Ius papirianum
Beim ius papirianum handelte es sich vermutlich um eine Sammlung sakraler Normen, die zum einen Satzungen über Begräbnis- und Opferriten und zum anderen Verfehlungen gegen religiöse Vorschriften kodifizierten. Das aus der pontifikalen Praxis heraus entstandene Regelwerk soll um 510 v. Chr. von einem Sextus Papirius verfasst worden sein. Dieser hatte nach legendärer Überlieferung das Amt des pontifex maximus wahrscheinlich kurz vor oder knapp nach der Vertreibung des letzten römischen Königs ausgeübt.
In der ausgehenden römischen Republik wurden diese Vorschriften den überlieferten Königsgesetzen (leges regiae) zugeordnet. Der nicht überlieferte Kodex soll noch den klassischen Juristen des Römischen Reichs, etwa bis zum Ende des 2. Jahrhunderts, vorgelegen haben.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Marieluise Deißmann-Merten: Papirius 1.-5.. In: Der Kleine Pauly (KlP). Band 4, Stuttgart 1972, Sp. 488.
- Max Kaser: Römische Rechtsgeschichte: Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1976, 2. neubearbeitete Auflage, ISBN 3-525-18102-7, S. 64.
- Wolfgang Kunkel, Martin Schermaier: Römische Rechtsgeschichte. 13. Auflage, Böhlau, Köln u. a. 2001, ISBN 978-3-8252-2225-3, S. 33–34.