Grenze zwischen Frankreich und Italien
Die Grenze zwischen Frankreich und Italien hat eine Länge von 476 Kilometern[1] und ist eine Landgrenze. Hinzu kommt die durch das in Paris am 28. November 1986 unterzeichnete und am 15. Mai 1989 in Kraft getretene Abkommen festgelegte, vierzig nautische Meilen lange Seegrenze in der Straße von Bonifacio zwischen dem italienischen Sardinien und dem seit 1768 französischen Korsika, die aus fünf geradlinig verlaufenden Abschnitten besteht (hierzu näher France–Italy Maritime Boundary Agreement).
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der heutige Grenzverlauf entspricht größtenteils dem der Grenze zwischen dem Königreich Sardinien und Frankreich nach der Abtretung von Savoyen und der Grafschaft Nizza an Frankreich im Vertrag von Turin. Der Verlauf folgte demnach weitestgehend der Kammlinie in den Westalpen (mit Ausnahme u. a. des Gebiets um den Col de Tende/Colle di Tenda und einer kleinen Abweichung am Kleinen Sankt Bernhard-Pass). Der Friedensvertrag mit Italien vom 10. Februar 1947 brachte nach dem Zweiten Weltkrieg einige Korrekturen zugunsten Frankreichs, nämlich am Kleinen Sankt-Bernhard-Pass (Verlegung auf die Wasserscheide), am Plateau des Mont-Cenis ("Die Grenze soll die gegenwärtige Grenze ungefähr 3 Kilometer nordwestlich des Gipfels des Rochemelon verlassen, die Straße ungefähr 4 Kilometer südöstlich des Hospizes schneiden und ungefähr 4 Kilometer nordöstlich des Mont d'Ambin wieder in die gegenwärtige Grenze einmünden"), am Mont Thabor/Chaberton mit der Überlassung der Vallée Étroite westlich von Bardonecchia an Frankreich ("Im Gebiet des Mont Thabor soll die Grenze ungefähr 5 Kilometer östlich des Mont Thabor die gegenwärtige Grenze verlassen und in südöstlicher Richtung verlaufen, um ungefähr 3 Kilometer westlich der Pointe de Charra wieder in die gegenwärtige Grenze einzumünden"; "Im Gebiet von Chaberton soll die Grenze ungefähr 3 Kilometer nordwestlich von Chaberton, an dessen Ostende sie entlangläuft, die gegenwärtige Grenze verlassen und die Straße in ungefähr 1 Kilometer Entfernung von der gegenwärtigen Grenze schneiden, in die sie ungefähr 2 Kilometer südöstlich des Dorfes Montgenevre wieder einmündet") und in den oberen Tälern von Tinée, Vesubie und Roya ("Die Grenze soll bei der Colla Longa die gegenwärtige Grenze verlassen, der Wasserscheide über den Mont Clapier, Col de Tenda und Mont Marguareis folgen, von dort soll sie über den Mont Saccarello, Mont Vacci, Mont Pietraveccia und den Mont Lega in südlicher Richtung verlaufen und soll einen Punkt in ungefähr 100 Meter Entfernung von der gegenwärtigen Grenze bei der Colla Pegairolle, ungefähr 5 Kilometer nordöstlich von Breil, erreichen; dann soll sie in südwestlicher Richtung laufen und ungefähr 100 Meter südwestlich des Mont Mergo in die bestehende Grenze einmünden").
Der Verlauf der Grenze um den Gipfel des Mont Blanc ist umstritten.
>Siehe den Hauptartikel Grenzverlauf auf dem Mont Blanc
Gemeinden an der Staatsgrenze (von Nord nach Süd)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Legende
* 1=Mont-Blanc-Gruppe
* 2=Rutor-Gruppe
* 3=Charbonnel-Gruppe
* 4=Thabor-Gruppe
* 5=Cottische Alpen
* 6=Seealpen
* 7=Ligurische Alpen
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Gipfelfigur auf dem Mont Dolent beim Dreiländereck Frankreich, Italien und der Schweiz
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Mont-Blanc-Massiv
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Mont-Blanc-Tunnel auf der französischen Seite