Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen

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Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Nordrhein-Westfalen e.V. wurde 1953 als Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle NRW mit Sitz in Köln gegründet. Seit 1992 betreibt die Arbeitsgemeinschaft auch das Informations- und Dokumentationszentrum Sekten/Psychokulte (IDZ). Ähnliche Gemeinschaften bestehen auch in anderen Bundesländern.

Die Arbeitsgemeinschaft wird aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW über den Kinder- und Jugendförderplan NRW gefördert.[1] Die Mitglieder sind die zentralen Verbände der Wohlfahrtspflege und der Kinder- und Jugendhilfe, pädagogische Berufsvereinigungen sowie Eltern- und Familienverbände.[2] Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat zudem die Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) in die Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW gegeben.[3]

Die Hauptaufgabe der AJS NRW ist die Förderung des gesetzlichen und erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in NRW. Neben Weiterbildungsangeboten für Fachkräfte der Jugendhilfe erstellt sie Expertisen und Stellungnahmen für Politik und Verwaltung.

Fachbereiche und Aufgabenschwerpunkte sind

  • rechtlicher Kinder- und Jugendschutz
  • Prävention sexualisierter Gewalt
  • Gewaltprävention und Jugendkriminalität
  • Jugendmedienschutz und Medienkompetenzförderung
  • Elternbildung (u. a. durch das Projekt "Elterntalk NRW")
  • Persönlichkeitsentwicklung
  • Radikalisierung im Jugendalter (u. a. durch das Projekt "Plan P.")
  • Weltanschauungsfragen, sog. Sekten und Psychokulte [ Informations- und Dokumentationszentrum Sekten/Psychokulte (IDZ)]

Darüber hinaus unterhält die Arbeitsgemeinschaft eine Fachzeitschrift, die vierteljährlich erscheint. Das AJS-Forum informiert über aktuelle Entwicklungen im erzieherischen und gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz, setzt Schwerpunkte, ordnet ein und dokumentiert.

Jugendschutz in NRW

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Im Jahre 2003 beauftragte der Landtag NRW in der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz[4] die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz mit der Evaluation des Jugendschutzgesetz und des Jugendmedienschutzstaatsvertrag. 2007 wurden die von der AJS erstellten Durchführungshinweise zum Jugendschutzgesetz für die Umsetzung des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.[5]

Einzelnachweise

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  1. Über uns - AJS NRW. Abgerufen am 27. Mai 2022.
  2. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Abgerufen am 18. Mai 2022.
  3. Über uns – Fachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW. Abgerufen am 18. Mai 2022 (deutsch).
  4. GV. NRW. Ausgabe 2003 Nr. 59 vom 31.12.2003 Seite 807 bis 840 | RECHT.NRW.DE. Abgerufen am 27. Mai 2022.
  5. Durchführungshinweise zum Jugendschutzgesetz in NRW (Memento vom 22. August 2007 im Internet Archive)