Landgericht Schneidemühl

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Das Landgericht Schneidemühl war von 1879 bis 1945 ein preußisches Landgericht mit Sitz in Schneidemühl.

Landvogteigericht Schneidemühl

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Mit der ersten Teilung Polens im Jahre 1772 kamen Schneidemühl und der Netzedistrikt von Polen an Preußen. Am 25. April 1772 wurde mit königlicher Order das Landes-Justizkollegium als Zentral-Gerichtsbehörde gebildet. Zunächst leitete es der Königsberger Hofgerichtspräsident Graf Finck von Finckenstein, dann der Geheime Ober-Finanz und Domänenrat Franz Balthasar Schönberg von Brenckenhoff. Darunter wurden als Mittelgerichte Landvogteigerichte eingerichtet. Für die Kreise Kamin (Flatow) und Deutsch Krone war ein Landvogteigericht in Jastrow vorgesehen. Der König lehnte dies jedoch ab und wies eine Verlegung des Gerichtes nach Schneidemühl an. Ab 1775 bestand daher das Landvogteigericht Schneidemühl. Übergeordnetes Gericht war das Hofgericht Bromberg. Nachgeordnet waren die Stadtgerichte und die Kreisämter Filehne, Neuhof (Kreis Deutsch Krone), Deutsch Krone, Märkisch Friedland, Kamin, Krojanke, Margonin und Czarnikau sowie die Patrimonialgerichte dieser Gebiete. Das Gericht war mit drei Richtern besetzt.

Kreisjustizkommission Schneidemühl

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Mit der neuen Justizverfassung vom 1. Juni 1782 wurden die Landvogteigerichte aufgehoben. Neues Mittelgericht war nun die Kreisjustizkommission Schneidemühl. Dies Kreisjustizkommission war Aufsichtsbehörde und in manchen Fällen zweitinstanzliches Gericht über den Stadt- und Patrimonialgerichten im Kreis Deutsch Krone. Erster Leiter war Justizdirektor Salomon.

Landgericht Schneidemühl (1818 bis 1835)

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Im Jahre 1818 wurde das Landgericht Schneidemühl eingerichtet, dem Friedensgerichte in Chodziesen, Filehne, Lobsens, Nakel, Schneidemühl und Schönlanke zugeordnet waren. Es war Mittelinstanz zwischen den Friedensgerichten und dem Oberappellationsgericht Posen.

Land- und Stadtgericht Schneidemühl (1835 bis 1849)

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Mit Verordnung vom 6. Juni 1834[1] wurden die sieben großen Landgerichte der Provinz Posen aufgelöst und für jeden Kreis ein Land- und Stadtgericht gebildet. Der bisherige Landgerichtsbezirk wurde so in die drei Bezirke der Land- und Stadtgerichte Lobsens (Kreis Wirsitz), Schneidemühl (Kreis Chodziesen) und Schönlanke (Kreis Czarnikau) verteilt.

Kreisgericht Schneidemühl

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Im Jahre 1849 wurde die Gerichtsorganisation in Preußen erneut geändert. Nun wurden Kreisgerichte in Zivilsachen und Schwurgerichte in Strafsachen eingeführt. Entsprechend wurden ein Kreisgericht Schneidemühl sowie ein Schwurgericht eingerichtet, das auch für die Kreisgerichte in Lobsens und Schönlanke, also für den ganzen Sprengel des 1834/35 aufgelösten Landgerichts[2], zuständig wurde. Diese Gerichte blieben bis zum Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze ohne wesentliche Veränderung in Funktion.

Das Landgericht ab 1879

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Der Gerichtsbezirk umfasste den bisherigen Schwurgerichtsbezirk und den bisherigen Bezirk des zur Provinz Westpreußen gehörende Kreisgericht Deutsch Krone, bzw. die Kreise Czarnikau, Kolmar i.Posen, Deutsch-Krone und Wirsitz. Das Gericht war mit einem Präsidenten, zwei Direktoren und acht Richtern besetzt. Das Landgericht war dem Oberlandesgericht Posen nachgeordnet. Ihm selbst waren folgende 13 Amtsgerichte nachgeordnet:

Amtsgericht Sitz Anmerkung
Amtsgericht Czarnikau Czarnikau 1919/20 an Polen
Amtsgericht Deutsch Krone Deutsch Krone
Amtsgericht Filehne Filehne 1919/20 teilweise an Polen
Amtsgericht Märkisch Friedland Märkisch Friedland
Amtsgericht Jastrow Jastrow
Amtsgericht Kolmar i.P. Kolmar i. Posen 1919/20 an Polen
Amtsgericht Lobsens Lobsens 1919/20 an Polen
Amtsgericht Margonin Margonin 1919/20 an Polen
Amtsgericht Nakel Nakel an der Netze 1919/20 an Polen
Amtsgericht Schloppe Schloppe
Amtsgericht Schneidemühl Schneidemühl 1919/20 teilweise an Polen
Amtsgericht Schönlanke Schönlanke 1919/20 teilweise an Polen
Amtsgericht Wirsitz Wirsitz 1920 an Polen

[3]

Im Jahre 1919 kam der Oberlandesgerichtsbezirk Posen großteils an Polen.[4] Die dem Deutschen Reich (teilweise) verbliebenen Landgerichte Meseritz und Schneidemühl wurden dem Oberlandesgericht Marienwerder zugeschlagen. Das Landgericht Schneidemühl verlor sechs seiner Amtsgerichte ganz und drei teilweise. Einen teilweisen Ersatz dafür bot die Zuordnung der deutsch gebliebenen Teile des Landgerichts Konitz (Amtsgerichte Baldenburg, Flatow, Preußisch Friedland, Hammerstein und Schlochau).

Im Rahmen der Aufhebung des Oberlandesgerichts Marienwerder wurde das Landgericht Schneidemühl zum 1. Januar 1943 dem Oberlandesgericht Stettin nachgeordnet. Der Gerichtsbezirk umfasste nun den Stadtkreis Schneidemühl, die Landkreise Deutsch Krone, Flatow, den Netzekreis und einen Teil des Landkreises Schlochau. Nachgeordnete Amtsgerichte waren nun:

Amtsgericht Sitz
Amtsgericht Schneidemühl Schneidemühl
Amtsgericht Deutsch Krone Deutsch Krone
Amtsgericht Flatow Flatow
Amtsgericht Schönlanke Schönlanke
Amtsgericht Schlochau Schlochau
Amtsgericht Baldenburg Baldenburg
Amtsgericht Hammerstein Hammerstein
Amtsgericht Jastrow Jastrow
Amtsgericht Märkisch Friedland Märkisch Friedland
Amtsgericht Preußisch Friedland Preußisch Friedland
Amtsgericht Schloppe Schloppe

[5]

Mit der Besetzung der Stadt durch sowjetische Truppen endete 1944 die Geschichte des Landgerichts Schneidemühl.

Landesarbeitsgericht Schneidemühl

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Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[6] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Schneidemühl entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Schneidemühl als eines von zwei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder. Dem Landesarbeitsgericht Schneidemühl waren folgende Arbeitsgerichte zugeteilt: Arbeitsgericht Deutsch Krone, Arbeitsgericht Flatow, Arbeitsgericht Meseritz, Arbeitsgericht Schlochau und Arbeitsgericht Schneidemühl.[7]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten 1945 endete auch die Arbeit des Landesarbeitsgerichts Schneidemühl.

Gerichtsgebäude

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Im Jahre 1825 wurde ein erstes Gerichtsgebäude errichtet. Im Deutschen Kaiserreich erfolgten umfangreiche Erweiterungen. Das Gebäude wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört.

Landgerichtspräsidenten

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  • Kupffender, 1879 bis 1880
  • Busso von Bismarck, 1880 bis 1883
  • von Ledeburg ab 1883
  • Schellbach
  • Lindner
  • Steinbart, bis 1944
  • Emil Herzberg, Kreisgerichtsdirektor
  • Grünert, Landgerichtsdirektor
  • Schlegel, Landgerichtsrat
  • Karl Boese: Geschichte der Stadt Schneidemühl. 2. Auflage. Holzner, Würzburg 1965, S. 61–63.

Einzelnachweise

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  1. Preuß. Gesetzsammlung 1834, S. 75
  2. Übersicht im Justizministerialblatt 1849, S. 360
  3. Carl Pfaffenroth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 461. online
  4. Christian Gahlbeck: Archivführer zur Geschichte Ostbrandenburgs bis 1945. Verlag Oldenbourg, Oldenburg 2007, S. 338 (eingeschränkte Vorschau).
  5. Werner Röder, Christoph Weisz, Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß: Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates: Handbuch für die Benutzung von Quellen der nationalsozialistischen Zeit. Amtsbezeichnungen, Ränge und Verwaltungsgliederungen, Abkürzungen und nichtmilitärische Tarnbezeichnungen. Band 5 von Texte und Materialien zur Zeitgeschichte, 1997, ISBN 9783110951677, S. 167, online
  6. RGBl. I S. 507
  7. Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f., Digitalisat

Koordinaten: 53° 9′ 3,4″ N, 16° 44′ 5,4″ O