i. V. m.
(Weitergeleitet von IVm)
i. V. m. (Österreich, auch: iVm) ist die Abkürzung für „in Verbindung mit“, welche hauptsächlich in den Rechtswissenschaften bei Vergleichen und Hinweisen auf mehrere Paragraphen oder Absätze, die miteinander in Zusammenhang stehen, Verwendung findet.
Beispiel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung und Frist des Widerspruchs (Verwaltungsgerichtsordnung):
- „Vgl. § 70 Abs. 1 i. V. m. § 58 Abs. 1 VwGO.“
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wiktionary: iVm – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen