Commissaire de la République

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Commissaire de la République (française), deutsch Kommissar der (Französischen) Republik, war eine hochrangige Amtsbezeichnung, deren Funktion im Laufe der republikanischen Geschichte Frankreichs variierte. Grundsätzlich handelte es sich dabei um einen ernannten Vertreter der Zentralregierung auf regionaler Ebene, in teilautonomen Überseegebieten oder in Territorien unter Militärverwaltung.

Heute noch vergeben wird die erhöhte Form Haut-commissaire de la République (Hochkommissar der Republik) für den Repräsentanten des französischen Präsidenten in Neukaledonien und Französisch-Polynesien.

Verwendung im Mutterland

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Im französischen Mutterland wurde die Bezeichnung Commissaire de la République mehrmals als Alternative zum Präfekten (préfet, dem Vertreter des Zentralstaates auf der Ebene der Départements) verwendet, so etwa während der Februarrevolution 1848 und zuletzt von 1982[1] bis 1988.[2][3]

Auch trugen die Vertreter der Provisorischen Regierung aus den Reihen der Résistance, die während der Befreiung Frankreichs im Zweiten Weltkrieg mit der Wiederherstellung der Staatsgewalt und Rechtsstaatlichkeit auf regionaler Ebene beauftragt wurden, diesen Titel (Commissaire de la République institué par le Gouvernement provisoire de la République française). Sie hatten umfassende Machtbefugnisse, waren direkt De Gaulle unterstellt und formal den Ministern gleichgestellt.[4]

Verwendung in den Besatzungszonen und Mandatsgebieten

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Sowohl nach dem Ersten als auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die französischen Vorsteher der Besatzungszonen als Haut-commissaire de la République française tituliert.

Die Bezeichnung wurde zunächst für die Staatsbeamten verwendet, die 1918/19 die Wiedereingliederung von Elsaß-Lothringen leiteten.[5] Im Anschluss war es die Amtsbezeichnung für den französischen Vertreter der Interalliierten Kommission während der Rheinlandbesetzung.[6]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sowohl der Hohe Kommissar Frankreichs in Deutschland als auch der französische Hochkommissar in Österreich im Französischen so bezeichnet.[7][8] Einen eigenen Hohen Kommissar gab es von 1948 bis 1952 im Saarland, das Frankreich nicht mehr als Teil Deutschlands, sondern als autonomes Gebiet unter französischem Protektorat behandelte.[9]

Außerhalb Europas wurde der Begriff für die Vorsteher der französischen Völkerbund-Mandatsgebiete verwendet. Es gab einen Haut-commissaire für das „A-Mandat“ Syrien und Libanon (Haut-commissaire au Levant) sowie je einen Commissaire für die „B-Mandate“ Kamerun und Togo.[10]

Verwendung in den Kolonien und Überseegebieten

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Im Zuge der Dekolonisation nach dem Zweiten Weltkrieg versuchte die Pariser Regierung, das französische Kolonialreich in die Union française, eine Staatenunion unter der Führung des Mutterlandes, umzuwandeln (analog zum britischen Commonwealth). Die Kolonien erhielten dazu nach und nach einen gewissen Grad an innerer Autonomie. Im Zuge dieses Prozesses wurden auch die Titel der Kolonialverwalter geändert: Aus den (General)gouverneuren wurden Haut-commissaires, aus den untergeordneten Residenten teilweise Commissaires de la République (wobei die Bezeichnungen vermutlich von den Völkerbundmandaten übernommen wurden). Mit der Umbenennung verschob sich auch die Aufgabe des Amtes weg von der direkten Administration in Richtung Repräsentation.

Den Anfang machte Französisch-Indochina 1945, wobei hier auch die Résidents supérieurs der fünf Teilstaaten (Laos, Kambodscha, Annam usw.) zu Commissaires ernannt wurden. In den 1950er- und 1960er-Jahren folgten die meisten afrikanischen Territorien. Mit dem Scheitern der Französischen Union und der endgültigen Unabhängigkeit der ehemaligen Kolonien wurden die Haut-commissaires vollständig durch Botschafter (Ambassadeurs) ersetzt – anders als die High Commissioners des Commonwealth, die bis heute diese Amtsbezeichnung führen.

Erst 1977 bzw. 1981 wurden die Gouverneure von Französisch-Polynesien und Neukaledonien durch jeweils einen Haut-commissaire de la République ersetzt, verbunden mit weitreichender Autonomie. Das Amt entspricht heute weitgehend dem Präfekten im Rest Frankreichs. In Wallis und Futuna heißt die gleiche Position Administrateur supérieur; in den anderen Überseegebieten werden wie im Mutterland Präfekte eingesetzt.[11]

Einzelnachweise

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  1. Décret n°82-389 du 10 mai 1982, Décret n°82-390 du 10 mai 1982
  2. Décret n°88-199 du 29 février 1988
  3. Variations dans les appellations : Entre préfet et commissaire (Memento des Originals vom 21. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.cndp.fr
  4. Charles-Louis Foulon: Le Pouvoir en province à la Libération: les commissaires de la République 1943–1945, A. Colin, 1975
  5. François Roth: Alsace-Lorraine: Histoire d'un pays perdu, Tallandier, 2010
  6. Gallica: Haut-commissariat de la République française dans les provinces du Rhin
  7. Décret du 2 août 1949. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. September 2017; abgerufen am 5. August 2018.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/legimobile.fr
  8. Éric Dussault: La dénazification de l'Autriche par la France: la politique culturelle de la France dans sa zone d'occupation, 1945–1955, Presses Université Laval, 2005, S. 15
  9. Guy Héraud: Le Statut politique de la Sarre dans le cadre du rattachement economique a la France. In: Revue génerale de droit international public (RGDIP), Bd. 52 (1948), S. 189, auf S. 197–198.
  10. worldstatesmen.org: Syria, French-Cameroun, Togo
  11. worldstatesmen.org: French-Polynesia, New Caledonia