Internationale Kommission zum Schutz des Rheins

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Karte des Einzugsgebiets des Rheins

In der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) arbeiten seit 1950 die Staaten im Rheineinzugsgebiet auf der Basis eines völkerrechtlichen Übereinkommens zusammen, um die vielfältigen Nutzungen und den Schutz des Gewässers in Einklang zu bringen. Schwerpunkte der grenzüberschreitenden Arbeit sind die Sicherstellung einer guten Wasserqualität, die nachhaltige Entwicklung des Rheins und seiner Auen, der gute Zustand aller Gewässer im Einzugsgebiet sowie das Management von Hoch- und Niedrigwasser.

Sitz des Sekretariats der IKSR in Koblenz

Geschichte der IKSR

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Die IKSR wurde am 11. Juli 1950 von Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz gegründet – mit dem Ziel, die Verschmutzung des Rheins zu untersuchen, Mess- und Analysemethoden zu vereinheitlichen, Messdaten auszutauschen und Gewässerschutzmaßnahmen umzusetzen. 1976 trat die EWG (heute EU) der IKSR bei. Für die Umsetzung europäischer Richtlinien wurde die grenzüberschreitende Kooperation 2010 auf die Staaten Österreich, Liechtenstein und die belgische Region Wallonien ausgeweitet.

Neben der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), deren Ursprünge bis 1815 zurückreichen, ist die IKSR damit eine der ältesten internationalen Flussgebietskommissionen weltweit.

Die ab den 1970er Jahren zunehmenden sichtbaren Erfolge der internationalen Zusammenarbeit – darunter eine deutliche Verbesserung der Wasserqualität – führten dazu, dass weltweit weitere Flussgebietskommissionen nach dem Vorbild der IKSR gegründet wurden (zum Beispiel Mekong River Commission 1995, IKSE 1995, IKSD 1998, IMK 2002).

Organisation der IKSR

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Die Gründungsmitglieder Schweiz, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande sowie die Europäische Union sind Vollmitglieder der IKSR. Liechtenstein, Österreich und die belgische Region Wallonien haben Beobachterstatus. Italien gehört formal zur internationalen Flussgebietseinheit Rhein. Sein geografischer Anteil am Flusseinzugsgebiet ist sehr gering und größtenteils unbewohnt. Daher nimmt Italien in der Praxis nicht an den Arbeiten der IKSR teil.

Arbeits- und Expertengruppen mit festgelegtem Mandat bearbeiten Fachfragen (zum Beispiel Wasserqualität, Grundwasser, Biodiversität, Hochwasser und Niedrigwasser), die sich aus der Umsetzung des Übereinkommens zum Schutz des Rheins und aus dem europäischen Recht ergeben. Die Mitgliedstaaten entsenden ihre Delegierten in diese Gruppen. Der Vorsitz der Kommission wechselt alle drei Jahre. Einmal jährlich findet die Plenarsitzung statt.

Neben den Staaten mit Beobachterstatus wurden NGOs und andere zwischenstaatliche Organisationen von der IKSR als Beobachter anerkannt und können mit Rederecht an den Gremiensitzungen teilnehmen.

1964 wurde ein Sekretariat in Koblenz eingerichtet. Die Arbeitssprachen der IKSR sind Deutsch, Französisch und Niederländisch.

Die Rheinministerkonferenzen fassen Beschlüsse in politischen Fragen. Im Jahr 1972 kamen zum ersten Mal die für den Gewässerschutz verantwortlichen Minister der Vertragsparteien zusammen. Von 1972 bis 2020 gab es insgesamt 16 Rheinministerkonferenzen.

Rechtliche Grundlage

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Die Grundlage der internationalen Zusammenarbeit ist das Übereinkommen zum Schutz des Rheins. Es wurde am 12. April 1999 von Vertretern der Regierungen der fünf Staaten Frankreich, Deutschland, Luxemburg, Niederlande und Schweiz sowie der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet. Damit bekräftigten sie formal, den wertvollen Charakter des Rheins sowie seiner Ufer und Auen durch verstärkte Zusammenarbeit künftig weiter zu schützen. Das Übereinkommen ersetzt den Berner Vertrag von 1963 sowie das Chemieübereinkommen von 1976 und wird durch die Geschäfts- und Finanzordnung der IKSR ergänzt.

Themen der IKSR

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Wasserqualität

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Seit ihrer Gründung befasst sich die IKSR mit der Wasserqualität des Flusses. Durch geringere Schad- und Nährstoffeinleitungen aus Industrie und Kommunen hat die Belastung mit Schwermetallen und anderen Schadstoffen im Rhein abgenommen. Der Sauerstoffgehalt des Wassers ist gestiegen.

Im Rahmen des Internationalen Warn- und Alarmplan Rhein (IWAP Rhein) können sich die Staaten im Fall von Gewässerverschmutzungen schnell informieren und eine Warnkette in Gang setzen.

2019 wurden die IKSR-Empfehlungen zur Reduzierung von Mikroverunreinigungen fertiggestellt und veröffentlicht. Bis 2040 sollen diese um mindestens 30 % reduziert werden. Von 22 im Sedimentmanagementplan 2009 identifizierten Risikogebieten wurden an zehn Standorten die Sanierungen erfolgreich abgeschlossen.

Seit 1987 befasst sich die IKSR mit ökologischen Fragen, zum Beispiel mit der Biodiversität des Rheins und seiner Auen. Durch Maßnahmen der IKSR-Staaten hat sich der ökologische Zustand des Rheins deutlich verbessert: Rheinauen werden wieder überschwemmt, Altarme haben wieder Verbindung zum Fluss und auf einigen Strecken sind Uferstrukturen ökologisch verbessert. Die Zahl der Tier- und Pflanzenarten hat zugenommen. Der Lachs und andere Wanderfische können seit 2016 von der Nordsee aus bis südlich von Straßburg im Rhein aufwärts wandern.

Für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Rheins zwischen Straßburg und Basel sowie seiner Nebenflüsse hat die IKSR 2009 einen „Masterplan Wanderfische Rhein“ ausgearbeitet, der 2018 aktualisiert wurde.

Die Staaten im Rheineinzugsgebiet arbeiten seit 1995 daran, durch Hochwasser verursachte Schäden und Risiken im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements zu verringern. Bestandteil ist der IKSR-Rheinatlas mit Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten.

Nach Niedrigwasser in den Jahren 2003, 2018 und 2022 behandelte die IKSR das Thema verstärkt. 2018 wurde ein Bestandsaufnahme der Niedrigwasserverhältnisse am Rhein veröffentlicht. Zudem wird sein Niedrigwassermonitoring betrieben, das in Form einer Karte des Rheineinzugsgebiets mit Angabe der Rheinpegel zur Verfügung steht.

Die IKSR verfügt über eine Klimawandelanpassungsstrategie aus dem Jahr 2015, die bis 2025 aktualisiert werden soll.

Programm "Rhein 2040"

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Im Februar 2020 haben die zuständigen Ministerinnen das Programm „Rhein 2040“ verabschiedet. Es zielt auf ein nachhaltig bewirtschaftetes Rheineinzugsgebiet mit wertvollen Lebensadern für Mensch und Natur ab, das resilient gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels ist.

Anknüpfend an die Ziele und die Bilanz des Vorgängerprogramms „Rhein 2020“ definiert das Programm „Rhein 2040“ neue Ziele für das Jahr 2040.

Den gegenwärtigen Herausforderungen begegnet das Programm mit vier Handlungsfeldern:

  1. Vernetzte Lebensräume – mehr Biodiversität
  2. Gute Wasserqualität
  3. Minderung der Hochwasserrisiken
  4. Niedrigwasser verkraften

Dabei unterstützt „Rhein 2040“ die Erreichung des „guten chemischen und ökologischen Zustands bzw. Potenzials“ entsprechend der EG-Wasserrahmenrichtlinie und zielt auf eine Verringerung der Hochwasserrisiken entsprechend der Zielsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ab.

Vorgängerprogramme

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1987, ein Jahr nach dem Fischsterben infolge des Brands beim Chemiekonzern Sandoz bei Basel, verabschiedete die Rheinministerkonferenz mit dem „Aktionsprogramm Rhein“ das erste integrale Programm zum Schutz des Rheins. Es beinhaltete auch das „Lachs 2000“ mit der Idee, den 1958 im Rheinsystem ausgestorbenen Lachs wieder am Rhein anzusiedeln.

Nach den Hochwasserkatastrophen 1993 und 1995, von denen vor allem Rheinland-Pfalz, das Saarland, Nordrhein-Westfalen und die Niederlande betroffen waren, verabschiedete die Rheinministerkonferenz 1998 in Rotterdam den „Aktionsplan Hochwasser“.

Im Januar 2001 verabschiedeten die Rheinminister das Programm „Rhein 2020“. Die Minister legten damit messbare Ziele für die Bereiche Ökologie, Hochwasser, Wasserqualität und Grundwasserschutz fest.

Bei der Rheinministerkonferenz 2020 in Amsterdam wurde Bilanz zum Programm „Rhein 2020“gezogen.

Die internationale Zusammenarbeit stützt sich auf die rechtliche Basis des Übereinkommens zum Schutz des Rheins sowie verschiedener Europäischer Richtlinien und Verordnungen, die eine koordinierte Umsetzung im gesamten Flusseinzugsgebiet erfordern, wie zum Beispiel die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die Europäische Hochwasserrichtlinie, die Aalverordnung und andere. Die Schweiz und Liechtenstein als Nicht-EU-Mitglieder nehmen freiwillig an der grenzüberschreitenden Abstimmung der EU-Richtlinien im Rheineinzugsgebiet teil.

Besucherzentren

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Die Besucherzentren entlang des Rheins sowie in seinem Einzugsgebiet kooperieren miteinander. Auf der Internetseite der IKSR wurde eine Liste der Besucherzentren veröffentlicht.