Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Nordrhein-Westfalen e.V. wurde 1953 als Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle NRW mit Sitz in Köln gegründet. Seit 1992 betreibt die Arbeitsgemeinschaft auch das Informations- und Dokumentationszentrum Sekten/Psychokulte (IDZ). Ähnliche Gemeinschaften bestehen auch in anderen Bundesländern.
Die Arbeitsgemeinschaft wird aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW über den Kinder- und Jugendförderplan NRW gefördert.[1] Die Mitglieder sind die zentralen Verbände der Wohlfahrtspflege und der Kinder- und Jugendhilfe, pädagogische Berufsvereinigungen sowie Eltern- und Familienverbände.[2] Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat zudem die Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) in die Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW gegeben.[3]
Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Hauptaufgabe der AJS NRW ist die Förderung des gesetzlichen und erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in NRW. Neben Weiterbildungsangeboten für Fachkräfte der Jugendhilfe erstellt sie Expertisen und Stellungnahmen für Politik und Verwaltung.
Fachbereiche und Aufgabenschwerpunkte sind
- rechtlicher Kinder- und Jugendschutz
- Prävention sexualisierter Gewalt
- Gewaltprävention und Jugendkriminalität
- Jugendmedienschutz und Medienkompetenzförderung
- Elternbildung (u. a. durch das Projekt "Elterntalk NRW")
- Persönlichkeitsentwicklung
- Radikalisierung im Jugendalter (u. a. durch das Projekt "Plan P.")
- Weltanschauungsfragen, sog. Sekten und Psychokulte [ Informations- und Dokumentationszentrum Sekten/Psychokulte (IDZ)]
Darüber hinaus unterhält die Arbeitsgemeinschaft eine Fachzeitschrift, die vierteljährlich erscheint. Das AJS-Forum informiert über aktuelle Entwicklungen im erzieherischen und gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz, setzt Schwerpunkte, ordnet ein und dokumentiert.
Jugendschutz in NRW
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Jahre 2003 beauftragte der Landtag NRW in der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz[4] die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz mit der Evaluation des Jugendschutzgesetz und des Jugendmedienschutzstaatsvertrag. 2007 wurden die von der AJS erstellten Durchführungshinweise zum Jugendschutzgesetz für die Umsetzung des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.[5]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Homepage der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW
- Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw)
- Homepage Informations- und Dokumentationszentrum Sekten/Psychokulte (IDZ)
- Projekt Elterntalk NRW
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Über uns - AJS NRW. Abgerufen am 27. Mai 2022.
- ↑ Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Abgerufen am 18. Mai 2022.
- ↑ Über uns – Fachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW. Abgerufen am 18. Mai 2022 (deutsch).
- ↑ GV. NRW. Ausgabe 2003 Nr. 59 vom 31.12.2003 Seite 807 bis 840 | RECHT.NRW.DE. Abgerufen am 27. Mai 2022.
- ↑ Durchführungshinweise zum Jugendschutzgesetz in NRW ( vom 22. August 2007 im Internet Archive)