Landschaftsschutzgebiet Talraum der Kolmecke und der Krähe einschließlich angrenzender Grünlandbereiche
Das Landschaftsschutzgebiet Talraum der Kolmecke und der Krähe einschließlich angrenzender Grünlandbereiche mit 69,4 ha Flächengröße liegt südwestlich von Allendorf (Sundern) im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises erstmals mit dem Namen Landschaftsschutzgebiet Talraum der Kolmecke und der Krähe südwestlich von Allendorf einschließlich angrenzender Grünlandbereiche als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit einer Flächengröße von 68,24 ha ausgewiesen.[1] Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplaners Sundern wurde das LSG erneut ausgewiesen und etwas vergrößert. Das LSG wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland ausgewiesen.[2] Das LSG geht im Osten bis an den Dorfrand von Allendorf. Die Bebauung des Weilers Hüttebrüchen grenzt teilweise direkt an das Schutzgebiet. Auch ein Industriebetrieb an der Krähe und der Sportplatz von Allendorf grenzen direkt an das LSG. Das Schutzgebiet grenzt meist an das Landschaftsschutzgebiet Sundern. Die Landstraße 682 liegt von Allendorf bis Hüttebrüchen am südlichen Rand des Schutzgebietes und ab Hüttebrüchen teils mittendrin. Durch einen Waldbereich an der Krähe wird das LSG in zwei Teilflächen geteilt. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge.
Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das LSG umfasst Grünlandflächen in den mittleren und oberen Tälern der Bäche Kolmecke und Krähe.
Schutzzweck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Ausweisung erfolgte zur Sicherung und Erhaltung der natürlichen Erholungseignung und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gegenüber den vielfältigen zivilisatorischen Ansprüchen an Natur und Landschaft. Das LSG dient der Ergänzung bzw. Pufferzonenfunktion der strenger geschützten Teile dieses Plangebietes durch den Schutz ihrer Umgebung vor Einwirkungen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten und Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000.
Rechtliche Vorschriften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Stadtgebiet besteht im LSG ein Verbot, Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Sundern besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen. Grünland und Grünlandbrachen dürfen nicht in Acker oder andere Nutzungen umgewandelt werden.
Die Pappeln innerhalb des Ufergehölzbestandes der Kolmecke sollen entfernt werden.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Sundern. Meschede 1993.
- Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Sundern – Neuaufstellung. Meschede 2019.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Sundern, Meschede 1993, S. 82.
- ↑ Landschaftsplan Sundern – Neuaufstellung, S. 157. (PDF) Abgerufen am 11. Mai 2019.
Koordinaten: 51° 16′ 35″ N, 7° 55′ 58″ O