuse. Hierbei dürfte es sich um eines der von Zinck untersuchten Gräber handeln. Georg Christian Friedrich Lisch gibt für diese beiden Gräber keine genaue Ortsangabe. Die Lage des zweiten Grabes wird nur mit „ebendaselbst“ wiedergegeben; es dürfte daher wohl in der Nähe des ersten von Zinck untersuchten Grabes gelegen haben. Östlich von Siggelkow befanden sich die im 19. Jahrhundert zerstörten Großsteingräber bei Burow.

Bei dem erhaltenen Grab 1 handelt es sich um einen in Unordnung befindlichen Steinhaufen von 14 m Länge. Ernst Sprockhoff und Ewald Schuldt vermuteten, dass es sich um einen erweiterten Dolmen handelt.

Grab 2, auch „Schimoter-Grab“ genannt, war ein nord-südlich orientiertes, von einer steinernen Umfassung umgebenes kammerloses Hünenbett mit einer Länge von 130 oder 138 Schritt (ca. 98 oder 104 m). Es hatte am südlichen Ende eine Breite von 4 Schritt (ca. 3 m) und in der Mitte von 8 Schritt (ca. 6 m). Es wurde durch zwei 8 Schritt (ca. 6 m) voneinander entfernte, quergestellte Steinreihen in zwei Teile geteilt, von denen der südliche 100 Schritt (ca. 75 m) und der nördliche 30 Schritt (ca. 22,5 m) lang war. Der südliche Teil war fundleer. Im Nordteil wurden in der nordwestlichen Ecke zwei geschliffene Beile aus Feuerstein entdeckt.

Bei Grab 3 handelte es sich ebenfalls um ein zweigeteiltes kammerloses Hünenbett, das Grab 2 sehr ähnlich war. Die Südhälfte war bereits vor Zincks Untersuchung durchwühlt worden. Wiederum in der Nordwestecke wurde ein bauchiges Keramikgefäß gefunden.

Die Anlage wurde von Robert Beltz mit Grab 2 gleichgesetzt, allerdings nur, weil sich beide Gräber sehr ähnelten. Bei Lisch werden hingegen eindeutig zwei Gräber erwähnt. Ewald Schuldt übernahm die Angabe von Beltz.

  • Hans-Jürgen Beier: Die megalithischen, submegalithischen und pseudomegalithischen Bauten sowie die Menhire zwischen Ostsee und Thüringer Wald. Beiträge zur Ur- und Frühgeschichte Mitteleuropas 1. Wilkau-Haßlau 1991, S. 21.
  • Robert Beltz: Die steinzeitlichen Fundstellen in Meklenburg. In: Jahrbuch des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. Band 64, 1899, S. 96 (Online).
  • Robert Beltz: Die vorgeschichtlichen Altertümer des Grossherzogtums Mecklenburg-Schwerin. Vollständiges Verzeichnis der im Grossherzoglichen Museum zu Schwerin bewahrten Funde. Textband. Reimer, Berlin 1910, S. 106 (Online).
  • Georg Christian Friedrich Lisch: Friderico-Francisceum oder großherzogliche Alterthümer Sammlung aus der altgermanischen und slavischen Zeit Mecklenburgs. Breitkopf und Härtel, Leipzig 1837, S. 74 (Online).
  • Friedrich Schlie: Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin. Band 4. Schwerin 1901, S. 630 (Online).
  • Ewald Schuldt: Die mecklenburgischen Megalithgräber. Untersuchungen zu ihrer Architektur und Funktion. VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1972, S. 129.
  • Ernst Sprockhoff: Atlas der Megalithgräber Deutschlands. Teil 2: Mecklenburg – Brandenburg – Pommern. Rudolf-Habelt Verlag, Bonn 1967, S. 38.