Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin

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Um in Deutschland als Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin tätig werden zu können, muss nach dem Abschluss eines Medizinstudiums und erteilter Approbation als Arzt eine mindestens fünfjährige Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin mit Erfolg absolviert worden sein.[1] Die Berechtigung zur Führung einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung wird nach einer mündlichen Prüfung von der zuständigen Landesärztekammer erteilt.

Gebiet Kinder- und Jugendmedizin

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Das Gebiet Kinder- und Jugendmedizin umfasst nach der Definition der deutschen Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte die Prävention, Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Nachsorge aller körperlichen, psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsstörungen und Behinderungen des Säuglings, Kleinkindes, Kindes, Jugendlichen und Heranwachsenden in seinem sozialen Umfeld von der pränatalen Periode bis zur Transition in eine Weiterbetreuung.[1]

Facharzt-Weiterbildung

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Die Weiterbildung muss an zugelassenen Weiterbildungsstätten absolviert werden: mindestens

  • 60 Monate Kinder und Jugendmedizin, davon
    • müssen 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen abgeleistet werden
    • können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen, sowie
  • Kurs-Weiterbildung Psychosomatische Grundversorgung im Umfang von 80 Stunden.

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung. Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen, dass man über die entsprechenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Kinder- und Jugendmedizin verfügt.

Schwerpunktkompetenzen und Zusatzbezeichnungen erfordern eine zusätzliche Ausbildung in speziell dazu ermächtigten Einrichtungen und können nur nach der Facharztweiterbildung erworben werden. Wie die Facharztausbildung sind auch hier die Ausbildungsinhalte und -zeiten von den Landesärztekammern festgelegt.

Schwerpunkte im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin

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Im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin besteht die Möglichkeit, sich nach der Anerkennung als Kinder- und Jugendarzt/Kinder- und Jugendärztin durch eine jeweils 24 Monate dauernde Weiterbildungszeit in folgenden Schwerpunkten zu spezialisieren:

  1. Kinder- und Jugend-hämatologie und -onkologie – befasst sich mit den Blut- und Krebserkrankungen beim Kind und Jugendlichen
  2. Kinder- und Jugend-Kardiologie – Diagnostik und nicht-operative Behandlung der angeborenen Herzfehler, der erworbenen Herzfehler, der Herzrhythmusstörungen und der Herzmuskelerkrankungen
  3. Neonatologie – Versorgung von Frühgeborenen und erkrankten Neugeborenen. Intensivmedizinisch ausgerichtetes Teilgebiet (siehe auch Perinatologie, Perinatalzentrum).
  4. Neuropädiatrie – Diagnostik und Behandlung der Erkrankungen des kindlichen Nervensystems

Zusatzweiterbildungen

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Außerdem sieht die Weiterbildungsordnung eine große Zahl von Zusatzweiterbildungen vor, von denen fünf eine abgeschlossene Ausbildung zum Kinder- und Jugendmediziner voraussetzen, und die Kinder- und Jugend-Orthopädie eine Zusatzweiterbildung für Fachärzte für Unfallchirurgie und Orthopädie darstellt:

Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie

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Die Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Prävention, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Erkrankungen der inneren Sekretion einschließlich ihrer Komplikationen des Säuglings, Kleinkindes, Kindes, Jugendlichen und Heranwachsenden in seinem sozialen Umfeld von der pränatalen Periode einschließlich der Transition in eine Weiterbetreuung.

Als Mindestanforderungen zum Erlangen der Zusatz-Bezeichnung werden genannt:

Kinder- und Jugend-Gastroenterologie

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Nach der Muster-Weiterbildungsordnung 2018 umfasst die Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Prävention, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von angeborenen und erworbenen Erkrankungen des Verdauungstraktes, der Leber, der Bauchspeicheldrüse und ernährungsassoziierter Störungen des Säuglings, Kleinkindes, Kindes, Jugendlichen und Heranwachsenden in seinem sozialen Umfeld von der pränatalen Periode einschließlich der Transition in eine Weiterbetreuung.

Als Mindestanforderungen zum Erlangen der Zusatz-Bezeichnung werden genannt:

Kinder- und Jugend-Nephrologie

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Die Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Nephrologie umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Prävention, Erkennung, konservative Akut- und Langzeitbehandlung und Rehabilitation von Erkrankungen der Niere und ableitenden Harnwege des Säuglings, Kleinkindes, Kindes, Jugendlichen und Heranwachsenden in seinem sozialen Umfeld von der pränatalen Periode einschließlich der Transition in eine Weiterbetreuung. Als Mindestanforderungen zum Erlangen der Zusatz-Bezeichnung werden genannt: Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendmedizin und zusätzlich 24 Monate Weiterbildung in Kinder- und Jugend-Nephrologie.[4]

Kinder- und Jugend-Pneumologie

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Kinder- und Jugend-Rheumatologie

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Die Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Rheumatologie umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Prävention, Erkennung, konservative Behandlung und Rehabilitation von Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises einschließlich der entzündlich-rheumatischen Systemerkrankungen des Säuglings, Kleinkindes, Kindes, Jugendlichen und Heranwachsenden in seinem sozialen Umfeld von der pränatalen Periode einschließlich der Transition in eine Weiterbetreuung. Mindestanforderungen zum Erlangen der Zusatz-Bezeichnung: Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendmedizin und zusätzlich 24 Monate Weiterbildung in Kinder- und Jugend-Rheumatologie.[5]

Kinderorthopädie

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Einzelnachweise

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  1. a b Gebiet Kinder- und Jugendmedizin. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 191ff. Bundesärztekammer, abgerufen am 21. Oktober 2024.
  2. Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 361. Bundesärztekammer, abgerufen am 24. Oktober 2024.
  3. Kinder- und Jugend-Gastroenterologie. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 364. Bundesärztekammer, abgerufen am 21. Oktober 2024.
  4. Kinder- und Jugend-Nephrologie. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 367. Bundesärztekammer, abgerufen am 21. Oktober 2024.
  5. Kinder- und Jugend-Rheumatologie. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 377. Bundesärztekammer, abgerufen am 24. Oktober 2024.