Zusatzversorgungskasse der Kommunalen Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck

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Die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel KVK ZusatzVersorgungsKasse mit Sitz in Kassel (Hessen) ist die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel. Sie wurde 1939 gegründet und ist die Pensionskasse für die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten im kommunalen und kirchlichen öffentlichen Dienst in Nord- und Osthessen.

Aufbau und Organisation

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Die KVK ZusatzVersorgungsKasse bildet zusammen mit der

den Unternehmensverbund KVK Kommunale Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck.

Die Kasse ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA).[1]

Mitglieder sind

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Gebietskörperschaften
  • Verbände dieser juristischen Personen
  • sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Arbeitgeber, die juristische Personen des Privatrechts sind, aber überwiegend öffentliche Aufgaben erfüllen oder als gemeinnützig anerkannt sind, z. B. Krankenhäuser.

Die Kasse übernimmt für ihre Mitglieder und deren Beschäftigten folgende Aufgaben:

Rechtsgrundlage für die KVK ZusatzRente ist der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K).

Die Kasse steht unter der Aufsicht des Staates. Allgemeine Aufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium des Innern und für Sport. Versicherungsaufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.

Die Finanzierung der KVK ZusatzRente erfolgt im Umlageverfahren (Abrechnungsverband 1). 90 % der Umlage trägt jeweils der Arbeitgeber, 10 % der versicherte Arbeitnehmer. Daneben gibt es insbesondere für Arbeitgeber, die die Mitgliedschaft in der KVK ZusatzVersorgungsKasse neu erwerben, die Möglichkeit, Mitglied im kapitalgedeckten Abrechnungsverband 2 zu werden. Auch für Mitglieder aus dem Abrechnungsverband 1 ist der Wechsel in den Abrechnungsverband 2 bei Ausfinanzierung der bestehenden Rentenansprüche und Anwartschaften möglich.

Mit eigenen Beitragszahlungen können sich die Versicherten eine KVK ZusatzRentePlus aufbauen.

Einzelnachweise

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  1. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 4. Mai 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.aka.de