Bekanntsache
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Als Bekanntsache werden bei der Staatsanwaltschaft jene Ermittlungsverfahren bezeichnet, bei denen der Beschuldigte bekannt ist. Sie enthalten das Registerzeichen „Js“.[1]
Ist der Täter unbekannt, so handelt es sich um eine Unbekanntsache mit dem Registerzeichen „UJs“.[2]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ http://www.rechthaber.com/was-bedeuten-aktenzeichen-bei-gericht/
- ↑ Staatsanwaltschaft Hamburg, Abt. UJs ( vom 25. November 2009 im Internet Archive)