Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen

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Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen
Bundesland Hessen
Organisation Zahnärztliche Selbstverwaltung
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Aufsichtsbehörde Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Gründung 1. April 1954
Verwaltungssitz Lyoner Straße 21,
60528 Frankfurt
Vorstand Stephan Allroggen, Vorsitzender
Niklas Mangold, stv. Vorsitzender
Mitglieder 4.800 Mitglieder
Homepage www.kzvh.de
Hauptsitz der KZV Hessen in Frankfurt am Main

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen (KZVH) wurde am 1. April 1954 als Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) (K.d.ö.R.) gegründet.[1] Mit rund 4.800 Zahnärztinnen und Zahnärzten als Mitgliedern stellt die KZV Hessen die zahnärztliche Versorgung in Hessen sicher. Sie erfüllt damit die ihr vom Gesetzgeber im § 75 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) übertragene Aufgabe der Sicherstellung im Sinne einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung. Sie übernimmt gleichzeitig die Vertretung der Rechte der Vertragszahnärzte gegenüber den Krankenkassen.

Die KZV Hessen ist eine von 17 Landes-KZVen, die Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sind.

Mitglieder der KZV Hessen sind zugelassene Vertragszahnärzte in Voll- oder Teilzulassung sowie angestellte Zahnärzte in Zahnarztpraxen und in zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassenen Einrichtungen. Die Mitglieder sind zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet. Die KZV Hessen hat rund 4.800 Mitglieder.[2]

Die KZVH unterliegt der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

Organe der KZV Hessen sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Des Weiteren gibt es diverse Ausschüsse und Gremien, die Teilaufgaben im Auftrag des Vorstands wahrnehmen.

Vertreterversammlung

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Die wichtigsten Aufgabenbereiche der Vertreterversammlung sind:[3]

  • die Erstellung und Änderung der Satzung, Wahlordnung und Geschäftsordnung
  • den Haushaltsplan festzustellen
  • über die Entlastung des Vorstandes im Hinblick auf die Jahresrechnung zu beschließen
  • Entscheidungen zu treffen, die für die Körperschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind
  • die Vertretung der Körperschaft gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern
  • die Wahl und Überwachung des Vorstandes der KZV Hessen
  • die Wahl des Vorsitzenden der Vertreterversammlung und einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters

Die wichtigsten Aufgabenbereiche des Vorstandes sind:[4]

  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der KZV Hessen
  • Abschluss, Änderung und Kündigung von Verträgen mit den Kostenträgern (Krankenkassen etc.)
  • Wahrnehmung der Interessen der KZV Hessen und ihrer Mitglieder
  • Bildung und Besetzung der nach Gesetz, Vertrag und Satzung vorgeschriebenen Ausschüsse
  • Überwachung der den Mitgliedern der KZV Hessen obliegenden Pflichten gemäß Gesetz, Vertrag und Satzung

Bisherige Vorsitzende

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Seit Gründung der KZVH im Jahre 1954 standen der Körperschaft sieben Vorsitzende des Vorstands vor.

Vorstandsvorsitzende
Amtszeit Name
1954–1960 Gustav Barchfeld
1960–1975 Rudolf Cramer
1976–1989 Adolf Schneider
1989–1992 Norbert Grosse
1992–2004 Jürgen Fedderwitz
2005–2008 Ulf Utech
seit 2009 Stephan Allroggen

Die KZV Hessen bearbeitete im Jahr 2022 mehr als 8 Millionen Fälle in den Bereichen konservierend-chirurgische, kieferorthopädische und parodontologische Leistungen sowie Zahnersatz und Kieferbruch.

39 Kreisstellen unterstützen die KZV Hessen planerisch und logistisch zur Organisation des Notfallvertretungsdienstes.[2]

Die KZV Hessen beschäftigt rund 160 Angestellte an ihrem Sitz in Frankfurt-Niederrad.[5]

Einzelnachweise

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  1. 60 Jahre KZV Hessen Pressemitteilung. 31. März 2014, abgerufen am 3. Februar 2017.
  2. a b Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen. Abgerufen am 3. Februar 2017.
  3. Vertreterversammlung der KZV Hessen
  4. Vorstand der KZVH
  5. https://www.kzvh.de/die-kzvh/werwirsind/index.html