Wertermittlungsverordnung
Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken |
Kurztitel: | Immobilienwertermittlungsverordnung |
Abkürzung: | ImmoWertV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | § 199 Abs. 1 BauGB |
Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht, Baurecht |
Fundstellennachweis: | 213-1-8 |
Erlassen am: | 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 2022 |
Weblink: | Text der Verordnungstext |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Wertermittlungsverordnung (WertV) regelte in Deutschland allgemeine Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten bei Immobilien. Die WertV regelte damit die Auslegung der Verkehrswertdefinition in § 194 BauGB. Die Gutachterausschüsse mussten die WertV verbindlich anwenden.
Die WertV wurde 2010 durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) abgelöst. Diese ursprüngliche Fassung der ImmoWertV wurde dann mit Wirkung ab 1. Januar 2022 umfassender reformiert und neu bekanntgemacht. Die Gutachterausschüsse müssen auch die ImmoWertV verbindlich anwenden.
Fassungen und Verfahren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wertermittlungsverordnung 1988
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die letzte Fassung der WertV wurde am 6. Dezember 1988 erlassen und zuletzt am 18. August 1997 geändert. Zur Unterscheidung von früheren Versionen der WertV spricht man daher auch von der WertV 98.
Die in der WertV geregelten Wertermittlungsverfahren nennt man auch normierte Verfahren:
- Vergleichswertverfahren nach § 13 bis 14 WertV
- Ertragswertverfahren nach § 15 bis 20 WertV
- Sachwertverfahren nach § 21 bis 25 WertV.
In Ergänzung zur Wertermittlungsverordnung sind Wertermittlungsrichtlinien (WertR) erlassen worden.
Immobilienwertermittlungsverordnung 2010
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 1. April 2009 brachte das Bundeskabinett den Entwurf der „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)“ ein, welchem der Bundesrat zunächst nur unter dem Vorbehalt einiger, insbesondere die Ableitung der Bodenrichtwerte betreffender Änderungen zustimmte. Einem erneuten Entwurf stimmte der Bundesrat dann am 7. Mai 2010 zu; am 19. Mai 2010 wurde die ImmoWertV von der Bundesregierung erlassen. Die Verkündung erfolgte am 27. Mai 2010.[1] Damit hat die ImmoWertV die WertV zum 1. Juli 2010 abgelöst (§ 24 ImmoWertV).
In der ImmoWertV werden gegenüber der WertV zusätzliche Aspekte bei der Wertermittlung, wie die energetische Beschaffenheit des Gebäudes oder die Wertrelevanz städtebaulicher Umstände berücksichtigt.
Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit der Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV im Jahr 2021 wurden die bisherigen Richtlinien (Bodenrichtwertrichtlinie, Sachwert-, Vergleichswert- und Ertragswertrichtlinie sowie die nicht abgelösten Teile der Wertermittlungsrichtlinien 2006) in eine überarbeitete Immobilienwertermittlungsverordnung integriert und damit verbindlich gemacht. Das Bundeskabinett hat die ImmoWertV 2021 am 12. Mai 2021 beschlossen. Der Bundesrat hat ihr mit klarstellenden Änderungsmaßgaben am 25. Juni 2021 zugestimmt, die Bundesregierung hat sie am 14. Juli 2021 in der geänderten Fassung neu beschlossen. Damit ist sie am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.[2] Zudem wurden Muster-Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV-Anwendungshinweise – ImmoWertA) beschlossen, die am 27. September 2023 für verbindlich erklärt wurden.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Thomas H. Garthe: Die Wertermittlungsreform. Mit allen Änderungen 2010. Haufe Verlagsgruppe, 2010, ISBN 978-3-648-00852-2.
- Hans-Otto Sprengnetter, Jochem Kierig: ImmoWertV – Das neue Wertermittlungsrecht – Kommentar zur Immobilienwertermittlungsverordnung. Sprengnetter, 2010, ISBN 978-3-937513-51-5.
- Peter Zimmermann: ImmoWertV. Kommentar. 2. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2019, ISBN 978-3-406-73702-2.
- Klaus Bernhard Gablenz: Grundstückswertermittlung für Praktiker. 3. Auflage. Beuth Verlag, Berlin 2014, ISBN 978-3-410-22088-6.
- Albert Schlund, Karoline Nagel: Novellierung des Wertermittlungsrechts – Vorstellung der neuen geplanten ImmoWertV 2021, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2020, 1727 ff., ISSN 0721-880X.
- Stefan Fahrländer, Bernhard Metzger, Kersten Stieringer: Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken, 8. Auflage. Haufe Verlag, Freiburg-München-Stuttgart 2024, ISBN 978-3-648-17336-7
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV), Fundstelle: www.gesetze-im-internet.de
- Text der Immobilienwertermittlungsverordnung (bis 2021 geltende Fassung)
- Text der Wertermittlungsverordnung, Geltung ab 1. Januar 1990 bis 30. Juni 2010, aufgehoben durch § 24 der Verordnung vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639).
- Novellierung des Wertermittlungsrechts (ImmoWertV 2021) Zum 1. Januar 2022 wurde die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) novelliert. Der Gesetzgeber hat es nicht bei einer Zusammenführung von bisheriger Verordnung und Richtlinien belassen, sondern nunmehr ein umfassenderes Regelwerk geschaffen. Es wird damit auf eine höhere Verbindlichkeit abgezielt.
- Novellierung des Wertermittlungsrechts, Informationen auf der Internetseite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) (Abruf: 8. Juni 2023)
- Muster- Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV-Anwendungshinweise – ImmoWertA) (Stand: 20. September 2023), Informationen auf der Internetseite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) (Abruf: 23. Oktober 2023)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ BGBl. I S. 639 ImmowertVO idF 2010
- ↑ Fragen und Antworten zur Novellierung des Wertermittlungsrechts (Stand: 12. Mai 2021), Informationen auf der Internetseite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) (Abruf: 8. Juni 2023)